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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie haltet ihr es mit dem Arbeitsbeginn? Wir haben eine Mitarbeiterin die erscheint pünktlich 1 Min. vor dem 1. Patienten. Das Lüften und Karteikarten raussuchen u.ä. wird durch die anderen Kollegen übernommen, welche den gleichen Arbeitsbeginn haben. Langsam finde ich das ungerecht. Kann sie dazu verpflichtet werden diese Aufgaben vor ihrer Arbeitszeit zu erledigen? Normalerweise ist man ja 5-10 Min. eher da, und bereitet sich auf den Arbeitsalltag vor.
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tom1350 schrieb:
Rechne 5-10 Minuten vorher und nachher mal auf ein Arbeitsjahr zusammen.
Ist nur Arbeitsbeginn=Behandlungsbeginn angewiesen geht sie zu Recht davon aus das sich um das drumherum jemand anders kümmert da es weder zu ihren Aufgaben noch zu ihrer Arbeitszeit gehört.
"Normalerweise ist man ja 5-10min eher da" ist an einem Tag zu verkraften, auf den Monat gerechnet läppert sich das. Womit wir wieder bei meinem Lieblingsthema wären: Haben PI mehr Ahnung von Wirtschaftlichkeit als Angestellte? :D
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Warum willst du deinen Mitarbeitern die Organisation, die sie für deine Praxis erledigen, nicht bezahlen?
Vielleicht kommt besagte Mitarbeiterin absichtlich erst 1min. vorher, weil sie keine Lust auf unbezahlte Überstunden hat.
Gruß
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mia73 schrieb:
Hi anonymer Teilnehmer,
Warum willst du deinen Mitarbeitern die Organisation, die sie für deine Praxis erledigen, nicht bezahlen?
Vielleicht kommt besagte Mitarbeiterin absichtlich erst 1min. vorher, weil sie keine Lust auf unbezahlte Überstunden hat.
Gruß
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Papa Alpaka schrieb:
Natürlich kann sie dazu verpflichtet werden indem ihr Arbeitsbeginn 5-10min eher geplant und angewiesen wird; dazu die entsprechenden Tätigkeiten.
Ist nur Arbeitsbeginn=Behandlungsbeginn angewiesen geht sie zu Recht davon aus das sich um das drumherum jemand anders kümmert da es weder zu ihren Aufgaben noch zu ihrer Arbeitszeit gehört.
"Normalerweise ist man ja 5-10min eher da" ist an einem Tag zu verkraften, auf den Monat gerechnet läppert sich das. Womit wir wieder bei meinem Lieblingsthema wären: Haben PI mehr Ahnung von Wirtschaftlichkeit als Angestellte? :D
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McMiki schrieb:
Du solltest eher über die anderen froh sein, die es nicht so machen!!!
Martina
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kvet schrieb:
Ist das nun Arbeitszeit, oder nicht?
Sie arbeitet doch für die Praxis in dieser Zeit, NATÜRLICH ist es Arbeitszeit.
Nicht unbedingt. Die Gestaltung der Arbeitszeit liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers, in Absprache mit dem Arbeitnehmer. Ich habe die Freiheit meine Angestellten anzuweisen, die Arbeit inkl. Nebentätigkeiten um 9:00 zu beginnen, wenn du dann schon um 8:50 anfängst kann ich dich darauf hinweisen das diese zehn Minuten nicht zur vergüteten Arbeitszeit gezählt werden; in dem Fall wäre das eine freiwillige Mehrarbeit (Dankeschön, vielleicht 'nen feuchten Händedruck, aber keine Auswirkung auf's Gehalt) -- kann ich machen, tue ich aber nicht weil ich es zu schätzen weiß wenn meine Leute ordentliche Arbeit abliefern ;)
Sagt mal,....beginnt ihr tatsächlich alle um PUNKT Arbeitsbeginn?
