Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
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habe von Patienten gehört die in einer Praxis extra Zuzahlungen leisten müssten! Meine Frage, bei diesen 2 Fällen, wäre ob das rechtens ist und/oder die Praxis sich damit strafbar macht!
1. bei einem Rezept, wo nur klassische Massage verschrieben ist muss der Patient 8 € pro Behandlung zusätzlich zu der Rezeptgebühr also 48 € dazu bezahlen! Die Aussage der Praxis ist, das 25 Minuten behandelt wird & das sich daher nicht rechnet! Rechtens Ja oder Nein?
2. bei normalen KG, MT Rezepten, muss der Patient für "extra" Behandlungen Trigger, Fussreflex, Chiro etc eine Zuzahlung von 5 € leisten! Da diese laut Aussage der Praxis sich dann auch die Behandlungsdauer auf 25 Minuten verlängert & solche Therapien nicht unter die normale KG & MT fallen und die Therapeuten dafür ja auch teure Fortbildungen machen musste! Falls der Patient nur 20 Minuten behandelt werden will & auf diese "Zusatzbehandlungen" verzichtet müssen die 5 € nicht entrichtet werden! Rechtens Ja oder Nein?
3. diese Praxis lehnt auch Rezepte von 45 MInuten Lymphdrainage ab! Entweder 30 oder 60 Minuten! Oder private Zuzahlung um von 45 auf 60 Minuten aufzustocken! Aber 45 Miuten werden nicht mehr angenommen! Rechtens Ja oder Nein?
MfG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!!
habe von Patienten gehört die in einer Praxis extra Zuzahlungen leisten müssten! Meine Frage, bei diesen 2 Fällen, wäre ob das rechtens ist und/oder die Praxis sich damit strafbar macht!
1. bei einem Rezept, wo nur klassische Massage verschrieben ist muss der Patient 8 € pro Behandlung zusätzlich zu der Rezeptgebühr also 48 € dazu bezahlen! Die Aussage der Praxis ist, das 25 Minuten behandelt wird & das sich daher nicht rechnet! Rechtens Ja oder Nein?
2. bei normalen KG, MT Rezepten, muss der Patient für "extra" Behandlungen Trigger, Fussreflex, Chiro etc eine Zuzahlung von 5 € leisten! Da diese laut Aussage der Praxis sich dann auch die Behandlungsdauer auf 25 Minuten verlängert & solche Therapien nicht unter die normale KG & MT fallen und die Therapeuten dafür ja auch teure Fortbildungen machen musste! Falls der Patient nur 20 Minuten behandelt werden will & auf diese "Zusatzbehandlungen" verzichtet müssen die 5 € nicht entrichtet werden! Rechtens Ja oder Nein?
3. diese Praxis lehnt auch Rezepte von 45 MInuten Lymphdrainage ab! Entweder 30 oder 60 Minuten! Oder private Zuzahlung um von 45 auf 60 Minuten aufzustocken! Aber 45 Miuten werden nicht mehr angenommen! Rechtens Ja oder Nein?
MfG
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zu 2.: bei korrekter Gestaltung durchaus denkbar - die "Zusatzbehandlung" muss aber von der verordneten Leistung getrennt werden.
zu 3.: das Aufstocken evtl. denkbar - die 45er MLD grundsätzlich nicht anzunehmen ...? Hier im Forum lehnen manche Praxen auch grundsätzlich die KMT ab... - ob das juristisch mit den Rahmenverträgen korrekt darstellbar ist? Auf die Schnelle habe ich zumindest nur die Verpflichtung, Hausbesuche abzugeben, finden können...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
zu 1.: auf keinen Fall mit den Verträgen vereinbar.
zu 2.: bei korrekter Gestaltung durchaus denkbar - die "Zusatzbehandlung" muss aber von der verordneten Leistung getrennt werden.
zu 3.: das Aufstocken evtl. denkbar - die 45er MLD grundsätzlich nicht anzunehmen ...? Hier im Forum lehnen manche Praxen auch grundsätzlich die KMT ab... - ob das juristisch mit den Rahmenverträgen korrekt darstellbar ist? Auf die Schnelle habe ich zumindest nur die Verpflichtung, Hausbesuche abzugeben, finden können...
Gruß
Nora
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alobar schrieb:
wowowowoowow, das wär mal was für KK.... Geht natürlich gar nicht!
Hallo!!
habe von Patienten gehört die in einer Praxis extra Zuzahlungen leisten müssten! Meine Frage, bei diesen 2 Fällen, wäre ob das rechtens ist und/oder die Praxis sich damit strafbar macht!
