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München/Schwabing - ausschließlich 55 Min.-Takt

Wir (unser Physio Team hat bisher 6
Therapeut*nnen) suchen im Zeitraum
sofort - März 2026 für unsere
privaten Physiotherapie- und
Osteopathiepraxen (2 mal in
Schwabing in München / Schwabing
West und Altschwabing) eine(n)
kompetente(n) und nette(n)
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Wir behandeln ausschließlich im 55
- Minuten - Takt, was für Patient
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Anonymer Teilnehmer
30.05.2015 18:49
Hallo!!
habe von Patienten gehört die in einer Praxis extra Zuzahlungen leisten müssten! Meine Frage, bei diesen 2 Fällen, wäre ob das rechtens ist und/oder die Praxis sich damit strafbar macht!

1. bei einem Rezept, wo nur klassische Massage verschrieben ist muss der Patient 8 € pro Behandlung zusätzlich zu der Rezeptgebühr also 48 € dazu bezahlen! Die Aussage der Praxis ist, das 25 Minuten behandelt wird & das sich daher nicht rechnet! Rechtens Ja oder Nein?

2. bei normalen KG, MT Rezepten, muss der Patient für "extra" Behandlungen Trigger, Fussreflex, Chiro etc eine Zuzahlung von 5 € leisten! Da diese laut Aussage der Praxis sich dann auch die Behandlungsdauer auf 25 Minuten verlängert & solche Therapien nicht unter die normale KG & MT fallen und die Therapeuten dafür ja auch teure Fortbildungen machen musste! Falls der Patient nur 20 Minuten behandelt werden will & auf diese "Zusatzbehandlungen" verzichtet müssen die 5 € nicht entrichtet werden! Rechtens Ja oder Nein?

3. diese Praxis lehnt auch Rezepte von 45 MInuten Lymphdrainage ab! Entweder 30 oder 60 Minuten! Oder private Zuzahlung um von 45 auf 60 Minuten aufzustocken! Aber 45 Miuten werden nicht mehr angenommen! Rechtens Ja oder Nein?

MfG
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Hallo!! habe von Patienten gehört die in einer Praxis extra Zuzahlungen leisten müssten! Meine Frage, bei diesen 2 Fällen, wäre ob das rechtens ist und/oder die Praxis sich damit strafbar macht! 1. bei einem Rezept, wo nur klassische Massage verschrieben ist muss der Patient 8 € pro Behandlung zusätzlich zu der Rezeptgebühr also 48 € dazu bezahlen! Die Aussage der Praxis ist, das 25 Minuten behandelt wird & das sich daher nicht rechnet! Rechtens Ja oder Nein? 2. bei normalen KG, MT Rezepten, muss der Patient für "extra" Behandlungen Trigger, Fussreflex, Chiro etc eine Zuzahlung von 5 € leisten! Da diese laut Aussage der Praxis sich dann auch die Behandlungsdauer auf 25 Minuten verlängert & solche Therapien nicht unter die normale KG & MT fallen und die Therapeuten dafür ja auch teure Fortbildungen machen musste! Falls der Patient nur 20 Minuten behandelt werden will & auf diese "Zusatzbehandlungen" verzichtet müssen die 5 € nicht entrichtet werden! Rechtens Ja oder Nein? 3. diese Praxis lehnt auch Rezepte von 45 MInuten Lymphdrainage ab! Entweder 30 oder 60 Minuten! Oder private Zuzahlung um von 45 auf 60 Minuten aufzustocken! Aber 45 Miuten werden nicht mehr angenommen! Rechtens Ja oder Nein? MfG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo!!
habe von Patienten gehört die in einer Praxis extra Zuzahlungen leisten müssten! Meine Frage, bei diesen 2 Fällen, wäre ob das rechtens ist und/oder die Praxis sich damit strafbar macht!

1. bei einem Rezept, wo nur klassische Massage verschrieben ist muss der Patient 8 € pro Behandlung zusätzlich zu der Rezeptgebühr also 48 € dazu bezahlen! Die Aussage der Praxis ist, das 25 Minuten behandelt wird & das sich daher nicht rechnet! Rechtens Ja oder Nein?

2. bei normalen KG, MT Rezepten, muss der Patient für "extra" Behandlungen Trigger, Fussreflex, Chiro etc eine Zuzahlung von 5 € leisten! Da diese laut Aussage der Praxis sich dann auch die Behandlungsdauer auf 25 Minuten verlängert & solche Therapien nicht unter die normale KG & MT fallen und die Therapeuten dafür ja auch teure Fortbildungen machen musste! Falls der Patient nur 20 Minuten behandelt werden will & auf diese "Zusatzbehandlungen" verzichtet müssen die 5 € nicht entrichtet werden! Rechtens Ja oder Nein?

