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Gestalltungsspielraum?
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Dann hast Du schon 3 gute Gründe
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Wir sind ein familiär geführtes
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an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
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canna41 schrieb:
Hallo. Bin neben Physiotherapeutin frisch gebackene Heilpraktikerin und Osteopathin. Möchte jetzt Osteopathie abrechnen. Wie handhabt ihr das wenn ein Patient zu Euch kommt? Nehmt ihr feststehende Sätze oder richtet ihr euch nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, was für die Rechnungserstellung jedoch viel langwieriger ist. Hat einer von euch schon Erfahrung gesammelt ob die gesetzlichen Krankenkassen beim Festbetrag auch zahlen. Für Infos wäre ich dankbar.
Und diese hängt von vielen individuellen Faktoren ab, wie z.B. Angebot, Zeit, Alleinstellungsmerkmale, Preise der umliegenden Praxen...
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FFGG schrieb:
Deine Kalkulation, also auch deine Preise.
Und diese hängt von vielen individuellen Faktoren ab, wie z.B. Angebot, Zeit, Alleinstellungsmerkmale, Preise der umliegenden Praxen...
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Da die Erstattung von Osteopathie durch die GKVen rechtswidrig ist (und dennoch praktiziert wird) hab ich damit keine Erfahrungen :stuck_out_tongue: :kissing_closed_eyes: :sunglasses: :wink:
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Bernie schrieb:
"Hat einer von euch schon Erfahrung gesammelt ob die gesetzlichen Krankenkassen beim Festbetrag auch zahlen."
Da die Erstattung von Osteopathie durch die GKVen rechtswidrig ist (und dennoch praktiziert wird) hab ich damit keine Erfahrungen :stuck_out_tongue: :kissing_closed_eyes: :sunglasses: :wink:
Da die Erstattung von Osteopathie durch die GKVen rechtswidrig ist (und dennoch praktiziert wird) hab ich damit keine Erfahrungen :stuck_out_tongue: :kissing_closed_eyes: :sunglasses: :wink:
Aber vielleicht Deine Patienten :innocent:
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ali schrieb:
Bernie schrieb am 8.5.19 15:17:
Da die Erstattung von Osteopathie durch die GKVen rechtswidrig ist (und dennoch praktiziert wird) hab ich damit keine Erfahrungen :stuck_out_tongue: :kissing_closed_eyes: :sunglasses: :wink:
Aber vielleicht Deine Patienten :innocent:
Bei mir füllt also jeder Patient beim ersten Termin einen Behandlungsvertrag aus, auf dem angegeben wird, wie der Versicherungsstatus (GKV, HP Zusatzversicherung, PKV) ist.
So werden die Patienten dann auch im Abrechnungsprogramm angelegt. Zusatzversicherte und PKV Patienten bekommen eine Rechnung nach Gebührenordnung, PKV Patienten bekommen eine Rechnung mit einer Rechnungssumme, die jedoch nicht einzeln aufgeschlüsselt ist.
Das klappt eigentlich immer ganz gut.
Wie viel die Patienten dann woher erstattet bekommen, interessiert mich dann ehrlich gesagt nicht.
LG
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Physio0785 schrieb:
Also meine Erfahrung ist, das die GKVen häufig keine Rechnungen übernehmen, die nach GebüH erstellt wurde.
Bei mir füllt also jeder Patient beim ersten Termin einen Behandlungsvertrag aus, auf dem angegeben wird, wie der Versicherungsstatus (GKV, HP Zusatzversicherung, PKV) ist.
So werden die Patienten dann auch im Abrechnungsprogramm angelegt. Zusatzversicherte und PKV Patienten bekommen eine Rechnung nach Gebührenordnung, PKV Patienten bekommen eine Rechnung mit einer Rechnungssumme, die jedoch nicht einzeln aufgeschlüsselt ist.
Das klappt eigentlich immer ganz gut.
Wie viel die Patienten dann woher erstattet bekommen, interessiert mich dann ehrlich gesagt nicht.
LG
Klar, damit würden Sie ja mit Vorsatz rechtswidrig eine Heilpraktikerbehandlung bezahlen. :kissing_closed_eyes:
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Bernie schrieb:
"Also meine Erfahrung ist, das die GKVen häufig keine Rechnungen übernehmen, die nach GebüH erstellt wurde."
Klar, damit würden Sie ja mit Vorsatz rechtswidrig eine Heilpraktikerbehandlung bezahlen. :kissing_closed_eyes:
Also meine Erfahrung ist, das die GKVen häufig keine Rechnungen übernehmen, die nach GebüH erstellt wurde.
