Gemeinsam Außergewöhnliches
leisten
Wer wir sind? Führender Anbieter
für Produkte und
Behandlungskonzepte in der
Physiotherapie. Was uns wichtig
ist? Eine erstklassige Qualität
für unsere Kund:innen. Der
respektvolle Umgang mit Mensch und
Natur. Und eine ausgewogene
Work-Life-Balance für unsere rund
90 Mitarbeiter:innen.
Das Physio Future Lab in Berlin
bietet Dir die einzigartige
Möglichkeit, in einer der
modernsten Physiopraxen der Stadt
zu arbeiten. Im Februar 2025
eröffnen wir ...
leisten
Wer wir sind? Führender Anbieter
für Produkte und
Behandlungskonzepte in der
Physiotherapie. Was uns wichtig
ist? Eine erstklassige Qualität
für unsere Kund:innen. Der
respektvolle Umgang mit Mensch und
Natur. Und eine ausgewogene
Work-Life-Balance für unsere rund
90 Mitarbeiter:innen.
Das Physio Future Lab in Berlin
bietet Dir die einzigartige
Möglichkeit, in einer der
modernsten Physiopraxen der Stadt
zu arbeiten. Im Februar 2025
eröffnen wir ...
Ich habe eine Patientin (Privatversichert bei der debeka, beihilfeberechtigt). Ihre Versicherung hat ihr nun nicht den vollen Rechnungswert erstattet, demnach bleibt sie auf Kosten sitzen. Patientin hat chron. Beschwerden und bekommt regelmäßig KG und MT. Wir berechnen den 2-fachen vdek-Satz.
Die debeka stützt sich auf die Aussage, sie übernehmen nichts von der Rechnung, da das Landesamt für Besoldung für die Kürzungen verantwortlich ist und die debeka sich nur danach richtet.
Die Patientin hat eine klassische private Vers. bei der debeka, nicht etwa nur einen Basistarif.
Liege ich falsch in meiner Annahme, dass doch dann die debeka die Differenz zwischen dem was die Beihilfe übernimmt und dem Rechnungswert aufkommen "muss".
Die Patientin hat auf Anraten des Anwalts versucht gegen das Landesamt für Besoldung zu anzugehen, jedoch bevor es zur Klage kam ohne Aussicht auf Erfolg zurück gezogen (nachdem die gegenerische Partei Urteile FÜR das Landesamt für Besoldung vorgelegt hat).
Dass sie damit nicht durch gekommen wäre, war mir fast klar, die Beihilfesätze sind ja schließlich auf Landesebene festgelegt, aber wäre hier eine Klage gegen die debeka nicht der sinnvollere Weg?
Ich wundere mich, dass der Anwalt darauf gar nicht hingewiesen hat...
Kennt ihr zufällig Urteile, in denen Patienten erfolgreich gegen die debeka angegangen sind und eine Erstattung erwirkt haben?
Viele Grüße, Jessica
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Problem beschreiben
Jessica S. schrieb:
Guten Abend alle Miteinander :blush: .
Ich habe eine Patientin (Privatversichert bei der debeka, beihilfeberechtigt). Ihre Versicherung hat ihr nun nicht den vollen Rechnungswert erstattet, demnach bleibt sie auf Kosten sitzen. Patientin hat chron. Beschwerden und bekommt regelmäßig KG und MT. Wir berechnen den 2-fachen vdek-Satz.
Die debeka stützt sich auf die Aussage, sie übernehmen nichts von der Rechnung, da das Landesamt für Besoldung für die Kürzungen verantwortlich ist und die debeka sich nur danach richtet.
Die Patientin hat eine klassische private Vers. bei der debeka, nicht etwa nur einen Basistarif.
Liege ich falsch in meiner Annahme, dass doch dann die debeka die Differenz zwischen dem was die Beihilfe übernimmt und dem Rechnungswert aufkommen "muss".
