Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
Der Dienstleister "KV Service Plus" der u.a. für die "energie-BKK" als Abrechnungszentrum fungiert, rechnet zumindest für die Physiotherapie immer noch auf Stand der Preisvereinbarung 2014 ab.
Wir haben zum wiederholten Male diesbezüglich Absetzungen (Kürzungen) erhalten, die nicht gerechtfertigt waren.
Trotz mehrfachen Hinweises an die "energie-BKK" und die "KV Service Plus" wird falsch abgerechnet.
Ich kann Euch nur anraten, die Abrechnungen für 2016, event. 2015 nachzuprüfen und gff. alles in Rechnung zu stellen - ggf. auch mit Aufschlag der Verzugspauschale gemäß §288 Abs.5 BGB.
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JHE schrieb:
Zur allgemeinen Info:
Der Dienstleister "KV Service Plus" der u.a. für die "energie-BKK" als Abrechnungszentrum fungiert, rechnet zumindest für die Physiotherapie immer noch auf Stand der Preisvereinbarung 2014 ab.
Wir haben zum wiederholten Male diesbezüglich Absetzungen (Kürzungen) erhalten, die nicht gerechtfertigt waren.
Trotz mehrfachen Hinweises an die "energie-BKK" und die "KV Service Plus" wird falsch abgerechnet.
Ich kann Euch nur anraten, die Abrechnungen für 2016, event. 2015 nachzuprüfen und gff. alles in Rechnung zu stellen - ggf. auch mit Aufschlag der Verzugspauschale gemäß §288 Abs.5 BGB.
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Sabine Rabbel schrieb:
2014? Schön wär's. Mir ist gerade für eine 2016er VO eine Kürzung auf den Berliner Tarif von 2010/11 auf den Schreibtisch geflattert.
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