3. diese Praxis lehnt auch Rezepte von 45 MInuten Lymphdrainage ab! Entweder 30 oder 60 Minuten! Oder private Zuzahlung um von 45 auf 60 Minuten aufzustocken! Aber 45 Miuten werden nicht mehr angenommen! Rechtens Ja oder Nein?

MfG

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alobar
30.05.2015 19:42
wowowowoowow, das wär mal was für KK.... Geht natürlich gar nicht!
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wowowowoowow, das wär mal was für KK.... Geht natürlich gar nicht!
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Nora Weber
30.05.2015 20:04
zu 1.: auf keinen Fall mit den Verträgen vereinbar.
zu 2.: bei korrekter Gestaltung durchaus denkbar - die "Zusatzbehandlung" muss aber von der verordneten Leistung getrennt werden.
zu 3.: das Aufstocken evtl. denkbar - die 45er MLD grundsätzlich nicht anzunehmen ...? Hier im Forum lehnen manche Praxen auch grundsätzlich die KMT ab... - ob das juristisch mit den Rahmenverträgen korrekt darstellbar ist? Auf die Schnelle habe ich zumindest nur die Verpflichtung, Hausbesuche abzugeben, finden können...

Gruß
Nora
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zu 1.: auf keinen Fall mit den Verträgen vereinbar. zu 2.: bei korrekter Gestaltung durchaus denkbar - die "Zusatzbehandlung" muss aber von der verordneten Leistung getrennt werden. zu 3.: das Aufstocken evtl. denkbar - die 45er MLD grundsätzlich nicht anzunehmen ...? Hier im Forum lehnen manche Praxen auch grundsätzlich die KMT ab... - ob das juristisch mit den Rahmenverträgen korrekt darstellbar ist? Auf die Schnelle habe ich zumindest nur die Verpflichtung, Hausbesuche abzugeben, finden können... Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

zu 1.: auf keinen Fall mit den Verträgen vereinbar.
zu 2.: bei korrekter Gestaltung durchaus denkbar - die "Zusatzbehandlung" muss aber von der verordneten Leistung getrennt werden.
zu 3.: das Aufstocken evtl. denkbar - die 45er MLD grundsätzlich nicht anzunehmen ...? Hier im Forum lehnen manche Praxen auch grundsätzlich die KMT ab... - ob das juristisch mit den Rahmenverträgen korrekt darstellbar ist? Auf die Schnelle habe ich zumindest nur die Verpflichtung, Hausbesuche abzugeben, finden können...

Gruß
Nora

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alobar schrieb:

wowowowoowow, das wär mal was für KK.... Geht natürlich gar nicht!

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stefan 302
01.06.2015 09:11
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.5.15 18:49:
Hallo!!
habe von Patienten gehört die in einer Praxis extra Zuzahlungen leisten müssten! Meine Frage, bei diesen 2 Fällen, wäre ob das rechtens ist und/oder die Praxis sich damit strafbar macht!

1. bei einem Rezept, wo nur klassische Massage verschrieben ist muss der Patient 8 € pro Behandlung zusätzlich zu der Rezeptgebühr also 48 € dazu bezahlen! Die Aussage der Praxis ist, das 25 Minuten behandelt wird & das sich daher nicht rechnet! Rechtens Ja oder Nein?

2. bei normalen KG, MT Rezepten, muss der Patient für "extra" Behandlungen Trigger, Fussreflex, Chiro etc eine Zuzahlung von 5 € leisten! Da diese laut Aussage der Praxis sich dann auch die Behandlungsdauer auf 25 Minuten verlängert & solche Therapien nicht unter die normale KG & MT fallen und die Therapeuten dafür ja auch teure Fortbildungen machen musste! Falls der Patient nur 20 Minuten behandelt werden will & auf diese "Zusatzbehandlungen" verzichtet müssen die 5 € nicht entrichtet werden! Rechtens Ja oder Nein?

3. diese Praxis lehnt auch Rezepte von 45 MInuten Lymphdrainage ab! Entweder 30 oder 60 Minuten! Oder private Zuzahlung um von 45 auf 60 Minuten aufzustocken! Aber 45 Miuten werden nicht mehr angenommen! Rechtens Ja oder Nein?

