Du suchst keine 08/15-Praxis,
sondern ein Team, das
zusammenhält, lacht, sich
austauscht und sich gegenseitig
unterstützt? Dann bist du bei uns
genau richtig.
Wir bieten:
Ein fröhliches, herzliches Team,
inklusive einer blinden Kollegin
mit Hund, die unser Miteinander auf
besondere Weise bereichert.
Schöne, helle Praxisräume und
Patienten, die unsere Arbeit
wertschätzen
Hausbesuche in fußläufiger
Entfernung, entspannt und
überschaubar
Fortbildungen, Austausch und die
Möglichkeit, ...
sondern ein Team, das
zusammenhält, lacht, sich
austauscht und sich gegenseitig
unterstützt? Dann bist du bei uns
genau richtig.
Wir bieten:
Ein fröhliches, herzliches Team,
inklusive einer blinden Kollegin
mit Hund, die unser Miteinander auf
besondere Weise bereichert.
Schöne, helle Praxisräume und
Patienten, die unsere Arbeit
wertschätzen
Hausbesuche in fußläufiger
Entfernung, entspannt und
überschaubar
Fortbildungen, Austausch und die
Möglichkeit, ...
Ich habe eine Karteileiche gefunden!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie sind die Fristen für die Abrechnung von BG Rezepten?
Ich habe eine Karteileiche gefunden!
Wenn du dir unsicher bist: einfach einreichen, die werden sich melden wenn es etwas zu bemängeln gibt oder ohne weitere Fragen überweisen ;)
Gefällt mir
Ich bin jetzt auch endlich telefonisch bis an die Abrechnungsstelle einer BG gekommen. Tatsächlich 4 Jahre ab Austellungsdatum.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
Ich bin jetzt auch endlich telefonisch bis an die Abrechnungsstelle einer BG gekommen. Tatsächlich 4 Jahre ab Austellungsdatum.
mangels anderer Regelung in der seit 2007 unveränderten Vereinbarung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I.
Danach beginnt die 4-jährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, sprich immer zum 31.12. des Jahres, in dem die medizinische Leistung erbracht wurde.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
W. Stangner schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
mangels anderer Regelung in der seit 2007 unveränderten Vereinbarung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I.
Danach beginnt die 4-jährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, sprich immer zum 31.12. des Jahres, in dem die medizinische Leistung erbracht wurde.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Stand meines Wissens: Drei Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres in welchem die Forderung entstanden ist.
Wenn du dir unsicher bist: einfach einreichen, die werden sich melden wenn es etwas zu bemängeln gibt oder ohne weitere Fragen überweisen ;)
Mein Profilbild bearbeiten