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ich habe eine Patientin die bei mir bisher 2 Termine hatte und jetzt die Behandlung aus privaten gründen abgebrochen hat.
So weit so gut, das Problem ist nur das ich ihr Ihre VO beim 1. Termin zum ändern mitgegeben hatte da die VO abgelaufen war (dringlicher Behandlungsbedarf). Beim 2. Termin hatte sie diese vergessen und jetzt rief sie an um die Behandlung abzubrechen.
Ich bat sie mir die geänderte VO noch vorbeizubringen und die Zuzahlung für die 2 Termine zu leisten doch leider bis jetzt vergeblich. Nebenbei Bemerkt spricht sie auch nur Englisch, was aber nicht das Problem darstellt.
Nun habe ich sozusagen gar nichts in der Hand. Ich könnte zwar die Arztpraxis anrufen und diese bitten mir eine neue VO auszustellen aber ohne die Unterschrift der Patientin nützt mir das auch nichts.
Habt ihr auch schon mal so einen Fall gehabt oder hat jemand eine Idee was man da machen kann ?
Danke für Eure Antworten!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pat88 Buch es einfach ab unter "dumm gelaufen".
Mehr Energie würde ich da auch nicht hineinstecken.
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pt ani schrieb:
Nochmal anrufen und freundlich erklären..
Mehr Energie würde ich da auch nicht hineinstecken.
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Schippi schrieb:
Abhaken!Lerneffekt!
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eim schrieb:
Abhaken
genau dass ist der Grund, warum wir zunehmend Patienten, die sich telefonisch anmelden darum bitten, bei Gelegenheit das Rezept vor der ersten Behandlung in der Praxis vorbei zu bringen. So können wir alles vorab prüfen und einpflegen. Wenn alles ok ist werden Termine vereinbart. Wenn nicht, muss erst eine gültige Verordnung vorliegen bevor wir uns die Arbeit machen, passende Termine zu finden.
Streng genommen hättest Du gar nicht behandeln dürfen, da das Rezept ungültig war. Du solltest es VOR der ersten Behandlung vom Patienten beim Arzt korrigieren lassen.
Schlussendlich sind wir das letzte Glied in der Kette und dürfen die Fehler anderer im Zweifelsfall ausbaden.
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vollyholly schrieb:
Hallo,
genau dass ist der Grund, warum wir zunehmend Patienten, die sich telefonisch anmelden darum bitten, bei Gelegenheit das Rezept vor der ersten Behandlung in der Praxis vorbei zu bringen. So können wir alles vorab prüfen und einpflegen. Wenn alles ok ist werden Termine vereinbart. Wenn nicht, muss erst eine gültige Verordnung vorliegen bevor wir uns die Arbeit machen, passende Termine zu finden.
Streng genommen hättest Du gar nicht behandeln dürfen, da das Rezept ungültig war. Du solltest es VOR der ersten Behandlung vom Patienten beim Arzt korrigieren lassen.
Schlussendlich sind wir das letzte Glied in der Kette und dürfen die Fehler anderer im Zweifelsfall ausbaden.
Und ich bin zudem der Meinung, dass das "vorher" weniger Zeit (und Nerven) beansprucht als das "hinterher" heilen, korrigieren etc. etc.
Ich erlaube mir diese Ergänzung, da hier immer wieder geschrieben wird, dass das "vorher" organisatorisch nicht zu schaffen sei.
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tinki schrieb:
@vollyholly Ich stimme Dir voll zu!
Und ich bin zudem der Meinung, dass das "vorher" weniger Zeit (und Nerven) beansprucht als das "hinterher" heilen, korrigieren etc. etc.
Ich erlaube mir diese Ergänzung, da hier immer wieder geschrieben wird, dass das "vorher" organisatorisch nicht zu schaffen sei.
100%tig schaffen wir das auch nicht alles vorab zu kontrollieren. Manches kann man dadurch jedoch viiiieeeel entspannter im Vorfeld klären und regeln.
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vollyholly schrieb:
Diese Erfahrungen haben wir eben genau so gemacht. Als physiotherapeutischer Gutmensch macht man ohne Rezept schon mal 6 Termine - da bist du gut und gerne mal 5 - 10 Minuten beschäftigt. Wenn dann das Rezept eintrudelt ist dann anstatt der angekündigten MT doch KG verordnet bzw ist das Rezept anderweitig fehlerhaft. Und schwupp di wupp war die ganze Vorarbeit umsonst.
100%tig schaffen wir das auch nicht alles vorab zu kontrollieren. Manches kann man dadurch jedoch viiiieeeel entspannter im Vorfeld klären und regeln.