MfG




Und wir wundern uns, warum wir als schwarze Schaafe bezeichnet werden....?

stefan 302
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• Helmut Fromberger
• morpheus-06
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.5.15 18:49: Hallo!! habe von Patienten gehört die in einer Praxis extra Zuzahlungen leisten müssten! Meine Frage, bei diesen 2 Fällen, wäre ob das rechtens ist und/oder die Praxis sich damit strafbar macht! 1. bei einem Rezept, wo nur klassische Massage verschrieben ist muss der Patient 8 € pro Behandlung zusätzlich zu der Rezeptgebühr also 48 € dazu bezahlen! Die Aussage der Praxis ist, das 25 Minuten behandelt wird & das sich daher nicht rechnet! Rechtens Ja oder Nein? 2. bei normalen KG, MT Rezepten, muss der Patient für "extra" Behandlungen Trigger, Fussreflex, Chiro etc eine Zuzahlung von 5 € leisten! Da diese laut Aussage der Praxis sich dann auch die Behandlungsdauer auf 25 Minuten verlängert & solche Therapien nicht unter die normale KG & MT fallen und die Therapeuten dafür ja auch teure Fortbildungen machen musste! Falls der Patient nur 20 Minuten behandelt werden will & auf diese "Zusatzbehandlungen" verzichtet müssen die 5 € nicht entrichtet werden! Rechtens Ja oder Nein? 3. diese Praxis lehnt auch Rezepte von 45 MInuten Lymphdrainage ab! Entweder 30 oder 60 Minuten! Oder private Zuzahlung um von 45 auf 60 Minuten aufzustocken! Aber 45 Miuten werden nicht mehr angenommen! Rechtens Ja oder Nein? MfG[/zitat] Und wir wundern uns, warum wir als schwarze Schaafe bezeichnet werden....? stefan 302
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mocca
03.06.2015 22:45
da fallen uns doch noch mehr Begriffe für Vierbeiner ein, wenn man bedenkt wer uns durch Rahmenbedingungen und -vereinbarungen erst zu derartigen Verhaltensweisen verführt.
Selbst "ausreichende" Patientenversorgung ist doch, unter Betrachtung der Gesamtbedingungen (z. B. Nebenpflichten), kaum noch möglich.

Und die Vereinsheinis wundern sich.
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da fallen uns doch noch mehr Begriffe für Vierbeiner ein, wenn man bedenkt wer uns durch Rahmenbedingungen und -vereinbarungen erst zu derartigen Verhaltensweisen verführt. Selbst "ausreichende" Patientenversorgung ist doch, unter Betrachtung der Gesamtbedingungen (z. B. Nebenpflichten), kaum noch möglich. Und die Vereinsheinis wundern sich.
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mocca schrieb:

da fallen uns doch noch mehr Begriffe für Vierbeiner ein, wenn man bedenkt wer uns durch Rahmenbedingungen und -vereinbarungen erst zu derartigen Verhaltensweisen verführt.
Selbst "ausreichende" Patientenversorgung ist doch, unter Betrachtung der Gesamtbedingungen (z. B. Nebenpflichten), kaum noch möglich.

Und die Vereinsheinis wundern sich.

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stefan 302
07.06.2015 14:51
Hast du die Rahmenvereinbarungen und -bedingungen etc.pp etwa unterschrieben oder akzeptiert?
Na dann....wundern sich wirklich die Vereinsheinis über soviel vertragsgeschick von jemand, der frei verhandeln könnte.... :yum:

stefan 302
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Hast du die Rahmenvereinbarungen und -bedingungen etc.pp etwa unterschrieben oder akzeptiert? Na dann....wundern sich wirklich die Vereinsheinis über soviel vertragsgeschick von jemand, der frei verhandeln könnte.... :yum: stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Hast du die Rahmenvereinbarungen und -bedingungen etc.pp etwa unterschrieben oder akzeptiert?
Na dann....wundern sich wirklich die Vereinsheinis über soviel vertragsgeschick von jemand, der frei verhandeln könnte.... :yum:

stefan 302

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stefan 302 schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.5.15 18:49:
Hallo!!
habe von Patienten gehört die in einer Praxis extra Zuzahlungen leisten müssten! Meine Frage, bei diesen 2 Fällen, wäre ob das rechtens ist und/oder die Praxis sich damit strafbar macht!

1. bei einem Rezept, wo nur klassische Massage verschrieben ist muss der Patient 8 € pro Behandlung zusätzlich zu der Rezeptgebühr also 48 € dazu bezahlen! Die Aussage der Praxis ist, das 25 Minuten behandelt wird & das sich daher nicht rechnet! Rechtens Ja oder Nein?