1. bei einem Rezept, wo nur klassische Massage verschrieben ist muss der Patient 8 € pro Behandlung zusätzlich zu der Rezeptgebühr also 48 € dazu bezahlen! Die Aussage der Praxis ist, das 25 Minuten behandelt wird & das sich daher nicht rechnet! Rechtens Ja oder Nein?
2. bei normalen KG, MT Rezepten, muss der Patient für "extra" Behandlungen Trigger, Fussreflex, Chiro etc eine Zuzahlung von 5 € leisten! Da diese laut Aussage der Praxis sich dann auch die Behandlungsdauer auf 25 Minuten verlängert & solche Therapien nicht unter die normale KG & MT fallen und die Therapeuten dafür ja auch teure Fortbildungen machen musste! Falls der Patient nur 20 Minuten behandelt werden will & auf diese "Zusatzbehandlungen" verzichtet müssen die 5 € nicht entrichtet werden! Rechtens Ja oder Nein?
3. diese Praxis lehnt auch Rezepte von 45 MInuten Lymphdrainage ab! Entweder 30 oder 60 Minuten! Oder private Zuzahlung um von 45 auf 60 Minuten aufzustocken! Aber 45 Miuten werden nicht mehr angenommen! Rechtens Ja oder Nein?
MfG
Und wir wundern uns, warum wir als schwarze Schaafe bezeichnet werden....?
stefan 302
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Selbst "ausreichende" Patientenversorgung ist doch, unter Betrachtung der Gesamtbedingungen (z. B. Nebenpflichten), kaum noch möglich.
Und die Vereinsheinis wundern sich.
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mocca schrieb:
da fallen uns doch noch mehr Begriffe für Vierbeiner ein, wenn man bedenkt wer uns durch Rahmenbedingungen und -vereinbarungen erst zu derartigen Verhaltensweisen verführt.
Selbst "ausreichende" Patientenversorgung ist doch, unter Betrachtung der Gesamtbedingungen (z. B. Nebenpflichten), kaum noch möglich.
Und die Vereinsheinis wundern sich.
Na dann....wundern sich wirklich die Vereinsheinis über soviel vertragsgeschick von jemand, der frei verhandeln könnte.... :yum:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Hast du die Rahmenvereinbarungen und -bedingungen etc.pp etwa unterschrieben oder akzeptiert?
Na dann....wundern sich wirklich die Vereinsheinis über soviel vertragsgeschick von jemand, der frei verhandeln könnte.... :yum:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 30.5.15 18:49:
Hallo!!
habe von Patienten gehört die in einer Praxis extra Zuzahlungen leisten müssten! Meine Frage, bei diesen 2 Fällen, wäre ob das rechtens ist und/oder die Praxis sich damit strafbar macht!
1. bei einem Rezept, wo nur klassische Massage verschrieben ist muss der Patient 8 € pro Behandlung zusätzlich zu der Rezeptgebühr also 48 € dazu bezahlen! Die Aussage der Praxis ist, das 25 Minuten behandelt wird & das sich daher nicht rechnet! Rechtens Ja oder Nein?
2. bei normalen KG, MT Rezepten, muss der Patient für "extra" Behandlungen Trigger, Fussreflex, Chiro etc eine Zuzahlung von 5 € leisten! Da diese laut Aussage der Praxis sich dann auch die Behandlungsdauer auf 25 Minuten verlängert & solche Therapien nicht unter die normale KG & MT fallen und die Therapeuten dafür ja auch teure Fortbildungen machen musste! Falls der Patient nur 20 Minuten behandelt werden will & auf diese "Zusatzbehandlungen" verzichtet müssen die 5 € nicht entrichtet werden! Rechtens Ja oder Nein?
3. diese Praxis lehnt auch Rezepte von 45 MInuten Lymphdrainage ab! Entweder 30 oder 60 Minuten! Oder private Zuzahlung um von 45 auf 60 Minuten aufzustocken! Aber 45 Miuten werden nicht mehr angenommen! Rechtens Ja oder Nein?
MfG
Und wir wundern uns, warum wir als schwarze Schaafe bezeichnet werden....?
stefan 302
Ich kenne auch Praxen, die auf Patientenwunsch und gegen Zuzahlung die KG-Behandlung auf 30 min oder mehr "verlängern", wenn einem als Pat. die Regelbehandlungszeit zu kurz ist.
Die Praxisinhaberin hat den sekt. HP und macht davon gebrauch.
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Masseur und med.Bademeister sind direktzugangsberechtigt.
