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Hessen

Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Ab welchem Moment gilt Anwesenheit als Arbeitszeit

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Neues Thema
Ab welchem Moment gilt Anwesenheit als Arbeitszeit
Es gibt 8 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
26.10.2016 22:22
Guten Tag zusammen,

ich hätte eine Frage:

Gilt der Moment des Betretens der Praxis oder der Moment des Beginns der Erledigung der ersten zugeteilten Aufgabe als Beginn der Arbeitszeit?

Sprich: Erster Patient kommt um 8 Uhr, der Mitarbeiter kommt jedoch bereits um 7:40 Uhr um die Praxis aufzuschließen und das Licht anzumachen (um noch eine Option hinzu zu nehmen, regulär würden maximal 5 Minuten zum Öffnen der Praxis genügen)

Sind bei euch die Arbeitszeiten vertraglich geregelt oder lediglich die Wochenarbeitszeiten?

Ich erlebe große Diskrepanzen zwischen meiner Sicht auf die Dinge ( Meine Zeit als Angestellter ist noch nicht lange her) und dem Verhalten meiner Mitarbeiter, welche ich nun übernommen habe.

Ich möchte mich gerne rechtlich korrekt verhalten, "blicke" jedoch in der Fülle der Informationen nicht recht durch.

Vielen Dank vorab.

F.
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Guten Tag zusammen, ich hätte eine Frage: Gilt der Moment des Betretens der Praxis oder der Moment des Beginns der Erledigung der ersten zugeteilten Aufgabe als Beginn der Arbeitszeit? Sprich: Erster Patient kommt um 8 Uhr, der Mitarbeiter kommt jedoch bereits um 7:40 Uhr um die Praxis aufzuschließen und das Licht anzumachen (um noch eine Option hinzu zu nehmen, regulär würden maximal 5 Minuten zum Öffnen der Praxis genügen) Sind bei euch die Arbeitszeiten vertraglich geregelt oder lediglich die Wochenarbeitszeiten? Ich erlebe große Diskrepanzen zwischen meiner Sicht auf die Dinge ( Meine Zeit als Angestellter ist noch nicht lange her) und dem Verhalten meiner Mitarbeiter, welche ich nun übernommen habe. Ich möchte mich gerne rechtlich korrekt verhalten, "blicke" jedoch in der Fülle der Informationen nicht recht durch. Vielen Dank vorab. F.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Guten Tag zusammen,

ich hätte eine Frage:

Gilt der Moment des Betretens der Praxis oder der Moment des Beginns der Erledigung der ersten zugeteilten Aufgabe als Beginn der Arbeitszeit?

Sprich: Erster Patient kommt um 8 Uhr, der Mitarbeiter kommt jedoch bereits um 7:40 Uhr um die Praxis aufzuschließen und das Licht anzumachen (um noch eine Option hinzu zu nehmen, regulär würden maximal 5 Minuten zum Öffnen der Praxis genügen)

Sind bei euch die Arbeitszeiten vertraglich geregelt oder lediglich die Wochenarbeitszeiten?

Ich erlebe große Diskrepanzen zwischen meiner Sicht auf die Dinge ( Meine Zeit als Angestellter ist noch nicht lange her) und dem Verhalten meiner Mitarbeiter, welche ich nun übernommen habe.

Ich möchte mich gerne rechtlich korrekt verhalten, "blicke" jedoch in der Fülle der Informationen nicht recht durch.

Vielen Dank vorab.

F.

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484
26.10.2016 22:40
Bei uns ist es so das , ich so bald ich die Arbeitsstätte betrette , dass als Arbeitszeit gilt . Wenn du vorher kommst und die Praxis auf machst und das eine und das andere noch erledigst . Das ist alles deine Zeit die du ja dem AG gibst . Das muss er auch vergüten. Und das aufräumen auch . Also Vorarbeiten und nacharbeiten sind zu vergüten. Ich Feier einfach mal paar Tage ab. So ist es auch rechtens. Rechte das mal zusammen über das Jahr . Das denkst du was da zusammen kommt . Das sind locker mal 2 Wochen Oder mehr . Ich habe eine Stempeluhr . Alles fair geregelt . Das ist auch Mitarbeiterschätzung.
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Bei uns ist es so das , ich so bald ich die Arbeitsstätte betrette , dass als Arbeitszeit gilt . Wenn du vorher kommst und die Praxis auf machst und das eine und das andere noch erledigst . Das ist alles deine Zeit die du ja dem AG gibst . Das muss er auch vergüten. Und das aufräumen auch . Also Vorarbeiten und nacharbeiten sind zu vergüten. Ich Feier einfach mal paar Tage ab. So ist es auch rechtens. Rechte das mal zusammen über das Jahr . Das denkst du was da zusammen kommt . Das sind locker mal 2 Wochen Oder mehr . Ich habe eine Stempeluhr . Alles fair geregelt . Das ist auch Mitarbeiterschätzung.
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484 schrieb:

