physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bayern

Willst du... Raus aus der
20-Minuten-Takt-Mühle
und rein in: effektive,
erfolgreiche, stressfreie Therapie?
Endlich ausreichende
Behandlungszeit (60 Min. pro
Einheit)? Flexible Zeiteinteilung
und Urlaubsplanung? einfache
Online-Dokumentation?
Überdurchschnittliche Bezahlung?

Dann herzlich Willkommen am
Institut für fortschrittliche
Physiotherapie.

Wer sind wir - was bieten wir:

Wir sind eine" mobile
Privatpraxis" - Wir haben uns
spezialisiert auf Hausbesuche
& mobile Einsät...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Wiedermal Umsatzsteuer

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Wiedermal Umsatzsteuer
Es gibt 4 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Klonkrieger
22.05.2019 15:10
Hi Freunde
sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?
1

Gefällt mir

Hi Freunde sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Klonkrieger schrieb:

Hi Freunde
sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
23.05.2019 19:00
Behandlungen mit ärztlicher Verordnung sind immer umsatzsteuerfrei!
Gruß von Monique Es
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
Behandlungen mit ärztlicher Verordnung sind immer umsatzsteuerfrei! Gruß von Monique Es
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Papa Alpaka
25.05.2019 07:52
Bei vorliegender ärztlicher VO kannst du unbesorgt auf UStG Paragraph 4 Punkt 14 zurückgreifen ;)
1

Gefällt mir

Bei vorliegender ärztlicher VO kannst du unbesorgt auf UStG Paragraph 4 Punkt 14 zurückgreifen ;)
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Papa Alpaka schrieb:

Bei vorliegender ärztlicher VO kannst du unbesorgt auf UStG Paragraph 4 Punkt 14 zurückgreifen ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
25.05.2019 21:28
"Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG"
Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept.
Gruß von Monique
1

Gefällt mir

"Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG" Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept. Gruß von Monique
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

"Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG"
Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept.
Gruß von Monique

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

M0nique schrieb:

Behandlungen mit ärztlicher Verordnung sind immer umsatzsteuerfrei!
Gruß von Monique Es



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Wiedermal Umsatzsteuer

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns