wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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manueller Lymphdrainage aber nicht
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Darf ich das ohne Genehmigung beginnen?
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kryo schrieb:
Die Langfristgenehmigung ist abgelaufen und nun kommt ein Rezept a.des Regelfalles.
Darf ich das ohne Genehmigung beginnen?
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Denn:
Arzt stellt Rezept aus. (korrektes)
Wir behandeln
Wir bekommen Geld und das Budget des Arztes wird belastet.
Mit LFG
wir das Budget nicht belastet.
Im eigenen Interesse, damit der Arzt weiterhin notweniges verschreibt und nicht sagt, "ich darf ihnen nichts mehr verschreiben"
Antrag für LFG vom Patienten unterschreiben lassen und mit Rezept hinfaxen zur Kasse.
Oder eben dann wieder neu, wenn es abgelaufen ist.
Ich schreib dann immer drauf: Verlängerung der bisherigen Genehmigung vom sowieso erbeten, und häng das ans Fax mit ran.
In der Regel läuft es auch glatt durch.
Nur die DAK hat sich angestellt, weil wir es eine Woche zu früh gefaxt haben....
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TheStonie schrieb:
Erstmal wäre das nicht unser Problem.
Denn:
Arzt stellt Rezept aus. (korrektes)
Wir behandeln
Wir bekommen Geld und das Budget des Arztes wird belastet.
Mit LFG
wir das Budget nicht belastet.
Im eigenen Interesse, damit der Arzt weiterhin notweniges verschreibt und nicht sagt, "ich darf ihnen nichts mehr verschreiben"
Antrag für LFG vom Patienten unterschreiben lassen und mit Rezept hinfaxen zur Kasse.
Oder eben dann wieder neu, wenn es abgelaufen ist.
Ich schreib dann immer drauf: Verlängerung der bisherigen Genehmigung vom sowieso erbeten, und häng das ans Fax mit ran.
In der Regel läuft es auch glatt durch.
Nur die DAK hat sich angestellt, weil wir es eine Woche zu früh gefaxt haben....
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Papa Alpaka schrieb:
Ja, gleichzeitig aber zur Genehmigung einreichen (lassen); die Behandlungen bis zur Entscheidung der GKV sind vergütungspflichtig. Nach 3 Wochen Untätigkeit der GKV gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.
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Kukdiehe schrieb:
Ja darfst du. Die LFG ist für den Arzt wichtig, damit dies sein Buge nicht überlastet. Aber wenn es korrekt ausgefüllt ist bekommst du ja dein Geld von der Kasse.
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Hase C schrieb:
Es handelt sich also um eine KK, die nicht auf das Genehmigungsverfahren adR verzichtet hat?
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