Alles was der Masseur in seiner Ausbildung hatte, hatte fast auch der Physio.
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Nur nicht als Regelbehandlungszeitverlängerung.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Nicht erlaubt und zudem ist dazu der sekt. HP nicht erforderlich.
Masseur und med.Bademeister sind direktzugangsberechtigt.
Alles was der Masseur in seiner Ausbildung hatte, hatte fast auch der Physio.
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Nur nicht als Regelbehandlungszeitverlängerung.
stefan 302
Nicht erlaubt und zudem ist dazu der sekt. HP nicht erforderlich.
Masseur und med.Bademeister sind direktzugangsberechtigt.
Alles was der Masseur in seiner Ausbildung hatte, hatte fast auch der Physio.
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Nur nicht als Regelbehandlungszeitverlängerung.
stefan 302
nun denn Stefan...frage mich gerade, warum ich als Masseur die Physioausbildung gemacht habe. War nicht so ganz das gleiche. Und das was der Masseur machen darf, darf erstmal der Physio auch, das stimmt, allerdings fallen darauf x% Steuer darauf. Als s.HP eben nicht. Und verlängern der Behandlungszeit geht nicht, aber der s.HP kann eine Behandlungstermin vor der GKV ansetzen. ganz legal.
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alobar schrieb:
stefan 302 schrieb am 8.6.15 11:03:
Nicht erlaubt und zudem ist dazu der sekt. HP nicht erforderlich.
Masseur und med.Bademeister sind direktzugangsberechtigt.
Alles was der Masseur in seiner Ausbildung hatte, hatte fast auch der Physio.
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Nur nicht als Regelbehandlungszeitverlängerung.
stefan 302
nun denn Stefan...frage mich gerade, warum ich als Masseur die Physioausbildung gemacht habe. War nicht so ganz das gleiche. Und das was der Masseur machen darf, darf erstmal der Physio auch, das stimmt, allerdings fallen darauf x% Steuer darauf. Als s.HP eben nicht. Und verlängern der Behandlungszeit geht nicht, aber der s.HP kann eine Behandlungstermin vor der GKV ansetzen. ganz legal.
Also wenn du "Bewegungsübungen" machst, ist das kein Problem wenn du das so nennst. Abrechnungstechnisch kannst du ja KG ansetzen.
Klar gibt es Vorteile als sekt.HP, aber als Zwischenlösung, wer kein sekt.HP machen möchte oder kann, ist das eine Alternative.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Der Physio kann auch -ganz legal- einen Behandlungstermin vor (!) der GKV Verordnung ansetzen, da er alles das machen kann, was der Masseur auch kann und darf.
Also wenn du "Bewegungsübungen" machst, ist das kein Problem wenn du das so nennst. Abrechnungstechnisch kannst du ja KG ansetzen.
Klar gibt es Vorteile als sekt.HP, aber als Zwischenlösung, wer kein sekt.HP machen möchte oder kann, ist das eine Alternative.
stefan 302
Stimmt so nicht.
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lexa schumanski schrieb:
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Stimmt so nicht.
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Stimmt so nicht.
ist zumindest umstritten ob der Beruf Masseur oder die Ausbildungsinhalte gewertet werden. Das kann nur ein weiteres Urteil bestimmen.
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Tempelritter schrieb:
axel211 schrieb am 11.6.15 15:42:
Also alles was in Abgleich mit dem Masseur ein Physio anbieten möchte, kann er auch ohne Rezept, ganz offiziell und legal.
Stimmt so nicht.
ist zumindest umstritten ob der Beruf Masseur oder die Ausbildungsinhalte gewertet werden. Das kann nur ein weiteres Urteil bestimmen.
Siehe auch Artikel aktuelle Fachzeitschrift VPT, Rechtsabteilung B. Alt
Zudem wurde es ausführlich auf der diesjährigen BDV in Saarbrücken erklärt und erläutert.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Die momentane Rechtsprechung mit Auslegung der vorhanden Urteile befähigen den Physio wie ich geschrieben habe.
Siehe auch Artikel aktuelle Fachzeitschrift VPT, Rechtsabteilung B. Alt
Zudem wurde es ausführlich auf der diesjährigen BDV in Saarbrücken erklärt und erläutert.
stefan 302
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mia73 schrieb:
Not macht erfinderisch.
Ich kenne auch Praxen, die auf Patientenwunsch und gegen Zuzahlung die KG-Behandlung auf 30 min oder mehr "verlängern", wenn einem als Pat. die Regelbehandlungszeit zu kurz ist.
Die Praxisinhaberin hat den sekt. HP und macht davon gebrauch.
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