Mein Team und ich suchen zum
nächstmöglichen Termin DICH !
Die Arbeit bei uns ist extrem
abwechslungsreich, da wir eine
kleine Praxis mit familiärer
Atmosphäre und entsprechend
ruhigem Ablauf haben - aber auch
eine moderne große zweite Praxis
mit Selbstzahlerbereich und MTT-
Bereich vorweisen können. Dort
treffen sich auch wöchentlich alle
Therapeuten und Rezeptionskräfte
zur internen Besprechung und
Fortbildung.
Wir bieten
- ein wirklich tolles Team
- überdurchschnittliches Ge...
nächstmöglichen Termin DICH !
Die Arbeit bei uns ist extrem
abwechslungsreich, da wir eine
kleine Praxis mit familiärer
Atmosphäre und entsprechend
ruhigem Ablauf haben - aber auch
eine moderne große zweite Praxis
mit Selbstzahlerbereich und MTT-
Bereich vorweisen können. Dort
treffen sich auch wöchentlich alle
Therapeuten und Rezeptionskräfte
zur internen Besprechung und
Fortbildung.
Wir bieten
- ein wirklich tolles Team
- überdurchschnittliches Ge...
ich bin seit neustem freier Mitarbeiter in einer Praxis.
Folgende Rechtsfragen habe ich:
1.
Im Vertrag steht folgender Wortlaut:
" ... Der PI gestattet dem freien Mitarbeiter die Benutzung der Praxisräume und ihrer Einrichtungen und übernimmt für den freien Mitarbeiter den Abrechnungsverkehr mit den Sozialversicherungsträgern und den Privatpatienten. Als Vergütung erhält der freie Mitarbeiter für seine krankengymnastischen Behandlungen und angewandten Heilmittel ein Honorar von x% des Abrechnungsbetrages...."
Nun teilt mir der Praxisinhaber mit, er möchte, dass ich die Rechnungen an die Privatpatienten direkt stelle, - mit meiner Kontonummer.
Anschliessend soll ich an den Inhaber seine entsprechenden Prozente überweise.
Für mich sagt der Vertrag aus, dass der PI den Rechnungsverkehr mit dem Privatpatienten übernimmt,
und mir anschließend meinen prozentualen Anteil überweist.
Diese Abrechnungsleistung des PI ist, laut Vertrag siehe oben, u.a. ein Teil meiner X% Abgaben an den Inhaber.
Gut an der veränderten Regelung fände ich, dass sich damit mein Status als Selbständiger in der Aussenwirkung (kontra Scheinselbstständigkeit) untermauerte.
Ich hätte nichts dagegen den Abrechnungsverkehr bezüglich der Privatpatienten zu übernehmen, auch mit meiner Kontonummer.
Doch entsprechend des Honorar-Vergütungsgedanken im Vertragswerk müssten dann auch die x%-Anteile zu meinen Gunsten überdacht werden...
a) Wie seht ihr das?
b) Ergeben sich für mich andere rechtliche Konsequenzen aus der, seitens des PI, gewünschten Veränderung des Abrechnungsvorgangs, im Sinne Frage 2. siehe unten ?
2.
Der PI teilte mir mit, wenn ein Privatpatient "Zeche prelle", obliege es mir weiter für die Einnahmen, gegebenfalls rechtlich, einzustehen.
Ob nun meine Bemühungen erfolgreich seien oder nicht, müsse ich sobald die Rechnung gestellt sei den x%-Anteil an den Inhaber zu entrichten.
Ist das zulässig?
Wie wird das bei Euch gehandhabt?
Ich wäre froh, wenn mir jemand rechtlich kompetent und mit seiner Erfahrung auf die Sprünge helfen könnte.
Grüße
[bearbeitet am 01.05.13 07:42]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr,
ich bin seit neustem freier Mitarbeiter in einer Praxis.
Folgende Rechtsfragen habe ich:
1.
Im Vertrag steht folgender Wortlaut:
" ... Der PI gestattet dem freien Mitarbeiter die Benutzung der Praxisräume und ihrer Einrichtungen und übernimmt für den freien Mitarbeiter den Abrechnungsverkehr mit den Sozialversicherungsträgern und den Privatpatienten. Als Vergütung erhält der freie Mitarbeiter für seine krankengymnastischen Behandlungen und angewandten Heilmittel ein Honorar von x% des Abrechnungsbetrages...."
