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selo can
18.03.2013 10:15
Hallo leute
Ich hab meine erstes jahr inder ausbildung zur physiotherapi. Aber ich war krank und hier in sachsen darf man nur 60 tage in den ganzen 3 jahren fehlen. Ich hab jetz nur noch 19 tage. Wenn ich jetz die schule wechsele werde ich wieder 60 tage haben oder wieder 19 tage ??
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Hallo leute Ich hab meine erstes jahr inder ausbildung zur physiotherapi. Aber ich war krank und hier in sachsen darf man nur 60 tage in den ganzen 3 jahren fehlen. Ich hab jetz nur noch 19 tage. Wenn ich jetz die schule wechsele werde ich wieder 60 tage haben oder wieder 19 tage ??
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selo can schrieb:

Hallo leute
Ich hab meine erstes jahr inder ausbildung zur physiotherapi. Aber ich war krank und hier in sachsen darf man nur 60 tage in den ganzen 3 jahren fehlen. Ich hab jetz nur noch 19 tage. Wenn ich jetz die schule wechsele werde ich wieder 60 tage haben oder wieder 19 tage ??

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c-physio
18.03.2013 12:34
woher sollen wir das wissen frag in der schule beim gesundheits amt vielleicht kannst du ja auch std nachholen
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woher sollen wir das wissen frag in der schule beim gesundheits amt vielleicht kannst du ja auch std nachholen
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rapunzeli 30
18.03.2013 12:38
Hey, bei uns war auch eine Schülerin lange krank. Sie musste die Praktikumseinsätze in den Schulferien nach holen.
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Hey, bei uns war auch eine Schülerin lange krank. Sie musste die Praktikumseinsätze in den Schulferien nach holen.
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rapunzeli 30 schrieb:

Hey, bei uns war auch eine Schülerin lange krank. Sie musste die Praktikumseinsätze in den Schulferien nach holen.

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morpheus-06
18.03.2013 12:47
das MPhG regelt sowas, Ausnahmen nur bedingt und nach Rücksprache mit den Regierungspräsidium / Bezirksregierung möglich.
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das MPhG regelt sowas, Ausnahmen nur bedingt und nach Rücksprache mit den Regierungspräsidium / Bezirksregierung möglich.
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morpheus-06 schrieb:

das MPhG regelt sowas, Ausnahmen nur bedingt und nach Rücksprache mit den Regierungspräsidium / Bezirksregierung möglich.

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c-physio schrieb:

woher sollen wir das wissen frag in der schule beim gesundheits amt vielleicht kannst du ja auch std nachholen

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Jens Uhlhorn
18.03.2013 12:46
Für schwerere Erkrankungen gibt es immer Ausnahmen und Sondergenehmigungen. Ggf. kann auch ein Semester oder zwei wiederholt werden. Das ist bei der Schulleitung zu erfragen.
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Für schwerere Erkrankungen gibt es immer Ausnahmen und Sondergenehmigungen. Ggf. kann auch ein Semester oder zwei wiederholt werden. Das ist bei der Schulleitung zu erfragen.
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Jens Uhlhorn schrieb:

Für schwerere Erkrankungen gibt es immer Ausnahmen und Sondergenehmigungen. Ggf. kann auch ein Semester oder zwei wiederholt werden. Das ist bei der Schulleitung zu erfragen.

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chriz
18.03.2013 14:55
schon die aussage "NUR" 60 tage krank in 3 jahren spricht für sich...
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schon die aussage "NUR" 60 tage krank in 3 jahren spricht für sich...
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Jens Uhlhorn
18.03.2013 15:09
Wir hatten auf unserer Schule eine Kollegin mit einer psychischen Grunderkrankung. Die war 3 Monate in Behandlung. Genehmigung Regierungspräsident war kein Thema.



[bearbeitet am 18.03.13 15:36]
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Wir hatten auf unserer Schule eine Kollegin mit einer psychischen Grunderkrankung. Die war 3 Monate in Behandlung. Genehmigung Regierungspräsident war kein Thema. [bearbeitet am 18.03.13 15:36]
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Jens Uhlhorn schrieb:

Wir hatten auf unserer Schule eine Kollegin mit einer psychischen Grunderkrankung. Die war 3 Monate in Behandlung. Genehmigung Regierungspräsident war kein Thema.



