Orthopädisch orientierte Praxis
sucht eine/n neue/n
Mitarbeiter/in.
Wir sind ein engagiertes Team von
fünf Therapeuten und zwei
Rezeptionskräften. Die Praxis
befindet sich in zentraler Lage im
Weststadtbereich von Karlsruhe.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
liegen vorwiegend im
orthopädischen Bereich und der
Nachbehandlung nach Operationen und
Sportverletzungen.
Was wir bieten:
Moderne Trainingsgeräte für
effektives Arbeiten
Dokumentation mit eigenem Tablet
Ganztägig besetzte Re...
sucht eine/n neue/n
Mitarbeiter/in.
Wir sind ein engagiertes Team von
fünf Therapeuten und zwei
Rezeptionskräften. Die Praxis
befindet sich in zentraler Lage im
Weststadtbereich von Karlsruhe.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte
liegen vorwiegend im
orthopädischen Bereich und der
Nachbehandlung nach Operationen und
Sportverletzungen.
Was wir bieten:
Moderne Trainingsgeräte für
effektives Arbeiten
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Ganztägig besetzte Re...
FOCUS-Online-Redakteurin Philine Lietzmann
Die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung belasten viele Kunden jedes Jahr aufs Neue. Einige können jetzt aber aufatmen: Das Landgericht Frankfurt Oder erklärte die Tariferhöhungen zweier Versicherungen für wirkungslos. Kunden können Geld zurück fordern.
Das Landgericht Frankfurt/Oder hat die Beitragserhöhungen der Krankenversicherung DKV zwischen den Jahren 2015 und 2017 für ungültig erklärt (AZ:14 O 203/16). Damit muss schon die zweite private Krankenversicherung ihre Beitragserhöhung zurücknehmen. Zuvor hatte das Gericht bereits die Prämienerhöhung der Axa verboten. Hier hat das Gericht die Beitragssteigerungen eines Kunden zwischen 2012 und 2016 für nichtig erklärt.
Der Grund für die Entscheidung der Richter: Die Privaten Krankenversicherungen müssen die Prämienerhöhung einem unabhängigen Treuhänder vorlegen. Das ist im Fall der DKV 2015 bis 2017 aber nicht passiert. Das Landgericht betrachtet den eingesetzten Treuhänder als abhängig von der Versicherung. Er hätte die Beitragserhöhungen nicht absegnen dürfen, weil er über ein Drittel seiner Einkünfte von der DKV bekam. Die Versicherung zahlte ihm über mehrere Jahre 150.000 Euro jährlich.
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Knut Pilz, Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei Pilz Wesser & Partner, hat das Urteil durchgefochten. Er erklärt: „Das Gericht geht in dem von uns erstrittenem Urteil gleich von mehreren Unwirksamkeitsgründen für die Prämienerhöhungen aus.“
Das Gericht folgte mit seiner Einschätzung dem Recht für Wirtschaftsprüfer. Die Branche wehrt sich gegen diese Einschätzung. Sie verweist darauf, dass die Bafin die Unabhängigkeit eines Treuhänders bestätigt. Dies gelte auch, wenn er mehr als ein Drittel seines Einkommens von einer einzigen Versicherung erhalte.
PKV-Sprecher Stefan Rker sagt: „Aus Sicht des PKV-Verbands ist das Treuhänder-Verfahren absolut gesetzeskonform und es hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin hat es als absolut rechtens bewertet. Wir gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof die bewährte Praxis höchstrichterlich bestätigen wird. Bis dahin können wir uns zu den Details eines schwebenden juristischen Verfahren natürlich nicht äußern.“
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Arminia schrieb:
Vielleicht für den ein oder anderen PKV versicherten Kollegen oder Patienten interessant...?
FOCUS-Online-Redakteurin Philine Lietzmann
Die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung belasten viele Kunden jedes Jahr aufs Neue. Einige können jetzt aber aufatmen: Das Landgericht Frankfurt Oder erklärte die Tariferhöhungen zweier Versicherungen für wirkungslos. Kunden können Geld zurück fordern.
Das Landgericht Frankfurt/Oder hat die Beitragserhöhungen der Krankenversicherung DKV zwischen den Jahren 2015 und 2017 für ungültig erklärt (AZ:14 O 203/16). Damit muss schon die zweite private Krankenversicherung ihre Beitragserhöhung zurücknehmen. Zuvor hatte das Gericht bereits die Prämienerhöhung der Axa verboten. Hier hat das Gericht die Beitragssteigerungen eines Kunden zwischen 2012 und 2016 für nichtig erklärt.
Der Grund für die Entscheidung der Richter: Die Privaten Krankenversicherungen müssen die Prämienerhöhung einem unabhängigen Treuhänder vorlegen. Das ist im Fall der DKV 2015 bis 2017 aber nicht passiert. Das Landgericht betrachtet den eingesetzten Treuhänder als abhängig von der Versicherung. Er hätte die Beitragserhöhungen nicht absegnen dürfen, weil er über ein Drittel seiner Einkünfte von der DKV bekam. Die Versicherung zahlte ihm über mehrere Jahre 150.000 Euro jährlich.
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Das Gericht folgte mit seiner Einschätzung dem Recht für Wirtschaftsprüfer. Die Branche wehrt sich gegen diese Einschätzung. Sie verweist darauf, dass die Bafin die Unabhängigkeit eines Treuhänders bestätigt. Dies gelte auch, wenn er mehr als ein Drittel seines Einkommens von einer einzigen Versicherung erhalte.
PKV-Sprecher Stefan Rker sagt: „Aus Sicht des PKV-Verbands ist das Treuhänder-Verfahren absolut gesetzeskonform und es hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin hat es als absolut rechtens bewertet. Wir gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof die bewährte Praxis höchstrichterlich bestätigen wird. Bis dahin können wir uns zu den Details eines schwebenden juristischen Verfahren natürlich nicht äußern.“
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