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annika261
05.02.2015 18:11
Huhu
Frage zur angehenden Selbständigkeit im eigenen Haus:
Was muss ich für Voraussetzungen erfüllen, um in meinem Haus Kassenrezepte (gesetzlich,privat) abrechnen zu können? Also um eine Kassenzulassung zu erlangen?
Danke für Unterstützung
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Huhu Frage zur angehenden Selbständigkeit im eigenen Haus: Was muss ich für Voraussetzungen erfüllen, um in meinem Haus Kassenrezepte (gesetzlich,privat) abrechnen zu können? Also um eine Kassenzulassung zu erlangen? Danke für Unterstützung
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annika261 schrieb:

Huhu
Frage zur angehenden Selbständigkeit im eigenen Haus:
Was muss ich für Voraussetzungen erfüllen, um in meinem Haus Kassenrezepte (gesetzlich,privat) abrechnen zu können? Also um eine Kassenzulassung zu erlangen?
Danke für Unterstützung

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Wonderwoman
05.02.2015 18:12
Du musst die räumlichen Voraussetzungen erfüllen.
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Du musst die räumlichen Voraussetzungen erfüllen.
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Wonderwoman schrieb:

Du musst die räumlichen Voraussetzungen erfüllen.

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Achilles2
05.02.2015 18:15
Zuerst die Zimmerhöhe messen, ist die unter 2,50 Meter, dann kannst Du Dir alles weitere sparen. Insgesamt Praxisimindestgröße 52 qm. Alles andere steht in den Rahmenvertragsrichtlinien.

Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Zuerst die Zimmerhöhe messen, ist die unter 2,50 Meter, dann kannst Du Dir alles weitere sparen. Insgesamt Praxisimindestgröße 52 qm. Alles andere steht in den Rahmenvertragsrichtlinien. Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
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annika261
05.02.2015 18:20
Ok, aber wo finde ich diese Rahmenbedingungen genau? Das muss doch iwo stehen. U was fällt alles unter 52 quadrat? Toilette Flur warten Behandlungsraum?
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Ok, aber wo finde ich diese Rahmenbedingungen genau? Das muss doch iwo stehen. U was fällt alles unter 52 quadrat? Toilette Flur warten Behandlungsraum?
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annika261 schrieb:

Ok, aber wo finde ich diese Rahmenbedingungen genau? Das muss doch iwo stehen. U was fällt alles unter 52 quadrat? Toilette Flur warten Behandlungsraum?

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schlumpi22
05.02.2015 19:22
52 m² für eine Praxis?
20-30 m² für einen Gymnastikraum. Mindestens 2 Kabinen mit je 6m² (und das ist schon sehr klein). Flur, Empfang.... ein bisschen klein für die Kassenzulassung.
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52 m² für eine Praxis? 20-30 m² für einen Gymnastikraum. Mindestens 2 Kabinen mit je 6m² (und das ist schon sehr klein). Flur, Empfang.... ein bisschen klein für die Kassenzulassung.
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schlumpi22 schrieb:

52 m² für eine Praxis?
20-30 m² für einen Gymnastikraum. Mindestens 2 Kabinen mit je 6m² (und das ist schon sehr klein). Flur, Empfang.... ein bisschen klein für die Kassenzulassung.

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Papa Alpaka
05.02.2015 19:48
schlumpi22 schrieb am 5.2.15 19:22:
52 m² für eine Praxis?
20-30 m² für einen Gymnastikraum. Mindestens 2 Kabinen mit je 6m² (und das ist schon sehr klein). Flur, Empfang.... ein bisschen klein für die Kassenzulassung.


Nicht "20-30" sondern 20. Dann passt das mit den 50m² auch ;)
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[zitat]schlumpi22 schrieb am 5.2.15 19:22: 52 m² für eine Praxis? 20-30 m² für einen Gymnastikraum. Mindestens 2 Kabinen mit je 6m² (und das ist schon sehr klein). Flur, Empfang.... ein bisschen klein für die Kassenzulassung.[/zitat] Nicht "20-30" sondern 20. Dann passt das mit den 50m² auch ;)
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Papa Alpaka schrieb:

schlumpi22 schrieb am 5.2.15 19:22:
52 m² für eine Praxis?
20-30 m² für einen Gymnastikraum. Mindestens 2 Kabinen mit je 6m² (und das ist schon sehr klein). Flur, Empfang.... ein bisschen klein für die Kassenzulassung.


