Die Klinik Bavaria
Seit unserer Gründung im Jahr 1988
leben wir in unserer Klinik die
stetige Entwicklung.
Mit einer Kapazität von über 250
Betten gehören wir zu den
führenden Rehabilitationskliniken
in Nordbayern. Wir verfügen über
Fachbereiche für Orthopädie,
Neurologie, Geriatrie und
Arbeitsmedizin sowie über eine
Intensivstation für die
Frührehabilitation.
Auch wenn unser Leistungsspektrum
kontinuierlich gewachsen ist, so
bleiben wir hinsichtlich unserer
Philosophie immer ...
Seit unserer Gründung im Jahr 1988
leben wir in unserer Klinik die
stetige Entwicklung.
Mit einer Kapazität von über 250
Betten gehören wir zu den
führenden Rehabilitationskliniken
in Nordbayern. Wir verfügen über
Fachbereiche für Orthopädie,
Neurologie, Geriatrie und
Arbeitsmedizin sowie über eine
Intensivstation für die
Frührehabilitation.
Auch wenn unser Leistungsspektrum
kontinuierlich gewachsen ist, so
bleiben wir hinsichtlich unserer
Philosophie immer ...
möchte das Thema mal wieder auffrischen: Werbung im Netz, Facebook, Insta usw.
Oft liest man ja von Abmahnern die auf Aheilversprechen etc anspringen.
Hab mich also mal wieder etwas eingelesen und festgestellt, daß sich so viel nicht geändert hat. Es gilt noch immer: KEINE Heilversprechen machen! Also keine Aussagen wie: "In 6 Wochen Schmerzfrei" oder "wir machen Sie wieder gesund" oder "in 9 Wochen 10 kg weniger".
Aber man darf natürlich seine Arbeit beschreiben. So in etwa wie: "Wir erarbeiten mit Ihnen ein Therapieprogramm" oder "wir therapieren/trainieren individuell an Ihren Zielen".
Also einfach gesagt: Nicht versprechen oder Garantien geben sondern Arbeit und Arbeitsvorgänge beschreiben und Möglichkeiten/Wege empfehlen mit ihren möglichen Zielen.
Aber wenn ich schon so im Thema bin - habt ihr dem noch etwas hinzuzufügen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
möchte das Thema mal wieder auffrischen: Werbung im Netz, Facebook, Insta usw.
Oft liest man ja von Abmahnern die auf Aheilversprechen etc anspringen.
Hab mich also mal wieder etwas eingelesen und festgestellt, daß sich so viel nicht geändert hat. Es gilt noch immer: KEINE Heilversprechen machen! Also keine Aussagen wie: "In 6 Wochen Schmerzfrei" oder "wir machen Sie wieder gesund" oder "in 9 Wochen 10 kg weniger".
Aber man darf natürlich seine Arbeit beschreiben. So in etwa wie: "Wir erarbeiten mit Ihnen ein Therapieprogramm" oder "wir therapieren/trainieren individuell an Ihren Zielen".
Also einfach gesagt: Nicht versprechen oder Garantien geben sondern Arbeit und Arbeitsvorgänge beschreiben und Möglichkeiten/Wege empfehlen mit ihren möglichen Zielen.
Aber wenn ich schon so im Thema bin - habt ihr dem noch etwas hinzuzufügen?
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
.. Räume, Therapiemöglichkeiten mit Geräten.
mfg hgb :wink:
du meinst das man seine Räume, Therapiemöglichkeiten usw. beschreiben darf?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Klonkrieger schrieb:
hgb schrieb am 8.8.20 12:16:
.. Räume, Therapiemöglichkeiten mit Geräten.
mfg hgb :wink:
du meinst das man seine Räume, Therapiemöglichkeiten usw. beschreiben darf?
MfG + frohes Schaffen hgb
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
natürlich, wenn Du z. B. einen Fangoofen Dein eigen nennst, solltest Du schon sagen, was Du mit dem Ding machst, das der 08/15 - Patient nicht kennt. Natürlich gibt es auch modernere Geräte, deren Sinn und Zweck beschrieben werden kann und soll, genauso wie Deine Tätigkeit. Nur eben keine Erfolgsversprechen, wie sie die Verkäufer dieser Geräte gern liefern.