Hängt vom Chef ab. Ich hatte tatsächlich schon Chefs bei denen ich Kunden die Unterstützung versagt habe weil ich noch nicht eingestempelt hatte (wie es in den Wald hineinschallt...) und denen habe ich auch unter Verweis auf Ihr Vorbildverhalten freundliche Bitten nach angewiesenem ausstempeln abgeschlagen, "Nein ich kann nicht noch eben schnell...". Höhepunkt war ein Arbeitgeber der anwies bei verringertem Kundenverkehr auszustempeln und sich im Aufenthaltsraum auf Abruf bereit zu halten bis man seine 8 Arbeitsstunden voll hatte; ich war nicht lange dort weil ich grundsätzlich 8 Stunden am Stück eingestempelt geblieben bin, die überwiegend nichtdeutschstämmigen Kollegen haben in der Regel 12 bis 14 Stunden gebraucht um 8 Arbeitsstunden zusammengestempelt zu haben.
Spielraum sollte von beiden Seiten eingehalten werden.
Das heißt auch, als AG mal beide Augen zu zudrücken...
Ja -- wenn das Gesamtpaket für beide passt dann geht das auch. Das bedeutet im Falle von Anonymus vielleicht auch, den Arbeitsbeginn einfach auf 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn zu terminieren oder entsprechende Absprachen mit der betroffenen Person zu treffen. Oder eben den einen oder anderen Bonbon den andere gewährt bekommen mit dem Hinweis auf diese 5-10 Minuten Vorbereitungszeit nicht zu gewähren.
Yepp, Patienten sind auch unsere Kunden.
...nun stellt sich die Frage ob du damit die Backwarenfachkraft bestrafst oder den Bäckereibetreiber. Wie ganz oben bereits dargestellt: Manche Chefs betteln geradezu darum das ihre Angestellten keinen ansprechenden Kundenservice liefern; wenn es Ärger gibt wenn um 16 Uhr nicht mit dem aufräumen begonnen wurde dann kann ich um 15:50 keine Bestellung mehr annehmen für deren vollständige Erledigung ich länger als 9 Minuten 45 Sekunden brauche.
Hängt alles davon ab ob der Chef am Ende des Tages "Danke für das Erledigen dieses großvolumigen Auftrages, klar kriegt ihr die 15 Minuten die ihr deshalb länger gebraucht habt auch bezahlt" oder "verd*mmte Sch***e warum habt ihr schon wieder Überstunden aufgeschrieben?" sagt...
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Papa Alpaka schrieb:
Als "Geben und Nehmen" natürlich auch kein Problem. Nur ... wenn ich für 9:00-12:00 einbestellt und bezahlt werde erwarte ich auch das es absolut in Ordnung ist wenn ich um 8:59 bereitstehe um mit meiner Arbeit zu beginnen. Wenn ich für 9:00-12:00 bezahlt werde aber mein Chef erwartet das ich um 8:51 beginne dann passt da etwas nicht zusammen; der Abstand ist in dieser Branche nicht so groß das es da nicht unter Umständen Probleme wegen Unterlaufen des Mindestlohnes geben könnte (wenn ich mal so bös sein darf).
FFGG schrieb am 16.5.18 10:40:
britta109 schrieb am 16.5.18 11:19:
Vor einiger Zeit besuchte ich eine Konditorei und ich bekam die Antwort auf meine Bestellung (Kaffee, Kuchen)...es war 15:50 Uhr.... dass das Geschäft um 16 Uhr schließen würde. Unangnehm war weniger die Info, sondern die Haltung und der Tonfall...Ehrlich, da gehe ich nie wieder hin.
Sie arbeitet doch für die Praxis in dieser Zeit, NATÜRLICH ist es Arbeitszeit.
