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  1. Neue Beiträge Alle Foren Schüler Frage Vertrag

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Frage Vertrag
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mani3
13.07.2013 13:04
Hallo, ich habe einen unbefristeten Vertrag mit 140 Std. im Monat, nun da Mehrarbeit herrscht, habe ich die Möglichkeit für 3 Monate Vollzeit zu arbeiten 160 Std. Für die 3 Monate Vollzeit herrscht Befristung, anschließend geht´s wieder zu den 140 Std. unbefristet, kann ich das glauben? Jedenfalls unterschrieben habe ich den Vertrag, da sie mir sagten, dass dies eben nur für die Vollzeit gilt.
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Hallo, ich habe einen unbefristeten Vertrag mit 140 Std. im Monat, nun da Mehrarbeit herrscht, habe ich die Möglichkeit für 3 Monate Vollzeit zu arbeiten 160 Std. Für die 3 Monate Vollzeit herrscht Befristung, anschließend geht´s wieder zu den 140 Std. unbefristet, kann ich das glauben? Jedenfalls unterschrieben habe ich den Vertrag, da sie mir sagten, dass dies eben nur für die Vollzeit gilt.
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mani3 schrieb:

Hallo, ich habe einen unbefristeten Vertrag mit 140 Std. im Monat, nun da Mehrarbeit herrscht, habe ich die Möglichkeit für 3 Monate Vollzeit zu arbeiten 160 Std. Für die 3 Monate Vollzeit herrscht Befristung, anschließend geht´s wieder zu den 140 Std. unbefristet, kann ich das glauben? Jedenfalls unterschrieben habe ich den Vertrag, da sie mir sagten, dass dies eben nur für die Vollzeit gilt.

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MarenH.
14.07.2013 07:05
Wenn es genauso im Vertrag steht, dann würde ich das glauben.

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Wenn es genauso im Vertrag steht, dann würde ich das glauben.
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mani3
14.07.2013 09:52
Also mir wurde es mündlich gesagt, dass es hernach wieder zu dem alten Vertrag zurückgeht, da ich sie bat, mir dass eben dazuzuschreiben, meinte sie ,dass sie dass nicht muss, weil der befristete eben nur ein Zusatzvertrag (wegen Stundenerhöhung) ist und man aus einem unbefristeten gar nicht so leicht rauskommt. Sie meinte so schlimm sind sie wirklich nicht.
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Also mir wurde es mündlich gesagt, dass es hernach wieder zu dem alten Vertrag zurückgeht, da ich sie bat, mir dass eben dazuzuschreiben, meinte sie ,dass sie dass nicht muss, weil der befristete eben nur ein Zusatzvertrag (wegen Stundenerhöhung) ist und man aus einem unbefristeten gar nicht so leicht rauskommt. Sie meinte so schlimm sind sie wirklich nicht.
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mani3 schrieb:

Also mir wurde es mündlich gesagt, dass es hernach wieder zu dem alten Vertrag zurückgeht, da ich sie bat, mir dass eben dazuzuschreiben, meinte sie ,dass sie dass nicht muss, weil der befristete eben nur ein Zusatzvertrag (wegen Stundenerhöhung) ist und man aus einem unbefristeten gar nicht so leicht rauskommt. Sie meinte so schlimm sind sie wirklich nicht.

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MarenH. schrieb:

Wenn es genauso im Vertrag steht, dann würde ich das glauben.

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Shakespeare
14.07.2013 12:40
Es ist nicht möglich aus einem unbefristeten Vertrag heraus einen befristeten Vertrag mit anderen Bedingungen zu machen und wieder retour, wie es grade so dem Arbeitgeber gefällt, bzw. seiner "Auftragslage" entspricht.
Hast du einen Vertrag mit 140-Monatsstunden können diese wöchentlich so verteilt werden wie es dem Arbeitsanfall entspricht, müssen dann aber am Monatsende wieder ausgeglichen sein.
Will der AG Mehrarbeit/Überstunden bleiben ihm wenn der Mitarbeiter dieses nicht freiwillig ableisten will, die Möglichkeiten des BGB die sehr eng begrenzt (nur in betrieblichen Notfällen, zeitlich befristet, rechtzeitig anzukündigen usw.) sind, um Überstunden anzuordnen. Oder es gibt eine vertragliche Überstundenvereinbarung, bei der beide Seiten Umfang und Lage einer evtl. Mehrarbeit vereinbaren. Eigentlich ist dieses bei euch durch die recht flexible Monatsstunden-Vereinbarung (üblicher ist ja eine Wochenstunden-Vereinbarung) schon ausreichend organisiert. In beiden Fällen müssen die zu viel gearbeiteten Stunden, in Freizeit ausgeglichen werden. Ist dieses betrieblich nicht möglich oder einigt man sich anders, darf auch bezahlt werden.
Was du schreibst bzw. wie es klingt, kommt mir völlig abstrus vor, ggf. ist es so etwas wie selbstgezimmertes Recht, was manchen in Therapiepraxen gerne mal mangels entsprechender Kompetenz praktiziert wird...
Oder du hast die tatsächlichen Vertragsinhalte und Dienstanweisungen etc. hier nicht ausreichend genau geschildert. Gruß S.

