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30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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mein AN hat mir gestern ihren Urlaubswunsch mitgeteilt - sie möchte 3 Wochen am Stück nehmen. Grundsätzlich weiß ich wohl, dass das im Prinzip machbar ist bzw lt Gesetzestext auch möglichst zusammenhängend sogar vorgesehen ist.
In unserem Fall ist es jedoch so, dass sie Fortbildungen /Zertifikate hat, die sonst niemand in der Praxis hat. Bei einem 3 wöchigen Urlaub heißt das dann ja auch eine 3 wöchige Therapiepause bei manchen Patienten. Ich kann diese Patienten nicht anders einteilen.
Kann ich in diesem Fall, sozusagen aus innerbetrieblichen Gründen, einem 3wöchigen Urlaub wiedersprechen???
Danke für eure Infos
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Hallo,
mein AN hat mir gestern ihren Urlaubswunsch mitgeteilt - sie möchte 3 Wochen am Stück nehmen. Grundsätzlich weiß ich wohl, dass das im Prinzip machbar ist bzw lt Gesetzestext auch möglichst zusammenhängend sogar vorgesehen ist.
In unserem Fall ist es jedoch so, dass sie Fortbildungen /Zertifikate hat, die sonst niemand in der Praxis hat. Bei einem 3 wöchigen Urlaub heißt das dann ja auch eine 3 wöchige Therapiepause bei manchen Patienten. Ich kann diese Patienten nicht anders einteilen.
Kann ich in diesem Fall, sozusagen aus innerbetrieblichen Gründen, einem 3wöchigen Urlaub wiedersprechen???
Danke für eure Infos
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Meine MA arbeitet an 2 Wochentagen, hat also 5 Wochentage komplett frei. Ich denke durchaus, dass man sich da auch in "nur" 2 Wochen einigermaßen erholen kann, um danach wieder in die 2-Arbeitstage-Woche einzusteigen.
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britta109 schrieb:
Und welchen Plan hast du, wenn sie mal ernsthaft erkrankt oder nur einen simplen Bruch hat?
Mir geht es ja nur darum, ob ihr mir aus eurer Erfahrung heraus (meine MA ist erst seit 2 Monaten in der Praxis) Tipps geben könnt, wie man mit so einer Situation umgehen sollte.
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Manuel1510 schrieb:
Das wären dann ja Situationen auf die ich eben keinen Einfluss habe. Logischerweise muss es dann in der Praxis auch weiterlaufen.....
Mir geht es ja nur darum, ob ihr mir aus eurer Erfahrung heraus (meine MA ist erst seit 2 Monaten in der Praxis) Tipps geben könnt, wie man mit so einer Situation umgehen sollte.
Ist ein MA schon länger in der Praxis, kannst du nicht ohne zwingenden Grund 3 Wochen Urlaub verweigern. Es ist schließlich dein Problem als AG, wenn nur der eine MA die Qualifikation für bestimmte Leistungen hat.
Das kann nicht auf dem Rücken des AN ausgetragen werden.
Aber nach nur 2 Monaten Arbeitszeit käme das für mich auf gar keinen Fall in Frage.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
In der Probezeit würde ich keinesfalls soviel Urlaub genehmigen, da würde ich gar keinen Urlaub genehmigen. Ausnahme wären ein paar Tage!!!, wenn z. B. der AN mir schon bei der Einstellung sagt, dass dies schon lange geplant war.
Ist ein MA schon länger in der Praxis, kannst du nicht ohne zwingenden Grund 3 Wochen Urlaub verweigern. Es ist schließlich dein Problem als AG, wenn nur der eine MA die Qualifikation für bestimmte Leistungen hat.
Das kann nicht auf dem Rücken des AN ausgetragen werden.
Aber nach nur 2 Monaten Arbeitszeit käme das für mich auf gar keinen Fall in Frage.
Gruß Britt
Ansonsten schau mal in §4 und §5 BUrlG.
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Bernie schrieb:
In der Probezeit kann die MA höchstens 1/12 pro Monat, welchen sie schon im Betrieb ist, nehmen. Bei Dir also 2/12. Rechne es Dir aus. Ich bin jedoch der Meinung, dass ein MA erst nach der Wartezeit von 6 Monaten Urlaub nehmen kann. Ausnahmen, wären hier für mich einzelne Tage wegen privaten Belangen...
