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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Verjährung für Rückforderung?

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Verjährung für Rückforderung?
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FOS
24.01.2019 07:33
Hallo liebe Kollegen.
Habe soeben eine Rückforderung eines Abrechnungszentrums von einem Rezept von Juli 2015 bekommen! Verjährt so Etwas nicht?
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Hallo liebe Kollegen. Habe soeben eine Rückforderung eines Abrechnungszentrums von einem Rezept von Juli 2015 bekommen! Verjährt so Etwas nicht?
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FOS schrieb:

Hallo liebe Kollegen.
Habe soeben eine Rückforderung eines Abrechnungszentrums von einem Rezept von Juli 2015 bekommen! Verjährt so Etwas nicht?

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Tempelritter
24.01.2019 08:37
Nach 4 Jahren verjährt das, also ist das noch im Rahmen, außer beim VdEK da sind Beanstandungen innerhalb von 6 Monate festgeschrieben. Also schau in deine R-Verträge.
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Nach 4 Jahren verjährt das, also ist das noch im Rahmen, außer beim VdEK da sind Beanstandungen innerhalb von 6 Monate festgeschrieben. Also schau in deine R-Verträge.
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FOS
24.01.2019 09:26
Danke für den Tip :thumbsdown:
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Danke für den Tip :thumbsdown:
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FOS schrieb:

Danke für den Tip :thumbsdown:

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therapeutin
24.01.2019 10:02
je nach Vertrag...Berlin AOK z.B. 12 Monate
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je nach Vertrag...Berlin AOK z.B. 12 Monate
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therapeutin schrieb:

je nach Vertrag...Berlin AOK z.B. 12 Monate

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therapeutin
24.01.2019 10:05
nur zur Info:



"In der vergangenen Zeit haben einige IFK-Mitglieder Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) erhalten, die über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen und größtenteils das Jahr 2014 betreffen. Diese wurden von dem Abrechnungszentrum DDG zu Unrecht verschickt und müssen demnach nicht bezahlt werden.

Der IFK hatte die DDG und die HEK darauf hingewiesen, dass Beanstandungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungseingang schriftlich geltend gemacht werden müssen. So ist es im Rahmenvertrag zwischen dem vdek und den Berufsverbänden in § 12 Absatz 9 Satz 3 festgehalten. Die Kasse zeigte daraufhin Einsehen und sicherte zu, dass sämtliche Rückforderungen aus dem betreffenden Zeitraum gegenstandslos sind. Die betroffenen Leistungserbringer werden hierzu von der DDG in den nächsten Tagen noch einmal angeschrieben und separat informiert. "
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• ali
nur zur Info: "In der vergangenen Zeit haben einige IFK-Mitglieder Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) erhalten, die über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen und größtenteils das Jahr 2014 betreffen. Diese wurden von dem Abrechnungszentrum DDG zu Unrecht verschickt und müssen demnach nicht bezahlt werden. Der IFK hatte die DDG und die HEK darauf hingewiesen, dass Beanstandungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungseingang schriftlich geltend gemacht werden müssen. So ist es im Rahmenvertrag zwischen dem vdek und den Berufsverbänden in § 12 Absatz 9 Satz 3 festgehalten. Die Kasse zeigte daraufhin Einsehen und sicherte zu, dass sämtliche Rückforderungen aus dem betreffenden Zeitraum gegenstandslos sind. Die betroffenen Leistungserbringer werden hierzu von der DDG in den nächsten Tagen noch einmal angeschrieben und separat informiert. "
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therapeutin schrieb:

nur zur Info:



"In der vergangenen Zeit haben einige IFK-Mitglieder Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) erhalten, die über den Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen und größtenteils das Jahr 2014 betreffen. Diese wurden von dem Abrechnungszentrum DDG zu Unrecht verschickt und müssen demnach nicht bezahlt werden.

Der IFK hatte die DDG und die HEK darauf hingewiesen, dass Beanstandungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungseingang schriftlich geltend gemacht werden müssen. So ist es im Rahmenvertrag zwischen dem vdek und den Berufsverbänden in § 12 Absatz 9 Satz 3 festgehalten. Die Kasse zeigte daraufhin Einsehen und sicherte zu, dass sämtliche Rückforderungen aus dem betreffenden Zeitraum gegenstandslos sind. Die betroffenen Leistungserbringer werden hierzu von der DDG in den nächsten Tagen noch einmal angeschrieben und separat informiert. "

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ali
24.01.2019 11:32
therapeutin schrieb am 24.1.19 10:05:
nur zur Info:



"In der vergangenen Zeit haben einige IFK-Mitglieder Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) erhalten,


gleichlautende Infos von anderen Verbänden
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[zitat]therapeutin schrieb am 24.1.19 10:05: nur zur Info: "In der vergangenen Zeit haben einige IFK-Mitglieder Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) erhalten, [/zitat] gleichlautende Infos von anderen Verbänden
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ali schrieb:

therapeutin schrieb am 24.1.19 10:05:
nur zur Info:



"In der vergangenen Zeit haben einige IFK-Mitglieder Rückforderungen der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) erhalten,


gleichlautende Infos von anderen Verbänden

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Tempelritter
24.01.2019 15:41
Nur wissen wir weder welche GKV noch das Bundesland. Allein der VdEK Vertrag hat bundesweit Gültigkeit.
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Nur wissen wir weder welche GKV noch das Bundesland. Allein der VdEK Vertrag hat bundesweit Gültigkeit.
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Tempelritter schrieb:

Nur wissen wir weder welche GKV noch das Bundesland. Allein der VdEK Vertrag hat bundesweit Gültigkeit.

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Tempelritter schrieb:

Nach 4 Jahren verjährt das, also ist das noch im Rahmen, außer beim VdEK da sind Beanstandungen innerhalb von 6 Monate festgeschrieben. Also schau in deine R-Verträge.



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