Bei uns ist es so das , ich so bald ich die Arbeitsstätte betrette , dass als Arbeitszeit gilt . Wenn du vorher kommst und die Praxis auf machst und das eine und das andere noch erledigst . Das ist alles deine Zeit die du ja dem AG gibst . Das muss er auch vergüten. Und das aufräumen auch . Also Vorarbeiten und nacharbeiten sind zu vergüten. Ich Feier einfach mal paar Tage ab. So ist es auch rechtens. Rechte das mal zusammen über das Jahr . Das denkst du was da zusammen kommt . Das sind locker mal 2 Wochen Oder mehr . Ich habe eine Stempeluhr . Alles fair geregelt . Das ist auch Mitarbeiterschätzung.

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RoFo
26.10.2016 23:04
Der AG gibt das Bolumen und die Qualität der zu erledigenden Arbeit vor.
Natürlich muss das realistisch und zumutbar sein.
Zum Öffnen einer normalen Praxis sind sicher ca 10 Minuten ok.
Bei mir reichen 5 Minuten.

Beim Feierabend ist es oft schwieriger den letzten Patienten loszuwerden. ..
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Der AG gibt das Bolumen und die Qualität der zu erledigenden Arbeit vor. Natürlich muss das realistisch und zumutbar sein. Zum Öffnen einer normalen Praxis sind sicher ca 10 Minuten ok. Bei mir reichen 5 Minuten. Beim Feierabend ist es oft schwieriger den letzten Patienten loszuwerden. ..
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Bernie
27.10.2016 08:12
Disse fielen Schreipvehler, ich treh turch.......... :confused:
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Bernie schrieb:

Disse fielen Schreipvehler, ich treh turch.......... :confused:

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tom1350
27.10.2016 10:07
Rüstzeit ist Arbeitszeit. Und ja, da kommt übers Jahr ordentlich was zusammen. Das kann auch zu Weihnachten einmalig entlohnt werden. Alles eine Frage der Wertschätzung.
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Rüstzeit ist Arbeitszeit. Und ja, da kommt übers Jahr ordentlich was zusammen. Das kann auch zu Weihnachten einmalig entlohnt werden. Alles eine Frage der Wertschätzung.
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tom1350 schrieb:

Rüstzeit ist Arbeitszeit. Und ja, da kommt übers Jahr ordentlich was zusammen. Das kann auch zu Weihnachten einmalig entlohnt werden. Alles eine Frage der Wertschätzung.

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Helmut Fromberger
27.10.2016 10:24
Beste Szene aus Das Leben des Brian - YouTube
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https://www.youtube.com/watch?v=t3DHSgiPyK8
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Helmut Fromberger schrieb:

Beste Szene aus Das Leben des Brian - YouTube

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RoFo schrieb:

Der AG gibt das Bolumen und die Qualität der zu erledigenden Arbeit vor.
Natürlich muss das realistisch und zumutbar sein.
Zum Öffnen einer normalen Praxis sind sicher ca 10 Minuten ok.
Bei mir reichen 5 Minuten.

Beim Feierabend ist es oft schwieriger den letzten Patienten loszuwerden. ..