MfG + frohes Schaffen hgb
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
.. Räume, Therapiemöglichkeiten mit Geräten.
mfg hgb :wink:
Ich beschäftige mich wegen einer Existenzgründung u.a. auch mit diesem Thema. Bin auf folgendes gestoßen:
...Flyer nur an vorhandene Patienten/Kunden zu senden macht für mich keinen Sinn......
Link
Internetauftritt oder Flyer
Selbstdarstellungen (z.?B. mit einem Flyer oder im
Internet) sind zulässig, wenn sie sich auf sachliche Informationen beschränken, also z.?B. auf die Tätigkeiten und Arbeitsschwerpunkte des Freiberuflers.
Verboten sind auch hier unzulässige werbliche Elemente: bei Rechtsanwälten z.?B. der Hinweis „auf
Wunsch Hausbesuche“. Flyer dürfen auch per Post oder E-Mail verschickt werden: aber nur an bestehende
Kunden, Mandanten oder Patienten. Für Internetseiten bieten übrigens einige Kammern Muster an.
Briefe oder E-Mails
Mailings per Post oder E-Mail sind möglich, wenn sie sachliche Informationen transportieren. Beispielsweise Hintergrundinformationen zu Neuigkeiten im Steuerrecht, die ein Steuerberater in einem E-MailNewsletter an Mandanten verschickt. Für Ärzte ist die Nutzung eingeschränkt. Für alle Gesundheitsberufe sind werbliche Elemente verboten: z.?B. bildliche Darstellungen der Wirkweise einer Behandlung.
Einen guten Strat in die Woche!
Gefällt mir
Hallo!
IFür alle Gesundheitsberufe sind werbliche Elemente verboten: z.?B. bildliche Darstellungen der Wirkweise einer Behandlung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Klonkrieger schrieb:
Hands22 schrieb am 10.8.20 06:09:
Was soll das denn sein bzw wie sieht sowas aus?
Hallo!
IFür alle Gesundheitsberufe sind werbliche Elemente verboten: z.?B. bildliche Darstellungen der Wirkweise einer Behandlung.
Da müsste man die Verfasser bei der GKV fragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hands22 schrieb:
Ich nehme an , sowas wie z.B. "Vorher- Nachher Bilder, oder Bilder die ein "Heilungsversprechen" signalisieren.... .
Da müsste man die Verfasser bei der GKV fragen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Hands22 schrieb:
Hallo!
Ich beschäftige mich wegen einer Existenzgründung u.a. auch mit diesem Thema. Bin auf folgendes gestoßen:
...Flyer nur an vorhandene Patienten/Kunden zu senden macht für mich keinen Sinn......
Link
Internetauftritt oder Flyer
Selbstdarstellungen (z.?B. mit einem Flyer oder im
Internet) sind zulässig, wenn sie sich auf sachliche Informationen beschränken, also z.?B. auf die Tätigkeiten und Arbeitsschwerpunkte des Freiberuflers.
Verboten sind auch hier unzulässige werbliche Elemente: bei Rechtsanwälten z.?B. der Hinweis „auf
Wunsch Hausbesuche“. Flyer dürfen auch per Post oder E-Mail verschickt werden: aber nur an bestehende
Kunden, Mandanten oder Patienten. Für Internetseiten bieten übrigens einige Kammern Muster an.
Briefe oder E-Mails
Mailings per Post oder E-Mail sind möglich, wenn sie sachliche Informationen transportieren. Beispielsweise Hintergrundinformationen zu Neuigkeiten im Steuerrecht, die ein Steuerberater in einem E-MailNewsletter an Mandanten verschickt. Für Ärzte ist die Nutzung eingeschränkt. Für alle Gesundheitsberufe sind werbliche Elemente verboten: z.?B. bildliche Darstellungen der Wirkweise einer Behandlung.
Einen guten Strat in die Woche!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Horatio72 schrieb:
Ich bin immer Modell für " vorher" :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Ah. verstehe. Sowas wie die Fitnesstudios oft machen mit ihren vorher-nachher-Bildern.
Mein Profilbild bearbeiten