Nicht unbedingt. Die Gestaltung der Arbeitszeit liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers, in Absprache mit dem Arbeitnehmer. Ich habe die Freiheit meine Angestellten anzuweisen, die Arbeit inkl. Nebentätigkeiten um 9:00 zu beginnen, wenn du dann schon um 8:50 anfängst kann ich dich darauf hinweisen das diese zehn Minuten nicht zur vergüteten Arbeitszeit gezählt werden; in dem Fall wäre das eine freiwillige Mehrarbeit (Dankeschön, vielleicht 'nen feuchten Händedruck, aber keine Auswirkung auf's Gehalt) -- kann ich machen, tue ich aber nicht weil ich es zu schätzen weiß wenn meine Leute ordentliche Arbeit abliefern ;)
Sagt mal,....beginnt ihr tatsächlich alle um PUNKT Arbeitsbeginn?
Hängt vom Chef ab. Ich hatte tatsächlich schon Chefs bei denen ich Kunden die Unterstützung versagt habe weil ich noch nicht eingestempelt hatte (wie es in den Wald hineinschallt...) und denen habe ich auch unter Verweis auf Ihr Vorbildverhalten freundliche Bitten nach angewiesenem ausstempeln abgeschlagen, "Nein ich kann nicht noch eben schnell...". Höhepunkt war ein Arbeitgeber der anwies bei verringertem Kundenverkehr auszustempeln und sich im Aufenthaltsraum auf Abruf bereit zu halten bis man seine 8 Arbeitsstunden voll hatte; ich war nicht lange dort weil ich grundsätzlich 8 Stunden am Stück eingestempelt geblieben bin, die überwiegend nichtdeutschstämmigen Kollegen haben in der Regel 12 bis 14 Stunden gebraucht um 8 Arbeitsstunden zusammengestempelt zu haben.
Spielraum sollte von beiden Seiten eingehalten werden.
Das heißt auch, als AG mal beide Augen zu zudrücken...
Ja -- wenn das Gesamtpaket für beide passt dann geht das auch. Das bedeutet im Falle von Anonymus vielleicht auch, den Arbeitsbeginn einfach auf 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn zu terminieren oder entsprechende Absprachen mit der betroffenen Person zu treffen. Oder eben den einen oder anderen Bonbon den andere gewährt bekommen mit dem Hinweis auf diese 5-10 Minuten Vorbereitungszeit nicht zu gewähren.
Yepp, Patienten sind auch unsere Kunden.
...nun stellt sich die Frage ob du damit die Backwarenfachkraft bestrafst oder den Bäckereibetreiber. Wie ganz oben bereits dargestellt: Manche Chefs betteln geradezu darum das ihre Angestellten keinen ansprechenden Kundenservice liefern; wenn es Ärger gibt wenn um 16 Uhr nicht mit dem aufräumen begonnen wurde dann kann ich um 15:50 keine Bestellung mehr annehmen für deren vollständige Erledigung ich länger als 9 Minuten 45 Sekunden brauche.
Hängt alles davon ab ob der Chef am Ende des Tages "Danke für das Erledigen dieses großvolumigen Auftrages, klar kriegt ihr die 15 Minuten die ihr deshalb länger gebraucht habt auch bezahlt" oder "verd*mmte Sch***e warum habt ihr schon wieder Überstunden aufgeschrieben?" sagt...
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tom1350 schrieb:
PA, was für ein Text zu einfachem Sachverhalt: 20 Minuten am Tag unbezahlte Rüstzeit macht im Jahr 9 Tage für lau gearbeitet!
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kvet schrieb:
Ja, das stimmt. Es sind genau 70 h, die in einem Jahr anfallen, sprich 9 Arbeitstage.
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kvet schrieb:
Umgerechnet auf alle Arbeitnehmer kommen da mal schnell 100 Millionen zusammen!
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kvet schrieb:
Die Krankenkassen bezeichnen diesen Vorgang als "Indirekte Gebührenerhoehung"!
PA, was für ein Text zu einfachem Sachverhalt: 20 Minuten am Tag unbezahlte Rüstzeit macht im Jahr 9 Tage für lau gearbeitet!
Möchte dir mal kurz wegen deiner Statements hier in der Summe antworten. Das erinnert mich an den Jugendlichen mit dem T-Shirt ''DAGEGEN''. Egal gegen was, Hauptsache dagegen. Wieder einmal frage ich mich, was dir alles so passiert ist, das du eigentlich hinter allem einen Betrugsversuch der PI siehst.
