physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Berlin

Wir suchen eine/n engagierte/n
Physiotherapeut/in (m/w/d) zur
Verstärkung unseres Teams. In
unserer Praxis, direkt am Rathaus
Tempelhof (U'Bahn" 6),
arbeiten zur Zeit 6
Teilzeit-Angestellte und einer
Rezeptionskraft. Wir haben eine
sehr gute, unterstützende und
wertschätzende Arbeitsatmosphäre,
in der ein interessierter und
offener fachlicher Austausch
stattfindet. Wir behandeln
Patienten aller Altersklassen mit
einem breiten Spektrum an
Krankheitsbildern. Teamfähigkeit,
Freundlic...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Abnahme eine PT-Praxis

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Abnahme eine PT-Praxis
Es gibt 17 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
PT 1975
20.01.2015 20:43
Habe eine Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für eine Abnahme einer Kassen PT-Praxis in NRW (Rheinland).
Wieviel Toiletten sollten bei der Abnahme vorhandeln sein (1 oder 2).
Bei meinen Buch (Die eigene Praxis, 2005) steht noch mit 1 Toilette.
Im Buch bei der Räumlichen Mindesvoraussetzungen steht mit 1 Toillete (Punkt 2.1.5).
1

Gefällt mir

Habe eine Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für eine Abnahme einer Kassen PT-Praxis in NRW (Rheinland). Wieviel Toiletten sollten bei der Abnahme vorhandeln sein (1 oder 2). Bei meinen Buch (Die eigene Praxis, 2005) steht noch mit 1 Toilette. Im Buch bei der Räumlichen Mindesvoraussetzungen steht mit 1 Toillete (Punkt 2.1.5).
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

PT 1975 schrieb:

Habe eine Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für eine Abnahme einer Kassen PT-Praxis in NRW (Rheinland).
Wieviel Toiletten sollten bei der Abnahme vorhandeln sein (1 oder 2).
Bei meinen Buch (Die eigene Praxis, 2005) steht noch mit 1 Toilette.
Im Buch bei der Räumlichen Mindesvoraussetzungen steht mit 1 Toillete (Punkt 2.1.5).

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
yvonne1976
20.01.2015 22:25
Ich glaube mitlerweile benötigst du eine für Personal u eine für die Patienten
1

Gefällt mir

Ich glaube mitlerweile benötigst du eine für Personal u eine für die Patienten
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
21.01.2015 07:43
und eine barrierefreie, glaube ich.
1

Gefällt mir

und eine barrierefreie, glaube ich.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

und eine barrierefreie, glaube ich.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
PT 1975
25.01.2015 14:06
Habe das auch im Buch auch gelesen. Für die Kassenzulassung braucht man nur 1 x Toilette.
Bekommt man automatisch bei der Zulassung der Primär oder Ersatzkassen auch eine Zulassung bei der BG oder muss man das extra beantragen.
Und Bauamt was hat mit der Kassenzulassung damit zu tun.
Ich stelle den Antrag mit KK und nicht mit Bauamt?????? :unamused:
Was meint ihr.
Bitte um Infos!!!!
1

Gefällt mir

Habe das auch im Buch auch gelesen. Für die Kassenzulassung braucht man nur 1 x Toilette. Bekommt man automatisch bei der Zulassung der Primär oder Ersatzkassen auch eine Zulassung bei der BG oder muss man das extra beantragen. Und Bauamt was hat mit der Kassenzulassung damit zu tun. Ich stelle den Antrag mit KK und nicht mit Bauamt?????? :unamused: Was meint ihr. Bitte um Infos!!!!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



PT 1975 schrieb:

