Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
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Rezeption
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ich werde nächstes Jahr eine Physiopraxis eröffnen. Dieses Jahr werde ich noch an meiner jetztigen Arbeitsstelle sein und habe dies auch dem PI mitgeteilt.
Ich habe ihn dazu befragt, wie es mit Werbung in der Zeitung aussieht und mit einem Tag der offenen Tür dieses Jahr, dann gegen Ende. Er hatte nichts dagegen.
Meine Frage, ich bin aber doch eigentlich laut Vertrag noch bis 31.12 in der alten Praxis dann angestellt... ist das rechtlich in Ordnung, oder könnte der PI mich im Nachhinein Verklagen, o.ä ?!?
Danke, für die Antworten!
LG Christina
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Problem beschreiben
-Christina- schrieb:
Hi,
ich werde nächstes Jahr eine Physiopraxis eröffnen. Dieses Jahr werde ich noch an meiner jetztigen Arbeitsstelle sein und habe dies auch dem PI mitgeteilt.
Ich habe ihn dazu befragt, wie es mit Werbung in der Zeitung aussieht und mit einem Tag der offenen Tür dieses Jahr, dann gegen Ende. Er hatte nichts dagegen.
Meine Frage, ich bin aber doch eigentlich laut Vertrag noch bis 31.12 in der alten Praxis dann angestellt... ist das rechtlich in Ordnung, oder könnte der PI mich im Nachhinein Verklagen, o.ä ?!?
Danke, für die Antworten!
LG Christina
Sollte aber kein Problem sein, wenn deine Praxis ausserhalb des Einzugsgebietes der jetzigen AG-Praxis liegt.
MFG
Meitao
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die Praxis liegt im Einzugsgebiet...
Danke, für die Info!
Lg
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-Christina- schrieb:
Hi Meitao,
die Praxis liegt im Einzugsgebiet...
Danke, für die Info!
Lg
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Stephen Ziegler schrieb:
Dann würde mir eine mündliche Abmchung auch nicht reichen, sondern ihr solltet schriftlich festhalten was Du darfst und was nicht.
Außerdem sind die Leute vor Weihnachten doch sowieso immer mit anderen Dingen beschäftigt, als sich um Neueröffnungen zu kümmern, somit wird das oft überlesen!
LG Jellie
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Jellie schrieb:
Ich würde bis zum 1.1. mit den Werbemaßnahmen warten. Erfahrungsgemäß ist in der ersten Januarwoche eh noch nicht so viel los...da müssen alle erstmal wieder zum Arzt. Somit verlierst Du keine Zeit und sparst Dir einen evtl. Konflikt mit Deinem jetzigen Arbeitgeber.
Außerdem sind die Leute vor Weihnachten doch sowieso immer mit anderen Dingen beschäftigt, als sich um Neueröffnungen zu kümmern, somit wird das oft überlesen!
LG Jellie
Lg und nochmals herzlichen Dank!
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-Christina- schrieb:
Danke, für die sehr hilfreichen Antworten! Ich werde besser bis zum nächsten Jahr warten. Ärger möchte ich nämlich keinen verursachen!
Lg und nochmals herzlichen Dank!
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Meitao schrieb:
Heikles Thema, denn deine Arbeitnehmerpflicht genauer die Betriebstreue verbietet dir eigendlich dieses Vorgehen. Daher sichere dich schriftlich ab, dass dein AG nichts dagegen hat.
Sollte aber kein Problem sein, wenn deine Praxis ausserhalb des Einzugsgebietes der jetzigen AG-Praxis liegt.
MFG
Meitao
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