Nicht "20-30" sondern 20. Dann passt das mit den 50m² auch ;)

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Inche
05.02.2015 20:32
Ich habe Nutzflächen von 105 m2davon 50m2 als Therapiefläche aufgeteilt 2 Beh Räume und Gruppenraum das reicht aus für die Zulassung
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Ich habe Nutzflächen von 105 m2davon 50m2 als Therapiefläche aufgeteilt 2 Beh Räume und Gruppenraum das reicht aus für die Zulassung
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Inche schrieb:

Ich habe Nutzflächen von 105 m2davon 50m2 als Therapiefläche aufgeteilt 2 Beh Räume und Gruppenraum das reicht aus für die Zulassung

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schlumpi22
05.02.2015 21:07
Aber 20 m2 finde ich etwas zu knapp - daher meine Einteilung bis 30m2 :)

Ich habe mal in so einer Praxis anfangs gearbeitet: ein Raum in 2 Kabinen unterteilt und wahlweise als Gymnastikraum benutzt. Wahrscheinlich nicht mehr wie 30 m2 alle Räume :thumbsup:
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Aber 20 m2 finde ich etwas zu knapp - daher meine Einteilung bis 30m2 :) Ich habe mal in so einer Praxis anfangs gearbeitet: ein Raum in 2 Kabinen unterteilt und wahlweise als Gymnastikraum benutzt. Wahrscheinlich nicht mehr wie 30 m2 alle Räume :thumbsup:
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schlumpi22 schrieb:

Aber 20 m2 finde ich etwas zu knapp - daher meine Einteilung bis 30m2 :)

Ich habe mal in so einer Praxis anfangs gearbeitet: ein Raum in 2 Kabinen unterteilt und wahlweise als Gymnastikraum benutzt. Wahrscheinlich nicht mehr wie 30 m2 alle Räume :thumbsup:

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Papa Alpaka
05.02.2015 21:11
GKV="ausreichend, wirtschaftlich und notwendig". Damit sind 20m² argumentativ abgedeckt ;)

[Nachtrag: ja, ich finde es schön in großzügigen Räumen arbeiten zu können und gönne es jedem, insbesondere denjenigen die weniger Gestaltungsmöglichkeiten haben. Falls es hart auf hart kommt ist es trotzdem gut zu wissen das die Zulassungsprobleme erst bei weniger als 20m² beginnen ;)]
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GKV="ausreichend, wirtschaftlich und notwendig". Damit sind 20m² argumentativ abgedeckt ;) [Nachtrag: ja, ich finde es schön in großzügigen Räumen arbeiten zu können und gönne es jedem, insbesondere denjenigen die weniger Gestaltungsmöglichkeiten haben. Falls es hart auf hart kommt ist es trotzdem gut zu wissen das die Zulassungsprobleme erst bei weniger als 20m² beginnen ;)]
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Papa Alpaka schrieb:

GKV="ausreichend, wirtschaftlich und notwendig". Damit sind 20m² argumentativ abgedeckt ;)

[Nachtrag: ja, ich finde es schön in großzügigen Räumen arbeiten zu können und gönne es jedem, insbesondere denjenigen die weniger Gestaltungsmöglichkeiten haben. Falls es hart auf hart kommt ist es trotzdem gut zu wissen das die Zulassungsprobleme erst bei weniger als 20m² beginnen ;)]

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schlumpi22
05.02.2015 21:15
Okay :smile:
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schlumpi22 schrieb:

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Achilles2 schrieb:

Zuerst die Zimmerhöhe messen, ist die unter 2,50 Meter, dann kannst Du Dir alles weitere sparen. Insgesamt Praxisimindestgröße 52 qm. Alles andere steht in den Rahmenvertragsrichtlinien.

Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2

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Gerry
05.02.2015 18:16
...Was muss ich für Voraussetzungen erfüllen, um in meinem Haus Kassenrezepte (gesetzlich,privat) abrechnen zu können? Also um eine Kassenzulassung zu erlangen?...

Es müssen alle derzeit gültigen Zulassungskriterien erfüllt werden!

Grüße...Gerry
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...Was muss ich für Voraussetzungen erfüllen, um in meinem Haus Kassenrezepte ([b]gesetzlich[/b],privat) abrechnen zu können? Also um eine Kassenzulassung zu erlangen?... Es müssen alle derzeit gültigen Zulassungskriterien erfüllt werden! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

...Was muss ich für Voraussetzungen erfüllen, um in meinem Haus Kassenrezepte (gesetzlich,privat) abrechnen zu können? Also um eine Kassenzulassung zu erlangen?...

Es müssen alle derzeit gültigen Zulassungskriterien erfüllt werden!

Grüße...Gerry

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Tempelritter
05.02.2015 18:18
Die Einrichtungsrichtlinien erfüllen
Die Nutzungsänderung bei der Baubehörde beantragen und deren Auflagen (LBO) erfüllen
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Die Einrichtungsrichtlinien erfüllen Die Nutzungsänderung bei der Baubehörde beantragen und deren Auflagen (LBO) erfüllen
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Helmut Fromberger
05.02.2015 22:11

Die Nutzungsänderung bei der Baubehörde beantragen und deren Auflagen (LBO) erfüllen


Das würde ich zu aller erst abklären bevor ich weiteres Geld in die Hand nehmen würde.
Und ich würde mir überlegen ob es Sinn macht so wenig Trennung zwischen Beruf und Wohnung zu haben.
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[zitat] Die Nutzungsänderung bei der Baubehörde beantragen und deren Auflagen (LBO) erfüllen[/zitat] Das würde ich zu aller erst abklären bevor ich weiteres Geld in die Hand nehmen würde. Und ich würde mir überlegen ob es Sinn macht so wenig Trennung zwischen Beruf und Wohnung zu haben.
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Helmut Fromberger schrieb:


Die Nutzungsänderung bei der Baubehörde beantragen und deren Auflagen (LBO) erfüllen


Das würde ich zu aller erst abklären bevor ich weiteres Geld in die Hand nehmen würde.
Und ich würde mir überlegen ob es Sinn macht so wenig Trennung zwischen Beruf und Wohnung zu haben.