[bearbeitet am 18.03.13 15:36]

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chriz schrieb:

schon die aussage "NUR" 60 tage krank in 3 jahren spricht für sich...

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eska
19.03.2013 08:57
:tired_face: Welche Gründe - außer der Aussicht auf neue 60 Tage Krankseindürfen - gibt es denn noch, die für einen Schulwechsel sprechen würden?
:angry: Oder ist es nur, damit man wieder üppig blau machen kann? Ansonsten kannst du doch in Sachsen (und gesund) bleiben.

Gruß eska



[bearbeitet am 19.03.13 16:24]
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:tired_face: Welche Gründe - außer der Aussicht auf neue 60 Tage Krankseindürfen - gibt es denn noch, die für einen Schulwechsel sprechen würden? :angry: Oder ist es nur, damit man wieder üppig blau machen kann? Ansonsten kannst du doch in Sachsen (und gesund) bleiben. Gruß eska [bearbeitet am 19.03.13 16:24]
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eska
21.03.2013 08:46
Bleibst du in Sachsen, soll die neue Schule doch sicher auch dein bereits absolviertes 1. Jahr anerkennen, oder? Das kommt dann aber in seiner Gänze auf die Rechnung, sprich MIT den Kranktagen. Es blieben also noch 19.

Gehst du in ein anderes Bundesland, muss das a) erstmal klappen (Eignungstest usw.), b) das 1. Jahr in Sachsen anerkannt werden, c) die max. Fehlzeiten ermittelt werden (differieren sie, muss man eben +/- rechnen).
Oder du fängst ganz neu an, dann ist dein Krank-Sein-Dürfen-Konto wieder voll. Aber dein 1. Jahr ist auch futsch.

Wenn es also medizinische Gründe gab und dein Fehlen krankheitsbedingt und so kurz war, wie die Umstände es eben zuließen, hast du weder in Sachsen noch anderswo etwas zu befürchten. Allerdings ist - so oder so - der fehlende Stoff natürlich aufzuholen.

Gruß eska



[bearbeitet am 21.03.13 08:48]
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Bleibst du in Sachsen, soll die neue Schule doch sicher auch dein bereits absolviertes 1. Jahr anerkennen, oder? Das kommt dann aber in seiner Gänze auf die Rechnung, sprich MIT den Kranktagen. Es blieben also noch 19. Gehst du in ein anderes Bundesland, muss das a) erstmal klappen (Eignungstest usw.), b) das 1. Jahr in Sachsen anerkannt werden, c) die max. Fehlzeiten ermittelt werden (differieren sie, muss man eben +/- rechnen). Oder du fängst ganz neu an, dann ist dein Krank-Sein-Dürfen-Konto wieder voll. Aber dein 1. Jahr ist auch futsch. Wenn es also medizinische Gründe gab und dein Fehlen krankheitsbedingt und so kurz war, wie die Umstände es eben zuließen, hast du weder in Sachsen noch anderswo etwas zu befürchten. Allerdings ist - so oder so - der fehlende Stoff natürlich aufzuholen. Gruß eska [bearbeitet am 21.03.13 08:48]
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eska schrieb:

Bleibst du in Sachsen, soll die neue Schule doch sicher auch dein bereits absolviertes 1. Jahr anerkennen, oder? Das kommt dann aber in seiner Gänze auf die Rechnung, sprich MIT den Kranktagen. Es blieben also noch 19.

Gehst du in ein anderes Bundesland, muss das a) erstmal klappen (Eignungstest usw.), b) das 1. Jahr in Sachsen anerkannt werden, c) die max. Fehlzeiten ermittelt werden (differieren sie, muss man eben +/- rechnen).
Oder du fängst ganz neu an, dann ist dein Krank-Sein-Dürfen-Konto wieder voll. Aber dein 1. Jahr ist auch futsch.

Wenn es also medizinische Gründe gab und dein Fehlen krankheitsbedingt und so kurz war, wie die Umstände es eben zuließen, hast du weder in Sachsen noch anderswo etwas zu befürchten. Allerdings ist - so oder so - der fehlende Stoff natürlich aufzuholen.

Gruß eska



[bearbeitet am 21.03.13 08:48]

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eska schrieb:

:tired_face: Welche Gründe - außer der Aussicht auf neue 60 Tage Krankseindürfen - gibt es denn noch, die für einen Schulwechsel sprechen würden?
:angry: Oder ist es nur, damit man wieder üppig blau machen kann? Ansonsten kannst du doch in Sachsen (und gesund) bleiben.