Ansonsten schau mal in §4 und §5 BUrlG.
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Manuel1510 schrieb:
Sie wäre bei Urlaubsbeginn dann 5 Monate bei mir beschäftigt (hat am 1.2. angefangen) - als 450€-Kraft. Wobei wir, aufgrund der Auslastung, bereits am überlegen sind, ob wir das Beschäftigungsverhältnis nicht schon nach oben hin erweitern müssen/sollen.
warum nicht gleich in der Eingangsfrage die Eckdaten:
Probezeit, 400 Euro, junge Praxis usw. Es entsteht dann gleich ein ganz anderes Bild. Und nicht eines, vom "bösen AG", wie manche es im Forum ganz schnell interpretieren.
Also grundsätzlich: innerhalb der Probezeit freie Tage in Ausnahmefällen.
Und nein, nur weil die AN 2 Tage arbeitet ist der Erholungswert in 2 Wochen nicht unbedingt gegeben.
Und wenn dein AN gerne (aus welchem Grund auch immer) Fernreisen macht, sind 3 Wochen durchaus angebracht.
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britta109 schrieb:
Was ich beim besten Willen nicht verstehe:
warum nicht gleich in der Eingangsfrage die Eckdaten:
Probezeit, 400 Euro, junge Praxis usw. Es entsteht dann gleich ein ganz anderes Bild. Und nicht eines, vom "bösen AG", wie manche es im Forum ganz schnell interpretieren.
Also grundsätzlich: innerhalb der Probezeit freie Tage in Ausnahmefällen.
Und nein, nur weil die AN 2 Tage arbeitet ist der Erholungswert in 2 Wochen nicht unbedingt gegeben.
Und wenn dein AN gerne (aus welchem Grund auch immer) Fernreisen macht, sind 3 Wochen durchaus angebracht.
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britta109 schrieb:
Und wie soll sich deine MA erholen um weiter qualifizierte Therapien anzubieten?
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Dennoch: Betrieb geht vor... bis bei Euch eine Möglichkeit gefunden ist, so etwas abzudecken. Ich schlage ein offenes Gespräch vor, indem Du die Problematik erörterst und Deine Entscheidung (wie auch immer) vertrittst.
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michael933 schrieb:
3 Wochen gebe ich mitunter auch. Wird aber nicht so oft gewünscht.
Dennoch: Betrieb geht vor... bis bei Euch eine Möglichkeit gefunden ist, so etwas abzudecken. Ich schlage ein offenes Gespräch vor, indem Du die Problematik erörterst und Deine Entscheidung (wie auch immer) vertrittst.
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metin 53 schrieb:
Ist diese MA noch in der Probezeit?
Es wäre ja eine Strafe für besonders fleißige Therapeuten: Fobi (dafür wird fast immer Urlaub genommen), Kosten und dazu noch weniger Urlaub am Stück!
PI, denk mal drüber nach!!!
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RoFo schrieb:
Bei uns dürfen alle drei Wochen weg, auch die Kollegen, die Zertifikate (als einziger Therapeut) haben.
Es wäre ja eine Strafe für besonders fleißige Therapeuten: Fobi (dafür wird fast immer Urlaub genommen), Kosten und dazu noch weniger Urlaub am Stück!
PI, denk mal drüber nach!!!
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C. DBO schrieb:
Nun ja - ob nun am Stück oder über das Jahr verteilt, der Urlaub muss genommen werden können. Und was weg ist, ist weg. Wir haben auch schon mal 5 Wochen Urlaub am Stück überlebt - manchmal ist es halt nicht anders. Widersprechen kannst Du als AG natürlich immer, - aber ob dass immer so klug ist, glaube ich nicht. :unamused:
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Werd jedenfalls auch nochmal mit meinem Stb Rücksprache halten.
Danke schonmal an alle für die bisherigen Meldungen. :blush:
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Manuel1510 schrieb:
Klar wäre es besser, wenn Zertifikatsleistungen auf mehrere Angestellte verteilt wären, aber wenn man erst in der Aufbauphase bzw Erweiterungsphase ist, dann beginnt man eben erstmal mit einem weiteren Angestellten.