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Tempelritter schrieb:

Die Einrichtungsrichtlinien erfüllen
Die Nutzungsänderung bei der Baubehörde beantragen und deren Auflagen (LBO) erfüllen

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Lamaca
05.02.2015 19:26
Da findest Du was Du suchst, wenn Du suchst :unamused:
- in der Infothek von physio.de
- bei Googel unter Zulassungsbedingungen Physiotherapiepraxis oä
- in Büchern, die es zu diesem Thema gibt
- bei Deinem Verband, so Du einen hast
- bei AOK ( für RVO zuständig ) und VdeK , Adressen auch über Googel zu bekommen
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• Alyte
Da findest Du was Du suchst, wenn Du suchst :unamused: - in der Infothek von physio.de - bei Googel unter Zulassungsbedingungen Physiotherapiepraxis oä - in Büchern, die es zu diesem Thema gibt - bei Deinem Verband, so Du einen hast - bei AOK ( für RVO zuständig ) und VdeK , Adressen auch über Googel zu bekommen
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Lamaca schrieb:

Da findest Du was Du suchst, wenn Du suchst :unamused:
- in der Infothek von physio.de
- bei Googel unter Zulassungsbedingungen Physiotherapiepraxis oä
- in Büchern, die es zu diesem Thema gibt
- bei Deinem Verband, so Du einen hast
- bei AOK ( für RVO zuständig ) und VdeK , Adressen auch über Googel zu bekommen

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Meggi89
05.02.2015 22:01
Bist du verheiratet? Gehört euch das Haus gemeinsam? Dann mach eine Teilungserklärung, tritt deinem Mann die Räume ab und miete sie von deinem Mann ganz offiziell an. So hab ich es gemacht. Größe der Praxis war dann ca. 40qm Therapiefläche, drei Behandlungsplätze, 20qm Warteraum und Raum für Fango, Heiße Rolle, Abstellraum usw. War bei der Abnahme kein Problem, wichtig war aber vor allem der getrennte Bereich zwischen Privaträumen und Praxis. Viel Erfolg
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Bist du verheiratet? Gehört euch das Haus gemeinsam? Dann mach eine Teilungserklärung, tritt deinem Mann die Räume ab und miete sie von deinem Mann ganz offiziell an. So hab ich es gemacht. Größe der Praxis war dann ca. 40qm Therapiefläche, drei Behandlungsplätze, 20qm Warteraum und Raum für Fango, Heiße Rolle, Abstellraum usw. War bei der Abnahme kein Problem, wichtig war aber vor allem der getrennte Bereich zwischen Privaträumen und Praxis. Viel Erfolg
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Eberhard
06.02.2015 11:14
Die Trennung zwischen Privaträumen und Praxisräumen ist natürlich unumgänglich. Die Genehmigung vom Bauordnungsamt ist heutzutage fast das Wichtigste. Dazu zählt auch die Frage der Bereitstellung von Parkplätzen usw.
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Die Trennung zwischen Privaträumen und Praxisräumen ist natürlich unumgänglich. Die Genehmigung vom Bauordnungsamt ist heutzutage fast das Wichtigste. Dazu zählt auch die Frage der Bereitstellung von Parkplätzen usw.
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Eberhard schrieb:

Die Trennung zwischen Privaträumen und Praxisräumen ist natürlich unumgänglich. Die Genehmigung vom Bauordnungsamt ist heutzutage fast das Wichtigste. Dazu zählt auch die Frage der Bereitstellung von Parkplätzen usw.

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Tempelritter
06.02.2015 11:15
und die Einwilligung der angrenzenden Eigentümer u.s.w.
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und die Einwilligung der angrenzenden Eigentümer u.s.w.
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Tempelritter schrieb:

und die Einwilligung der angrenzenden Eigentümer u.s.w.

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Meggi89 schrieb:

Bist du verheiratet? Gehört euch das Haus gemeinsam? Dann mach eine Teilungserklärung, tritt deinem Mann die Räume ab und miete sie von deinem Mann ganz offiziell an. So hab ich es gemacht. Größe der Praxis war dann ca. 40qm Therapiefläche, drei Behandlungsplätze, 20qm Warteraum und Raum für Fango, Heiße Rolle, Abstellraum usw. War bei der Abnahme kein Problem, wichtig war aber vor allem der getrennte Bereich zwischen Privaträumen und Praxis. Viel Erfolg

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JürgenK
06.02.2015 12:21
....schau auch einmal hier:
http://www.physio.de/zulassung/physio.htm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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....schau auch einmal hier: http://www.physio.de/zulassung/physio.htm MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

....schau auch einmal hier:
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