Fachkräftemangel hin oder her, so jemanden wie dich hätte ich nicht in meinem Team!!!
Bei uns ist das etwas pünktlichere Erscheinen normal, ohne das ich das verlange, sondern weil wir alle gerne relaxt starten und Patienten erwarten können, dass die Praxis 5 Minuten vor Termin schon beleuchtet ist.
Im Gegenzug geht ein MA bei einer Terminabsage auch mal 15 Minuten früher, ohne das ich da ein Fass aufmache. Geben und nehmen wurde das hier richtigerweise genannt.
Der der das nicht einsieht und mir die wenigen Minuten immer vor die Nase hält, sitzt seine Zeit schön ab bis Punkt Arbeitsende. Lieber Tom, was für ein Schwachsinn hier.
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Herbert schrieb:
tom1350 schrieb am 16.5.18 14:03:
PA, was für ein Text zu einfachem Sachverhalt: 20 Minuten am Tag unbezahlte Rüstzeit macht im Jahr 9 Tage für lau gearbeitet!
Möchte dir mal kurz wegen deiner Statements hier in der Summe antworten. Das erinnert mich an den Jugendlichen mit dem T-Shirt ''DAGEGEN''. Egal gegen was, Hauptsache dagegen. Wieder einmal frage ich mich, was dir alles so passiert ist, das du eigentlich hinter allem einen Betrugsversuch der PI siehst.
Fachkräftemangel hin oder her, so jemanden wie dich hätte ich nicht in meinem Team!!!
Bei uns ist das etwas pünktlichere Erscheinen normal, ohne das ich das verlange, sondern weil wir alle gerne relaxt starten und Patienten erwarten können, dass die Praxis 5 Minuten vor Termin schon beleuchtet ist.
Im Gegenzug geht ein MA bei einer Terminabsage auch mal 15 Minuten früher, ohne das ich da ein Fass aufmache. Geben und nehmen wurde das hier richtigerweise genannt.
Der der das nicht einsieht und mir die wenigen Minuten immer vor die Nase hält, sitzt seine Zeit schön ab bis Punkt Arbeitsende. Lieber Tom, was für ein Schwachsinn hier.
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karl rehfuss schrieb:
Etwa elf Leute...
Das wird sicher auf Dauer einseitig ein Nehmen deinerseits sein. Früher kommen ist bei dir ja scheinbar Pflicht, eher gehen hängt an deiner Gunst?
Ich als Praxisinhaber und Arbeitgeber habe darauf zu achten, das meine Mitarbeiter keine unbezahlten Arbeiten auszuführen haben. Wenn ich will, das der Arbeitnehmer 10 Minuten vor Behandlungsbeginn kommt um zu lüften, die Karteikarten rauszusuchen oder Patienten schon vor Beginn in die Praxis zu lassen, muss ich dafür auch zahlen. Das ist ganz normale Arbeitszeit. Will ich das nicht, so muss ich den Tresen besetzen mit einer eigenen Kraft, die diese Aufgaben in ihrer Arbeitszeit erledigt.
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Break schrieb:
Ein geben und ein nehmen....
Das wird sicher auf Dauer einseitig ein Nehmen deinerseits sein. Früher kommen ist bei dir ja scheinbar Pflicht, eher gehen hängt an deiner Gunst?
Ich als Praxisinhaber und Arbeitgeber habe darauf zu achten, das meine Mitarbeiter keine unbezahlten Arbeiten auszuführen haben. Wenn ich will, das der Arbeitnehmer 10 Minuten vor Behandlungsbeginn kommt um zu lüften, die Karteikarten rauszusuchen oder Patienten schon vor Beginn in die Praxis zu lassen, muss ich dafür auch zahlen. Das ist ganz normale Arbeitszeit. Will ich das nicht, so muss ich den Tresen besetzen mit einer eigenen Kraft, die diese Aufgaben in ihrer Arbeitszeit erledigt.
