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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, mein Arbeitgeber zahlt mir 50% des Bobath Grundkurs. Dafür soll ich mich 2 Jahre nach erhalt des Scheins verpflichten. Kommt mir etwas lang vor. Was meint ihr dazu ? Danke.
Zahlt der AG "nur" 50% der Kursgebühr oder auch Fahrt- und Übernachtungskosten??
Rechtlich gilt: Wenn ein AG eine Fobiteilnahme vom AN verlangt, muß der AG die GESAMTEN Kosten tragen.
Beteiligt der AG sich freiwillig an der Fobi, die der AN sich selbst wünscht, kann vertraglich eine sog. Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Gesamtsumme der Rückzahlung der vom AG getragenen Fobikosten würde dann monatlich um die Summe kleiner, die der AN vorzeitig aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet (nur bei Kündigung durch AN!!).
Die Länge der Bindungsdauer für den AN an den Betrieb richtet sich nach der Länge der Fortbildung (in Kalender-Tagen).
Bei einer Fobi, die insgesamt um 20 Tage dauert, darf eine Bindung von 6 Monaten abgeschlossen werden.
Bei einer Fobi von 40 Tagen, eine Bindung von 1 Jahr.
Usw usw..
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Genannte Bindungsdauer für: AG zahlt 100% und bezahlter Fortbildungsurlaub.
Sonst dürfte die Bindungsdauer noch kürzer sein.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Das sind Zahlen, die ich so auch in Erinnerung habe – wobei jedes Gericht da sicherlich andere Maßstäbe ansetzt.
Genannte Bindungsdauer für: AG zahlt 100% und bezahlter Fortbildungsurlaub.
Sonst dürfte die Bindungsdauer noch kürzer sein.
Gruß redvine
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chipchap schrieb:
Wieviel Tage insgesamt dauert der Kurs?
Zahlt der AG "nur" 50% der Kursgebühr oder auch Fahrt- und Übernachtungskosten??
Rechtlich gilt: Wenn ein AG eine Fobiteilnahme vom AN verlangt, muß der AG die GESAMTEN Kosten tragen.
Beteiligt der AG sich freiwillig an der Fobi, die der AN sich selbst wünscht, kann vertraglich eine sog. Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Gesamtsumme der Rückzahlung der vom AG getragenen Fobikosten würde dann monatlich um die Summe kleiner, die der AN vorzeitig aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet (nur bei Kündigung durch AN!!).
Die Länge der Bindungsdauer für den AN an den Betrieb richtet sich nach der Länge der Fortbildung (in Kalender-Tagen).
Bei einer Fobi, die insgesamt um 20 Tage dauert, darf eine Bindung von 6 Monaten abgeschlossen werden.
Bei einer Fobi von 40 Tagen, eine Bindung von 1 Jahr.
Usw usw..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kurs geht insgesamt 15 Tage...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
AG zahlt keine Unterkunft und auch kein Spritgeld....wer sagt das ich kündigen will???
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mia73 schrieb:
Ich bekomme 2/3 der Kurskosten und Freistellung von 45 Tagen und bin 1 Jahr verpflichtet.
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Cavex schrieb:
Ja das kommt mir aber auch extrem lang vor. Kurs vom AG zu 50 % bezahlen lassen und dann sofort kündigen. Ist ja scheinbar gängige Praxis. Mir fehlen die Worte. Immer wieder lustig hier im Forum.
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Dream13 schrieb:
Mein Ex-AG hatte mich damals verpflichtet den Kurs zu machen. Er hat voll gezahlt, aber keine Unterkunft und keinen Sprit. Nach einem Jahr hab ich gekündigt und er einfach kein Lohn mehr gezahlt.... Ein Brief vom Anwalt und ich hatte mein Geld. Völlig rechtswidrig die Sache.... :sunglasses:
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Shakespeare schrieb:
Gem. Rechtsprechung, gilt eine Bindungsdauer bei Kursen bis 4 Wochen, von 6 Monaten als angemessen. Das setzt allerdings eine komplette Finanzierung voraus. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen die im beschriebenen Fall nicht erkennbar sind. Im Falle einer nur 50% Finanzierung ggf. noch zeitlichen Abzug vom Erholungsurlaub, dürfte nach gängiger Rechtsprechung überhaupt keine Betriebsbindung als angemessen gelten. Man kann also als Arbeitnehmer getrost etwaige Verträge unterschreiben und kündigen wie man will. Die Tatsache, dass viele Arbeitgeber im Physio-Bereich glauben mit einer halben Kursgebühr und manchmal auch noch ohne einen entsprechenden Fortbildungsurlaub ihre Mitarbeiter zu irgendetwas verpflichten zu können erschreckt und amüsiert gleichermaßen. Wir backen hier doch umsatzmäßig derartig kleine Brötchen, dass daraus wohl die eine oder die andere Wahrnehmungsstörung resultieren muss...
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