Zur Verstärkung unseres Teams der
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
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Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
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Wie würdet ihr das sehen. Religionsfreiheit ist ja OK, aber wenn es die Arbeit beeinträchtigt?
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idefix- schrieb:
Hätte da mal eine Frage, wenn unsere Rezikraft nicht da ist und wir alle am werkeln, dann übernimmt unsere Zgefrau manchmal das Telephon, bis jetzt ging es immer super die letzten 10 Jahre. Nun ist die Sache so, das sie Zeuge Jehovas ist und seit ca. einem Jahr bei der Arbeit immer mit einem Inear rumläuft und den ganzen Tag Ihre Predigten hört. Leider häuft es sich seit dem, dass Infos am Telfon nicht oder falsch weitergegeben werden oder an uns auch falsche Mitteilungen vom Patienten ankommen. Kann ich nun das tragen des Inears verbieten und somit das hören der Predigten während der Arbeitszeit.
Wie würdet ihr das sehen. Religionsfreiheit ist ja OK, aber wenn es die Arbeit beeinträchtigt?
Das gebietet auch die Höflichkeit.
Völlig unabhängig, was sie hört. Könnte ja auch Musik oder ein Hörbuch sein.
Beim Putzen außerhalb der Patientenzeiten würde ich das nicht verbieten, wenn die Arbeit gut gemacht wird.
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RoFo schrieb:
Selbstverständlich kannst du das verbieten, zumindest, wenn sie Telefondienst macht und Patienten anwesend sind.
Das gebietet auch die Höflichkeit.
Völlig unabhängig, was sie hört. Könnte ja auch Musik oder ein Hörbuch sein.
Beim Putzen außerhalb der Patientenzeiten würde ich das nicht verbieten, wenn die Arbeit gut gemacht wird.
Religionsfreiheit hin oder her: Wenn sie sich die Freiheit nehmen möchte bei der Arbeit Kopfhörer zu tragen hast du die Freiheit, ihr die freie Wahl des nächsten Arbeitsplatzes zu ermöglichen...
**ja, ich hab mir mit den Anfangs-As Mühe gegeben ;)
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FFGG schrieb:
Ist das was für den 1.April?
Ist das was für den 1.April?
Ich fand das https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/ueberpruefung-der-praxis-durch-kassen/25/165535/165535#msg-165535
wäre was für den 1. April
Wenn sich jemand eine Zeugen-
Predigt in der Arbeitszeit reinpfeifft, ist das was fürs Arbeitsamt. :unamused:
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Xela schrieb:
FFGG schrieb am 30.11.18 08:02:
Ist das was für den 1.April?
Ich fand das https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/ueberpruefung-der-praxis-durch-kassen/25/165535/165535#msg-165535
wäre was für den 1. April
Wenn sich jemand eine Zeugen-
Predigt in der Arbeitszeit reinpfeifft, ist das was fürs Arbeitsamt. :unamused:
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Papa Alpaka schrieb:
Nachdem ich gerade ein paar mal lesen musste um Inear als In-Ohr-Kopfhörer zu entschlüsseln (sorry, der Tag war lang und der Schlaf kurz ;)): Nachdem der gesunde Menschenverstand nicht hilft bietet es sich an, eine Dienstanweisung zu geben das ausschließlich die Telefonistin mit dem auf's Telefon geschalteten Ohrknopf Patientenkontakt haben darf, alle anderen haben beide Ohren freizuhalten um, wie bereits geschehen, Störungen in der Informationsweitergabe zu vermindern. Von da aus die übliche Eskalation: Anweisung, Anweisung schriftlich ausdrücklich bestätigen, Aufhebung des Arbeitsverhältnisses (Alternativ: Ausschließlich Arbeiten anweisen** die keinen Kundenkontakt beinhalten).
Religionsfreiheit hin oder her: Wenn sie sich die Freiheit nehmen möchte bei der Arbeit Kopfhörer zu tragen hast du die Freiheit, ihr die freie Wahl des nächsten Arbeitsplatzes zu ermöglichen...
**ja, ich hab mir mit den Anfangs-As Mühe gegeben ;)
mach dir kein schlechtes Gewissen - das hat mit Religionsfreiheit doch gar nichts zu tun. Du stellst doch ihre Religion nicht in Frage !!!
Als Verkäuferin oder Busfahrerin dürfte sie das auch nicht - das gibt der Arbeitsplatz doch vor und hat nichts mit deiner persönlichen Meinung oder Toleranz zu tun.
Ich würde ihr ruhig und sachlich sagen, dass nachweislich mehrfach Sachen schiefgelaufen sind und Du deshalb möchtest, dass das Inear zukünftig während der Arbeit nicht getragen wird. Punkt !!! Rechtfertige Dich nicht so viel, getroffene Hunde bellen und Du hast keinen Grund, Dich getroffen fühlen zu müssen.
Liebe Grüße!
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Anja E schrieb:
Hallo Idefix,
mach dir kein schlechtes Gewissen - das hat mit Religionsfreiheit doch gar nichts zu tun. Du stellst doch ihre Religion nicht in Frage !!!
Als Verkäuferin oder Busfahrerin dürfte sie das auch nicht - das gibt der Arbeitsplatz doch vor und hat nichts mit deiner persönlichen Meinung oder Toleranz zu tun.
Ich würde ihr ruhig und sachlich sagen, dass nachweislich mehrfach Sachen schiefgelaufen sind und Du deshalb möchtest, dass das Inear zukünftig während der Arbeit nicht getragen wird. Punkt !!! Rechtfertige Dich nicht so viel, getroffene Hunde bellen und Du hast keinen Grund, Dich getroffen fühlen zu müssen.
Liebe Grüße!
Wie würdet ihr das sehen. Religionsfreiheit ist ja OK, aber wenn es die Arbeit beeinträchtigt?
... das würde dann doch wohl eher unter Sektenfreiheit laufen? :unamused:
Die Ausübung ihrer Religion kann vor und nach der Arbeit und in den Pausen erfolgen. Während der Arbeitszeit hat sie keinen Anspruch darauf.
LG ergonosis
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Gebetspausen: Muss der Arbeitgeber diese einräumen?
Gebetspausen während der Arbeitszeit | Arbeit und Arbeitsrecht
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ergonosis schrieb:
idefix- schrieb am 29.11.18 16:47:
Wie würdet ihr das sehen. Religionsfreiheit ist ja OK, aber wenn es die Arbeit beeinträchtigt?
... das würde dann doch wohl eher unter Sektenfreiheit laufen? :unamused:
Die Ausübung ihrer Religion kann vor und nach der Arbeit und in den Pausen erfolgen. Während der Arbeitszeit hat sie keinen Anspruch darauf.
LG ergonosis
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