Dieses Thema sehe ich auch eher als Bagatelle. Ist man halt öfter mal krank zum Ausgleich. Geben und Nehmen.
Dass uns aber reihenweise die jungen Leute aus dem Beruf wegrennen bedeutet, dass da in den Praxen vor Ort noch ganz andere Dinge im argen liegen.
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tom1350 schrieb:
@Herbert
Dieses Thema sehe ich auch eher als Bagatelle. Ist man halt öfter mal krank zum Ausgleich. Geben und Nehmen.
Dass uns aber reihenweise die jungen Leute aus dem Beruf wegrennen bedeutet, dass da in den Praxen vor Ort noch ganz andere Dinge im argen liegen.
Ist man halt öfter mal krank zum Ausgleich. Geben und Nehmen.
Jetzt outest du dich total. Mit AU zu drohen als Ausgleich wäre bei mir ein Kündigungsgrund. In unserem Beruf sollte der Charakter stimmen. Sehe da jetzt deutlich ein Vakuum bei dir.
Und ich verlange von keinem ein Erscheinen vor der Arbeitszeit, und ja ich habe eine Rezeptionskraft, und ja, ein MA darf mal ins Internet wenn jemand ausfällt, und Kaffee trinken geht auch ohne Pause.
Was ist das hier überhaupt für eine einseitige Debatte? Wenn ich alles hochrechne, bin nicht ich als PI der, der profitiert. Wenn ich aber auch alles ausser der eigentlichen Arbeit untersage, dann bin nicht ich an den Hintern gepackt, sondern eher die MA.
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Herbert schrieb:
tom1350 schrieb am 17.5.18 10:10:
Ist man halt öfter mal krank zum Ausgleich. Geben und Nehmen.
Jetzt outest du dich total. Mit AU zu drohen als Ausgleich wäre bei mir ein Kündigungsgrund. In unserem Beruf sollte der Charakter stimmen. Sehe da jetzt deutlich ein Vakuum bei dir.
Und ich verlange von keinem ein Erscheinen vor der Arbeitszeit, und ja ich habe eine Rezeptionskraft, und ja, ein MA darf mal ins Internet wenn jemand ausfällt, und Kaffee trinken geht auch ohne Pause.
Was ist das hier überhaupt für eine einseitige Debatte? Wenn ich alles hochrechne, bin nicht ich als PI der, der profitiert. Wenn ich aber auch alles ausser der eigentlichen Arbeit untersage, dann bin nicht ich an den Hintern gepackt, sondern eher die MA.
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logoU schrieb:
So ist es! Für mich gehört das in die bezahlte Arbeitszeit mit hinein. Da meine MA unterschiedlichen Arbeitsbeginn haben, hat jeder andere Aufgaben, die zu Arbeitsbeginn zu erledigen sind. Bevor sie Patienten behandeln oder auf HB fahren. Das als Zugabe von der MA zu erwarten, finde ich nicht korrekt.
Martina
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FFGG schrieb:
Sie arbeitet doch für die Praxis in dieser Zeit, NATÜRLICH ist es Arbeitszeit.
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kroetzi schrieb:
Ja
So eine Arbeitshaltung befremdet mich. Es besagt doch eigentlich, dass man wenig Freude am Arbeiten hat und sie als Pflichterfüllung sieht. Im Arbeitsvertrag kann man entsprechend alles regeln (Arbeitszeit soll und muss natürlich bezahlt werden). Der Terminplan kann ebenso entsprechend gestaltet werden. Aber alles und jeden Handschlag aufzurechnen finde ich unangemessen. Einen gewissen Spielraum sollte von beiden Seiten eingehalten werden.
Das heißt auch, als AG mal beide Augen zu zudrücken...
Vor einiger Zeit besuchte ich eine Konditorei und ich bekam die Antwort auf meine Bestellung (Kaffee, Kuchen)...es war 15:50 Uhr.... dass das Geschäft um 16 Uhr schließen würde. Unangnehm war weniger die Info, sondern die Haltung und der Tonfall...Ehrlich, da gehe ich nie wieder hin.