Habe das auch im Buch auch gelesen. Für die Kassenzulassung braucht man nur 1 x Toilette.
Bekommt man automatisch bei der Zulassung der Primär oder Ersatzkassen auch eine Zulassung bei der BG oder muss man das extra beantragen.
Und Bauamt was hat mit der Kassenzulassung damit zu tun.
Ich stelle den Antrag mit KK und nicht mit Bauamt?????? :unamused:
Was meint ihr.
Bitte um Infos!!!!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
25.01.2015 18:16
Du stellst den Antrag bei den Kassen zur Zulassung zur GKV. Beim Bauamt stellst du den Antrag zur Nutzungsänderung. Zudem musst du noch ein paar Gesetze und Regeln beachten, dazu zählen die UVV der BG. Das Bauamt / Gewerbeaufsicht und in einigen Bundesländer können den PT Betrieb bei nicht Erfüllen dieser Vorschriften untersagen und machen die Praxis dicht. Das Alles ganz unabhängig von der Kassenzulassung.
1

Gefällt mir

Du stellst den Antrag bei den Kassen zur Zulassung zur GKV. Beim Bauamt stellst du den Antrag zur Nutzungsänderung. Zudem musst du noch ein paar Gesetze und Regeln beachten, dazu zählen die UVV der BG. Das Bauamt / Gewerbeaufsicht und in einigen Bundesländer können den PT Betrieb bei nicht Erfüllen dieser Vorschriften untersagen und machen die Praxis dicht. Das Alles ganz unabhängig von der Kassenzulassung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

Du stellst den Antrag bei den Kassen zur Zulassung zur GKV. Beim Bauamt stellst du den Antrag zur Nutzungsänderung. Zudem musst du noch ein paar Gesetze und Regeln beachten, dazu zählen die UVV der BG. Das Bauamt / Gewerbeaufsicht und in einigen Bundesländer können den PT Betrieb bei nicht Erfüllen dieser Vorschriften untersagen und machen die Praxis dicht. Das Alles ganz unabhängig von der Kassenzulassung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
yvonne1976
25.01.2015 18:59
meine freundin hatte letzte wo eine abnahme im land brb
hier wurde eine separate toilette für das personal gefordet
die stadt schrieb ihr vor das sie auf grund der größe ihrer praxis 3parkplätze nachweisen muss
zu guter letzt kam der behindertenbeauftragte des landes und bemägelte die höhe u breite der türen und den abstand von der toilette zur wand.
ich glaube mittlerweile ist alles mögl.
ach ja und einer der parkplätze muss natürlich auch barrierefrei sein.
1

Gefällt mir

meine freundin hatte letzte wo eine abnahme im land brb hier wurde eine separate toilette für das personal gefordet die stadt schrieb ihr vor das sie auf grund der größe ihrer praxis 3parkplätze nachweisen muss zu guter letzt kam der behindertenbeauftragte des landes und bemägelte die höhe u breite der türen und den abstand von der toilette zur wand. ich glaube mittlerweile ist alles mögl. ach ja und einer der parkplätze muss natürlich auch barrierefrei sein.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



yvonne1976 schrieb:

meine freundin hatte letzte wo eine abnahme im land brb
hier wurde eine separate toilette für das personal gefordet
die stadt schrieb ihr vor das sie auf grund der größe ihrer praxis 3parkplätze nachweisen muss
zu guter letzt kam der behindertenbeauftragte des landes und bemägelte die höhe u breite der türen und den abstand von der toilette zur wand.
ich glaube mittlerweile ist alles mögl.
ach ja und einer der parkplätze muss natürlich auch barrierefrei sein.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

yvonne1976 schrieb:

Ich glaube mitlerweile benötigst du eine für Personal u eine für die Patienten

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
21.01.2015 07:52
Es wird nur eine Toilette benötigt. Diese muss nicht behindertengerecht sein.