Werd jedenfalls auch nochmal mit meinem Stb Rücksprache halten.
Danke schonmal an alle für die bisherigen Meldungen. :blush:
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canna41 schrieb:
Hallo Manuel, du solltest vor allen Dingen darauf zu achten, dass Deine Arbeitnehmerin sich bis dahin diesen Urlaub auch erarbeitet hat. Zuviel gewährter Urlaub darf im Kündigungfall nicht vom Gehalt abgezogen werden. Auch solltest Du Dir darüber Gedanken machen wann Deine Arbeitnehmerin wegen Praxisurlaub (Betriebsferien) evtl. noch Urlaub benötigt. Erkundige dich mal über wieviel Prozent des Urlaubs Du als Arbeitgeber bestimmen darfst. Dann kannst Du ein Gespräch auf Augenhöhe beginnen. Allgemein ist es immer schwer wenn man bei Zertifikatleistungen nur auf einen Arbeitnehmer angewiesen ist.
>
> Kann ich in diesem Fall, sozusagen aus innerbetrieblichen
> Gründen, einem 3wöchigen Urlaub widersprechen???
-- Nein gem. Bu.Url.Ges. ist der Urlaub möglichst zusammenhängend zu gewähren d.h. sie könnte auch den gesamten Urlaub am Stück beantragen.
Hier ist dem AG zuzumuten durch die Organisation der Abläufe und ggf. einer Vertretung, dem Gesetz und den Wünschen des AN (diese sind vorrangig) zu entsprechen.
Betriebliche Gründe und die evtl. Interessen anderer Arbeitnehmer sind jedoch bei der Wahl des Zeitpunktes ein evtl. Ausschlusskriterium.
Natürlich ist es legitim einen solchen Urlaub erst zu gewähren wenn der entspr. Anspruch (7-8 Monate) erworben wurde, da der AG sonst im Falle einer vorzeitigen Kündigung keinen Anspruch auf Ausgleich des zu viel gewährten Urlaubes hätte.
Da aber die AN ihren Urlaubswunsch von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht einklagen müsste wenn du ihn ablehnst, ist die von mir dargestellte Rechtslage eher theoretischer Natur weil so etwas den Betriebsfrieden derartig stört, dass es wohl kaum jemand in einem kleinen Betrieb riskieren würde, wenn er dort längerfristig bleiben möchte.
Also redet miteinander und versucht Kompromisse zu finden mit denen jeder gut leben kann. Viel Erfolg S.
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Manuel1510 schrieb:
Danke an alle!!!! :blush:
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Shakespeare schrieb:
Manuel1510 schrieb:
>
> Kann ich in diesem Fall, sozusagen aus innerbetrieblichen
> Gründen, einem 3wöchigen Urlaub widersprechen???
-- Nein gem. Bu.Url.Ges. ist der Urlaub möglichst zusammenhängend zu gewähren d.h. sie könnte auch den gesamten Urlaub am Stück beantragen.
Hier ist dem AG zuzumuten durch die Organisation der Abläufe und ggf. einer Vertretung, dem Gesetz und den Wünschen des AN (diese sind vorrangig) zu entsprechen.
Betriebliche Gründe und die evtl. Interessen anderer Arbeitnehmer sind jedoch bei der Wahl des Zeitpunktes ein evtl. Ausschlusskriterium.
Natürlich ist es legitim einen solchen Urlaub erst zu gewähren wenn der entspr. Anspruch (7-8 Monate) erworben wurde, da der AG sonst im Falle einer vorzeitigen Kündigung keinen Anspruch auf Ausgleich des zu viel gewährten Urlaubes hätte.
Da aber die AN ihren Urlaubswunsch von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht einklagen müsste wenn du ihn ablehnst, ist die von mir dargestellte Rechtslage eher theoretischer Natur weil so etwas den Betriebsfrieden derartig stört, dass es wohl kaum jemand in einem kleinen Betrieb riskieren würde, wenn er dort längerfristig bleiben möchte.
Also redet miteinander und versucht Kompromisse zu finden mit denen jeder gut leben kann. Viel Erfolg S.
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