Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
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Ich habe eine Frage.
Wenn im Arbeitsvertrag steht:
"Die Grundvergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig."
Wann muß das Gehalt auf meinem Konto sein?
Am Letzten des jeweiligen Monats ?
Oder bedeutet dieser Satz, daß der AG das Gehalt jeweils am Letzten eines Monats zur Überweisung anweist?
Ich danke im Voraus und wünsche allen Forumsmitgliedern ein gutes neues Jahr.
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Das bedeutet aber nicht, dass das Geld dann auf dein Konto sein muss. Es reicht, wenn der AG es dann angewiesen hat. Die Bearbeitungszeiten der Banken hat er nicht zu vertreten. Beispiel: der erste Werktag ist ein Samstag. Der AG überweist online an diesem Tag. Der Bank führt die Überweisung erst an Montag (= 1. Bankarbeitstag) aus. Dein Bank schreibt es erst am Dienstag auf deinem Konto gut (auch wenn das im Rahmen von SEPA meistens schneller geht). Ist dann völlig in Ordnung. Die Gerichte gehen erst von Verzug aus, wenn das Geld nach dem 15. des Folgemonats auf dein Konto gelandet ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Laut Gesetz muss das Gehalt spätestens am 1. Werktag des Folgemonats gezahlt werden (§ 614 BGB Satz 2). "Fällig" bedeutet, dass dann der Anspruch auf Zahlung besteht. Diese Frist wird allerdings durch Sonn- und Feiertag gehemmt.
Das bedeutet aber nicht, dass das Geld dann auf dein Konto sein muss. Es reicht, wenn der AG es dann angewiesen hat. Die Bearbeitungszeiten der Banken hat er nicht zu vertreten. Beispiel: der erste Werktag ist ein Samstag. Der AG überweist online an diesem Tag. Der Bank führt die Überweisung erst an Montag (= 1. Bankarbeitstag) aus. Dein Bank schreibt es erst am Dienstag auf deinem Konto gut (auch wenn das im Rahmen von SEPA meistens schneller geht). Ist dann völlig in Ordnung. Die Gerichte gehen erst von Verzug aus, wenn das Geld nach dem 15. des Folgemonats auf dein Konto gelandet ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke.
Vor einem guten Arbeitnehmer hätte ich überhaupt kein Problem damit, schon am 29. oder 30. zu überweisen. Habe ich glaube ich sogar automatisch gemacht. (Arbeite derzeit alleine)
Aber nicht gleich mit Recht und Anwalt fuchteln 😉
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asima schrieb:
Nichtsdestotrotz würde ich einfach mal den Arbeitgeber ganz lieb fragen. Ich habe schon eine Kollegin regelmäßig heulen sehen, weil das Geld immer etwas später einging als die Miete. Allerdings nicht in meiner Praxis.
Vor einem guten Arbeitnehmer hätte ich überhaupt kein Problem damit, schon am 29. oder 30. zu überweisen. Habe ich glaube ich sogar automatisch gemacht. (Arbeite derzeit alleine)
Aber nicht gleich mit Recht und Anwalt fuchteln 😉
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo.
Ich habe eine Frage.
Wenn im Arbeitsvertrag steht:
"Die Grundvergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig."
Wann muß das Gehalt auf meinem Konto sein?
Am Letzten des jeweiligen Monats ?
Oder bedeutet dieser Satz, daß der AG das Gehalt jeweils am Letzten eines Monats zur Überweisung anweist?
Ich danke im Voraus und wünsche allen Forumsmitgliedern ein gutes neues Jahr.
Da würde ich es als normal ansehen, dass am 28. oder so das Gehalt rausgeht, zahlen muss man es eh. Also wieso bis zum letzten Moment warten?
Ich bekomme vom Steuerberater zwischen 20.-22. die Auswertung für meine Aushilfe und spätestens am 25. geht das Geld an sie raus. Normalerweise sogar früher, da ich die Knappschaft ja auch früher zahlen muss und dann ist das ein Aufwasch. Ich sehe keinen Sinn darin, bis zum letzten (oder gar zum 1.) zu warten.
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Nebenbei: Miete usw. muss in aller Regel erst am 3. Werktag eines Monats bezahlt werden (§556b Abs. 1 BGB). Das wird häufig übersehen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue Grundsätzlich stimme ich dir zu. Die Frage von AT betraf das aber erst gar nicht. Er hat lediglich nach der juristischen Auslegung der Regelung in seinem Arbeitsvertrag gefragt.
Nebenbei: Miete usw. muss in aller Regel erst am 3. Werktag eines Monats bezahlt werden (§556b Abs. 1 BGB). Das wird häufig übersehen.
Es sei denn, es ärgert mich jemand so richtig! (Kommt aber seeehr selten vor). Dann überweise ich auch zum allerletzten Moment.
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich weiß das .... aber auch meine Miete zahle ich grundsätzlich am 30. Was ich von der Backe hab, das hab ich von der Backe, denn zahlen muss ich es eh und wenn ich es sofort mache, kann ich es nicht vergessen.
Es sei denn, es ärgert mich jemand so richtig! (Kommt aber seeehr selten vor). Dann überweise ich auch zum allerletzten Moment.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue Mann/Frau kann auch ein Dauerauftrag zum 2. des Monats einrichten.stuck_out_tongue_closed_eyes
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Leni C. schrieb:
@die neue z.B. Finanzamt stuck_out_tongue_winking_eye
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Problem beschreiben
die neue schrieb:
Als Arbeitgeber weiß ich doch, dass meine Angestellten ebenfalls Fixkosten haben wie Miete, Strom, etc.
Da würde ich es als normal ansehen, dass am 28. oder so das Gehalt rausgeht, zahlen muss man es eh. Also wieso bis zum letzten Moment warten?
Ich bekomme vom Steuerberater zwischen 20.-22. die Auswertung für meine Aushilfe und spätestens am 25. geht das Geld an sie raus. Normalerweise sogar früher, da ich die Knappschaft ja auch früher zahlen muss und dann ist das ein Aufwasch. Ich sehe keinen Sinn darin, bis zum letzten (oder gar zum 1.) zu warten.
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10.-15. des Monats hört sich ja nach "Überweisung Mitte des Monats"an ..?
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lumpi schrieb:
@Leni C. Aber ist das nicht ausschlaggebend, was jeweils im Arbeitsvertrag steht ??
10.-15. des Monats hört sich ja nach "Überweisung Mitte des Monats"an ..?
Es steht doch bei der Gehaltszahlung immer der Abrechnungsmonat mit drauf .
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Leni C. schrieb:
@lumpi
Es steht doch bei der Gehaltszahlung immer der Abrechnungsmonat mit drauf .
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Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Ich bekomme um den 20. eines Monats die Gehaltsabrechnungen vom Steuerberater und dann wird das Gehalt in der Regel 2 Tage vor Monatsende überwiesen . Damit ist es vor dem 1. auf dem Konto der MA . Allerdings gibt es auch andere Konstellationen . Mein Sohn ( ganz andere Branche ) bekommt immer zwischen dem 10 . und 15 . des Folgemonats sein Gehalt des vergangenen Monats.
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