Die BG fordert zusätzlich eine Für die Mitarbeiter.
1

Gefällt mir

Es wird nur eine Toilette benötigt. Diese muss nicht behindertengerecht sein. Die BG fordert zusätzlich eine Für die Mitarbeiter.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
21.01.2015 08:10
also doch min. 2 und was ist mit dem Bauamt und der Landesbauordnung?
1

Gefällt mir

also doch min. 2 und was ist mit dem Bauamt und der Landesbauordnung?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

also doch min. 2 und was ist mit dem Bauamt und der Landesbauordnung?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Olaf Seifert
21.01.2015 09:19
Die Bauordnung ist der springende Punkt, einige Kommunen verlangen im Rahmen des Nutzungsänderungsantrages den Einbau eines behindertengerechten WC, parallel dazu werden dann auch häufig Anforderungen an einen behindertengerechten Eingang gestellt (unabhängig davon, dass die KK diesen gar nicht fordern).
1

Gefällt mir

• morpheus-06
Die Bauordnung ist der springende Punkt, einige Kommunen verlangen im Rahmen des Nutzungsänderungsantrages den Einbau eines behindertengerechten WC, parallel dazu werden dann auch häufig Anforderungen an einen behindertengerechten Eingang gestellt (unabhängig davon, dass die KK diesen gar nicht fordern).
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Olaf Seifert schrieb:

Die Bauordnung ist der springende Punkt, einige Kommunen verlangen im Rahmen des Nutzungsänderungsantrages den Einbau eines behindertengerechten WC, parallel dazu werden dann auch häufig Anforderungen an einen behindertengerechten Eingang gestellt (unabhängig davon, dass die KK diesen gar nicht fordern).

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

moahl schrieb:

Es wird nur eine Toilette benötigt. Diese muss nicht behindertengerecht sein.

Die BG fordert zusätzlich eine Für die Mitarbeiter.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefan 302
21.01.2015 10:48
PT 1975 schrieb am 20.1.15 20:43:
Habe eine Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für eine Abnahme einer Kassen PT-Praxis in NRW (Rheinland).
Wieviel Toiletten sollten bei der Abnahme vorhandeln sein (1 oder 2).
Bei meinen Buch (Die eigene Praxis, 2005) steht noch mit 1 Toilette.
Im Buch bei der Räumlichen Mindesvoraussetzungen steht mit 1 Toillete (Punkt 2.1.5).



Das kommt auf die Arbeitsstättenverordnung an, wieviele Toiletten sein müssen, nicht können.
Also wieviel MA dort arbeiten...
Bei uns haben wir 5 Toiletten für 8 MA und die Patienten


stefan 302
1

Gefällt mir

[zitat]PT 1975 schrieb am 20.1.15 20:43: Habe eine Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für eine Abnahme einer Kassen PT-Praxis in NRW (Rheinland). Wieviel Toiletten sollten bei der Abnahme vorhandeln sein (1 oder 2). Bei meinen Buch (Die eigene Praxis, 2005) steht noch mit 1 Toilette. Im Buch bei der Räumlichen Mindesvoraussetzungen steht mit 1 Toillete (Punkt 2.1.5).[/zitat] Das kommt auf die Arbeitsstättenverordnung an, wieviele Toiletten sein müssen, nicht können. Also wieviel MA dort arbeiten... Bei uns haben wir 5 Toiletten für 8 MA und die Patienten stefan 302
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
21.01.2015 10:59
also zu Rahmenvertrag mit der GKV , den BG UVV, der Landesbauordnung noch weitere Gesetze die ein Unternehmer beachten muss.
1

Gefällt mir

also zu Rahmenvertrag mit der GKV , den BG UVV, der Landesbauordnung noch weitere Gesetze die ein Unternehmer beachten muss.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

also zu Rahmenvertrag mit der GKV , den BG UVV, der Landesbauordnung noch weitere Gesetze die ein Unternehmer beachten muss.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
21.01.2015 15:04
Ok - wer nimmt den was eigentlich ab? Und wo steht was für eine Physiopraxis gebraucht wird? Wer kontrolliert das? Und was passiert wenns nicht so ist?

Für die Kassaenzulassung brauchst du nur 1 Toilette, fertig! BG sind es 2 Toiletten.