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idefix-
27.10.2016 14:27
Wenn mein Mitarbeiter um 8.oo Uhr seinen ersten Patienten eingetragen hat, dann erwarte ich, dass er um 8.oo anfängt und zwar am Patienten, wann er dann früher kommt ist seine Angelegenheit. Wenn er dafür verantwortlich ist, das die Praxis aufgesperrt wird, würde ich 10 Minuten anrechnen. das müsste reichen.
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Wenn mein Mitarbeiter um 8.oo Uhr seinen ersten Patienten eingetragen hat, dann erwarte ich, dass er um 8.oo anfängt und zwar am Patienten, wann er dann früher kommt ist seine Angelegenheit. Wenn er dafür verantwortlich ist, das die Praxis aufgesperrt wird, würde ich 10 Minuten anrechnen. das müsste reichen.
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Highwaystar
27.10.2016 15:06
In der Industrie gibt es eine einfache Regel: Die Arbeitszeit beginnt, wenn der Werker in Arbeitskleidung die Stempelkarte stempelt! und sie endet, wenn nach dem Tuten der Sirene in Arbeitskleidung die Stempelkarte erneut gestempelt wird. Das Umziehen vor der Arbeit, ob zu Hause oder in der Waschkaue, der letzte Kaffee vor der Arbeit usw. sind private Verrichtungen die nicht zur Arbeitszeit zählen.

Wer den Laden aufsperrt, der beginnt mit dem Drehen des Schlüssels seine Arbeit, und wenn er dann den Moorkocher anschaltet, auch Licht, Heizung etc. ist das dienstlich. Der private Kaffee nach dem Einschalten und aufsperren in der Raucherecke ist privat. Da sollten sich PI und AN auf eine "Zeitpauschale" zum Hochfahren der Praxis einigen, die kann man entlohnen oder abfeiern .

Wer im Aufenthaltsraum sitzt und frühstückt tut das privat, so wie Frühstückspause und Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählen.

Viele Grüße, Uli
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• anke430
In der Industrie gibt es eine einfache Regel: Die Arbeitszeit beginnt, wenn der Werker in Arbeitskleidung die Stempelkarte stempelt! und sie endet, wenn nach dem Tuten der Sirene in Arbeitskleidung die Stempelkarte erneut gestempelt wird. Das Umziehen vor der Arbeit, ob zu Hause oder in der Waschkaue, der letzte Kaffee vor der Arbeit usw. sind private Verrichtungen die nicht zur Arbeitszeit zählen. Wer den Laden aufsperrt, der beginnt mit dem Drehen des Schlüssels seine Arbeit, und wenn er dann den Moorkocher anschaltet, auch Licht, Heizung etc. ist das dienstlich. Der private Kaffee nach dem Einschalten und aufsperren in der Raucherecke ist privat. Da sollten sich PI und AN auf eine "Zeitpauschale" zum Hochfahren der Praxis einigen, die kann man entlohnen oder abfeiern . Wer im Aufenthaltsraum sitzt und frühstückt tut das privat, so wie Frühstückspause und Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählen. Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:

In der Industrie gibt es eine einfache Regel: Die Arbeitszeit beginnt, wenn der Werker in Arbeitskleidung die Stempelkarte stempelt! und sie endet, wenn nach dem Tuten der Sirene in Arbeitskleidung die Stempelkarte erneut gestempelt wird. Das Umziehen vor der Arbeit, ob zu Hause oder in der Waschkaue, der letzte Kaffee vor der Arbeit usw. sind private Verrichtungen die nicht zur Arbeitszeit zählen.

Wer den Laden aufsperrt, der beginnt mit dem Drehen des Schlüssels seine Arbeit, und wenn er dann den Moorkocher anschaltet, auch Licht, Heizung etc. ist das dienstlich. Der private Kaffee nach dem Einschalten und aufsperren in der Raucherecke ist privat. Da sollten sich PI und AN auf eine "Zeitpauschale" zum Hochfahren der Praxis einigen, die kann man entlohnen oder abfeiern .

Wer im Aufenthaltsraum sitzt und frühstückt tut das privat, so wie Frühstückspause und Mittagspause nicht zur Arbeitszeit zählen.

Viele Grüße, Uli

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idefix- schrieb:

Wenn mein Mitarbeiter um 8.oo Uhr seinen ersten Patienten eingetragen hat, dann erwarte ich, dass er um 8.oo anfängt und zwar am Patienten, wann er dann früher kommt ist seine Angelegenheit. Wenn er dafür verantwortlich ist, das die Praxis aufgesperrt wird, würde ich 10 Minuten anrechnen. das müsste reichen.



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