Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
bei mir in der Praxis kam vor kurzen ein Beihilfe/Privatpatient mit der Verordnung 10x Naturmoor.
Ich habe die klassischen naturtherm auflagen von Schupp (Link)
sowie den zugehörigen Wärmespeicher, ebenfalls von Schupp (Link)
Nun meine Frage:
was darf ich den jetzt abrechnen bzw. wozu gehört dazu die Abrechnungsziffer:
- Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile einschließlich der erforderlichen
Nachruhe
a)
bei Anwendung wiederverwendbarer Packungsmaterialien (zum Beispiel Fango-
Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
für 15,60€
oder:
b)
bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor,
Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies
zwischen Haut und Peloid
aa) Teilpackung
für 36,20€
oder gar:
bb) Großpackung
für 47,80€
Tausend dank für eure Hilfe :)
Sorry für die vielleicht zu einfache Frage, aber ich hatte bis vor kurzem kein Fango :)
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Welche Preise hast du denn rausgesucht?Du rechnest 10 mal wärmepackung zu deinem kalkulierten Preis ab
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, ich hätte nur gerne den beihilfefähigen Höchstsatz abgerechnet ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
USpre schrieb:
Aber was der Patient erstattet bekommt ( möglicherweise ist er ja auch noch zusatzversichert) , das spielt doch für deine Kalkulation keine Rolle!
und berechne es mit a 36,20 Euro
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
chrischy21 schrieb:
Ich schreibe bei der Rechnung immer : Einmal Naturmoorpackung
und berechne es mit a 36,20 Euro
Ansonsten... tststs... der betriebswirtschaftlich geführten Praxis interessieren Beihilfepreise gar nicht ;-)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Google ist wie immer Dein Freund... Link
Ansonsten... tststs... der betriebswirtschaftlich geführten Praxis interessieren Beihilfepreise gar nicht ;-)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer gibt es nicht
reichen den die oben genannten Materialien von Schupp dafür aus? Mir geht es lediglich darum, dass ich die benötigte "Hardware" dazu habe ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
@chrischy21
reichen den die oben genannten Materialien von Schupp dafür aus? Mir geht es lediglich darum, dass ich die benötigte "Hardware" dazu habe ;)
Danke für den Link, den kannte ich schon :)
Mir gehts es eigentlich nur darum ob die oben genannten Materialien (siehe Link) für welche Abrechnungsziffer stehen? Quasi für welche Abrechnungsziffer meine Hardware geeignet ist ;)
Wäre cool, wenn sich hier jemand auskennt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman
Danke für den Link, den kannte ich schon :)
Mir gehts es eigentlich nur darum ob die oben genannten Materialien (siehe Link) für welche Abrechnungsziffer stehen? Quasi für welche Abrechnungsziffer meine Hardware geeignet ist ;)
Wäre cool, wenn sich hier jemand auskennt
wie bereits geschrieben:
mir geht es lediglich darum, welche Abrechnungsziffer ich mit den oben genannten Materialien (siehe Link) verwenden darf?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi
wie bereits geschrieben:
mir geht es lediglich darum, welche Abrechnungsziffer ich mit den oben genannten Materialien (siehe Link) verwenden darf?
Lies die Beschreibung der Beihilfeposition b.) und guck dir dann deine "Hardware" an.
Da fällt dir dann sicherlich was auf.
Und dann kannst du dir überlegen, wie du die Sache löst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jeverland schrieb:
Ohne jetzt auf den Preis einzugehen.
Lies die Beschreibung der Beihilfeposition b.) und guck dir dann deine "Hardware" an.
Da fällt dir dann sicherlich was auf.
Und dann kannst du dir überlegen, wie du die Sache löst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer warum eigentlich
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kurze Frage an die alten Hasen ;)
bei mir in der Praxis kam vor kurzen ein Beihilfe/Privatpatient mit der Verordnung 10x Naturmoor.
Ich habe die klassischen naturtherm auflagen von Schupp (Link)
sowie den zugehörigen Wärmespeicher, ebenfalls von Schupp (Link)
Nun meine Frage:
was darf ich den jetzt abrechnen bzw. wozu gehört dazu die Abrechnungsziffer:
- Warmpackung eines oder mehrerer Körperteile einschließlich der erforderlichen
Nachruhe
a)
bei Anwendung wiederverwendbarer Packungsmaterialien (zum Beispiel Fango-
Paraffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
für 15,60€
oder:
b)
bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide (Heilerde, Moor,
Naturfango, Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von Folie oder Vlies
zwischen Haut und Peloid
aa) Teilpackung
für 36,20€
oder gar:
bb) Großpackung
für 47,80€
Tausend dank für eure Hilfe :)
Sorry für die vielleicht zu einfache Frage, aber ich hatte bis vor kurzem kein Fango :)
Mein Profilbild bearbeiten