Die Patientin hat auf Anraten des Anwalts versucht gegen das Landesamt für Besoldung zu anzugehen, jedoch bevor es zur Klage kam ohne Aussicht auf Erfolg zurück gezogen (nachdem die gegenerische Partei Urteile FÜR das Landesamt für Besoldung vorgelegt hat).
Dass sie damit nicht durch gekommen wäre, war mir fast klar, die Beihilfesätze sind ja schließlich auf Landesebene festgelegt, aber wäre hier eine Klage gegen die debeka nicht der sinnvollere Weg?
Ich wundere mich, dass der Anwalt darauf gar nicht hingewiesen hat...
Kennt ihr zufällig Urteile, in denen Patienten erfolgreich gegen die debeka angegangen sind und eine Erstattung erwirkt haben?
Viele Grüße, Jessica
Die Versicherung muss nur das, was dort vereinbart wurde.
Ich verstehe nicht, was das Vertragsverhältnis mit der Debeka mit dem Landesamt zu tun hat?!?!?
Das eine hat normalerweise nichts mit dem anderen zu tun...
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morpheus-06 schrieb:
Das steht so im Vertrag -> die Beihilfe/Landesamt und die Debeka erstatten gemeinsam max. die beihilfefähigen Höchstsätze, alles was darüber hinaus geht muss der Versicherte tragen.
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Frank Sommer schrieb:
wie bei jedem anderen beihilfeberechtigten Versicherten auch.
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Wonderwoman schrieb:
Das ist so nicht korrekt. Mein Bruder ist beihilfeberechtigt und bekommt pauschal 30% von der Zusatzversicherung.
Debeka?
Ich kenne Verträge, wo genau das drin steht wie ich es geschrieben hatte. Eine Höherversicherung wie die beihilfefähigen Höchstsätze ist nicht mehr möglich.
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morpheus-06 schrieb:
bis zu welchem Betrag?
Debeka?
Ich kenne Verträge, wo genau das drin steht wie ich es geschrieben hatte. Eine Höherversicherung wie die beihilfefähigen Höchstsätze ist nicht mehr möglich.
Keine Ahnung bis zu welchem Betrag. Kenne den Vertrag natürlich nicht.
Aber mein Bruder rechnet darüber alles ab...
Es herrscht ja Vertragsfreiheit... und da scheint es solche und solche Verträge zu geben.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, Debeka.
Keine Ahnung bis zu welchem Betrag. Kenne den Vertrag natürlich nicht.
Aber mein Bruder rechnet darüber alles ab...
Es herrscht ja Vertragsfreiheit... und da scheint es solche und solche Verträge zu geben.
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morpheus-06 schrieb:
ich kenne das von einer guten Bekannten, beihilfeberechtigt und bei der Debeka versichert. Landesamt für Besoldung 70% + Debeka 30% = 100% bis zum beihilfefähigen Höchstsatz für Heilmittel. Alles was darüber hinaus geht muss sie selbst bezahlen.
Nichtsdestotrotz weiß der Versicherte vorher, was er erstattet bekommt, wenn es so im Vertrag steht.
Ich finde nicht, dass das dann zu beanstanden wäre.
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Wonderwoman schrieb:
OK. Kann ich natürlich nicht sagen, ob da tatsächlich eine solche Grenze im Vertrag steht.
Nichtsdestotrotz weiß der Versicherte vorher, was er erstattet bekommt, wenn es so im Vertrag steht.
Ich finde nicht, dass das dann zu beanstanden wäre.
genau, der Versicherte sollte wissen was er erstattet bekommt, bzw. was in seinem Vertrag steht.
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morpheus-06 schrieb:
"Ich finde nicht, dass das dann zu beanstanden wäre."
genau, der Versicherte sollte wissen was er erstattet bekommt, bzw. was in seinem Vertrag steht.
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SGBV schrieb:
Kann ich bestätigen (LKH Beihilfetarif hat keine Begrenzung auf beihilfefähige Höchstsätze, Signal-Iduna bietet so etwas auch an Signal Iduna PKV Top-Angebote für Beihilfeberechtigte | Finanzcheck). Es gibt sie noch, die Tarife, die diese Beschränkung nicht haben, man muss nur danach suchen.
