Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
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• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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ist es notwendig für die Abrechnung für MT bei Privatpatienten das Krankenkassenzertifikat zu haben? Ich habe MT Kurse und auch Osteokurse, aber kein Zertifikat.
LG
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pt ani schrieb:
Guck mal im Unterforum "Physiotherapie". Da ist das gerade Thema.
Um auf deine Frage zurück zu kommen: Es kann dir niemend verbieten, deinen Privatpatienten vorzugaukeln, dass du etwas kannst, auch wenn du davon keine Ahnung haben solltest, weil du über ein Paar Kurse nicht hinausgekommen bist. Allein dein schlechtes Gewissen könnte einer solchen Handlungsweise entgegen stehen. Dies kannst du natürlich durch eine entsprechende Portion Selbstüberschätzung kompensieren. Peinlich wird es dann höchstens, wenn die Patienten irgendwann herausfinden, dass du keine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hast.
Bei mir in der Praxis habe ich regelmäßig Patienten gehabt, die sich darüber wunderten, warum ich bei der MT am Kiefergelenk Handschuhe anziehe. Die Kollegin, bei der sie früher mit MT-Verordnung in Behandlung gewesen seien (sie hat inzwischen die Praxis geschlossen), "konnte" dies immer von außen ohne Handschuhe!
Also ziehe ruhig dein Ding durch. Hauptsache die Kohle stimmt und wenigstens kann dir niemend ein Helfersyndrom vorwerfen!
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MikeL schrieb:
Gegenfrage: Ich habe während meiner MT-Ausbildung einen Kurs in Röntgendiagnostik gemacht. Darf ich mich damit als Radiologe niederlassen?
Um auf deine Frage zurück zu kommen: Es kann dir niemend verbieten, deinen Privatpatienten vorzugaukeln, dass du etwas kannst, auch wenn du davon keine Ahnung haben solltest, weil du über ein Paar Kurse nicht hinausgekommen bist. Allein dein schlechtes Gewissen könnte einer solchen Handlungsweise entgegen stehen. Dies kannst du natürlich durch eine entsprechende Portion Selbstüberschätzung kompensieren. Peinlich wird es dann höchstens, wenn die Patienten irgendwann herausfinden, dass du keine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hast.
Bei mir in der Praxis habe ich regelmäßig Patienten gehabt, die sich darüber wunderten, warum ich bei der MT am Kiefergelenk Handschuhe anziehe. Die Kollegin, bei der sie früher mit MT-Verordnung in Behandlung gewesen seien (sie hat inzwischen die Praxis geschlossen), "konnte" dies immer von außen ohne Handschuhe!
Also ziehe ruhig dein Ding durch. Hauptsache die Kohle stimmt und wenigstens kann dir niemend ein Helfersyndrom vorwerfen!
Hallo MikeL,
ich glaube heute bist Du übers Ziel geschossen...AT hat die MT Kurse hinter sich und hat nur kein Zertifikat für die GKV beantragt. Warum sollter er denn jetzt für die PKV eins beantragen?
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@MikeL
Hallo MikeL,
ich glaube heute bist Du übers Ziel geschossen...AT hat die MT Kurse hinter sich und hat nur kein Zertifikat für die GKV beantragt. Warum sollter er denn jetzt für die PKV eins beantragen?
MfG
JürgenK ;)
Dies geht nicht aus dem Posting von AT hervor, sondern lediglich, dass sie/er Kurse in MT und auch "Osteokurse" (Osteoporosegymnastik?) hat. Es steht nirgendwo, dass alle Kurse absolviert wurden, denn dann würde sie/er diese Frage hier wohl kaum stellen.
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MikeL schrieb:
@JürgenK
Dies geht nicht aus dem Posting von AT hervor, sondern lediglich, dass sie/er Kurse in MT und auch "Osteokurse" (Osteoporosegymnastik?) hat. Es steht nirgendwo, dass alle Kurse absolviert wurden, denn dann würde sie/er diese Frage hier wohl kaum stellen.
Also ohne Zertifikat, sind eben die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt und somit im schlimmsten Fall strafbar. Es geht nicht um deine persönliche Einstellung hinsichtlich deiner Qualifikation. Und wie du sagst CMD ist keine Zertifikatsposition - kann also jeder PT oder MA machen, aber MT schon - dann sind nur nachgewiesene Therapeuten dazu berechtigt.