Nun teilt mir der Praxisinhaber mit, er möchte, dass ich die Rechnungen an die Privatpatienten direkt stelle, - mit meiner Kontonummer.
Anschliessend soll ich an den Inhaber seine entsprechenden Prozente überweise.
Für mich sagt der Vertrag aus, dass der PI den Rechnungsverkehr mit dem Privatpatienten übernimmt,
und mir anschließend meinen prozentualen Anteil überweist.
Diese Abrechnungsleistung des PI ist, laut Vertrag siehe oben, u.a. ein Teil meiner X% Abgaben an den Inhaber.
Gut an der veränderten Regelung fände ich, dass sich damit mein Status als Selbständiger in der Aussenwirkung (kontra Scheinselbstständigkeit) untermauerte.
Ich hätte nichts dagegen den Abrechnungsverkehr bezüglich der Privatpatienten zu übernehmen, auch mit meiner Kontonummer.
Doch entsprechend des Honorar-Vergütungsgedanken im Vertragswerk müssten dann auch die x%-Anteile zu meinen Gunsten überdacht werden...
a) Wie seht ihr das?
b) Ergeben sich für mich andere rechtliche Konsequenzen aus der, seitens des PI, gewünschten Veränderung des Abrechnungsvorgangs, im Sinne Frage 2. siehe unten ?
2.
Der PI teilte mir mit, wenn ein Privatpatient "Zeche prelle", obliege es mir weiter für die Einnahmen, gegebenfalls rechtlich, einzustehen.
Ob nun meine Bemühungen erfolgreich seien oder nicht, müsse ich sobald die Rechnung gestellt sei den x%-Anteil an den Inhaber zu entrichten.
Ist das zulässig?
Wie wird das bei Euch gehandhabt?
Ich wäre froh, wenn mir jemand rechtlich kompetent und mit seiner Erfahrung auf die Sprünge helfen könnte.
Grüße
[bearbeitet am 01.05.13 07:42]
wenn du im Auftrag des PI (!) Privat-Patienten behandelst, hat der PI die Rechnung an den Privat-Patienten zu stellen !
Behandelst du selbst geworbene Privat-Patienten, dann stellst du die Rechnung, ohne % an den PI abzuführen !
Hein
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Hä??? Und der PI übernimmt als ausgewiesener Samariter freiwillig die Nebenkosten dieser Behandlungen (Raumkosten, Heizkosten, Material, Telefon...)??? Natürlich muss hierfür etwas gezahlt werden, wenns kein Hausbesuch ist!
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Klauslogo schrieb:
Behandelst du selbst geworbene Privat-Patienten, dann stellst du die Rechnung, ohne % an den PI abzuführen !.....
Hä??? Und der PI übernimmt als ausgewiesener Samariter freiwillig die Nebenkosten dieser Behandlungen (Raumkosten, Heizkosten, Material, Telefon...)??? Natürlich muss hierfür etwas gezahlt werden, wenns kein Hausbesuch ist!
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ZVPHB schrieb:
mab,
wenn du im Auftrag des PI (!) Privat-Patienten behandelst, hat der PI die Rechnung an den Privat-Patienten zu stellen !
Behandelst du selbst geworbene Privat-Patienten, dann stellst du die Rechnung, ohne % an den PI abzuführen !
Hein
Hein :wink:
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Gruß, A.
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Alyte schrieb:
Ich denke, da ist auf jeden Fall Klärungsbedarf und ggf. Nachverhandlung nötig, wenn Du mehr Arbeit und Risiko als vereinbart, trägst. Denkbar wäre auch ein Pauschalbetrag oder "Miete".
Gruß, A.
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ZVPHB schrieb:
% NUR wenn selbst geworbene Privat-Patienten in der Praxis des Vertrags-PI behandelt werden !
Hein :wink:
"Vergütung" für die im 1. Satz beschriebenen Dienstleistungen behält der PI von der Rechnung des FM ein !
So klngt es, als wäre es ein ´abhängiges´ Arbeitsverhältnis (als AN) !!
Hein
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Die Pat. kommen i.d. Regel aufgrund von Mundpropaganda zu mir. Ich behandele kaum Pat. im direkten Auftrag vom PI...ist derzeit so.
Ich bin an die % Regelung gebunden, egal auf welchem Weg die Pat. zu mir kommen, solange ich sie in dieser Praxis behandele, - das ist klar.
