Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Wir suchen ab sofort für unsere
Gemeinschaftspraxis in
Frechen-Buschbell bei Köln
Physiotherapeut/in (m/w/d) in
Teil/Vollzeit 25-38 Stunden. Unsere
Therapieschwerpunkte sind in der
Orthopädie, Chirugie und
Neurologie. Das Therapiespektrum
unserer Praxis umfasst:
Physiotherapie,
MLD,Massage,MT,Schmerztherapie,Stosswellentherapie,etc.
Weitere Infos auf unserer
Homepage:physiomed-mols@physiomed-frechen.de
.
Fortbildungen und Zertifikatskurse
wären erwünscht u...
Wir suchen ab sofort für unsere
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Frechen-Buschbell bei Köln
Physiotherapeut/in (m/w/d) in
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Orthopädie, Chirugie und
Neurologie. Das Therapiespektrum
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Physiotherapie,
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ich habe mal eine Frage zum Thema Zusammenarbeit zwischen einem Orthopäden/D-Arzt und einer PhysioPraxis.
Es geht lediglich um BG- und Privatpatienten. Keine GKV Patienten. Der Arzt möchte gern seine BG´s im eigenem Haus behandelt haben. Es gibt dort geeignete zussätzliche Praxisräume(Privatpraxis des Arztes) die keine Kassenzulassung haben.Die Physio hat eine ganz normale GKV Zulassung.
Meine Frage wäre jetzt:
- ist es rechtlich bedenklich das der Arzt seine BG´s und PrivatP in die entsprechende Praxis schickt?
- kann man sich als PhysioPraxis in die Räume der reinen Privatpraxis einmieten und dem Arzt so "entgegenkommen"?
Über hilfreiche Antworten zu dem Thema wäre ich euch sehr dankbar.
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Thomas Mitzner schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich habe mal eine Frage zum Thema Zusammenarbeit zwischen einem Orthopäden/D-Arzt und einer PhysioPraxis.
Es geht lediglich um BG- und Privatpatienten. Keine GKV Patienten. Der Arzt möchte gern seine BG´s im eigenem Haus behandelt haben. Es gibt dort geeignete zussätzliche Praxisräume(Privatpraxis des Arztes) die keine Kassenzulassung haben.Die Physio hat eine ganz normale GKV Zulassung.
Meine Frage wäre jetzt:
- ist es rechtlich bedenklich das der Arzt seine BG´s und PrivatP in die entsprechende Praxis schickt?
- kann man sich als PhysioPraxis in die Räume der reinen Privatpraxis einmieten und dem Arzt so "entgegenkommen"?
Über hilfreiche Antworten zu dem Thema wäre ich euch sehr dankbar.
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Inche schrieb:
Ja Freie Therapeutenwahl des Patienten wäre zu bedenken.Vorgaben der BG.UWG u HWG sollten beachtet werden.Rechtsanwalt Denis Benjamin Alt mal fragen.
Ist mir nicht ganz klar.
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RoFo schrieb:
Werden die Patienten nun in einer GKV zugelassenen Physiopraxis behandelt oder in den Räumen des Arztes?
Ist mir nicht ganz klar.
Da der D-Arzt / Orthopäde viel Geld verdient und Hauptnutznießer ist, solltet Ihr zusammen einen Anwalt aufsuchen, der das neue Wettbewerbsrecht genau kennt und Euch einen Vertrag macht, der nicht gegen den neuen Korruptionparagrafen für Ärzte verstößt. Der Arzt ist nämlich dadurch mehr gefährdet als ein PT! Die Kosten soll der Doc tragen.
Machbar ist alles in einer reinen P + BG-Praxis ohne GKV-Therapie. Die Probleme gehen schon los, wenn die BG im Nachhinein eine bg-liche Th. ablehnt und die Kasse zahlen muss. Stimmten dann die Bedingungen?
Also Vorsicht undd gute Beratung. Den Entwurf von zweiter Seite gegenlesen lassen. Leider prüft die Staatsanwaltschaft nicht im Vorwege.
mfg hgb :unamused:
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(...) Leider prüft die Staatsanwaltschaft nicht im Vorwege.
Im Allgemeinen ist dein Post qualitativ hochwertig, macht immer wieder Freude, von dir zu lesen :)
Nach Rücksprache und Vorbereitung mit sem Anwalt kann man die Staatsanwaltschaft mittels Selbstanzeige zur Prüfung des Sachverhaltes motivieren.
Grundgedanke: Da bis dahin noch keine Leistungen abgegeben wurden kann kein vollendeter Verstoß gegen viele Gesetze vorliegen; es bleibt schlimmstenfalls beim Versuch. Der Versuch an sich wird durch eine Selbstanzeige; im Fall des Falles also tätige Reue; entschärft. Im Idealfall wird die Ermittlung mangels Anfangsverdacht eingestellt (und wenn ihr Pech habt geratet ihr an einen Staatsanwalt der Frust abzubauen hat und euch eins reinwürgt ;))
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Papa Alpaka schrieb:
hgb schrieb am 19.2.18 19:41:
(...) Leider prüft die Staatsanwaltschaft nicht im Vorwege.
Im Allgemeinen ist dein Post qualitativ hochwertig, macht immer wieder Freude, von dir zu lesen :)
Nach Rücksprache und Vorbereitung mit sem Anwalt kann man die Staatsanwaltschaft mittels Selbstanzeige zur Prüfung des Sachverhaltes motivieren.
