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Solingen

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Neues Thema
WelchePraxisnamen sind erlaubt?
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Erthgr
07.01.2013 07:40
Hallo!

Hat sich etwas in Sachen Praxisname etwas geändert? Ich habe kürzlich irgendwo gelesen, dass irreführende Namen, wie z.B Therapiezentrum, Gesundheitszentum, nicht genutzt werden dürfen. Besonders dannnicht, wenn es sich nur um eine Praxisgemeinschaft handelt.

Welche Namen oder Zusatzbezeichnung darf ich als Ergotherapiepraxis nutzen? Darf darin Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung enthalten sein?

Danke und vele Grüße
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Hallo! Hat sich etwas in Sachen Praxisname etwas geändert? Ich habe kürzlich irgendwo gelesen, dass irreführende Namen, wie z.B Therapiezentrum, Gesundheitszentum, nicht genutzt werden dürfen. Besonders dannnicht, wenn es sich nur um eine Praxisgemeinschaft handelt. Welche Namen oder Zusatzbezeichnung darf ich als Ergotherapiepraxis nutzen? Darf darin Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung enthalten sein? Danke und vele Grüße
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Erthgr schrieb:

Hallo!

Hat sich etwas in Sachen Praxisname etwas geändert? Ich habe kürzlich irgendwo gelesen, dass irreführende Namen, wie z.B Therapiezentrum, Gesundheitszentum, nicht genutzt werden dürfen. Besonders dannnicht, wenn es sich nur um eine Praxisgemeinschaft handelt.

Welche Namen oder Zusatzbezeichnung darf ich als Ergotherapiepraxis nutzen? Darf darin Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung enthalten sein?

Danke und vele Grüße

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Meitao
07.01.2013 08:37
Immer wieder werden von Einzelpersonen Gesundheitszentren und Therapiezentren eröffnet.

Im Prinzip kannst du alles nehmen, nur nicht erwischen/verklagen lassen. Denn: "Wo kein Kläger da kein Richter!"

Faktisch darfst du nichts Irreführendes nehmen. Darunter würden auch Fachbegriffe gehören wie deine genannten (Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung).

Am einfachsten:
Ergotherapiepraxis "Erthgr"

MFG
Meitao
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Immer wieder werden von Einzelpersonen Gesundheitszentren und Therapiezentren eröffnet. Im Prinzip kannst du alles nehmen, nur nicht erwischen/verklagen lassen. Denn: "Wo kein Kläger da kein Richter!" Faktisch darfst du nichts Irreführendes nehmen. Darunter würden auch Fachbegriffe gehören wie deine genannten (Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung). Am einfachsten: Ergotherapiepraxis "Erthgr" MFG Meitao
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Erthgr
07.01.2013 13:11
Ok, danke. Das habe ich kir schon fast gedacht. Es wird allerdings schwieriger wahrgenommen zu werden, wenn sich so einige Mitbewerber in der näheren Umgebung ( Ergo und Physio) sich mit dem vertrauenswürdigen Namen 'Zentrum' belegen, oder gleich umbenennen. Klagen kann man sich, auch wenn man 'Recht' hat, besonders auf dem Land schnell moralisch ins Abseits stellen.

Würdest Du das Wagnis eingehen und einen bestehenden Praxisnamen mit einer Subbezeichnung Prävention, Rehabilitation und Entwicklungsförderung ergänzen? Im Netz finden sich ja viele Beispiele und min die Hälfte davon haben sich bestimmt mit dem Heilmittelwerbegesetz näher beschäftigt.
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Ok, danke. Das habe ich kir schon fast gedacht. Es wird allerdings schwieriger wahrgenommen zu werden, wenn sich so einige Mitbewerber in der näheren Umgebung ( Ergo und Physio) sich mit dem vertrauenswürdigen Namen 'Zentrum' belegen, oder gleich umbenennen. Klagen kann man sich, auch wenn man 'Recht' hat, besonders auf dem Land schnell moralisch ins Abseits stellen. Würdest Du das Wagnis eingehen und einen bestehenden Praxisnamen mit einer Subbezeichnung Prävention, Rehabilitation und Entwicklungsförderung ergänzen? Im Netz finden sich ja viele Beispiele und min die Hälfte davon haben sich bestimmt mit dem Heilmittelwerbegesetz näher beschäftigt.
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Erthgr schrieb:

Ok, danke. Das habe ich kir schon fast gedacht. Es wird allerdings schwieriger wahrgenommen zu werden, wenn sich so einige Mitbewerber in der näheren Umgebung ( Ergo und Physio) sich mit dem vertrauenswürdigen Namen 'Zentrum' belegen, oder gleich umbenennen. Klagen kann man sich, auch wenn man 'Recht' hat, besonders auf dem Land schnell moralisch ins Abseits stellen.

Würdest Du das Wagnis eingehen und einen bestehenden Praxisnamen mit einer Subbezeichnung Prävention, Rehabilitation und Entwicklungsförderung ergänzen? Im Netz finden sich ja viele Beispiele und min die Hälfte davon haben sich bestimmt mit dem Heilmittelwerbegesetz näher beschäftigt.

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brem peter
07.01.2013 20:47
Zentrum muß bestimmte Kompetenzen aufweisen - wenn nicht darfst Du Dich umbenennen.

Aber der Praxisname ist sehr wichtig und es gibt Philosophien und gute Ideen was der Name beinhalten sollte. Pro und Cons gut abwegen.
p

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Zentrum muß bestimmte Kompetenzen aufweisen - wenn nicht darfst Du Dich umbenennen. Aber der Praxisname ist sehr wichtig und es gibt Philosophien und gute Ideen was der Name beinhalten sollte. Pro und Cons gut abwegen. p
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brem peter schrieb:

Zentrum muß bestimmte Kompetenzen aufweisen - wenn nicht darfst Du Dich umbenennen.

Aber der Praxisname ist sehr wichtig und es gibt Philosophien und gute Ideen was der Name beinhalten sollte. Pro und Cons gut abwegen.
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Meitao schrieb:

Immer wieder werden von Einzelpersonen Gesundheitszentren und Therapiezentren eröffnet.

Im Prinzip kannst du alles nehmen, nur nicht erwischen/verklagen lassen. Denn: "Wo kein Kläger da kein Richter!"

Faktisch darfst du nichts Irreführendes nehmen. Darunter würden auch Fachbegriffe gehören wie deine genannten (Prävention, Rehabilitation, Entwicklungsförderung).

Am einfachsten:
Ergotherapiepraxis "Erthgr"

MFG
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