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Rastatt

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Vorstellung via E-mail bei Ärzten
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jaci
Vor 9 Monaten
Darf ich mich rechtlich via E-mail bei Ärzten vorstellen? Natürlich mit dem Vermerk, dass ich mich über ein persönliches Kennlerngespräch freue.
Ich kann dazu nichts im Netz finden.
Danke
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Darf ich mich rechtlich via E-mail bei Ärzten vorstellen? Natürlich mit dem Vermerk, dass ich mich über ein persönliches Kennlerngespräch freue. Ich kann dazu nichts im Netz finden. Danke
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 9 Monaten
@jaci Und du glaubst das funktioniert? Wenn ich mir überlege, wieviele unerwünschte E-Mails ich pro Tag ungelesen lösche? Ich würde das eher als Belästigung empfinden. Just my two Cents.
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[mention]jaci[/mention] Und du glaubst das funktioniert? Wenn ich mir überlege, wieviele unerwünschte E-Mails ich pro Tag ungelesen lösche? Ich würde das eher als Belästigung empfinden. Just my two Cents.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@jaci Und du glaubst das funktioniert? Wenn ich mir überlege, wieviele unerwünschte E-Mails ich pro Tag ungelesen lösche? Ich würde das eher als Belästigung empfinden. Just my two Cents.

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jaci
Vor 9 Monaten
ich wollte keine Bewertung darüber, nur, ob es rechtliche Einwände gibt. Ich nutze natürlich noch andere Mittel und Wege.
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ich wollte keine Bewertung darüber, nur, ob es rechtliche Einwände gibt. Ich nutze natürlich noch andere Mittel und Wege.
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jaci schrieb:

ich wollte keine Bewertung darüber, nur, ob es rechtliche Einwände gibt. Ich nutze natürlich noch andere Mittel und Wege.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 9 Monaten
@jaci
E-Mail-Werbung stellt gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ohne ausdrückliche Einwilligung grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung der Empfängern dar. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.
Jetzt weisst du auch warum ich so denke. Und deine angedachte Mail qualifiziert sich als Werbung.

Kann übrigens für dich auch teuer werden (Bußgeld bis zu 50 TEUR). Nur mal so am Rande.
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[mention]jaci[/mention][zitat]E-Mail-Werbung stellt gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ohne ausdrückliche Einwilligung grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung der Empfängern dar. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.[/zitat]Jetzt weisst du auch warum ich so denke. Und deine angedachte Mail qualifiziert sich als Werbung. Kann übrigens für dich auch teuer werden (Bußgeld bis zu 50 TEUR). Nur mal so am Rande.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@jaci
E-Mail-Werbung stellt gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ohne ausdrückliche Einwilligung grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung der Empfängern dar. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.
Jetzt weisst du auch warum ich so denke. Und deine angedachte Mail qualifiziert sich als Werbung.

Kann übrigens für dich auch teuer werden (Bußgeld bis zu 50 TEUR). Nur mal so am Rande.

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eim
Vor 9 Monaten
Von der Unhöflichkeit mal ganz abgesehen.
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Von der Unhöflichkeit mal ganz abgesehen.
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eim schrieb:

Von der Unhöflichkeit mal ganz abgesehen.

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jaci schrieb:

Darf ich mich rechtlich via E-mail bei Ärzten vorstellen? Natürlich mit dem Vermerk, dass ich mich über ein persönliches Kennlerngespräch freue.
Ich kann dazu nichts im Netz finden.
Danke