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idefix- schrieb:
An AT, wenn du die Kurse alle fertig gemacht hast, dann hat man nach einer Prüfung ein Zertifikat. Hat man die Prüfung nicht bestanden oder gar nicht gemacht, stellt sich schon die Frage, ob eine ausreichendes Wissen vorhanden ist. Wenn du MT abrechnest ist das deine persönliche Angelegenheit, wenn aber die PKV eines Patienten dann nicht zahlt weil bei einer Prüfung rauskommt, du hast keine Zulassung dafür, dann beschwere dich nicht, wenn der Pat sein Geld zurückfordert oder Anzeige wegen falscher Behandlung stellt. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht. Wäre es mir nicht wert, dafür die Zulassung zu verlieren.
Also ohne Zertifikat, sind eben die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt und somit im schlimmsten Fall strafbar. Es geht nicht um deine persönliche Einstellung hinsichtlich deiner Qualifikation. Und wie du sagst CMD ist keine Zertifikatsposition - kann also jeder PT oder MA machen, aber MT schon - dann sind nur nachgewiesene Therapeuten dazu berechtigt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ist es notwendig für die Abrechnung für MT bei Privatpatienten das Krankenkassenzertifikat zu haben? Ich habe MT Kurse und auch Osteokurse, aber kein Zertifikat.
LG
Ich behandele CMD auch im Mund mit Handschuhen, kann man bei Kassenpatienten auch als KG abrechnen ist keine Zertfikatsposition.
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Wenn man den Führerschein erwerben möchte, reicht es nicht, einzelne Fahrstunden absolviert zu haben. Bei MT-Behandlungen von Privatpatienten sieht es natürlich ganz anders aus, denn hier kann man dem vertrauensvollen Patienten ruhig verschweigen, dass man keinen Kenntnisnachweis für die verordnete Therapie erbracht hat, oder? Letztlich ist dies für mich keine Frage von Verwaltungsrecht oder Gesetzen, sondern eher eine von Moral und Anstand. Aber dies muss jeder mit sich selbst ausmachen. In deiner persönlichen Interpretation werden dir aber sicher viele Physios ohne MT-Zertifikat beipflichten. Money rules the world!
CMD ist übrigens eine Diagnose und keine Therapieform. Bei Kassenpatienten steht üblicherweise MT auf den Rezepten, außer wenn ein PT mit einigen MT- und Osteo-Kursen den Zahnarzt/die Zahnärztin bittet, das Rezept umzuschreiben, um es ohne Qualifikationsnachweis trotzdem mit der Kasse des Patienten abrechnen zu können. In diesem Jahrhundert habe ich auf jeden Fall noch kein CMD-Rezept ohne MT gesehen.
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MikeL schrieb:
Natürlich stellts du deine Qualifikation nicht zur Diskussion, zumal du überzeut zu sein scheinst, auch ohne Qualifikationsnachweis qualifiziert zu sein.
Wenn man den Führerschein erwerben möchte, reicht es nicht, einzelne Fahrstunden absolviert zu haben. Bei MT-Behandlungen von Privatpatienten sieht es natürlich ganz anders aus, denn hier kann man dem vertrauensvollen Patienten ruhig verschweigen, dass man keinen Kenntnisnachweis für die verordnete Therapie erbracht hat, oder? Letztlich ist dies für mich keine Frage von Verwaltungsrecht oder Gesetzen, sondern eher eine von Moral und Anstand. Aber dies muss jeder mit sich selbst ausmachen. In deiner persönlichen Interpretation werden dir aber sicher viele Physios ohne MT-Zertifikat beipflichten. Money rules the world!
CMD ist übrigens eine Diagnose und keine Therapieform. Bei Kassenpatienten steht üblicherweise MT auf den Rezepten, außer wenn ein PT mit einigen MT- und Osteo-Kursen den Zahnarzt/die Zahnärztin bittet, das Rezept umzuschreiben, um es ohne Qualifikationsnachweis trotzdem mit der Kasse des Patienten abrechnen zu können. In diesem Jahrhundert habe ich auf jeden Fall noch kein CMD-Rezept ohne MT gesehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
??? Was hast du denn für Schmerzen? Offensichtlich kannst du auch nicht besonders gut lesen? Ich stelle nicht meine Qualifikation zur Diskussion, sondern verwaltungstechnische und gesetzliche Vorgaben.
Ich behandele CMD auch im Mund mit Handschuhen, kann man bei Kassenpatienten auch als KG abrechnen ist keine Zertfikatsposition.
stellt eine Abrechnungserlaubnis wirklich eine qualitative Qualifikation dar?
Wieso wird hier so getan, als ob alles völlig klar wäre?