Nur entspricht die Forderung des PI, mit Privatpatienten direkt und selber abzurechnen, nicht der ursprünglichen unterschriebenen Vereinbarung.
Gespräch-Verhandlungsbedarf...Ja!
Wie seht ihr (oder wisst es gar) die Situation rechtlich:
...wenn Patienten "Zeche prellen", - dennoch die prozentuale Abgabe an den PI ?
Wie wird das in "Euren" Praxen gehandhabt?
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Erstmal DANKE für Eure schnellen Antworten.
Die Pat. kommen i.d. Regel aufgrund von Mundpropaganda zu mir. Ich behandele kaum Pat. im direkten Auftrag vom PI...ist derzeit so.
Ich bin an die % Regelung gebunden, egal auf welchem Weg die Pat. zu mir kommen, solange ich sie in dieser Praxis behandele, - das ist klar.
Nur entspricht die Forderung des PI, mit Privatpatienten direkt und selber abzurechnen, nicht der ursprünglichen unterschriebenen Vereinbarung.
Gespräch-Verhandlungsbedarf...Ja!
Wie seht ihr (oder wisst es gar) die Situation rechtlich:
...wenn Patienten "Zeche prellen", - dennoch die prozentuale Abgabe an den PI ?
Wie wird das in "Euren" Praxen gehandhabt?
Grüße
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SGBV schrieb:
Merkmal der selbst. Tätigkeit: Tragung des wirtschaftl. Risikos (Merkmal wird bei der Statusfeststellung geprüft). Wenn der PI das Risiko für Dich trägt, bist Du abhängig beschäftigt, kannst also kein FM sein.
1. vom PI akquirierte Patienten in der Praxis: PI stellt Rechnung und überweist an FM die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
2. vom PI akquirierte Patienten im Hausbesuch: PI stellt Rechnung und überweist an FM die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
3. vom FM akquirierte Patienten in der Praxis: FM stellt Rechnung und überweist an PI die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
4. vom FM akquirierte Patienten im Hausbesuch: FM stellt Rechnung und PI kriegt nix
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die neue schrieb:
ich war jahrelang FM und habe es folgendermaßen gehandhabt - für mich die einzig faire Lösung:
1. vom PI akquirierte Patienten in der Praxis: PI stellt Rechnung und überweist an FM die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
2. vom PI akquirierte Patienten im Hausbesuch: PI stellt Rechnung und überweist an FM die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
3. vom FM akquirierte Patienten in der Praxis: FM stellt Rechnung und überweist an PI die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
4. vom FM akquirierte Patienten im Hausbesuch: FM stellt Rechnung und PI kriegt nix
:blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist eine faire und kluge Lösung.
:blush:
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Jens Knüppel schrieb:
Sehe es mal so, Du wärst PI und hast Kosten zu tragen. Der Patient zahlt nicht aber Kosten bleiben. Das gleiche gilt für FM, denn FM heißt Unternehmer zu sein und damit auch unternehmerisches Risiko zu tragen. Also sorgt dafür dass die Patienten zahlen. Das mit der Abrechnung ist normal, denn ansonsten klopft die Rentenkasse an.
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Jens Knüppel schrieb:
Aber nahe an der Scheinselbstständigkeit.
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ZVPHB schrieb:
Zu 1.: "Vergütung" !!??
"Vergütung" für die im 1. Satz beschriebenen Dienstleistungen behält der PI von der Rechnung des FM ein !
So klngt es, als wäre es ein ´abhängiges´ Arbeitsverhältnis (als AN) !!
Hein
Allerdings geschieht dies aber genau deshalb, da die Praxis als solches vorhanden ist- also ohne Praxisstandort und deren Struktur ( Arztkontakte, Kontakte zu Patienten auf Grund dessen diese Mundpropaganda überhaupt erfolgen kann, Telefonnummer, Internetseite, GKV- zugelassen usw. usw. ) es die Mundpropaganda garnicht gibt ?
..." ... Der PI gestattet dem freien Mitarbeiter die Benutzung der Praxisräume und ihrer Einrichtungen und übernimmt für den freien Mitarbeiter den Abrechnungsverkehr mit den Sozialversicherungsträgern und den Privatpatienten....
Da der FM mit den Sozialversicherungsträgern keinen Abrechnungsverkehr abzuwickeln hat, kann dies ein PI auch nicht übernehmen. Denn was soll da übernommen werden ?