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Oken1 schrieb:
@vollyholly Wir machen eine Kopie der Verordnung und geben diese dem Patienten mit, mit der Bitte sie vom Arzt korrigieren zu lassen. Für die Arztpraxis geben wir eine schriftliche Notiz mit, was und wie geändert werden muss. Dies machen wir aber nur, wenn wir die Arztpraxis nicht erreichen. Das Original bleibt immer bei uns. Wenn Termine mit Patienten vereinbart wurden, werden diese immer behandelt. Auch wenn die Verordnung falsch ausgestellt ist. Wer bezahlt Euch diese Lücken, wenn ihr Patienten weg schickt, wenn die Verordnung Fehler aufweist? Wir haben Mitarbeiter die bezahlt werden müssen. In so einem Fall würde ich der Patientin eine Privatrechnung schreiben. Dann hat sie immer noch die Möglichkeit, die Verordnung vorbei zu bringen.
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silvia43 schrieb:
Die Adresse hast Du ja und hoffentlich auch die Unterschriftenseite, dann Rechnung Privat und gut ists. Was meinst Du wie schnell die kommt, ansonsten Mahnbescheid. Für die Zukunft: bei uns verlässt kein Rezept das Haus ohne eine Kopie und auf nem Extrablatt stehen dann die Unterschriften für erfolgte Behandlungen. Dann hast Du wenigstens was in der Hand.
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pat88 schrieb:
Hallo liebe Kollegen und Kolleginen,
ich habe eine Patientin die bei mir bisher 2 Termine hatte und jetzt die Behandlung aus privaten gründen abgebrochen hat.
So weit so gut, das Problem ist nur das ich ihr Ihre VO beim 1. Termin zum ändern mitgegeben hatte da die VO abgelaufen war (dringlicher Behandlungsbedarf). Beim 2. Termin hatte sie diese vergessen und jetzt rief sie an um die Behandlung abzubrechen.
Ich bat sie mir die geänderte VO noch vorbeizubringen und die Zuzahlung für die 2 Termine zu leisten doch leider bis jetzt vergeblich. Nebenbei Bemerkt spricht sie auch nur Englisch, was aber nicht das Problem darstellt.
Nun habe ich sozusagen gar nichts in der Hand. Ich könnte zwar die Arztpraxis anrufen und diese bitten mir eine neue VO auszustellen aber ohne die Unterschrift der Patientin nützt mir das auch nichts.
Habt ihr auch schon mal so einen Fall gehabt oder hat jemand eine Idee was man da machen kann ?
Danke für Eure Antworten!
Wenn sie zahlt, hast du Glück gehabt. Zahlt sie nicht, hast du das, was du jetzt schon hast. Probieren würde ich es.
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Problem beschreiben
von Anne schrieb:
Privatrechnung stellen.
Wenn sie zahlt, hast du Glück gehabt. Zahlt sie nicht, hast du das, was du jetzt schon hast. Probieren würde ich es.
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Ich habe immer gedacht, das müßte doch automatisch die Arztsoftware erkennen, wenn so ein großer "Sch... " verordnet wird.
Wir schaffen es mit unseren Computern, oben auf dem Mars einen Roboter zu steuern, aber ein ordnungsgemäßes Rezept auszudrucken, ist zuviel verlangt von unseren Computerspezialisten.
....... und das nennt sich dann auch noch zertifizierte Software.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Das erstaunt mich auch immer wieder auf das Neue, was für verpeilte Rezepte manchmal im Umlauf sind.
Ich habe immer gedacht, das müßte doch automatisch die Arztsoftware erkennen, wenn so ein großer "Sch... " verordnet wird.
Wir schaffen es mit unseren Computern, oben auf dem Mars einen Roboter zu steuern, aber ein ordnungsgemäßes Rezept auszudrucken, ist zuviel verlangt von unseren Computerspezialisten.
....... und das nennt sich dann auch noch zertifizierte Software.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
Beispiel:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Achilles2 Zum Thema "zertifizierte Software" sollstest du mal mit ein Apotheker reden. Was da alles als e-Rezept ausgestellt wird, was gar nicht gehen sollte. face_with_rolling_eyes
... Wir haben nach wie vor große Probleme mit Freitextverordnungen. Ärzte tragen in das Freitextfeld beispielsweise Dosierungsangaben für Medikamente ein, dabei ist das Feld gar nicht dafür gedacht. Auch fehlerhafte Berufsbezeichnungen machen den Apotheken zurzeit viel Mehraufwand, weil Retaxationen befürchtet werden. ...
Beispiel:
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Leni C. schrieb:
Aber auf manche Klopper kommst du vorher gar nicht : heute morgen war eine Patientin mit einem Entlassmanagementrezept da . Wir haben kurz abgefragt , ja , es war KG verordnet . Ich habe nicht schlecht gestaunt : man hatte ihr gesagt , das KH verordnet 3 x , dann soll sie zum Facharzt gehen wegen Weiterverordnung . Auf dem KH-Rezept steht im Verordnungsfeld KG in allen 3 Verordnugsspalten , aber bei den Behandlungseinheiten nichts . Das würde doch 3 x KG heißen . scream Was soll man dazu sagen .
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