5 Toiletten für 8 Mitarbeiter halte ich für etwas übertrieben. Glaube nicht das das irgendwo gefordert wird.

Lasse mich aber gerne belehren.

Viele Grüße
1

Gefällt mir

Ok - wer nimmt den was eigentlich ab? Und wo steht was für eine Physiopraxis gebraucht wird? Wer kontrolliert das? Und was passiert wenns nicht so ist? Für die Kassaenzulassung brauchst du nur 1 Toilette, fertig! BG sind es 2 Toiletten. 5 Toiletten für 8 Mitarbeiter halte ich für etwas übertrieben. Glaube nicht das das irgendwo gefordert wird. Lasse mich aber gerne belehren. Viele Grüße
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



moahl schrieb:

Ok - wer nimmt den was eigentlich ab? Und wo steht was für eine Physiopraxis gebraucht wird? Wer kontrolliert das? Und was passiert wenns nicht so ist?

Für die Kassaenzulassung brauchst du nur 1 Toilette, fertig! BG sind es 2 Toiletten.

5 Toiletten für 8 Mitarbeiter halte ich für etwas übertrieben. Glaube nicht das das irgendwo gefordert wird.

Lasse mich aber gerne belehren.

Viele Grüße

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
stefan 302
21.01.2015 19:34
Hier....
ab 5.1 ff Link
Tabelle 2 kannst du es lesen...

stefan 302
1

Gefällt mir

Hier.... ab 5.1 ff http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_A4_01.pdf Tabelle 2 kannst du es lesen... stefan 302
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



stefan 302 schrieb:

Hier....
ab 5.1 ff Link
Tabelle 2 kannst du es lesen...

stefan 302

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
21.01.2015 23:54
Danke! 6-10 Mitarbeiter = 1 Toilette

Kann nichts anderes lesen...
1

Gefällt mir

Danke! 6-10 Mitarbeiter = 1 Toilette Kann nichts anderes lesen...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



moahl schrieb:

Danke! 6-10 Mitarbeiter = 1 Toilette

Kann nichts anderes lesen...

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

stefan 302 schrieb:

PT 1975 schrieb am 20.1.15 20:43:
Habe eine Frage bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen für eine Abnahme einer Kassen PT-Praxis in NRW (Rheinland).
Wieviel Toiletten sollten bei der Abnahme vorhandeln sein (1 oder 2).
Bei meinen Buch (Die eigene Praxis, 2005) steht noch mit 1 Toilette.
Im Buch bei der Räumlichen Mindesvoraussetzungen steht mit 1 Toillete (Punkt 2.1.5).



Das kommt auf die Arbeitsstättenverordnung an, wieviele Toiletten sein müssen, nicht können.
Also wieviel MA dort arbeiten...
Bei uns haben wir 5 Toiletten für 8 MA und die Patienten


stefan 302

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
26.01.2015 10:31
Wo möchtest du den die Praxis eröffnen. War dort schon vorher eine Praxis? Gewerbliche Räume oder Wohnräume?

BG musst du dich nur anmelden. Die nimmt nichts ab. Allerdings musst du die Vorraussetzungen ihrerseits erfüllen um Pat. Zu behandeln.

Bauamt kommt ins Spiel wenn du eine Praxis neu baust oder eine Nutzungsänderung beantragst. Wenn du eine Praxis (egal ob Arzt oder Therapie) übernimmst die zugelassen war prüft das Bauamt die Räumlichkeiten nicht erneut. Das heißt wenn du neu baust kann es sein das du eine behindertengerechte Toilette brauchst, und wenn du eine Praxis übernimmst in der keine drin ist brauchst du auch keine.

Bauamtliche Vorraussetungen können auch nicht in Kraft treten wenn die Kosten unverhältnismäßig groß sind.

