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Anonymer Teilnehmer
15.05.2021 19:01
Wie sind die Fristen für die Abrechnung von BG Rezepten?
Ich habe eine Karteileiche gefunden!
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Wie sind die Fristen für die Abrechnung von BG Rezepten? Ich habe eine Karteileiche gefunden!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wie sind die Fristen für die Abrechnung von BG Rezepten?
Ich habe eine Karteileiche gefunden!

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Papa Alpaka
16.05.2021 01:43
Stand meines Wissens: Drei Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres in welchem die Forderung entstanden ist.

Wenn du dir unsicher bist: einfach einreichen, die werden sich melden wenn es etwas zu bemängeln gibt oder ohne weitere Fragen überweisen ;)
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• ali
Stand meines Wissens: Drei Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres in welchem die Forderung entstanden ist. Wenn du dir unsicher bist: einfach einreichen, die werden sich melden wenn es etwas zu bemängeln gibt oder ohne weitere Fragen überweisen ;)
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Anonymer Teilnehmer
01.10.2021 10:34
Danke!
Ich bin jetzt auch endlich telefonisch bis an die Abrechnungsstelle einer BG gekommen. Tatsächlich 4 Jahre ab Austellungsdatum.
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• USpre
Danke! Ich bin jetzt auch endlich telefonisch bis an die Abrechnungsstelle einer BG gekommen. Tatsächlich 4 Jahre ab Austellungsdatum.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke!
Ich bin jetzt auch endlich telefonisch bis an die Abrechnungsstelle einer BG gekommen. Tatsächlich 4 Jahre ab Austellungsdatum.

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W. Stangner
02.10.2021 19:51
@Anonymer Teilnehmer
mangels anderer Regelung in der seit 2007 unveränderten Vereinbarung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I.
Danach beginnt die 4-jährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, sprich immer zum 31.12. des Jahres, in dem die medizinische Leistung erbracht wurde.
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] mangels anderer Regelung in der seit 2007 unveränderten Vereinbarung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I. Danach beginnt die 4-jährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, sprich immer zum 31.12. des Jahres, in dem die medizinische Leistung erbracht wurde.
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W. Stangner schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
mangels anderer Regelung in der seit 2007 unveränderten Vereinbarung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I.
Danach beginnt die 4-jährige Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, sprich immer zum 31.12. des Jahres, in dem die medizinische Leistung erbracht wurde.

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Papa Alpaka schrieb:

Stand meines Wissens: Drei Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres in welchem die Forderung entstanden ist.

Wenn du dir unsicher bist: einfach einreichen, die werden sich melden wenn es etwas zu bemängeln gibt oder ohne weitere Fragen überweisen ;)



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