Für unsere Abteilung
Physiotherapie suchen wir für den
Schwerpunkt Schmerztherapie und
ANOA am
Standort Freudenstadt zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
Das Team der interdisziplinären
Schmerztherapie besteht aus Ärzten
(Spezielle Schmerztherapie),
Psychiater,
Psychologen, Physiotherapeuten,
Pflege, Sporttherapeuten, Ergoth...
Physiotherapie suchen wir für den
Schwerpunkt Schmerztherapie und
ANOA am
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unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
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wenn ein Patient Zuzahlungsgebühr nicht leistet, kann ich diese doch bei der KK selbst einfordern?!
Holt diese sich dann das Geld beim Patienten wieder oder übernimmt Diese dann dessen Zahlungspflicht?
Haben momentan einen Fall, wo die Pat. sich weigert, weil sie sich nicht verpflichtet fühlt.
Frage mich jetzt ob sie zumindest von der Krankenkasse zur Zahlung gebracht wird? Denn ich habe mein Geld ja dann erhalten (Zahlungsaufforderung an den Pat. mit Mahnung blieb halt unbezahlt!), für mich ok, aber bleibt das konsequenzlos für den Patienten? Also erfährt dieser dann überhaupt dass die KK für ihn gezahlt hat?
Viele Grüße, Fred
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wenn ein Patient Zuzahlungsgebühr nicht leistet, kann ich diese doch bei der KK selbst einfordern?!
Holt diese sich dann das Geld beim Patienten wieder oder übernimmt Diese dann dessen Zahlungspflicht?
Haben momentan einen Fall, wo die Pat. sich weigert, weil sie sich nicht verpflichtet fühlt.
Frage mich jetzt ob sie zumindest von der Krankenkasse zur Zahlung gebracht wird? Denn ich habe mein Geld ja dann erhalten (Zahlungsaufforderung an den Pat. mit Mahnung blieb halt unbezahlt!), für mich ok, aber bleibt das konsequenzlos für den Patienten? Also erfährt dieser dann überhaupt dass die KK für ihn gezahlt hat?
Viele Grüße, Fred
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Tempelritter schrieb:
Das ist auch so im SGB geregelt, die Kasse holt sich das Geld vom Versicherten.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Ich habe es zweimal versucht, aber bis heute noch kein Geld gesehen - Zuzahlung war schon abgezogen, nie wieder bekommen.
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lexa schumanski schrieb:
Druck machen dann zahlen die schon, bisher immer mein Geld bekommen
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Tempelritter schrieb:
ich auch. Wenn nicht Beschwerde an das BVA schreiben.
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Wonderwoman schrieb:
... das wird bei AOK-Kassen nichts nutzen :yum:
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Tempelritter schrieb:
da wendet man sich an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der Landesregierung.
Wir haben ein Formulat dafür: "Nachberechnung von Leistungen nach §302 SGB V".
Das senden wir mit der Kopie der VO und der Rechnung/Zahlungsauforderung - wie gesagt, alles problemlos!
Nachtrag:
Dies ist der wesentliche Text, der in unserem Formular steht: "Gemäß §43b Abs.1 S.2 SGB V ist der Kostenträger verpflichtet, die Rezeptgebühren und den Zuzahlungsbetrag zu vergüten, wenn der Patient diese trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht leistet "
Wir senden/übergeben max eine Rechnung mit Zahlungsziel 7 Tagen, danach geht es direkt an die GKV - kein weiterer Aufwand (Stress).
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JHE schrieb:
Das haben wir bereits mehrfach machen müssen, auch bei der AOK, letzte Woche bei der TK. Alles kein Problem.
Wir haben ein Formulat dafür: "Nachberechnung von Leistungen nach §302 SGB V".
Das senden wir mit der Kopie der VO und der Rechnung/Zahlungsauforderung - wie gesagt, alles problemlos!
Nachtrag:
Dies ist der wesentliche Text, der in unserem Formular steht: "Gemäß §43b Abs.1 S.2 SGB V ist der Kostenträger verpflichtet, die Rezeptgebühren und den Zuzahlungsbetrag zu vergüten, wenn der Patient diese trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht leistet "
Wir senden/übergeben max eine Rechnung mit Zahlungsziel 7 Tagen, danach geht es direkt an die GKV - kein weiterer Aufwand (Stress).
gibt es einen Vordruck im Internet für Dein Formular? Wäre nett wenn Du einen Link für mich hättest.
Vielen Dank.
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salomenia schrieb:
Hallo...
gibt es einen Vordruck im Internet für Dein Formular? Wäre nett wenn Du einen Link für mich hättest.
Vielen Dank.
schau mal in die "Infothek"
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo salomenia,
schau mal in die "Infothek"
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Leni C. schrieb:
Wenn sie tatsächlich zuzahlungspflichtig ist kannst du sicher sein , daß die KK das Geld von ihr zurückfordert , und die sind hartnäckig(er)( als wir manchmal) .
hab mich mal in der Infothek umgesehen. Wo genau werde ich fündig?
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janine928 schrieb:
Hallo Jürgen,
hab mich mal in der Infothek umgesehen. Wo genau werde ich fündig?
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