Physiotherapeut/Physiotherapeutin
(m/w/d) für die
LVR-Frida-Kahlo-Schule in St.
Augustin
Förderschwerpunkt Körperliche und
motorische Entwicklung
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• Standort: St.Augustin
• Einsatzstelle: LVR-Schulen
• Vergütung: E9a TVöD
• Arbeitszeit: Teilzeit mit 19,5
Std./Woche
• unbefristet
• Besetzungsstart: zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
• Bewerbungsfrist:10.10.2024
Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Fördersc...
(m/w/d) für die
LVR-Frida-Kahlo-Schule in St.
Augustin
Förderschwerpunkt Körperliche und
motorische Entwicklung
Jetzt bewerben!
• Standort: St.Augustin
• Einsatzstelle: LVR-Schulen
• Vergütung: E9a TVöD
• Arbeitszeit: Teilzeit mit 19,5
Std./Woche
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Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
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Ich bin auf der Suche nach Verstärkung in meiner Praxis und habe eine Anfrage von einem Azubi im Dritten Lehrjahr bekommen für Minijob Basis.
An und für sich spricht doch nix dagegen, oder. Im Praktikum sind sie ja auch selbstständig unterwegs und Fachwissen haben sie doch auch.
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mimikri schrieb:
Jahahaaa, was sollte schon dagegen einzuwenden sein? Und demnächst jobben die Fahrschüler in den Wochen vor der Führerscheinprüfung als Taxifahrer....wo genau ist deine Praxis? Frage für einen Freund.
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holger302 schrieb:
Hab letztens im Playboy geblättert, bi jetzt nebenberuflich Gynäkologe.
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andrea950 schrieb:
Vielen Dank für eure Beiträge dazu
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andrea950 schrieb:
Hallo….
Ich bin auf der Suche nach Verstärkung in meiner Praxis und habe eine Anfrage von einem Azubi im Dritten Lehrjahr bekommen für Minijob Basis.
An und für sich spricht doch nix dagegen, oder. Im Praktikum sind sie ja auch selbstständig unterwegs und Fachwissen haben sie doch auch.
Die Frage ist, was der Schüler tun soll.
Orga. Rezi, Admin. Social Media. Wellness.
Sowas geht alles.
GKV oder Selbstzahler behandeln geht nur, wenn du einen Praktikumsvertrag mit der Schule hast.
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Johannes Knahn schrieb:
Und nur im Rahmen des offiziellen Schulpraktikums, auch mit Koperationsvertrag
Es gibt eine Praxis bei uns die macht das und meine Chefin möchte das (wo auch immer) jetzt abklären.
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MeFe89 schrieb:
@Johannes Knahn so der Meinung bin ich auch. Jetzt steht bei uns zur Debatte, dass es wohl möglich ist, wenn man Kooperationspartner ist, Schüler auch anstellen darf auf minijobbasis und die dann auch in der Zeit gkV behandeln dürfen.
Es gibt eine Praxis bei uns die macht das und meine Chefin möchte das (wo auch immer) jetzt abklären.
Im Rahmen des Schülerpraktikums dürfen und sollen Patienten von Schülern behandelt werden. Aber nur dann! Auch können diese Behandlungen dann mit der GKV abgerechnet werden.
Die Idee mit dem Minjob ist zwar nett, aber während diese Stunden auch selbstständig Patienten behandeln ist nicht legitim. Und, da es gegen dem Berufsgesetz verstößt, besteht auch keine Haftung durch die Berufshaftpflichtversicherung . Der Schüler macht sich außerdem auch noch strafbar und gefährdet sein Abschluss und Erteilung der Berufsurkunde.
Gaaaaanz dünnes Eis!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 Als Minjob anstellen und dann zur Lasten der GKV Patienten behandeln? Das geht nicht. Angestellte Therapeuten sind der ARGE zu melden, um zu Lasten der GKV abrechnen zu können (§ 3 Abs. 6 BRV). Ein Schüler besitzt (noch) keine Berufsurkunde und erfüllt somit nicht die Voraussetzungen.
Im Rahmen des Schülerpraktikums dürfen und sollen Patienten von Schülern behandelt werden. Aber nur dann! Auch können diese Behandlungen dann mit der GKV abgerechnet werden.
Die Idee mit dem Minjob ist zwar nett, aber während diese Stunden auch selbstständig Patienten behandeln ist nicht legitim. Und, da es gegen dem Berufsgesetz verstößt, besteht auch keine Haftung durch die Berufshaftpflichtversicherung . Der Schüler macht sich außerdem auch noch strafbar und gefährdet sein Abschluss und Erteilung der Berufsurkunde.
Gaaaaanz dünnes Eis!
und weißt du was das lustige ist? Ich wollte dich verlinken aber das ging nicht weil du hier noch nicht geantwortet hast.
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich weiß, aber auf mich möchte man in solchen Fällen nicht hören. Sicher fragt sie jetzt bei Hr. Alt oder dem vom anderen Verband nach.
und weißt du was das lustige ist? Ich wollte dich verlinken aber das ging nicht weil du hier noch nicht geantwortet hast.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MeFe89 joy
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Johannes Knahn schrieb:
VPTinfo (05.11.21) - Einsatz von Auszubildenden in der Praxis - YouTube
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Ranellie schrieb:
@Johannes Knahn Super aufklärendes Video, danke!
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Halbtitan schrieb:
Kannst du machen.
Die Frage ist, was der Schüler tun soll.
Orga. Rezi, Admin. Social Media. Wellness.
Sowas geht alles.
GKV oder Selbstzahler behandeln geht nur, wenn du einen Praktikumsvertrag mit der Schule hast.
Und die ironischen Antworten einiger hier sind angekommen!
Wie können die großen Player dann sogar öffentlich damit werben, dass man bei Ihnen als Azubi nebenbei jobben darf?
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Das macht die Sache trotzdem nicht besser.
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Felix Z. schrieb:
Weil Sie eine Abmahngebühr auf einer Arschbacke absitzen und zahlen können.
Das macht die Sache trotzdem nicht besser.
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Ranellie schrieb:
Und ne große Kette wirbt sogar mit der o.g. Frage! Und wir kleinen Praxen zerbrechen uns den Kopf und gehen lieber auf Nummer Sicher.
Und die ironischen Antworten einiger hier sind angekommen!
Wie können die großen Player dann sogar öffentlich damit werben, dass man bei Ihnen als Azubi nebenbei jobben darf?
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