Tipp: Ruf einfach mal beim Bauamt an.
1

Gefällt mir

Wo möchtest du den die Praxis eröffnen. War dort schon vorher eine Praxis? Gewerbliche Räume oder Wohnräume? BG musst du dich nur anmelden. Die nimmt nichts ab. Allerdings musst du die Vorraussetzungen ihrerseits erfüllen um Pat. Zu behandeln. Bauamt kommt ins Spiel wenn du eine Praxis neu baust oder eine Nutzungsänderung beantragst. Wenn du eine Praxis (egal ob Arzt oder Therapie) übernimmst die zugelassen war prüft das Bauamt die Räumlichkeiten nicht erneut. Das heißt wenn du neu baust kann es sein das du eine behindertengerechte Toilette brauchst, und wenn du eine Praxis übernimmst in der keine drin ist brauchst du auch keine. Bauamtliche Vorraussetungen können auch nicht in Kraft treten wenn die Kosten unverhältnismäßig groß sind. Tipp: Ruf einfach mal beim Bauamt an.
Gefällt mir
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eberhard
26.01.2015 11:31
.....wenn du eine Praxis übernimmst in der keine drin ist brauchst du auch keine.......

Das ist eine sehr gefährliche Aussage. Praxen werden immer nach den neuesten, gültigen Bestimmungen beurteilt bzw. abgenommen.
1

Gefällt mir

.....wenn du eine Praxis übernimmst in der keine drin ist brauchst du auch keine....... Das ist eine sehr gefährliche Aussage. Praxen werden immer nach den neuesten, gültigen Bestimmungen beurteilt bzw. abgenommen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Eberhard schrieb:

.....wenn du eine Praxis übernimmst in der keine drin ist brauchst du auch keine.......

Das ist eine sehr gefährliche Aussage. Praxen werden immer nach den neuesten, gültigen Bestimmungen beurteilt bzw. abgenommen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
moahl
26.01.2015 16:03
omg...immer diese Abschrecktaktik...ich bin raus...

...habe heute erst mit dem Bauamt Hessen telefoniert.

@PT1975: auf jeden Fall musst du dich selbst informieren oder hier mal eine klare Aussage machen um was es sich bei dir handelt (Nutzungsänderung?). Sonst diskutiert der Rest um den heißen Brei herum
1

Gefällt mir

omg...immer diese Abschrecktaktik...ich bin raus... ...habe heute erst mit dem Bauamt Hessen telefoniert. @PT1975: auf jeden Fall musst du dich selbst informieren oder hier mal eine klare Aussage machen um was es sich bei dir handelt (Nutzungsänderung?). Sonst diskutiert der Rest um den heißen Brei herum
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



moahl schrieb:

omg...immer diese Abschrecktaktik...ich bin raus...

...habe heute erst mit dem Bauamt Hessen telefoniert.

@PT1975: auf jeden Fall musst du dich selbst informieren oder hier mal eine klare Aussage machen um was es sich bei dir handelt (Nutzungsänderung?). Sonst diskutiert der Rest um den heißen Brei herum

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

moahl schrieb:

Wo möchtest du den die Praxis eröffnen. War dort schon vorher eine Praxis? Gewerbliche Räume oder Wohnräume?

BG musst du dich nur anmelden. Die nimmt nichts ab. Allerdings musst du die Vorraussetzungen ihrerseits erfüllen um Pat. Zu behandeln.

Bauamt kommt ins Spiel wenn du eine Praxis neu baust oder eine Nutzungsänderung beantragst. Wenn du eine Praxis (egal ob Arzt oder Therapie) übernimmst die zugelassen war prüft das Bauamt die Räumlichkeiten nicht erneut. Das heißt wenn du neu baust kann es sein das du eine behindertengerechte Toilette brauchst, und wenn du eine Praxis übernimmst in der keine drin ist brauchst du auch keine.

Bauamtliche Vorraussetungen können auch nicht in Kraft treten wenn die Kosten unverhältnismäßig groß sind.

Tipp: Ruf einfach mal beim Bauamt an.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Abnahme eine PT-Praxis

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns