Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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willkommen. Wir sind ein tolles
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arbeiten, 30 min
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sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?
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Klonkrieger schrieb:
Hi Freunde
sehe ich es richtig daß bei Einnahmen aus dem MTT, dem Gerätetrainiing , dem Einzeltraining oder was auch immer vergleichbares immer die Umsatzsteuer auf der Rechnung mit ausgewiesen werden muß - selbst wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt?
Gruß von Monique Es
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Papa Alpaka schrieb:
Bei vorliegender ärztlicher VO kannst du unbesorgt auf UStG Paragraph 4 Punkt 14 zurückgreifen ;)
Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
"Die voranstehenden Leistungen sind Umsatzsteuerfrei gem. §4 Nr. 14 UStG"
Steht bei mir unter jeder Rechnung mit Rezept.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Behandlungen mit ärztlicher Verordnung sind immer umsatzsteuerfrei!
Gruß von Monique Es
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