2. bei normalen KG, MT Rezepten, muss der Patient für "extra" Behandlungen Trigger, Fussreflex, Chiro etc eine Zuzahlung von 5 € leisten! Da diese laut Aussage der Praxis sich dann auch die Behandlungsdauer auf 25 Minuten verlängert & solche Therapien nicht unter die normale KG & MT fallen und die Therapeuten dafür ja auch teure Fortbildungen machen musste! Falls der Patient nur 20 Minuten behandelt werden will & auf diese "Zusatzbehandlungen" verzichtet müssen die 5 € nicht entrichtet werden! Rechtens Ja oder Nein?

3. diese Praxis lehnt auch Rezepte von 45 MInuten Lymphdrainage ab! Entweder 30 oder 60 Minuten! Oder private Zuzahlung um von 45 auf 60 Minuten aufzustocken! Aber 45 Miuten werden nicht mehr angenommen! Rechtens Ja oder Nein?

MfG




Und wir wundern uns, warum wir als schwarze Schaafe bezeichnet werden....?

stefan 302

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mia73
07.06.2015 22:52
Not macht erfinderisch.

Ich kenne auch Praxen, die auf Patientenwunsch und gegen Zuzahlung die KG-Behandlung auf 30 min oder mehr "verlängern", wenn einem als Pat. die Regelbehandlungszeit zu kurz ist.

Die Praxisinhaberin hat den sekt. HP und macht davon gebrauch.
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Not macht erfinderisch. Ich kenne auch Praxen, die auf Patientenwunsch und gegen Zuzahlung die KG-Behandlung auf 30 min oder mehr "verlängern", wenn einem als Pat. die Regelbehandlungszeit zu kurz ist. Die Praxisinhaberin hat den sekt. HP und macht davon gebrauch.
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stefan 302
08.06.2015 11:03
Nicht erlaubt und zudem ist dazu der sekt. HP nicht erforderlich.

Masseur und med.Bademeister sind direktzugangsberechtigt.
Alles was der Masseur in seiner Ausbildung hatte, hatte fast auch der Physio.
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Nur nicht als Regelbehandlungszeitverlängerung.

stefan 302
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Nicht erlaubt und zudem ist dazu der sekt. HP nicht erforderlich. Masseur und med.Bademeister sind direktzugangsberechtigt. Alles was der Masseur in seiner Ausbildung hatte, hatte fast auch der Physio. Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal. Nur nicht als Regelbehandlungszeitverlängerung. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Nicht erlaubt und zudem ist dazu der sekt. HP nicht erforderlich.

Masseur und med.Bademeister sind direktzugangsberechtigt.
Alles was der Masseur in seiner Ausbildung hatte, hatte fast auch der Physio.
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Nur nicht als Regelbehandlungszeitverlängerung.

stefan 302

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alobar
08.06.2015 13:05
stefan 302 schrieb am 8.6.15 11:03:
Nicht erlaubt und zudem ist dazu der sekt. HP nicht erforderlich.

Masseur und med.Bademeister sind direktzugangsberechtigt.
Alles was der Masseur in seiner Ausbildung hatte, hatte fast auch der Physio.
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Nur nicht als Regelbehandlungszeitverlängerung.

stefan 302


nun denn Stefan...frage mich gerade, warum ich als Masseur die Physioausbildung gemacht habe. War nicht so ganz das gleiche. Und das was der Masseur machen darf, darf erstmal der Physio auch, das stimmt, allerdings fallen darauf x% Steuer darauf. Als s.HP eben nicht. Und verlängern der Behandlungszeit geht nicht, aber der s.HP kann eine Behandlungstermin vor der GKV ansetzen. ganz legal.
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[zitat]stefan 302 schrieb am 8.6.15 11:03: Nicht erlaubt und zudem ist dazu der sekt. HP nicht erforderlich. Masseur und med.Bademeister sind direktzugangsberechtigt. Alles was der Masseur in seiner Ausbildung hatte, hatte fast auch der Physio. Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal. Nur nicht als Regelbehandlungszeitverlängerung. stefan 302[/zitat] nun denn Stefan...frage mich gerade, warum ich als Masseur die Physioausbildung gemacht habe. War nicht so ganz das gleiche. Und das was der Masseur machen darf, darf erstmal der Physio auch, das stimmt, allerdings fallen darauf x% Steuer darauf. Als s.HP eben nicht. Und verlängern der Behandlungszeit geht nicht, aber der s.HP kann eine Behandlungstermin vor der GKV ansetzen. ganz legal.
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alobar schrieb:

stefan 302 schrieb am 8.6.15 11:03:
Nicht erlaubt und zudem ist dazu der sekt. HP nicht erforderlich.