[bearbeitet am 12.11.13 14:31]
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Wonderwoman schrieb:
:flushed: Wir wieder einer Meinung. Nein Nein... irgendwas läuft hier falsch. Daran müssen wir dringend arbeiten. :smile:
[bearbeitet am 12.11.13 14:31]
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morpheus-06 schrieb:
d. h. die Debeka würde den Aufpreis, sagen wir mal zum 2,3-fachen Satz bezahlen, ohne das der Versicherte zuzahlen muss?
beihilfefähiger Höchstsatz KG 19,50€, tatsächlicher Preis angenommen 24€
Beihilfe zahlt (je nach Prozentsatz, nehmen wir mal 50%) 19,50€ zu 50%, also 9,75€. PKV zahlt 50% des tatsächlichen Preises : 50% von 24€ = 12€.
Ich bekomme 21,75 von den gezahlten 24€. Auf 2,25€ bleibe ich sitzen, was ja o.k. ist, weil es ungefähr der gesetzl. Zuzahlung entspricht.
Wenn ich einen schlechten Vertrag (mit Begrenzung auf den beihilfefähigen Höchstsatz) habe, bekomme ich von PKV und Beihilfe je 9,75€, also nur 19,50€ von 24€ pro Behandlung.
Wer eine PKV abschließen möchte, ist bei einem Verein auf Gegenseitigkeit besser aufgehoben, als z.B. bei einer AG, weil Profiterzielung dort nicht im Vordergrund steht (jedenfalls offiziell). Diese PKVn haben meist auch die besseren Verträge. Zur debeka kann ich nichts sagen - kenne die Tarife nicht.
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SGBV schrieb:
Wenn man einen guten Vertrag (einen ohne Begrenzung auf den beihilfefähigen Höchstsatz, GOÄ-Preise oder sonstigen Humbug) hat, läuft das so:
beihilfefähiger Höchstsatz KG 19,50€, tatsächlicher Preis angenommen 24€
Beihilfe zahlt (je nach Prozentsatz, nehmen wir mal 50%) 19,50€ zu 50%, also 9,75€. PKV zahlt 50% des tatsächlichen Preises : 50% von 24€ = 12€.
Ich bekomme 21,75 von den gezahlten 24€. Auf 2,25€ bleibe ich sitzen, was ja o.k. ist, weil es ungefähr der gesetzl. Zuzahlung entspricht.
Wenn ich einen schlechten Vertrag (mit Begrenzung auf den beihilfefähigen Höchstsatz) habe, bekomme ich von PKV und Beihilfe je 9,75€, also nur 19,50€ von 24€ pro Behandlung.
Wer eine PKV abschließen möchte, ist bei einem Verein auf Gegenseitigkeit besser aufgehoben, als z.B. bei einer AG, weil Profiterzielung dort nicht im Vordergrund steht (jedenfalls offiziell). Diese PKVn haben meist auch die besseren Verträge. Zur debeka kann ich nichts sagen - kenne die Tarife nicht.
Das hab ich mir auch gerade ausgerechnet.
KG + MT wären dann rund 5€ Selbstbeteiligung pro Behandlung.
Lohnt da der Aufwand zum RA zu gehen?
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Frank Sommer schrieb:
"Auf 2,25€ bleibe ich sitzen"
Das hab ich mir auch gerade ausgerechnet.
KG + MT wären dann rund 5€ Selbstbeteiligung pro Behandlung.
Lohnt da der Aufwand zum RA zu gehen?
Wenn ich dagegen jedes mal auf 4,50€ sitzen bleibe, wovon 2,25€ PKV-vertragswidrig nicht gezahlt werden, wäre das schon ein Grund zum Anwalt zu gehen. Man weiß ja nicht, wie oft man künftig noch Therapie braucht. Und man bezahlt ja auch den Beitrag für die volle Leistung.
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SGBV schrieb:
Wenn ich auf 2,25€ im o.g. Beispiel sitzen bleibe, ist das o.k. (betrifft den PKV-Vertrag überhaupt nicht).