Nehmt euch auf jeden Fall einen Auskenner an die Seite, denn es geht bereits aus den derzeitigen Darstellungen hervor, dass ihr euch wirklich sehr wenig, eher garnicht mit der Materie beschäftigt habt bzw. nicht hinbekommt, was beide Seiten wollen.
[bearbeitet am 02.05.13 01:21]
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webpt schrieb:
...Die Pat. kommen i.d. Regel aufgrund von Mundpropaganda zu mir. Ich behandele kaum Pat. im direkten Auftrag vom PI...ist derzeit so....
Allerdings geschieht dies aber genau deshalb, da die Praxis als solches vorhanden ist- also ohne Praxisstandort und deren Struktur ( Arztkontakte, Kontakte zu Patienten auf Grund dessen diese Mundpropaganda überhaupt erfolgen kann, Telefonnummer, Internetseite, GKV- zugelassen usw. usw. ) es die Mundpropaganda garnicht gibt ?
..." ... Der PI gestattet dem freien Mitarbeiter die Benutzung der Praxisräume und ihrer Einrichtungen und übernimmt für den freien Mitarbeiter den Abrechnungsverkehr mit den Sozialversicherungsträgern und den Privatpatienten....
Da der FM mit den Sozialversicherungsträgern keinen Abrechnungsverkehr abzuwickeln hat, kann dies ein PI auch nicht übernehmen. Denn was soll da übernommen werden ?
Nehmt euch auf jeden Fall einen Auskenner an die Seite, denn es geht bereits aus den derzeitigen Darstellungen hervor, dass ihr euch wirklich sehr wenig, eher garnicht mit der Materie beschäftigt habt bzw. nicht hinbekommt, was beide Seiten wollen.
[bearbeitet am 02.05.13 01:21]
siehe Beitrag "die Neue":
"1. vom PI akquirierte Patienten in der Praxis: PI stellt Rechnung und überweist an FM die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
2. vom PI akquirierte Patienten im Hausbesuch: PI stellt Rechnung und überweist an FM die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
3. vom FM akquirierte Patienten in der Praxis: FM stellt Rechnung und überweist an PI die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
4. vom FM akquirierte Patienten im Hausbesuch: FM stellt Rechnung und PI kriegt nix"
Zusatz :
vom PI akquirierte Patienten x% - Regelung
vom FM akquirierte Patienten Y% - Regelung
(jeder entsprechend seines Verwaltungs-Zeitaufwandes honoriert)
Selbstständigkeit ist bei dieser Lösung voll erfüllt ?
Hoffe und bin auch gespannt, ob wir uns einigen können.
Grüße
P.S.: so macht Forum Spaß, Danke nochmal an alle Mitdenker hier.
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Aber besser Anwalt / StB fragen!
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TheStonie schrieb:
Ich denke!, der Hintergrund der Forderung ist, dass er angst hat im Nachhinein als AG behandelt zu werden. Wenn du einen groteil deines Umsatzes bei einem Auftraggeber hast, bist du auch scheinselbständig. Wenn du die Privatpatienten abrechnest hast du "mehr" Auftraggeber und du trägst das Risiko, dass er nicht zahlt. Und der PI ist raus...bekommt nur noch Geld von Dir!
Aber besser Anwalt / StB fragen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir wird klarer, wie mein Gesprächsansatz, die Lösung sein könnte:
siehe Beitrag "die Neue":
"1. vom PI akquirierte Patienten in der Praxis: PI stellt Rechnung und überweist an FM die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
2. vom PI akquirierte Patienten im Hausbesuch: PI stellt Rechnung und überweist an FM die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
3. vom FM akquirierte Patienten in der Praxis: FM stellt Rechnung und überweist an PI die vereinbarten Prozente unabhängig von der Bezahlung des Patienten
4. vom FM akquirierte Patienten im Hausbesuch: FM stellt Rechnung und PI kriegt nix"
Zusatz :
vom PI akquirierte Patienten x% - Regelung
vom FM akquirierte Patienten Y% - Regelung
(jeder entsprechend seines Verwaltungs-Zeitaufwandes honoriert)
Selbstständigkeit ist bei dieser Lösung voll erfüllt ?
Hoffe und bin auch gespannt, ob wir uns einigen können.
Grüße
P.S.: so macht Forum Spaß, Danke nochmal an alle Mitdenker hier.
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