Gruß eska



[bearbeitet am 19.03.13 16:24]

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Esra Luise
19.03.2013 23:51
also ich bin jetzt seit 15 jahren im beruf und war einmal 3 wochen krank und ansonsten alles zusammen keine 10 tage -- wer soll dich denn einstellen wenn du fertig bist wenn man schon damit rechnen muß das du mehr als 20 tage im jahr krank bist
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also ich bin jetzt seit 15 jahren im beruf und war einmal 3 wochen krank und ansonsten alles zusammen keine 10 tage -- wer soll dich denn einstellen wenn du fertig bist wenn man schon damit rechnen muß das du mehr als 20 tage im jahr krank bist
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Esra Luise schrieb:

also ich bin jetzt seit 15 jahren im beruf und war einmal 3 wochen krank und ansonsten alles zusammen keine 10 tage -- wer soll dich denn einstellen wenn du fertig bist wenn man schon damit rechnen muß das du mehr als 20 tage im jahr krank bist

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kriegerhexe
20.03.2013 08:23
Hast du dich schon während deiner Krankheit als absehbar war, dass es länger dauert mit deiner Schulleitung besprochen?
Das sollte nämlich der erste Weg sein, wenn sowas absehbar ist.

Ich hab damals bald 8 Wochen nach SHT gefehlt in der Ausbildung und hatte noch 1 Jahr später Probleme.
Aber das war im Dialog mit der Schule kein Problem.

Und selbst andere Leute die länger Krank waren, haben von anfang an mit offenen Karten gespielt.

Alles eine Frage der Kommunikation.

Ansonsten würde ich mich fragen, an was für einer Schule ich da bin....aber ich hab schon häufiger festgestellt das meine Ausbildung mit ständig anwesenden Ausbildern im Praktikum und vielen anderen Vorzügen offenbar nicht die Norm war...
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Hast du dich schon während deiner Krankheit als absehbar war, dass es länger dauert mit deiner Schulleitung besprochen? Das sollte nämlich der erste Weg sein, wenn sowas absehbar ist. Ich hab damals bald 8 Wochen nach SHT gefehlt in der Ausbildung und hatte noch 1 Jahr später Probleme. Aber das war im Dialog mit der Schule kein Problem. Und selbst andere Leute die länger Krank waren, haben von anfang an mit offenen Karten gespielt. Alles eine Frage der Kommunikation. Ansonsten würde ich mich fragen, an was für einer Schule ich da bin....aber ich hab schon häufiger festgestellt das meine Ausbildung mit ständig anwesenden Ausbildern im Praktikum und vielen anderen Vorzügen offenbar nicht die Norm war...
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kriegerhexe schrieb:

Hast du dich schon während deiner Krankheit als absehbar war, dass es länger dauert mit deiner Schulleitung besprochen?
Das sollte nämlich der erste Weg sein, wenn sowas absehbar ist.

Ich hab damals bald 8 Wochen nach SHT gefehlt in der Ausbildung und hatte noch 1 Jahr später Probleme.
Aber das war im Dialog mit der Schule kein Problem.

Und selbst andere Leute die länger Krank waren, haben von anfang an mit offenen Karten gespielt.

Alles eine Frage der Kommunikation.

Ansonsten würde ich mich fragen, an was für einer Schule ich da bin....aber ich hab schon häufiger festgestellt das meine Ausbildung mit ständig anwesenden Ausbildern im Praktikum und vielen anderen Vorzügen offenbar nicht die Norm war...

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be.you
24.03.2013 22:01
Es gilt bundeseinheitlich dasselbe Gsetz. Aber du kannst ja wiederholen und da kann es evt günstig sein, die Schule zu wechseln, wenn dein Träger nicht halbjährlich beginnt.
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Es gilt bundeseinheitlich dasselbe Gsetz. Aber du kannst ja wiederholen und da kann es evt günstig sein, die Schule zu wechseln, wenn dein Träger nicht halbjährlich beginnt.
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be.you schrieb:

Es gilt bundeseinheitlich dasselbe Gsetz. Aber du kannst ja wiederholen und da kann es evt günstig sein, die Schule zu wechseln, wenn dein Träger nicht halbjährlich beginnt.



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