Aber ich weiß genau in welche Richtung diese Diskussion geht.
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idefix- schrieb:
nein eine Abrechnungserlaubnis stellt keine qualitative Qualifikation da, auch mit einer 4,5 hast du die Prüfung bestanden, aber du kannst offiziell behandeln und bekommst Geld dafür. Aber ohne Abrechnungserlaubnis stelle ich die Qualifikation schon in Frage. Warum hat Anonymus denn kein Zertifikat? Keinen Bock auf Prüfung oder nicht geschafft? Die Frage muss er sich schon gefallen lassen.
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holger302 schrieb:
@idefix- Alles andere regelt der Patientenmarktstuck_out_tongue_winking_eye
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idefix- schrieb:
@holger302 sunglasses genau
findet dann alle fünf Jahre eine Qualitätskontrolle statt, ob noch die erlernten Griffe angewandt werden?
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Wintermöwe schrieb:
@idefix-
findet dann alle fünf Jahre eine Qualitätskontrolle statt, ob noch die erlernten Griffe angewandt werden?
Na klar. Genauso, wie man alle fünf Jahre nach erlangtem Führerschein nachweisen muss, dass man sein Auto noch beherrscht. (Dies war die satirisch gemeinte Antwort)
Wenn du die MT-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, verfügst du über einen deutlich erweiterten Behandlungshorizont, der sich absolut nicht auf Grifftechniken beschränkt, sondern auch erweiterte Kenntnisse weit jenseits von diesen beinhaltet. In der Kürze der Berufsausbildung steht selbst den besten PT-Schulen nicht genug Zeit zur Verfügung, derart in die Tiefe zu gehen.
Nach Absolvierung der MT-Ausbildung ist man in der Lage, deutlich genauer zu untersuchen und die erhobenen Befunde besser einzuordnen. Die entsprechenden Grifftechniken ergeben sich von allein aus der Kenntnis der Gelenkebenen und der Biomechanik sowie der gelenkumgebenden passiven und aktiven Strukturen. Mit dieser Kenntnis verfeinern sich die Gelenktechniken mit zunehmender Erfahrung von selbst. Genauso wird man beim Autofahren mit zunehmender Erfahrung immer besser und muss sich daher normalerweise keinen Nachprüfungen stellen. (Dies war die ernstgemeinte Antwort)
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MikeL schrieb:
@Wintermöwe
Na klar. Genauso, wie man alle fünf Jahre nach erlangtem Führerschein nachweisen muss, dass man sein Auto noch beherrscht. (Dies war die satirisch gemeinte Antwort)
Wenn du die MT-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, verfügst du über einen deutlich erweiterten Behandlungshorizont, der sich absolut nicht auf Grifftechniken beschränkt, sondern auch erweiterte Kenntnisse weit jenseits von diesen beinhaltet. In der Kürze der Berufsausbildung steht selbst den besten PT-Schulen nicht genug Zeit zur Verfügung, derart in die Tiefe zu gehen.
Nach Absolvierung der MT-Ausbildung ist man in der Lage, deutlich genauer zu untersuchen und die erhobenen Befunde besser einzuordnen. Die entsprechenden Grifftechniken ergeben sich von allein aus der Kenntnis der Gelenkebenen und der Biomechanik sowie der gelenkumgebenden passiven und aktiven Strukturen. Mit dieser Kenntnis verfeinern sich die Gelenktechniken mit zunehmender Erfahrung von selbst. Genauso wird man beim Autofahren mit zunehmender Erfahrung immer besser und muss sich daher normalerweise keinen Nachprüfungen stellen. (Dies war die ernstgemeinte Antwort)
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idefix- schrieb:
@Wintermöwe Diese Frage stand nie im Raum. Es geht lediglich um ein Zertifikat, das nachweist, das ich die Prüfung absolviert habe, nicht ob gut oder schlecht, sondern das ich gesetzlich abgesichert bin. Ohne Zertifikat bin ich es eben nicht und wenn du an den Falschen gerätst, dann bis du eben fällig, im schlimmsten Fall verliert AT seine Zulassung, wenn er das Risiko eingehen will, darf er das. Ansonsten lese die Antwort von MikeL, das sagt alle aus.
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Wintermöwe schrieb:
Wie war es noch mit der Realität:
stellt eine Abrechnungserlaubnis wirklich eine qualitative Qualifikation dar?
Wieso wird hier so getan, als ob alles völlig klar wäre?
Aber ich weiß genau in welche Richtung diese Diskussion geht.
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