Yepp, Patienten sind auch unsere Kunden.
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wastl3 schrieb:
Also bei uns ist es so, die wo Frühdienst haben, kommen ca. 15 Min eher und richten her freiwillig unbezahlt und dürfen dafür 15 Min länger Pause machen und auch mal eher gehen- Kulanz von beiden Seiten...ein geben und nehmen
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anika666 schrieb:
Ehrlich gesagt, ja! Warum auch nicht? Meine Kolleginnen sind oft schon früher da, aber das ist dann ihr Problem. Wobei ich auch mal am Ende 10 Minuten länger bleibe, wenn es die Situation erfordert, ohne das gleich aufzuschreiben. Das Problem ist die Selbstverständlichkeit. Selbstverständlich beginne ich pünktlich mit meiner Arbeit, alles andere ist nicht selbstverständlich. Und bei den meisten ist es doch so, dass das große Geben und Nehmen, unterm Strich doch dann eher ein Nehmen des AGs ist.
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britta109 schrieb:
Sagt mal,....beginnt ihr tatsächlich alle um PUNKT Arbeitsbeginn?
So eine Arbeitshaltung befremdet mich. Es besagt doch eigentlich, dass man wenig Freude am Arbeiten hat und sie als Pflichterfüllung sieht. Im Arbeitsvertrag kann man entsprechend alles regeln (Arbeitszeit soll und muss natürlich bezahlt werden). Der Terminplan kann ebenso entsprechend gestaltet werden. Aber alles und jeden Handschlag aufzurechnen finde ich unangemessen. Einen gewissen Spielraum sollte von beiden Seiten eingehalten werden.
Das heißt auch, als AG mal beide Augen zu zudrücken...
Vor einiger Zeit besuchte ich eine Konditorei und ich bekam die Antwort auf meine Bestellung (Kaffee, Kuchen)...es war 15:50 Uhr.... dass das Geschäft um 16 Uhr schließen würde. Unangnehm war weniger die Info, sondern die Haltung und der Tonfall...Ehrlich, da gehe ich nie wieder hin.
Yepp, Patienten sind auch unsere Kunden.
Sorry PA,
aber das geht mir mit deinen ständigen Zitaten von § und Gesetztestexten einfach zu weit. Mal ehrlich, wenn der AN will, dass ich 15 minuten vor beginn da bin, soll er es vergüten, anders ausgleichen oder es lassen. Und wie du schon sagst, das Direktionsrecht regelt die Gestaltung der Arbeitszeit, somit auch vergütungspflichtig.
VG
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FFGG schrieb:
Nicht unbedingt. Die Gestaltung der Arbeitszeit liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers, in Absprache mit dem Arbeitnehmer. Ich habe die Freiheit meine Angestellten anzuweisen, die Arbeit inkl. Nebentätigkeiten um 9:00 zu beginnen, wenn du dann schon um 8:50 anfängst kann ich dich darauf hinweisen das diese zehn Minuten nicht zur vergüteten Arbeitszeit gezählt werden; in dem Fall wäre das eine freiwillige Mehrarbeit (Dankeschön, vielleicht 'nen feuchten Händedruck, aber keine Auswirkung auf's Gehalt) -- kann ich machen, tue ich aber nicht weil ich es zu schätzen weiß wenn meine Leute ordentliche Arbeit abliefern ;)
Sorry PA,
aber das geht mir mit deinen ständigen Zitaten von § und Gesetztestexten einfach zu weit. Mal ehrlich, wenn der AN will, dass ich 15 minuten vor beginn da bin, soll er es vergüten, anders ausgleichen oder es lassen. Und wie du schon sagst, das Direktionsrecht regelt die Gestaltung der Arbeitszeit, somit auch vergütungspflichtig.
VG
Geben & Nehmen.
Aufeinander achten.
Der Kaffee der getrunken wird, ohne eine Pause einzutragen.