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Es ist nicht möglich aus einem unbefristeten Vertrag heraus einen befristeten Vertrag mit anderen Bedingungen zu machen und wieder retour, wie es grade so dem Arbeitgeber gefällt, bzw. seiner "Auftragslage" entspricht. Hast du einen Vertrag mit 140-Monatsstunden können diese wöchentlich so verteilt werden wie es dem Arbeitsanfall entspricht, müssen dann aber am Monatsende wieder ausgeglichen sein. Will der AG Mehrarbeit/Überstunden bleiben ihm wenn der Mitarbeiter dieses nicht freiwillig ableisten will, die Möglichkeiten des BGB die sehr eng begrenzt (nur in betrieblichen Notfällen, zeitlich befristet, rechtzeitig anzukündigen usw.) sind, um Überstunden anzuordnen. Oder es gibt eine vertragliche Überstundenvereinbarung, bei der beide Seiten Umfang und Lage einer evtl. Mehrarbeit vereinbaren. Eigentlich ist dieses bei euch durch die recht flexible Monatsstunden-Vereinbarung (üblicher ist ja eine Wochenstunden-Vereinbarung) schon ausreichend organisiert. In beiden Fällen müssen die zu viel gearbeiteten Stunden, in Freizeit ausgeglichen werden. Ist dieses betrieblich nicht möglich oder einigt man sich anders, darf auch bezahlt werden. Was du schreibst bzw. wie es klingt, kommt mir völlig abstrus vor, ggf. ist es so etwas wie selbstgezimmertes Recht, was manchen in Therapiepraxen gerne mal mangels entsprechender Kompetenz praktiziert wird... Oder du hast die tatsächlichen Vertragsinhalte und Dienstanweisungen etc. hier nicht ausreichend genau geschildert. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Es ist nicht möglich aus einem unbefristeten Vertrag heraus einen befristeten Vertrag mit anderen Bedingungen zu machen und wieder retour, wie es grade so dem Arbeitgeber gefällt, bzw. seiner "Auftragslage" entspricht.
Hast du einen Vertrag mit 140-Monatsstunden können diese wöchentlich so verteilt werden wie es dem Arbeitsanfall entspricht, müssen dann aber am Monatsende wieder ausgeglichen sein.
Will der AG Mehrarbeit/Überstunden bleiben ihm wenn der Mitarbeiter dieses nicht freiwillig ableisten will, die Möglichkeiten des BGB die sehr eng begrenzt (nur in betrieblichen Notfällen, zeitlich befristet, rechtzeitig anzukündigen usw.) sind, um Überstunden anzuordnen. Oder es gibt eine vertragliche Überstundenvereinbarung, bei der beide Seiten Umfang und Lage einer evtl. Mehrarbeit vereinbaren. Eigentlich ist dieses bei euch durch die recht flexible Monatsstunden-Vereinbarung (üblicher ist ja eine Wochenstunden-Vereinbarung) schon ausreichend organisiert. In beiden Fällen müssen die zu viel gearbeiteten Stunden, in Freizeit ausgeglichen werden. Ist dieses betrieblich nicht möglich oder einigt man sich anders, darf auch bezahlt werden.
Was du schreibst bzw. wie es klingt, kommt mir völlig abstrus vor, ggf. ist es so etwas wie selbstgezimmertes Recht, was manchen in Therapiepraxen gerne mal mangels entsprechender Kompetenz praktiziert wird...
Oder du hast die tatsächlichen Vertragsinhalte und Dienstanweisungen etc. hier nicht ausreichend genau geschildert. Gruß S.

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Shakespeare
14.07.2013 12:41
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[bearbeitet am 14.07.13 12:43]
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Shakespeare schrieb:

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mani3
14.07.2013 21:54
Also über diesen kurzen Zeitraum bekomme ich die meisten Überstunden weg, die ich dann bezahlt bekomme.
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Also über diesen kurzen Zeitraum bekomme ich die meisten Überstunden weg, die ich dann bezahlt bekomme.
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mani3 schrieb:

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