Du liebst es, Menschen zu helfen
und dabei ein Lächeln auf ihre
Gesichter zu zaubern? Dann bist du
bei uns genau richtig!
Wir sind ein dynamisches neues Team
in der Physiotherapie Praxis
Klöcker, das so seit Dezember 2023
zusammenarbeitet, und wir suchen
eine/n engagierte/n
Physiotherapeut/in, der/die mit
Leidenschaft, Empathie und einer
Prise Humor unser Team verstärkt.
Was dich bei uns erwartet:
• Ein herzliches Team: Bei uns
wird Teamarbeit großgeschrieben!
Wir unterstützen uns ...
und dabei ein Lächeln auf ihre
Gesichter zu zaubern? Dann bist du
bei uns genau richtig!
Wir sind ein dynamisches neues Team
in der Physiotherapie Praxis
Klöcker, das so seit Dezember 2023
zusammenarbeitet, und wir suchen
eine/n engagierte/n
Physiotherapeut/in, der/die mit
Leidenschaft, Empathie und einer
Prise Humor unser Team verstärkt.
Was dich bei uns erwartet:
• Ein herzliches Team: Bei uns
wird Teamarbeit großgeschrieben!
Wir unterstützen uns ...
gibt es eine allgemein gültige Vorlage "allgemeine Geschäftsbedingungen" für Physiopraxen?
Lieben Gruß
Kathi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kathi Grinse schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
gibt es eine allgemein gültige Vorlage "allgemeine Geschäftsbedingungen" für Physiopraxen?
Lieben Gruß
Kathi
Aus meiner Sicht ist es besser, wenn Du entsprechende Texte in der Anmeldung oder der Preisvereinbarung stehen hast. Dann ist es ein Individualvertrag, der vom Patienten auch unterschrieben wird. Du entgehst damit der ABG-Gesetzgebung, die schon eine Wissenschaft für sich ist und oft zu gerichtlichen Streitigkeiten führt.
Gefällt mir
da habe ich auch gleich mal ne Frage dazu.
Wir haben auf unserem Anmeldebogen den Hinweis stehen, dass nicht rechtzeitig abgesagte / nicht wahrgenommene Termine privat in Rechnung gestellt werden.
Muss das auf der Anmeldung stehen oder reicht da ein Aushang in der Praxis? Wie ist das mit der Speicherung der Daten von Patienten? Muss ich diese explizit drauf hinweisen oder reicht hier ebenfalls ein Aushang in der Praxis?
Frage aus reinem Interesse, da wir das sowieso auf der Anmeldung stehen haben. Was ist aber, wenn ein Patient diese Anmeldung nicht unterschreiben will?
Danke für die Antworten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Illdisposed schrieb:
Hi
da habe ich auch gleich mal ne Frage dazu.
Wir haben auf unserem Anmeldebogen den Hinweis stehen, dass nicht rechtzeitig abgesagte / nicht wahrgenommene Termine privat in Rechnung gestellt werden.
Muss das auf der Anmeldung stehen oder reicht da ein Aushang in der Praxis? Wie ist das mit der Speicherung der Daten von Patienten? Muss ich diese explizit drauf hinweisen oder reicht hier ebenfalls ein Aushang in der Praxis?
Frage aus reinem Interesse, da wir das sowieso auf der Anmeldung stehen haben. Was ist aber, wenn ein Patient diese Anmeldung nicht unterschreiben will?
Danke für die Antworten
Es reicht nie ein Aushang... wir haben alles im Anmeldeformular stehen. Damit ist das dann nicht mehr angreifbar.
Jeder, der die Anmeldung bei uns nicht unterschreiben will, der kann sich gerne eine andere Praxis suchen. Ist bisher aber nur einmal in 15 Jahren vorgekommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Ein einfacher Aushang ist immer AGB. Der Patient kann sich immer dagegen wehren, indem er behauptet, dass nicht gesehen zu haben. Hier haben wir einen typischen Fall für nicht-wirksame Einbindung. Damit wäre der Aushang total nutzlos.
Es reicht nie ein Aushang... wir haben alles im Anmeldeformular stehen. Damit ist das dann nicht mehr angreifbar.
Jeder, der die Anmeldung bei uns nicht unterschreiben will, der kann sich gerne eine andere Praxis suchen. Ist bisher aber nur einmal in 15 Jahren vorgekommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
ein einfacher Aushang und ein Hinweis darauf würde genügen, aber das Anmeldeformular das der Patienten mit seiner Unterschrift bestätigt ist immer der bessere Weg. Auch bei uns, wer das nicht anerkennt wird nicht behandelt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Dito, wer nicht anerkennt muss gehen. Ist aber auch erst einmal vorgekommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Illdisposed schrieb:
Danke euch...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Ich persönlich empfehle KEINE AGBs. Diese müssen immer wirksam für einen bestehenden Vertrag eingebunden werden. Und genau dieses "wirksam" ist der Stolperstein.
Aus meiner Sicht ist es besser, wenn Du entsprechende Texte in der Anmeldung oder der Preisvereinbarung stehen hast. Dann ist es ein Individualvertrag, der vom Patienten auch unterschrieben wird. Du entgehst damit der ABG-Gesetzgebung, die schon eine Wissenschaft für sich ist und oft zu gerichtlichen Streitigkeiten führt.
Mein Profilbild bearbeiten