Das Gespräch, der Austausch mit Kollegen, ohne das man auseinander rennt, weil der AG den Raum betritt und man keine Praxisarbeit verrichtete...
Und die Bereitschaft auch nach dem Eintrag der heutigen Arbeitszeit, ans Telefon zu gehen, oder einen Termin zu machen...
Danke für diesen Arbeitsplatz!!!
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sgzd schrieb:
Puhhhhhhhh
Geben & Nehmen.
Aufeinander achten.
Der Kaffee der getrunken wird, ohne eine Pause einzutragen.
Das Gespräch, der Austausch mit Kollegen, ohne das man auseinander rennt, weil der AG den Raum betritt und man keine Praxisarbeit verrichtete...
Und die Bereitschaft auch nach dem Eintrag der heutigen Arbeitszeit, ans Telefon zu gehen, oder einen Termin zu machen...
Danke für diesen Arbeitsplatz!!!
Wenn ich will das du 10 Minuten früher da bist habe ich das zu kommunizieren und zu vergüten.
Wenn ich nicht will das du 10 Minuten früher da bist habe ich auch das zu kommunizieren und kann die Vergütung dann bleiben lassen.
Geht beides, ob das eine oder das andere für die jeweilige Situation das passende ist steht auf einem anderen Blatt.
...drum lasse ich meinen Leuten weitreichende Gestaltungsfreiheit, kommuniziere aber auch für welches "drumherum" sie Hilfskräfte haben und welches "drumherum" zu ihren Aufgaben gehört (...und wenn dir das nicht wichtig ist lass es halt bleiben aber beschwer dich nicht wenn's keiner macht...).
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FFGG schrieb:
Da magst du schon recht haben, aber es geht doch darum, ob die Zeit, wie z.B. Vorbereitung Karteikarten etc. Arbeitszeit sind oder nicht. Darum geht es hier in diesem Thread. Und ja es ist Arbeitszeit, egal wieviel daran interpretiert oder versucht wird auszulegen. Und somit muss es bezahlt werden. Es geht hier ja nicht darum, wie der AG es interpretiert etc.
Da magst du schon recht haben, aber es geht doch darum, ob die Zeit, wie z.B. Vorbereitung Karteikarten etc. Arbeitszeit sind oder nicht. Darum geht es hier in diesem Thread. Und ja es ist Arbeitszeit, egal wieviel daran interpretiert oder versucht wird auszulegen. Und somit muss es bezahlt werden. Es geht hier ja nicht darum, wie der AG es interpretiert etc.
Nein, die Frage war "Wir haben eine Mitarbeiterin die erscheint pünktlich 1 Min. vor dem 1. Patienten. Das Lüften und Karteikarten raussuchen u.ä. wird durch die anderen Kollegen übernommen, welche den gleichen Arbeitsbeginn haben. Langsam finde ich das ungerecht. Kann sie dazu verpflichtet werden diese Aufgaben vor ihrer Arbeitszeit zu erledigen?" -- diese Frage habe ich vor ziemlich genau 47 Stunden umfassend beantwortet: Ja, kann sie (indem man diese Aufgaben in ihre Arbeitszeit legt).
Wir befinden uns aber nunmal in einem freien Land und darum hat sich die Unterhaltung hier in die Richtung gewendet das es andersrum auch möglich ist, einer AN den vorzeitigen Arbeitsbeginn zu untersagen, z.B. wenn für das Öffnen von Fenstern und Richten von Karteikarten Hilfspersonal zur Verfügung steht an das diese Aufgaben delegiert wurden. Schwupps ist der Fall da das es unerwünscht sein könnte wenn die AN sich um Fenster, Karteikarten etc kümmert. In dem Fall könnte man es sogar ausdrücklich untersagen und nicht vergüten wenn es trotzdem gemacht wird.
Das ist die Krux an der Freiheit: Diejenigen denen die Freiheit gewährt ist müssen sich selbst überlegen was sie haben wollen.
