Wir sind keine verstaubte,
altbackende und langweilige Praxis
!
In unserer Praxis sind
Physiotherapie, KG-Gerät und
Ergotherapie vereint.
Uns findest du im Ärztehaus in
Siegburg med. mitten in der
Innenstadt direkt am Bahnhof.
Unsere Rezeption ist ganztägig
besetzt, sie übernimmt die
gesamten Verwaltungsaufgaben .
Mit Terminvergabe oder
Telefondienst hast du nichts zu
tun.
Eine assessment orientierte und
moderne Physiotherapie steht bei
uns an erster Stelle,
keine 0815 Massageth...
altbackende und langweilige Praxis
!
In unserer Praxis sind
Physiotherapie, KG-Gerät und
Ergotherapie vereint.
Uns findest du im Ärztehaus in
Siegburg med. mitten in der
Innenstadt direkt am Bahnhof.
Unsere Rezeption ist ganztägig
besetzt, sie übernimmt die
gesamten Verwaltungsaufgaben .
Mit Terminvergabe oder
Telefondienst hast du nichts zu
tun.
Eine assessment orientierte und
moderne Physiotherapie steht bei
uns an erster Stelle,
keine 0815 Massageth...
Was heißt denn genau, wenn im vertrag "einschlägige vorschriften der praxis sind mir bekannt" steht?
Interessiert mich nur mal, ne freundin hat mich gefragt.
Vielen dank für eure hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe leutchen!
Was heißt denn genau, wenn im vertrag "einschlägige vorschriften der praxis sind mir bekannt" steht?
Interessiert mich nur mal, ne freundin hat mich gefragt.
Vielen dank für eure hilfe.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Am besten sollte deine Freundin den Vertragspartner fragen.
Ich würde bei einer solchen Formulierung darauf bestehen (1) diese Vorschriften zwecks Einsichtnahme, ggf. Kopie, vorgelegt zu bekommen und (2) diese Formulierung präzisieren.
Es wird vermutlich um die Rahmenverträge und deren Anlagen gehen, es könnte aber auch sein das in deiner Praxis das viertelstündliche Wischen des Behandlungsbanksnasenschlitzes mit 70%iger Ethanolwasserlösung vorgeschreben ist. Nichts genaues weiß man nicht solange die weiteren relevanten Passagen des Vertrages unbekannt sind :)
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Papa Alpaka schrieb:
Das bedeutet dir wurde ein Ordner gezeigt auf dem steht "Einschlägige Vorschriften...".
Ich würde bei einer solchen Formulierung darauf bestehen (1) diese Vorschriften zwecks Einsichtnahme, ggf. Kopie, vorgelegt zu bekommen und (2) diese Formulierung präzisieren.
Es wird vermutlich um die Rahmenverträge und deren Anlagen gehen, es könnte aber auch sein das in deiner Praxis das viertelstündliche Wischen des Behandlungsbanksnasenschlitzes mit 70%iger Ethanolwasserlösung vorgeschreben ist. Nichts genaues weiß man nicht solange die weiteren relevanten Passagen des Vertrages unbekannt sind :)
Eigentlich logisch, oder?
Gruß Britt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
vielen dank!!!
"Was heißt denn genau, wenn im vertrag "einschlägige vorschriften der praxis sind mir bekannt" steht?"
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Ramona Völlkopf schrieb:
Was das heißt, weiß hier aber auch keiner, oder?
"Was heißt denn genau, wenn im vertrag "einschlägige vorschriften der praxis sind mir bekannt" steht?"
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
:)...das man sie gelesen haben sollte(müßte)..oder zur Einsicht bekommen hat.....wenn nicht würde ich diesen Satz streichen...
MfG
JürgenK
Sonst ist es vieleicht wie mit dem Kleingedruckten bei Verträgen, wo meist der "Pferdefuß" versteckt ist.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Nein, woher sollen wir das wissen? Ich fasse es so auf, dass der PI einen eigenen Katalog mit Regeln für seine Praxis gemacht hat. Deswegen finde ich es ja so wichtig, dass AT sich das genau durchliest, eine Kopie verlangt und erst dann unterschreibt.
Sonst ist es vieleicht wie mit dem Kleingedruckten bei Verträgen, wo meist der "Pferdefuß" versteckt ist.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wenn ich so etwas unterschreiben soll, würde ich natürlich eine Kopie der "einschlägigen Vorschriften der Praxis" als Anhang in meinem Vertrag verlangen. Unterschreibst du das nur und hast selbst keine Kopie, dann können ja im Nacherein Änderungen an den "einschlägigen Vorschriften" vorgenommen werden.
Eigentlich logisch, oder?
Gruß Britt
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