Du liebst es, Menschen zu helfen
und dabei ein Lächeln auf ihre
Gesichter zu zaubern? Dann bist du
bei uns genau richtig!
Wir sind ein dynamisches neues Team
in der Physiotherapie Praxis
Klöcker, das so seit Dezember 2023
zusammenarbeitet, und wir suchen
eine/n engagierte/n
Physiotherapeut/in, der/die mit
Leidenschaft, Empathie und einer
Prise Humor unser Team verstärkt.
Was dich bei uns erwartet:
• Ein herzliches Team: Bei uns
wird Teamarbeit großgeschrieben!
Wir unterstützen uns ...
und dabei ein Lächeln auf ihre
Gesichter zu zaubern? Dann bist du
bei uns genau richtig!
Wir sind ein dynamisches neues Team
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Klöcker, das so seit Dezember 2023
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wird Teamarbeit großgeschrieben!
Wir unterstützen uns ...
und kurze Frage, da mir der freundliche Mitarbeiter in der Bezirks-VW das nicht sicher beantworten wollte und sein wissender Kollege schon im Urlaub sei.....??!!
Ab wann zahlt die BG bei AU eines Selbständigen PI das Verletztengeld (ab 1. Tag, 4. Wo., 7. Wo)
Danke schon mal für eine Info.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
und kurze Frage, da mir der freundliche Mitarbeiter in der Bezirks-VW das nicht sicher beantworten wollte und sein wissender Kollege schon im Urlaub sei.....??!!
Ab wann zahlt die BG bei AU eines Selbständigen PI das Verletztengeld (ab 1. Tag, 4. Wo., 7. Wo)
Danke schon mal für eine Info.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
... bei mir war es vom ersten Tag an. Später kamen die Zahlungen von der AOK.
LG ergonosis
Verletztengeld für Unternehmerinnen und Unternehmer
Die Verletztengeldberechnung und Auszahlung richtet sich nach den Regelungen unserer Satzung. Hiernach beträgt das Verletztengeld den 450. Teil der abgeschlossenen Versicherungssumme. Für die Dauer der Verletztengeldzahlung wird geprüft, ob Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuführen sind. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht nach Ablauf der dritten Woche nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, bei stationärer Behandlung mit deren Beginn. Besteht bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf Krankengeld, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
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Hatte auf der BGW Seite auch gesucht, aber nur die Info mit dem 450. Teil gefunden......von 3 Wochen
bzw. anderen Zeitfenstern hab ich nichts finden können (oder bin zu blind... :tired_face:)
Scheint jede BG etwas unterschiedlich zu handhaben.
Bist Du sicher, dass das auch für die BGW gilt...?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Xela!!
Hatte auf der BGW Seite auch gesucht, aber nur die Info mit dem 450. Teil gefunden......von 3 Wochen
bzw. anderen Zeitfenstern hab ich nichts finden können (oder bin zu blind... :tired_face:)
Scheint jede BG etwas unterschiedlich zu handhaben.
Bist Du sicher, dass das auch für die BGW gilt...?
.. hab ich nicht aufgepasst.
Vllt. hier durchwurschteln. So groß kann der Unterschied zum Handel nicht sein.
Medien-Center - Satzung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW-online
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Xela schrieb:
Upps
.. hab ich nicht aufgepasst.
Vllt. hier durchwurschteln. So groß kann der Unterschied zum Handel nicht sein.
Medien-Center - Satzung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW-online
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Meine BG zahlt ab dem ersten Tag.
Gruß von Monique
Mindestsatz sind 20.000€, daher gibts 44,44€ pro Kalendertag. (450tel)
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TheStonie schrieb:
Für selbständige wird Verletztengeld ab dem 1. Tag gezahlt, je nach Versicherungssumme.
Mindestsatz sind 20.000€, daher gibts 44,44€ pro Kalendertag. (450tel)
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Xela schrieb:
Verletztengeld — bghw BGHW-Website
Verletztengeld für Unternehmerinnen und Unternehmer
Die Verletztengeldberechnung und Auszahlung richtet sich nach den Regelungen unserer Satzung. Hiernach beträgt das Verletztengeld den 450. Teil der abgeschlossenen Versicherungssumme. Für die Dauer der Verletztengeldzahlung wird geprüft, ob Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuführen sind. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht nach Ablauf der dritten Woche nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, bei stationärer Behandlung mit deren Beginn. Besteht bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein Anspruch auf Krankengeld, entsteht der Anspruch auf Verletztengeld bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
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