Grundgedanke: Da bis dahin noch keine Leistungen abgegeben wurden kann kein vollendeter Verstoß gegen viele Gesetze vorliegen; es bleibt schlimmstenfalls beim Versuch. Der Versuch an sich wird durch eine Selbstanzeige; im Fall des Falles also tätige Reue; entschärft. Im Idealfall wird die Ermittlung mangels Anfangsverdacht eingestellt (und wenn ihr Pech habt geratet ihr an einen Staatsanwalt der Frust abzubauen hat und euch eins reinwürgt ;))
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
..oder er ermittelt / prüft nicht, weil noch nichts passiert ist. Die haben mit den Taten ja genug zu tun. Dein vorgeschlagener Weg ist nicht sicher und klappt nicht so einfach!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Das ist ein reines, aber schwieriges Rechtsproblem.
Da der D-Arzt / Orthopäde viel Geld verdient und Hauptnutznießer ist, solltet Ihr zusammen einen Anwalt aufsuchen, der das neue Wettbewerbsrecht genau kennt und Euch einen Vertrag macht, der nicht gegen den neuen Korruptionparagrafen für Ärzte verstößt. Der Arzt ist nämlich dadurch mehr gefährdet als ein PT! Die Kosten soll der Doc tragen.
Machbar ist alles in einer reinen P + BG-Praxis ohne GKV-Therapie. Die Probleme gehen schon los, wenn die BG im Nachhinein eine bg-liche Th. ablehnt und die Kasse zahlen muss. Stimmten dann die Bedingungen?
Also Vorsicht undd gute Beratung. Den Entwurf von zweiter Seite gegenlesen lassen. Leider prüft die Staatsanwaltschaft nicht im Vorwege.
mfg hgb :unamused:
Wenn nur ein BG-Patient sagt, dass der Doc ihn aufgefordert hat, in diese Praxis zu gehen, war es das schon. Das Problem wäre für mich die Beweislastumkehr. In diesem Fall ist der Aufwand riesig, seine Unschuld nachzuweisen. Allerdings trifft es - wie oben beschrieben - in erster Linie den Arzt.
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Xela schrieb:
Es hat einen Grund, warum ein Deutschlandweit tätiger Praxisbetreiber seit mehreren Monaten versucht, aus genau dieser Konstellation (Arzt als Vermieter, Mitinhaber oder sonstwie begünstigt an einer PT-Praxis) herauszukommen.
Wenn nur ein BG-Patient sagt, dass der Doc ihn aufgefordert hat, in diese Praxis zu gehen, war es das schon. Das Problem wäre für mich die Beweislastumkehr. In diesem Fall ist der Aufwand riesig, seine Unschuld nachzuweisen. Allerdings trifft es - wie oben beschrieben - in erster Linie den Arzt.
Ich wöllte hier im Ort meine eigene Praxis noch nicht einmal im gleichen Haus haben wie das Arztehepaar welche noch in 4 anderen Ortschaften ihre Berufsausübungsgemeinschaften am Laufen haben!
Grüße...Gerry
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Aber von allem mal abgesehen, kann ich Gerry nur Recht geben. Auch ich halte es für sehr ungünstig sich so von einem Arzt abhängig zu machen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Dürfen nicht BG Patienten nur in einer GKV zugelassenen Praxis behandelt werden? Jedenfalls war das bei meiner Zulassung so, aber das ist natürlich einige Zeit her. Habe ich das falsch verstanden, dass hier in einer Privatpraxis BG Patienten behandelt werden sollen. Ist das heute zulässig?
Aber von allem mal abgesehen, kann ich Gerry nur Recht geben. Auch ich halte es für sehr ungünstig sich so von einem Arzt abhängig zu machen.
Gruß Britt
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Dürfen nicht BG Patienten nur in einer GKV zugelassenen Praxis behandelt werden? Jedenfalls war das bei meiner Zulassung so, aber das ist natürlich einige Zeit her. Habe ich das falsch verstanden, dass hier in einer Privatpraxis BG Patienten behandelt werden sollen. Ist das heute zulässig?
Aber von allem mal abgesehen, kann ich Gerry nur Recht geben. Auch ich halte es für sehr ungünstig sich so von einem Arzt abhängig zu machen.
Gruß Britt
stimmt, nur GKV zugelassene Praxis ist möglich, ausser es gibt eine Ausnahmegenehmigung
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stefan 302 schrieb:
Britt schrieb am 20.2.18 12:53:
Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch. Dürfen nicht BG Patienten nur in einer GKV zugelassenen Praxis behandelt werden? Jedenfalls war das bei meiner Zulassung so, aber das ist natürlich einige Zeit her. Habe ich das falsch verstanden, dass hier in einer Privatpraxis BG Patienten behandelt werden sollen. Ist das heute zulässig?
Aber von allem mal abgesehen, kann ich Gerry nur Recht geben. Auch ich halte es für sehr ungünstig sich so von einem Arzt abhängig zu machen.
Gruß Britt
stimmt, nur GKV zugelassene Praxis ist möglich, ausser es gibt eine Ausnahmegenehmigung
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Britt schrieb:
Okay, danke. Hätte ja sein können, dass sich da was geändert hat.
Gruß Britt
Schönen Abend
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Thomas Mitzner schrieb:
Vielen Dank für eure Hinweise.Hab mir schon gedacht dass das ne heiße Kiste ist. Dann wird der Doc wohl nix abbekommen von dem Kuchen :wink:
Schönen Abend
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Gerry schrieb:
Mir stellt sich die grundsätzliche Frage ob ich mich in dieser Weise so von einem Arzt abhängig machen möchte!!
Ich wöllte hier im Ort meine eigene Praxis noch nicht einmal im gleichen Haus haben wie das Arztehepaar welche noch in 4 anderen Ortschaften ihre Berufsausübungsgemeinschaften am Laufen haben!
Grüße...Gerry
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