An den LVR-Förderschulen
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
was kann ich tun, wenn sich das Sportgeschäft weigert „Berufskleidung“ oder „Arbeitskleidung“ auf die Quittung zu schreiben? Sie haben mir angeboten Sportkleidung oder die exakte Produktbezeichnung drauf zu schreiben… Aber als Rückenschullehrer, Sportphysiotherapeut und Leiter diverser sportlicher Gruppen benötige ich das Zeug halt… und möchte es von der Steuer absetzen.
Dass es wohl kaum möglich ist, derartiges von der Steuer abzusetzen, wurde schon hier 2012 diskutiert => https://www.physio.de/forum/recht-steuern/arbeitskleidung-von-steuer-absetzbar/25/10319/10353/&v=f
Ich möchte es aber dennoch versuchen weil ich finde, das wir schon beim Gehalt in unserem Beruf genug einbüßen müssen und es ja korrekt ist, das wir die Kleidung beruflich benötigen.
Wie macht Ihr das? Was lasst Ihr Euch quittieren? Oder was gebt Ihr bei der Steuererklärung als Berufskleidung an (also einfach „Trainingsanzug“, etc.?)
Würde mich über produktive Antworten sehr freuen!
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KBS schrieb:
Hallo,
was kann ich tun, wenn sich das Sportgeschäft weigert „Berufskleidung“ oder „Arbeitskleidung“ auf die Quittung zu schreiben? Sie haben mir angeboten Sportkleidung oder die exakte Produktbezeichnung drauf zu schreiben… Aber als Rückenschullehrer, Sportphysiotherapeut und Leiter diverser sportlicher Gruppen benötige ich das Zeug halt… und möchte es von der Steuer absetzen.
Dass es wohl kaum möglich ist, derartiges von der Steuer abzusetzen, wurde schon hier 2012 diskutiert => https://www.physio.de/forum/recht-steuern/arbeitskleidung-von-steuer-absetzbar/25/10319/10353/&v=f
Ich möchte es aber dennoch versuchen weil ich finde, das wir schon beim Gehalt in unserem Beruf genug einbüßen müssen und es ja korrekt ist, das wir die Kleidung beruflich benötigen.
Wie macht Ihr das? Was lasst Ihr Euch quittieren? Oder was gebt Ihr bei der Steuererklärung als Berufskleidung an (also einfach „Trainingsanzug“, etc.?)
Würde mich über produktive Antworten sehr freuen!
Wenn sie genau beschreiben, was Du gekauft hast, kannst Du ja Dein Glück versuchen.
Erhöhter Kleidungsaufwand ist dann noch eine andere Möglichkeit.
Günstiger ist es auch, wenn der Vorgesetzte spezifische Kleidung vorschreibt, muss er in der Regel dann aber auch stellen und sind bei ihm Betriebskosten.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
DAs Sportgeschäft verkauft Dir keine Arbeitskleidung, also werden sie es völlig korrekt nicht qittieren.
Wenn sie genau beschreiben, was Du gekauft hast, kannst Du ja Dein Glück versuchen.
Erhöhter Kleidungsaufwand ist dann noch eine andere Möglichkeit.
Günstiger ist es auch, wenn der Vorgesetzte spezifische Kleidung vorschreibt, muss er in der Regel dann aber auch stellen und sind bei ihm Betriebskosten.
mfg hgb :blush:
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Biancchen schrieb:
Wenn auf der Kleidung das Betriebslogo aufgedruckt ist, kannst du das auch absetzen. Ob sich der finanzielle Mehraufwand dann lohnt, weiß ich nicht.
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morpheus-06 schrieb:
dann bist du aber ziemlich der Einzige bei dem das durchgeht. Arbeitskleidung ist nur absetzbar wenn z.B. das Praxislogo oder Schriftzug drauf ist (Info der OFD`en BaWü). Alles was bei uns Arbeitskleidung ist könnte auch im Alltag getragen werden.