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maria m.
Vor 7 Monaten
Ich denke schon, dass man sich per E-mail bei einem Arzt bzw. einer Ärztin melden kann und auf diesem Wege Informationen übermitteln kann. Wieso ist die Vorstellung der eigenen Person bzw. der eigenen Leistungserbringung als Belästigung zu verstehen? Wie sonst sollte der Heilmittelerbinger Kontakt aufnehmen, auch der persönliche Besuch,ein Schreiben oder ähnliches könnte ja sofort als Belästigung deklariert werden. Es ist schon weit hergeholt den E-mail-Kontakt als unzumutbare Belästigung zu bezeichnen, sofern es sich um eine einfache Vorstellung handelt und nicht um einen Beeinträchtigungsversuch der Rechte und des persönlichen Empfindens des Arztes bzw. der Ärztin. Wenn dieser bzw. diese es ausdrücklich nicht wünschen oder ignorieren, sollte man von (weiteren) Anfragen absehen.
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• jaci
Ich denke schon, dass man sich per E-mail bei einem Arzt bzw. einer Ärztin melden kann und auf diesem Wege Informationen übermitteln kann. Wieso ist die Vorstellung der eigenen Person bzw. der eigenen Leistungserbringung als Belästigung zu verstehen? Wie sonst sollte der Heilmittelerbinger Kontakt aufnehmen, auch der persönliche Besuch,ein Schreiben oder ähnliches könnte ja sofort als Belästigung deklariert werden. Es ist schon weit hergeholt den E-mail-Kontakt als unzumutbare Belästigung zu bezeichnen, sofern es sich um eine einfache Vorstellung handelt und nicht um einen Beeinträchtigungsversuch der Rechte und des persönlichen Empfindens des Arztes bzw. der Ärztin. Wenn dieser bzw. diese es ausdrücklich nicht wünschen oder ignorieren, sollte man von (weiteren) Anfragen absehen.
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 7 Monaten
@maria m. Die E-Mail dient eindeutig dem Zweck sich bei dem Arzt bekannt zu machen, in der Hoffnung Patienten von diesem Arzt zu bekommen. Das nennt sich Kaltakquise. Hierbei handelt es sich im rechtlichen Sinne um Eigenwerbung. Und dieses ist laut Gesetz als unzumutbare Belästigung zu verstehen. Punkt.

Davon abgesehen mögen sehr, sehr viel Ärzte so etwas überhaupt nicht. Und dann kann das Ganze einen gehörigen Schuss nach hinten sein. Es gibt intelligenteren Wege sich bekannt zu machen und Patienten zu akquirieren.
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[mention]maria m.[/mention] Die E-Mail dient eindeutig dem Zweck sich bei dem Arzt bekannt zu machen, in der Hoffnung Patienten von diesem Arzt zu bekommen. Das nennt sich Kaltakquise. Hierbei handelt es sich im rechtlichen Sinne um Eigenwerbung. Und dieses ist laut Gesetz als unzumutbare Belästigung zu verstehen. Punkt. Davon abgesehen mögen sehr, sehr viel Ärzte so etwas überhaupt nicht. Und dann kann das Ganze einen gehörigen Schuss nach hinten sein. Es gibt intelligenteren Wege sich bekannt zu machen und Patienten zu akquirieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@maria m. Die E-Mail dient eindeutig dem Zweck sich bei dem Arzt bekannt zu machen, in der Hoffnung Patienten von diesem Arzt zu bekommen. Das nennt sich Kaltakquise. Hierbei handelt es sich im rechtlichen Sinne um Eigenwerbung. Und dieses ist laut Gesetz als unzumutbare Belästigung zu verstehen. Punkt.

Davon abgesehen mögen sehr, sehr viel Ärzte so etwas überhaupt nicht. Und dann kann das Ganze einen gehörigen Schuss nach hinten sein. Es gibt intelligenteren Wege sich bekannt zu machen und Patienten zu akquirieren.

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maria m. schrieb:

Ich denke schon, dass man sich per E-mail bei einem Arzt bzw. einer Ärztin melden kann und auf diesem Wege Informationen übermitteln kann. Wieso ist die Vorstellung der eigenen Person bzw. der eigenen Leistungserbringung als Belästigung zu verstehen? Wie sonst sollte der Heilmittelerbinger Kontakt aufnehmen, auch der persönliche Besuch,ein Schreiben oder ähnliches könnte ja sofort als Belästigung deklariert werden. Es ist schon weit hergeholt den E-mail-Kontakt als unzumutbare Belästigung zu bezeichnen, sofern es sich um eine einfache Vorstellung handelt und nicht um einen Beeinträchtigungsversuch der Rechte und des persönlichen Empfindens des Arztes bzw. der Ärztin. Wenn dieser bzw. diese es ausdrücklich nicht wünschen oder ignorieren, sollte man von (weiteren) Anfragen absehen.



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