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4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
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Das kennen wir allerdings nicht. Zudem stellt sich die Frage ob wir dann auf der VO ausfüllen (wir haben ja z.B. keine IK, etc.) oder ganz normal eine Privatrechnung schreiben und die VO zulegen. Aber das dürften wir ja auch nur, wenn wir eine PKV Verordnung hätten und danach auch behandeln dürften.
Bitte um Feedback.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, wir haben eine Privatpraxis. Eine Klientin hat uns eine Heilmittelverordnung 13 vorgelegt und meinte es wäre eine private Zusatzversicherung (CENTRAL KV) und als Privatverordnung abzurechnen.
Das kennen wir allerdings nicht. Zudem stellt sich die Frage ob wir dann auf der VO ausfüllen (wir haben ja z.B. keine IK, etc.) oder ganz normal eine Privatrechnung schreiben und die VO zulegen. Aber das dürften wir ja auch nur, wenn wir eine PKV Verordnung hätten und danach auch behandeln dürften.
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Immer öfter seitens der Central.
Wir schicken sie dann wieder zurück zum Doc, damit dieser eine private VO schreibt.
Die rechnen wir dann ganz normal privat ab.
Dem Patienten muss aber klar sein, dass die Central nur einen bestimmten Satz erstattet (steht aber bei uns allgemein im BV drin): file:///C:/Users/Besitzer/Downloads/Preis-%20und%20Leistungverzeichnis_Heilmittel%20(2).pdf
Wenn Du also mehr abrechnen willst, muss der Patient zuzahlen. Aber die central-Preise sind immer noch besser, als GKV. Kannst also, wenn Du willst, natürlich auch die Central-Preise nehmen.
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steupel schrieb:
Am besten Patientin in eine Kassenzugelassene Praxis schicken. :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:
bei uns kommen immer wieder mal Privat Versicherte mit einem Muster 13-Rezept. Da für Privatrezepte keine Form vorgeschrieben ist, betrachten wir- v.a. wenn oben als Kostenträger privat oder eine private Versicherung aufgeführt ist, den Patienten als Privatpatienten und er bekommt unsere Privatpreise abgerechnet. Was die Continentale oder sonstwer erstattet, ist mir genauso egal wie die berühmten Beihilfesätze.
Es gibt lediglich Vorgaben, was auf der Verordnung stehen muss: Name, Berufsbezeichnung und Anschrift des Arztes, Datum der Ausfertigung, Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arznei- / Heilmittel bestimmt ist, Bezeichnung des Arznei- / Heilmittels (evtl. einschließlich der Stärke, Darreichungsform) und Menge, evtl. Gültigkeitsdauer der Verschreibung, sowie die Unterschrift des Verordners.
Es gibt also keinerlei Problem, wenn ein Kassen-Formblatt vorgelegt wird - kommt bei uns übrigens auch öfter vor. Also bitte nicht extra zum Arzt zurückschicken - es sind - sofern die notwendigen Angaben enthalten sind - alle Vorgaben für ein Privatrezept erfüllt. Und bitte auch nicht anfangen, jeden Patienten nach seiner möglichen Erstattung fragen, sondern einen einheitlichen Privatpreis festlegen.
Die vorgelegte Verordnung müsst ihr nicht ausfüllen - einfach eine normale Privatrechnung mitgeben und euch zur Legitimierung der Behandlung sowie zur Steuerfreiheit als Heilbehandlung eine Kopie der Verordnung aufheben.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Privatrezepte sind - wie Alfred Kramer bereits geschrieben hat - nicht an ein festgelegtes Formblatt gebunden - auch wenn es natürlich üblicherweise so gehandhabt wird und die "blauen Rezepte" verwendet werden. Es kann aber auch ein Schmierzettel oder ein Kästchenpapier sein.
Es gibt lediglich Vorgaben, was auf der Verordnung stehen muss: Name, Berufsbezeichnung und Anschrift des Arztes, Datum der Ausfertigung, Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arznei- / Heilmittel bestimmt ist, Bezeichnung des Arznei- / Heilmittels (evtl. einschließlich der Stärke, Darreichungsform) und Menge, evtl. Gültigkeitsdauer der Verschreibung, sowie die Unterschrift des Verordners.
Es gibt also keinerlei Problem, wenn ein Kassen-Formblatt vorgelegt wird - kommt bei uns übrigens auch öfter vor. Also bitte nicht extra zum Arzt zurückschicken - es sind - sofern die notwendigen Angaben enthalten sind - alle Vorgaben für ein Privatrezept erfüllt. Und bitte auch nicht anfangen, jeden Patienten nach seiner möglichen Erstattung fragen, sondern einen einheitlichen Privatpreis festlegen.
Die vorgelegte Verordnung müsst ihr nicht ausfüllen - einfach eine normale Privatrechnung mitgeben und euch zur Legitimierung der Behandlung sowie zur Steuerfreiheit als Heilbehandlung eine Kopie der Verordnung aufheben.
Gruß
Nora
Privatrezepte sind - wie Alfred Kramer bereits geschrieben hat - nicht an ein festgelegtes Formblatt gebunden - auch wenn es natürlich üblicherweise so gehandhabt wird und die "blauen Rezepte" verwendet werden. Es kann aber auch ein Schmierzettel oder ein Kästchenpapier sein.
Ich sag da immer gern, kann auch Klopapier sein. ABER Klugscheissermodus ein, die GKV Heilmittelverordnungen sollen angeblich nur für GKV Zwecke genutzt werden...