(falls die Frage gleich wieder aufkommt: meine Kolleginnen haben selbst die Freiheit über ihre Arbeitsbedingungen, Urlaubstage und Vergütung zu entscheiden. Wozu soll ich denen Vorschriften machen wenn sie selbst am Besten wissen was sie haben wollen? Die Coachings sind absolut nicht verpflichtend, nur nehme ich mir nicht für jede jederzeit die Zeit den Inhalt nochmal einzeln durchzukauen wenn die Gruppeneinweisung "Das ist Fakt für jeden" nicht wahrgenommen wurde...)
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Papa Alpaka schrieb:
FFGG schrieb am 17.5.18 14:29:
Da magst du schon recht haben, aber es geht doch darum, ob die Zeit, wie z.B. Vorbereitung Karteikarten etc. Arbeitszeit sind oder nicht. Darum geht es hier in diesem Thread. Und ja es ist Arbeitszeit, egal wieviel daran interpretiert oder versucht wird auszulegen. Und somit muss es bezahlt werden. Es geht hier ja nicht darum, wie der AG es interpretiert etc.
Nein, die Frage war "Wir haben eine Mitarbeiterin die erscheint pünktlich 1 Min. vor dem 1. Patienten. Das Lüften und Karteikarten raussuchen u.ä. wird durch die anderen Kollegen übernommen, welche den gleichen Arbeitsbeginn haben. Langsam finde ich das ungerecht. Kann sie dazu verpflichtet werden diese Aufgaben vor ihrer Arbeitszeit zu erledigen?" -- diese Frage habe ich vor ziemlich genau 47 Stunden umfassend beantwortet: Ja, kann sie (indem man diese Aufgaben in ihre Arbeitszeit legt).
Wir befinden uns aber nunmal in einem freien Land und darum hat sich die Unterhaltung hier in die Richtung gewendet das es andersrum auch möglich ist, einer AN den vorzeitigen Arbeitsbeginn zu untersagen, z.B. wenn für das Öffnen von Fenstern und Richten von Karteikarten Hilfspersonal zur Verfügung steht an das diese Aufgaben delegiert wurden. Schwupps ist der Fall da das es unerwünscht sein könnte wenn die AN sich um Fenster, Karteikarten etc kümmert. In dem Fall könnte man es sogar ausdrücklich untersagen und nicht vergüten wenn es trotzdem gemacht wird.
Das ist die Krux an der Freiheit: Diejenigen denen die Freiheit gewährt ist müssen sich selbst überlegen was sie haben wollen.
(falls die Frage gleich wieder aufkommt: meine Kolleginnen haben selbst die Freiheit über ihre Arbeitsbedingungen, Urlaubstage und Vergütung zu entscheiden. Wozu soll ich denen Vorschriften machen wenn sie selbst am Besten wissen was sie haben wollen? Die Coachings sind absolut nicht verpflichtend, nur nehme ich mir nicht für jede jederzeit die Zeit den Inhalt nochmal einzeln durchzukauen wenn die Gruppeneinweisung "Das ist Fakt für jeden" nicht wahrgenommen wurde...)
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Papa Alpaka schrieb:
Der eine hat eine solide Arbeitsgrundlage, der andere entscheidet nach gefühlten Recht. Kannst mich ja einfach ignorieren, dann hast du deine Ruh' :)
Wenn ich will das du 10 Minuten früher da bist habe ich das zu kommunizieren und zu vergüten.
Wenn ich nicht will das du 10 Minuten früher da bist habe ich auch das zu kommunizieren und kann die Vergütung dann bleiben lassen.
Geht beides, ob das eine oder das andere für die jeweilige Situation das passende ist steht auf einem anderen Blatt.
...drum lasse ich meinen Leuten weitreichende Gestaltungsfreiheit, kommuniziere aber auch für welches "drumherum" sie Hilfskräfte haben und welches "drumherum" zu ihren Aufgaben gehört (...und wenn dir das nicht wichtig ist lass es halt bleiben aber beschwer dich nicht wenn's keiner macht...).
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