Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
Ich hab da mal ne Frage. Bei uns hat eine neue Praxis für PT aufgemacht und die werben jetzt mittels Plakate (so wie Wahlplakate angebracht werden) für die Praxis. Ist das rechtens.
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Harri schrieb:
Liebe KollegInnen!
Ich hab da mal ne Frage. Bei uns hat eine neue Praxis für PT aufgemacht und die werben jetzt mittels Plakate (so wie Wahlplakate angebracht werden) für die Praxis. Ist das rechtens.
also kommen sie zu uns, da wird ihr Rücken besser etc...
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TheStonie schrieb:
so weit ich weiß ja. Solange sie nicht mit Heilungsversprechen etc. arbeiten.
also kommen sie zu uns, da wird ihr Rücken besser etc...
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don schrieb:
Natürlich ist es das, warum auch nicht???
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Andreas216 schrieb:
Wo steht das? Seit wann?
[bearbeitet am 12.03.13 08:31]
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morpheus-06 schrieb:
im HWG und SHB V aber nur Leistungen zu Lasten der GKV betreffend.
[bearbeitet am 12.03.13 08:31]
Soll heißen: Niemals einfach verallgemeinern!
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Andreas216 schrieb:
Wenn ich eine Wellnessabteilung habe (angegliedert) darf ich sehr wohl rabatte anbieten. Wenn ich Masseur bin und Selbstzahlerleistung anbiete, darf ich das auch sehr wohl.... :kissing_closed_eyes: Das geht aus der Antwort (bezüglich der Rabatte) nicht hervor!
Soll heißen: Niemals einfach verallgemeinern!
Genauso ist es erlaubt bei der Neueröffnung mit einem großen Plakat zu werben, wenn man sich sonst an die Regeln hält.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Richtig, selbstverständlich darf man bei SZ Leistungen Rabatte anbieten.
Genauso ist es erlaubt bei der Neueröffnung mit einem großen Plakat zu werben, wenn man sich sonst an die Regeln hält.
Gruß Britt
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Andreas216 schrieb:
Da gehe ich mit! :blush:
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AnnaBiel schrieb:
Soweit ich weiß,darfst du keinen Rabatt anbieten.
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