Masseur und med.Bademeister sind direktzugangsberechtigt.
Alles was der Masseur in seiner Ausbildung hatte, hatte fast auch der Physio.
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Nur nicht als Regelbehandlungszeitverlängerung.

stefan 302


nun denn Stefan...frage mich gerade, warum ich als Masseur die Physioausbildung gemacht habe. War nicht so ganz das gleiche. Und das was der Masseur machen darf, darf erstmal der Physio auch, das stimmt, allerdings fallen darauf x% Steuer darauf. Als s.HP eben nicht. Und verlängern der Behandlungszeit geht nicht, aber der s.HP kann eine Behandlungstermin vor der GKV ansetzen. ganz legal.

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stefan 302
08.06.2015 16:05
Der Physio kann auch -ganz legal- einen Behandlungstermin vor (!) der GKV Verordnung ansetzen, da er alles das machen kann, was der Masseur auch kann und darf.
Also wenn du "Bewegungsübungen" machst, ist das kein Problem wenn du das so nennst. Abrechnungstechnisch kannst du ja KG ansetzen.

Klar gibt es Vorteile als sekt.HP, aber als Zwischenlösung, wer kein sekt.HP machen möchte oder kann, ist das eine Alternative.

stefan 302
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Der Physio kann auch -ganz legal- einen Behandlungstermin vor (!) der GKV Verordnung ansetzen, da er alles das machen kann, was der Masseur auch kann und darf. Also wenn du "Bewegungsübungen" machst, ist das kein Problem wenn du das so nennst. Abrechnungstechnisch kannst du ja KG ansetzen. Klar gibt es Vorteile als sekt.HP, aber als Zwischenlösung, wer kein sekt.HP machen möchte oder kann, ist das eine Alternative. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Der Physio kann auch -ganz legal- einen Behandlungstermin vor (!) der GKV Verordnung ansetzen, da er alles das machen kann, was der Masseur auch kann und darf.
Also wenn du "Bewegungsübungen" machst, ist das kein Problem wenn du das so nennst. Abrechnungstechnisch kannst du ja KG ansetzen.

Klar gibt es Vorteile als sekt.HP, aber als Zwischenlösung, wer kein sekt.HP machen möchte oder kann, ist das eine Alternative.

stefan 302

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lexa schumanski
11.06.2015 15:42
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.

Stimmt so nicht.
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Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal. Stimmt so nicht.
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lexa schumanski schrieb:

Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.

Stimmt so nicht.

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Tempelritter
11.06.2015 16:24
axel211 schrieb am 11.6.15 15:42:
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.

Stimmt so nicht.


ist zumindest umstritten ob der Beruf Masseur oder die Ausbildungsinhalte gewertet werden. Das kann nur ein weiteres Urteil bestimmen.
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[zitat]axel211 schrieb am 11.6.15 15:42: Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal. Stimmt so nicht.[/zitat] ist zumindest umstritten ob der Beruf Masseur oder die Ausbildungsinhalte gewertet werden. Das kann nur ein weiteres Urteil bestimmen.
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Tempelritter schrieb:

axel211 schrieb am 11.6.15 15:42:
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.

Stimmt so nicht.


ist zumindest umstritten ob der Beruf Masseur oder die Ausbildungsinhalte gewertet werden. Das kann nur ein weiteres Urteil bestimmen.

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stefan 302
11.06.2015 16:48
Die momentane Rechtsprechung mit Auslegung der vorhanden Urteile befähigen den Physio wie ich geschrieben habe.
Siehe auch Artikel aktuelle Fachzeitschrift VPT, Rechtsabteilung B. Alt

Zudem wurde es ausführlich auf der diesjährigen BDV in Saarbrücken erklärt und erläutert.

stefan 302
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Die momentane Rechtsprechung mit Auslegung der vorhanden Urteile befähigen den Physio wie ich geschrieben habe. Siehe auch Artikel aktuelle Fachzeitschrift VPT, Rechtsabteilung B. Alt Zudem wurde es ausführlich auf der diesjährigen BDV in Saarbrücken erklärt und erläutert. stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Die momentane Rechtsprechung mit Auslegung der vorhanden Urteile befähigen den Physio wie ich geschrieben habe.
Siehe auch Artikel aktuelle Fachzeitschrift VPT, Rechtsabteilung B. Alt

Zudem wurde es ausführlich auf der diesjährigen BDV in Saarbrücken erklärt und erläutert.

stefan 302

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mia73 schrieb:

Not macht erfinderisch.

Ich kenne auch Praxen, die auf Patientenwunsch und gegen Zuzahlung die KG-Behandlung auf 30 min oder mehr "verlängern", wenn einem als Pat. die Regelbehandlungszeit zu kurz ist.

Die Praxisinhaberin hat den sekt. HP und macht davon gebrauch.



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