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ali schrieb:
Nora Weber schrieb am 30.6.20 19:58:
Privatrezepte sind - wie Alfred Kramer bereits geschrieben hat - nicht an ein festgelegtes Formblatt gebunden - auch wenn es natürlich üblicherweise so gehandhabt wird und die "blauen Rezepte" verwendet werden. Es kann aber auch ein Schmierzettel oder ein Kästchenpapier sein.
Ich sag da immer gern, kann auch Klopapier sein. ABER Klugscheissermodus ein, die GKV Heilmittelverordnungen sollen angeblich nur für GKV Zwecke genutzt werden...
Privatrezepte sind - wie Alfred Kramer bereits geschrieben hat - nicht an ein festgelegtes Formblatt gebunden - auch wenn es natürlich üblicherweise so gehandhabt wird und die "blauen Rezepte" verwendet werden. Es kann aber auch ein Schmierzettel oder ein Kästchenpapier sein.
Ich sag da immer gern, kann auch Klopapier sein. ABER Klugscheissermodus ein, die GKV Heilmittelverordnungen sollen angeblich nur für GKV Zwecke genutzt werden...
NA , das Problem müssen wir den Ärzten wohl nicht auch noch abnehmen! :smile:
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Alfred Kramer schrieb:
ali schrieb am 1.7.20 00:09:
Nora Weber schrieb am 30.6.20 19:58:
Privatrezepte sind - wie Alfred Kramer bereits geschrieben hat - nicht an ein festgelegtes Formblatt gebunden - auch wenn es natürlich üblicherweise so gehandhabt wird und die "blauen Rezepte" verwendet werden. Es kann aber auch ein Schmierzettel oder ein Kästchenpapier sein.
Ich sag da immer gern, kann auch Klopapier sein. ABER Klugscheissermodus ein, die GKV Heilmittelverordnungen sollen angeblich nur für GKV Zwecke genutzt werden...
NA , das Problem müssen wir den Ärzten wohl nicht auch noch abnehmen! :smile:
Damit sind unsere Fragen geklärt. Die Erstattungshöhe und Höhe des Honorars war ja nicht das Thema- damit sind wir im 3stelligen Bereich pro Session.
Danke also!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank an die schnellen Rückmelder!
Damit sind unsere Fragen geklärt. Die Erstattungshöhe und Höhe des Honorars war ja nicht das Thema- damit sind wir im 3stelligen Bereich pro Session.
Danke also!
Privatrezepte sind - wie Alfred Kramer bereits geschrieben hat - nicht an ein festgelegtes Formblatt gebunden - auch wenn es natürlich üblicherweise so gehandhabt wird und die "blauen Rezepte" verwendet werden. Es kann aber auch ein Schmierzettel oder ein Kästchenpapier sein.
Ich sag da immer gern, kann auch Klopapier sein. ABER Klugscheissermodus ein, die GKV Heilmittelverordnungen sollen angeblich nur für GKV Zwecke genutzt werden...
...das Verordnungspapier wird von den GKVen finanziert, auf den beigen Blättern sogar mit teuren Wasserzeichen; es sollte also "eigentlich" bei der Verordnungsausstellung dem Privatpatienten als Auslagenersatz in Rechnung gestellt und den öffentlichen Kassen erstattet werden.
Hier mal ein paar Millionen für Datenschutzverstöße, da ein bisschen für Geschenke an Privatversicherte, mit der Zeit kommt da richtig was zusammen...
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 1.7.20 00:09:
Nora Weber schrieb am 30.6.20 19:58:
Privatrezepte sind - wie Alfred Kramer bereits geschrieben hat - nicht an ein festgelegtes Formblatt gebunden - auch wenn es natürlich üblicherweise so gehandhabt wird und die "blauen Rezepte" verwendet werden. Es kann aber auch ein Schmierzettel oder ein Kästchenpapier sein.
Ich sag da immer gern, kann auch Klopapier sein. ABER Klugscheissermodus ein, die GKV Heilmittelverordnungen sollen angeblich nur für GKV Zwecke genutzt werden...
...das Verordnungspapier wird von den GKVen finanziert, auf den beigen Blättern sogar mit teuren Wasserzeichen; es sollte also "eigentlich" bei der Verordnungsausstellung dem Privatpatienten als Auslagenersatz in Rechnung gestellt und den öffentlichen Kassen erstattet werden.
Hier mal ein paar Millionen für Datenschutzverstöße, da ein bisschen für Geschenke an Privatversicherte, mit der Zeit kommt da richtig was zusammen...
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Eberhard schrieb:
Also, ob die 13ner-Verordnungsblätter nur für normale GKV-Behandlungen und Abrechnungen benutzt werden dürfen, kann uns egal sein. Wenn der betroffene Patient bestimmt, dass die Behandlung privat abgerechnet werden soll, dann ist das gut so. Die berühmte Bierdeckelverordnung tritt hier in Kraft.
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LeviathanPT schrieb:
Patienten kommen immer wieder mal zu uns uns legen VO 13 vor, haben aber eine private Zusatzversicherung.
Immer öfter seitens der Central.
Wir schicken sie dann wieder zurück zum Doc, damit dieser eine private VO schreibt.
Die rechnen wir dann ganz normal privat ab.
Dem Patienten muss aber klar sein, dass die Central nur einen bestimmten Satz erstattet (steht aber bei uns allgemein im BV drin): file:///C:/Users/Besitzer/Downloads/Preis-%20und%20Leistungverzeichnis_Heilmittel%20(2).pdf
Wenn Du also mehr abrechnen willst, muss der Patient zuzahlen. Aber die central-Preise sind immer noch besser, als GKV. Kannst also, wenn Du willst, natürlich auch die Central-Preise nehmen.
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