Wenn ich dagegen jedes mal auf 4,50€ sitzen bleibe, wovon 2,25€ PKV-vertragswidrig nicht gezahlt werden, wäre das schon ein Grund zum Anwalt zu gehen. Man weiß ja nicht, wie oft man künftig noch Therapie braucht. Und man bezahlt ja auch den Beitrag für die volle Leistung.
> \"Auf 2,25€ bleibe ich sitzen\"
> Das hab ich mir auch gerade ausgerechnet.
> KG + MT wären dann rund 5€ Selbstbeteiligung pro Behandlung.
> Lohnt da der Aufwand zum RA zu gehen?
>
Hm.................berechtigte Frage.
Jetzt müsste man den Vertrag kennen. So wie ich es kenne, ist die Selbstbeteiligung deutlich höher, da nur der beihilfefähige Höchstsatz erstattet wird.
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morpheus-06 schrieb:
Frank Sommer schrieb:
> \"Auf 2,25€ bleibe ich sitzen\"
> Das hab ich mir auch gerade ausgerechnet.
> KG + MT wären dann rund 5€ Selbstbeteiligung pro Behandlung.
> Lohnt da der Aufwand zum RA zu gehen?
>
Hm.................berechtigte Frage.
Jetzt müsste man den Vertrag kennen. So wie ich es kenne, ist die Selbstbeteiligung deutlich höher, da nur der beihilfefähige Höchstsatz erstattet wird.
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morpheus-06 schrieb:
ist was vertragswidrig muss man dagegen angehen. Wie ich oben schon geschrieben hatte, ohne den Vertrag zu kennen ist eine Antwort schwer.
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Wonderwoman schrieb:
Du kannst von gar nichts ausgehen, weil Du die Inhalt der Police der Debeka mit Deinem Patienten kennst.
Die Versicherung muss nur das, was dort vereinbart wurde.
Ich verstehe nicht, was das Vertragsverhältnis mit der Debeka mit dem Landesamt zu tun hat?!?!?
Das eine hat normalerweise nichts mit dem anderen zu tun...
Bei KG sind es momentan 19,50 €, wenn ich mich nicht irre. Kostet es mehr (= Honorarverinbarungen lesen), bekäme sie von der Beihilfe nur den Höchstsatz. Rest muss sie selbst aufbringen oder sich einen günstigeren Therapeuten suchen. Die Debeka zahlt immer ihre Hälfte - voll.
Wir wissen das und würden gar nicht drauf kommen, der Debeka den nicht gezahlten Rest von der Beihilfe aufzudrücken!?? Geschweige denn gleich mit "Urteil" kommen oder so.
Oder habe ich da jetzt was misverstanden? Deine Patientin hätte wissen müssen, ob deine Preise höher liegen, als der beihilfefähige Satz.
Gruß eska
PS: genau wie es später oben beschrieben wird ... man muss halt seine Verträge LESEN ...
[bearbeitet am 13.11.13 06:09]
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Problem beschreiben
eska schrieb:
Meine Tochter ist auch beihilfeberechtigt und Debeka versichert (Polizei). Da sie erst 1 Jahr dabei ist, kenne ich ihre Verträge. Beihilfe und Debeke zahlen je 50% der Rechnung. Dabei hat die Debeka keine Höchstsätze, die Beihilfe schon.
Bei KG sind es momentan 19,50 €, wenn ich mich nicht irre. Kostet es mehr (= Honorarverinbarungen lesen), bekäme sie von der Beihilfe nur den Höchstsatz. Rest muss sie selbst aufbringen oder sich einen günstigeren Therapeuten suchen. Die Debeka zahlt immer ihre Hälfte - voll.
Wir wissen das und würden gar nicht drauf kommen, der Debeka den nicht gezahlten Rest von der Beihilfe aufzudrücken!?? Geschweige denn gleich mit "Urteil" kommen oder so.