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Andreas216 schrieb:
Wir bestellen unsere Klamotten in Praxisfarben bei einem Anbieter für mediziner kleidung...das steht auch auf den Rechnungen...gab noch nie Probleme..auch ohne Schriftzug und Logo.... :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
die bestellst du als Praxis, das geht eher durch. Ich kenne es aber auch anders wo diese Beträge vom FA gestrichen wurden. Also kommt es immer auf den Sachbearbeiter und die Vorgaben der einzelnen OFD`en an.
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Andreas216 schrieb:
Da kannst Du Recht haben...aber wie gesagt...geht seit 20 Jahren gut....Wünsche Dir einen schönen Tag! :blush:
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Papa Alpaka schrieb:
Ich klebe an die "Sport"-Kleidungsquittungen jedes Jahr ein post-it mit dem Hinweis das ich genau das beruflich brauche/Hinweis auf meine Einnahmen - und bisher (4 Jahre) komme ich damit durch... :)
Kanzlei Prof. Schweizer Urteilsdatenbank
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Xela schrieb:
das wird nix
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Ob das dann aber trotzallem vom FA akzeptiert wird ist eine andere Frage!
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Auch ein anderer Anbieter von Bekleidung wird Sportbekleidung, die jeder normal im Alltag tragen kann, nicht als Arbeitsbekleidung quittieren.
Gruß Britt
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don schrieb:
Warum nicht? Mir ist Jeansladen bekannt der das sogar bei ganz ordinären Jeans so ausgestellt hat. Es wird selbstredend von keinem FA anerkannt aber es gibt kaum etwas was es nicht gibt...
Dann werde ich mal meine Sportgeschäfts-Quittungen einreichen, eine Begründung dranhängen, dass ich es wirklich brauche, auf einen netten oder kulanten FA-Mitarbeiter hoffen und mich nicht mehr über Sportläden aufregen… und mir reguläre Quittungen ausstellen lassen. Ich wusste nicht, welche Voraussetzung notwendig ist, um einfach „Berufskleidung“ auf eine Quittung zu schreiben…
(Meinem WISO-Steuerprogramm zufolge wird beim Sportlehrer Sportkleidung übrigens als Berufskleidung bezahlt… wenn es am Wort „Sport“ liegt, müsste ich als „Sport“-Physio ja Erfolg haben können :smile: )
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KBS schrieb:
Vielen Dank für die ganzen Antworten :clap:
Dann werde ich mal meine Sportgeschäfts-Quittungen einreichen, eine Begründung dranhängen, dass ich es wirklich brauche, auf einen netten oder kulanten FA-Mitarbeiter hoffen und mich nicht mehr über Sportläden aufregen… und mir reguläre Quittungen ausstellen lassen. Ich wusste nicht, welche Voraussetzung notwendig ist, um einfach „Berufskleidung“ auf eine Quittung zu schreiben…
(Meinem WISO-Steuerprogramm zufolge wird beim Sportlehrer Sportkleidung übrigens als Berufskleidung bezahlt… wenn es am Wort „Sport“ liegt, müsste ich als „Sport“-Physio ja Erfolg haben können :smile: )
Ein Lächeln und ein paar freundliche Worte helfen auch.
MfG hgb :blush:
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hgb schrieb:
da Du Deine Erklärung als elektronisch absenden mußt, wäre ein angemeldeter Besuch mit den Dokumenten beim Sachbearbeiter sinnvoll.
Ein Lächeln und ein paar freundliche Worte helfen auch.
MfG hgb :blush:
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sanoysalvo schrieb:
lass dir jogginghose blau, polohemd weiss quittieren und geh mal zum steuerberater datr sind die da
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don schrieb:
Es gibt genügend Anbieter von Bekleidung, such Dir einen anderen!
Ob das dann aber trotzallem vom FA akzeptiert wird ist eine andere Frage!
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