Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
Auch nach siebzehn Jahren im Beruf gibt es immer mal wieder etwas was noch nie dagewesen ist...
Situation: die Mutter eines fast zehnjährigen geistig behinderten Mädchens war heute zum Vorgespräch in der Praxis.
Zum Ende des Gesprächs merkte sie an, dass das Mädchen gern mal weglaufen würde wenn es sich irgendwo nicht wohlfühlt. So ist sie aus der früheren Schule weggelaufen und versucht dies auch wenn sie länger als zehn Minuten beim Arzt warten muss.
Die Mutter stellt sich den organisatorischen Ablauf bei uns so vor dass sie das Mädchen bringt und dann nach Hause fährt.
Was mache ich nun, wenn das Mädchen versuchen sollte wegzulaufen? Darf ich sie festhalten? Muss ich sie gehen lassen? Wie ist die rechtliche Situation?
Die Mutter meint, ich solle sie dann gehenlassen und Muttern auf dem Handy anrufen. Auf meine Bitte dann doch bitte bis zum Ende der Behandlungseinheit in der Praxis oder meinethalben auch im Auto auf das Mädchen zu warten, antwortete sie, sie habe "auch noch was anderes zu tun".
Generell habe ich den Eindruck, dass die Mutter sich gern aus dem ganzen Therapiekram heraushalten möchte, so hatte sie die Idee, das Mädchen immer allein nach Hause gehen zu lassen um dies zu üben. Meine Vorstellung davon, wenigstens die letzten zehn Minuten jeder Therapieeinheit gegenwärtig zu sein (Information über die Inhalte und über häusliches Üben) begeisterte sie überhaupt nicht.
Alles in allem nicht die schönsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie. Am wichtigsten ist mir jedoch nun, die Sache mit der Aufsichtspflicht zu klären.
Kann mir jemand Quellen zu der Frage nennen?
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Problem beschreiben
sablogo schrieb:
Auch hier noch einmal, wie schon im Forum Logopädie:
Auch nach siebzehn Jahren im Beruf gibt es immer mal wieder etwas was noch nie dagewesen ist...
Situation: die Mutter eines fast zehnjährigen geistig behinderten Mädchens war heute zum Vorgespräch in der Praxis.
Zum Ende des Gesprächs merkte sie an, dass das Mädchen gern mal weglaufen würde wenn es sich irgendwo nicht wohlfühlt. So ist sie aus der früheren Schule weggelaufen und versucht dies auch wenn sie länger als zehn Minuten beim Arzt warten muss.
Die Mutter stellt sich den organisatorischen Ablauf bei uns so vor dass sie das Mädchen bringt und dann nach Hause fährt.
Was mache ich nun, wenn das Mädchen versuchen sollte wegzulaufen? Darf ich sie festhalten? Muss ich sie gehen lassen? Wie ist die rechtliche Situation?
Die Mutter meint, ich solle sie dann gehenlassen und Muttern auf dem Handy anrufen. Auf meine Bitte dann doch bitte bis zum Ende der Behandlungseinheit in der Praxis oder meinethalben auch im Auto auf das Mädchen zu warten, antwortete sie, sie habe "auch noch was anderes zu tun".
Generell habe ich den Eindruck, dass die Mutter sich gern aus dem ganzen Therapiekram heraushalten möchte, so hatte sie die Idee, das Mädchen immer allein nach Hause gehen zu lassen um dies zu üben. Meine Vorstellung davon, wenigstens die letzten zehn Minuten jeder Therapieeinheit gegenwärtig zu sein (Information über die Inhalte und über häusliches Üben) begeisterte sie überhaupt nicht.
Alles in allem nicht die schönsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie. Am wichtigsten ist mir jedoch nun, die Sache mit der Aufsichtspflicht zu klären.
Kann mir jemand Quellen zu der Frage nennen?
Grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht. Diese können sie auf andere Personen übertragen, allerdings müsste das schriftlich erfolgen.
Nach deiner Beschreibung geht die Mutter aber selbst nicht gerade verantwortlich mit ihrer Aufsichtspflicht um, oder auch mit der Mitarbeit innerhalb der Therapie für ihre Tochter.
Ich würde die Behandlung nicht annehmen, wenn die Mutter bei bekannter "Weglauftendenz" der Tochter nicht in der Therapie anwesend bleibt..
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Außerdem, was soll das, wenn ich nicht gleich neben an wohne, dann fahr ich doch nicht nach dem Absetzen des Kindes 15 Minuten nach hause und danach 15 Minuten wieder zurück....gibt leider noch kein Elternführerschein...
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TheStonie schrieb:
Oder zumindest würd ich mir schriftlich geben lassen, dass das Kind alleine weggehen darf.
Außerdem, was soll das, wenn ich nicht gleich neben an wohne, dann fahr ich doch nicht nach dem Absetzen des Kindes 15 Minuten nach hause und danach 15 Minuten wieder zurück....gibt leider noch kein Elternführerschein...
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chipchap schrieb:
Rechtlich ist es klar: Du darfst das Kind nicht gegen seinen Willen festhalten, dies wäre Freiheitsberaubung.
Grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht. Diese können sie auf andere Personen übertragen, allerdings müsste das schriftlich erfolgen.
Nach deiner Beschreibung geht die Mutter aber selbst nicht gerade verantwortlich mit ihrer Aufsichtspflicht um, oder auch mit der Mitarbeit innerhalb der Therapie für ihre Tochter.
Ich würde die Behandlung nicht annehmen, wenn die Mutter bei bekannter "Weglauftendenz" der Tochter nicht in der Therapie anwesend bleibt..
Falls doch mal was passiert bist Du aus dem Schneider.
Ich kenne das aus den Ergopraxen, dass da auch ein Schild im Wartezimmer hängt, dass die Therapeuten nach der Behandlung keine Aufsichtspflicht übernehmen.
Nun ist ein Weglaufen während der Therapie natürlich noch mal was anderes...
Ich finde die Einstellung der Mutter etwas fraglich...und würde das auf jeden Fall auch noch mal mit ihr besprechen. Vielleicht kann sie wenigstens die ersten Sitzungen dableiben, um die Reaktionen des Mädchens abzuchecken.
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Die Mutter hat unterschrieben dass sie mich der Aufsichtspflicht enthebt sobald das Kind die Praxis verlässt.
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sablogo schrieb:
Auch hier nochmal danke für eure Antworten.
Die Mutter hat unterschrieben dass sie mich der Aufsichtspflicht enthebt sobald das Kind die Praxis verlässt.
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PI1 schrieb:
Auf jeden Fall würde ich das schriftlich festhalten.
Falls doch mal was passiert bist Du aus dem Schneider.
Ich kenne das aus den Ergopraxen, dass da auch ein Schild im Wartezimmer hängt, dass die Therapeuten nach der Behandlung keine Aufsichtspflicht übernehmen.
Nun ist ein Weglaufen während der Therapie natürlich noch mal was anderes...
Ich finde die Einstellung der Mutter etwas fraglich...und würde das auf jeden Fall auch noch mal mit ihr besprechen. Vielleicht kann sie wenigstens die ersten Sitzungen dableiben, um die Reaktionen des Mädchens abzuchecken.
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