Oder habe ich da jetzt was misverstanden? Deine Patientin hätte wissen müssen, ob deine Preise höher liegen, als der beihilfefähige Satz.
Gruß eska
PS: genau wie es später oben beschrieben wird ... man muss halt seine Verträge LESEN ...
[bearbeitet am 13.11.13 06:09]
Ich sehe die Patientin morgen, werde sie mal nach ihren genauen Vertragsmodalitäten fragen.
Ich habe aber fast im Gefühl, dass sie sich vor Abschluss der Honrarvereinbarung keine Information eingeholt hat, was und wie viel übernommen wird :unamused: ... aber das ist nur eine Vermutung.
Das sehe ich leider immer wieder bei Patienten, die unterschreiben blauäugig die HV (in der ganz klar der Hinweis steht, dass evt. nicht alles übernommen wird) und erst nach Rechnungsstellung stehen sie ganz verwundert in der Praxis oder rufen an und klären uns darüber auf, dass "wir entweder zu teuer sind" oder "woher sie denn wissen sollen, dass ihre Versicherung nur so wenig übernimmt" :confused: :confused: :confused: .
Mittlerweile kann ich dann nur noch mit dem Kopf schütteln, ich verstehe es einfach nicht, warum sich so wenige Privat Versicherte vorher darum kümmern ... :tired_face:
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Und wer lesen kann, der ist bekanntlich im Vorteil...
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Wonderwoman schrieb:
Solange Du Deine Preise in der Vereinbarung stehe hast, kannst Du Dir nichts vorwerfen lassen.
Und wer lesen kann, der ist bekanntlich im Vorteil...
Erfahrungsgemäß versuchen gerade Beamte immer wieder auf Dummenfang zu gehen und die Preise zu drücken.
Sie hat schließlich deine Honorarvereinbarung unterschrieben und es ist ihre Angelegenheit, was sie ersetzt bekommt. Laß dich da nicht verunsichern.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Da die Patientin beihilfeberechtigt ist, ist sie Beamtin und sollte eigentlich die Bedingungen kennen.
Erfahrungsgemäß versuchen gerade Beamte immer wieder auf Dummenfang zu gehen und die Preise zu drücken.
Sie hat schließlich deine Honorarvereinbarung unterschrieben und es ist ihre Angelegenheit, was sie ersetzt bekommt. Laß dich da nicht verunsichern.
Gruß Britt
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dicke schrieb:
Habe einer solchen Beamtin grade letzte Woche am Telefon meine Preise durchgegeben und sie wäre auch auf ca. 6,00 pro Behandlung sitzengeblieben. Sie ruft jetzt mal in den anderen Praxen bei uns an :smile: Schade...
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Wonderwoman schrieb:
Das ist aber wirklich schade... :smile: :clap:
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Jessica S. schrieb:
Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten.
Ich sehe die Patientin morgen, werde sie mal nach ihren genauen Vertragsmodalitäten fragen.
Ich habe aber fast im Gefühl, dass sie sich vor Abschluss der Honrarvereinbarung keine Information eingeholt hat, was und wie viel übernommen wird :unamused: ... aber das ist nur eine Vermutung.
Das sehe ich leider immer wieder bei Patienten, die unterschreiben blauäugig die HV (in der ganz klar der Hinweis steht, dass evt. nicht alles übernommen wird) und erst nach Rechnungsstellung stehen sie ganz verwundert in der Praxis oder rufen an und klären uns darüber auf, dass "wir entweder zu teuer sind" oder "woher sie denn wissen sollen, dass ihre Versicherung nur so wenig übernimmt" :confused: :confused: :confused: .
Mittlerweile kann ich dann nur noch mit dem Kopf schütteln, ich verstehe es einfach nicht, warum sich so wenige Privat Versicherte vorher darum kümmern ... :tired_face:
wie sind denn die bisher erbrachten leistungen abgerechnet worden?
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duokopf schrieb:
" Patientin hat chron. Beschwerden und bekommt regelmäßig KG und MT."
wie sind denn die bisher erbrachten leistungen abgerechnet worden?
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