Bei mir füllt also jeder Patient beim ersten Termin einen Behandlungsvertrag aus, auf dem angegeben wird, wie der Versicherungsstatus (GKV, HP Zusatzversicherung, PKV) ist.
So werden die Patienten dann auch im Abrechnungsprogramm angelegt. Zusatzversicherte und PKV Patienten bekommen eine Rechnung nach Gebührenordnung, PKV Patienten bekommen eine Rechnung mit einer Rechnungssumme, die jedoch nicht einzeln aufgeschlüsselt ist.
Das klappt eigentlich immer ganz gut.
Wie viel die Patienten dann woher erstattet bekommen, interessiert mich dann ehrlich gesagt nicht.
LG
Das kann ich nicht teilen, wenn du nach der 35.1; 35.2; 35.3... abrechnest, die Patienten ein Privatrezept zur Osteo(die ist bei GKV patienten Pflicht, damit die Vergütung greift) haben.
Ich weiß von einer anderen Praxis, dass die ihre Patienten nicht richtig aufklären vorab. GKV Patienten bekommen, bis auf eins/zwei Kassen, nur Rückvergütungen, bei einer vorhandenen Arztempfehlung. Kontrolliert wird der Osteo lediglich ob er die 1300 Stunden + hat. Ob HP oder Physio interessiert die nicht
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Shia schrieb:
Physio0785 schrieb am 8.5.19 17:06:
Also meine Erfahrung ist, das die GKVen häufig keine Rechnungen übernehmen, die nach GebüH erstellt wurde.
Bei mir füllt also jeder Patient beim ersten Termin einen Behandlungsvertrag aus, auf dem angegeben wird, wie der Versicherungsstatus (GKV, HP Zusatzversicherung, PKV) ist.
So werden die Patienten dann auch im Abrechnungsprogramm angelegt. Zusatzversicherte und PKV Patienten bekommen eine Rechnung nach Gebührenordnung, PKV Patienten bekommen eine Rechnung mit einer Rechnungssumme, die jedoch nicht einzeln aufgeschlüsselt ist.
Das klappt eigentlich immer ganz gut.
Wie viel die Patienten dann woher erstattet bekommen, interessiert mich dann ehrlich gesagt nicht.
LG
Das kann ich nicht teilen, wenn du nach der 35.1; 35.2; 35.3... abrechnest, die Patienten ein Privatrezept zur Osteo(die ist bei GKV patienten Pflicht, damit die Vergütung greift) haben.
Ich weiß von einer anderen Praxis, dass die ihre Patienten nicht richtig aufklären vorab. GKV Patienten bekommen, bis auf eins/zwei Kassen, nur Rückvergütungen, bei einer vorhandenen Arztempfehlung. Kontrolliert wird der Osteo lediglich ob er die 1300 Stunden + hat. Ob HP oder Physio interessiert die nicht
-> Was meinst Du damit? Wie klären die auf? Und was wäre die richtige Aufklärung?
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Bernie schrieb:
"Ich weiß von einer anderen Praxis, dass die ihre Patienten nicht richtig aufklären vorab"
-> Was meinst Du damit? Wie klären die auf? Und was wäre die richtige Aufklärung?
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idefix- schrieb:
Wir haben feste Sätze, das unterschreibt der Patient in der Honorarvereinbarung. Die GBüH ist mir zu umständlich um alle Positionen zu berechnen, damit der Patient alles erstattet bekommt. Das sage ich diesen auch vorher.
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--> Brüller, das wird ja immer lustiger :sunglasses:
Ein Zulassung als PT hat mit der Ausübung von Osteopathie mal so überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil, das lässt dann sogar Vermuten, dass derjenige als PT handelt - das wäre dann in diesem Fall eine Straftat. Und ein rechtswidrig ausgestelltes Rezept schützt da ja auch nicht davor ......
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Bernie schrieb:
"Manche GKVs verweigern den Zuschuß wegen fehlender Zulassung für Physiotherapie "
--> Brüller, das wird ja immer lustiger :sunglasses:
Ein Zulassung als PT hat mit der Ausübung von Osteopathie mal so überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil, das lässt dann sogar Vermuten, dass derjenige als PT handelt - das wäre dann in diesem Fall eine Straftat. Und ein rechtswidrig ausgestelltes Rezept schützt da ja auch nicht davor ......
Lustigerweise wurden bei uns in der Gegend Kassenpraxen vom Gesundheitsamt aufgefordert, keine Osteopathie durchzuführen. Ganz lustig sind dann eben die Kassen, die eben genau eine Kassenzulassung fordern. Ich hab dann mal explizit bei einer Kasse nachgefragt, wonach ich mich ihrer Meinung nach richten soll. Gesundheitsamt oder GKV Regularien oder nach der aktuellen Rechtsprechung? Da hab ich dann leider keine Antwort mehr bekommen...
LG
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Physio0785 schrieb:
Muss mal eine Mail suchen, die ich diesbezüglich von der LKK erhalten habe. Der Brüller ist die Argumentation nicht mehr, da kann ich nur noch den Kopf schütteln...
Lustigerweise wurden bei uns in der Gegend Kassenpraxen vom Gesundheitsamt aufgefordert, keine Osteopathie durchzuführen. Ganz lustig sind dann eben die Kassen, die eben genau eine Kassenzulassung fordern. Ich hab dann mal explizit bei einer Kasse nachgefragt, wonach ich mich ihrer Meinung nach richten soll. Gesundheitsamt oder GKV Regularien oder nach der aktuellen Rechtsprechung? Da hab ich dann leider keine Antwort mehr bekommen...
LG
Das wundert mich nicht! Meiner Überzeugung nach wisen die ganz klar, dass sie, aber auch die PTs, gegen geltendes Recht verstoßen.
"Lustigerweise wurden bei uns in der Gegend Kassenpraxen vom Gesundheitsamt aufgefordert, keine Osteopathie durchzuführen."
--> Klar, das ist ja auch eine Straftat!
Ich bin mal auf die Antwort von Shia gespannt ........
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Bernie schrieb:
"Da hab ich dann leider keine Antwort mehr bekommen..."
Das wundert mich nicht! Meiner Überzeugung nach wisen die ganz klar, dass sie, aber auch die PTs, gegen geltendes Recht verstoßen.
"Lustigerweise wurden bei uns in der Gegend Kassenpraxen vom Gesundheitsamt aufgefordert, keine Osteopathie durchzuführen."
--> Klar, das ist ja auch eine Straftat!
Ich bin mal auf die Antwort von Shia gespannt ........
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Bojo schrieb:
Bei den meisten Abrechnungsprogrammen kannst du dir Abrechnungsmakros erstellen, so dass eine Abrechnung nach GebüH kein größerer Aufwand ist als ein Festbetrag. Wir haben auch bisher noch von keinem Patienten gehört, dass die GKV deshalb Ärger macht. Manche GKVs verweigern den Zuschuß wegen fehlender Zulassung für Physiotherapie
Hallo. Bin neben Physiotherapeutin frisch gebackene Heilpraktikerin und Osteopathin. Möchte jetzt Osteopathie abrechnen. Wie handhabt ihr das wenn ein Patient zu Euch kommt? Nehmt ihr feststehende Sätze oder richtet ihr euch nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, was für die Rechnungserstellung jedoch viel langwieriger ist. Hat einer von euch schon Erfahrung gesammelt ob die gesetzlichen Krankenkassen beim Festbetrag auch zahlen. Für Infos wäre ich dankbar.
Wäre diese Frage nicht in einem HP Forum viel besser aufgehoben??!
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Ansonsten hätte sie die Frage aber bei einem HP Verband stellen können -aber nur wenn sie dort Mitglied ist.
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eim schrieb:
an RoFo : ein expliziet eigenes HP Forum gibt es in dem Sinne wie z.B Physio.de gibt es leider nicht.
Ansonsten hätte sie die Frage aber bei einem HP Verband stellen können -aber nur wenn sie dort Mitglied ist.
an RoFo : ein expliziet eigenes HP Forum gibt es in dem Sinne wie z.B Physio.de gibt es leider nicht.
Glaub ich nicht.....als erstes springt heilpaktiker-foren.auf......
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ali schrieb:
eim schrieb am 10.5.19 18:40:
an RoFo : ein expliziet eigenes HP Forum gibt es in dem Sinne wie z.B Physio.de gibt es leider nicht.
Glaub ich nicht.....als erstes springt heilpaktiker-foren.auf......
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RoFo schrieb:
canna41 schrieb am 8.5.19 09:50:
Hallo. Bin neben Physiotherapeutin frisch gebackene Heilpraktikerin und Osteopathin. Möchte jetzt Osteopathie abrechnen. Wie handhabt ihr das wenn ein Patient zu Euch kommt? Nehmt ihr feststehende Sätze oder richtet ihr euch nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, was für die Rechnungserstellung jedoch viel langwieriger ist. Hat einer von euch schon Erfahrung gesammelt ob die gesetzlichen Krankenkassen beim Festbetrag auch zahlen. Für Infos wäre ich dankbar.
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