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Ich hätte gerne mal einen Rat von euch - bitte nur ehrlich gemeinte:
Meine Angestellten haben 25 Tage Urlaub, 3 Fobi-frei.
Ist das eurer Ansicht nach zu wenig? Ich hatte es als AN früher auch so - nur keine Fobi-freien Tage. Also 25 Tage Urlaub.
Soweit ich weiß, ist es egal, wie alt der AN ist. Gilt hier nicht Gleichberechtigung? Darf ich einem älteren Kollegen mehr Urlaub geben, als einer 23 Jährigen? Wahrscheinlich kann ich im Vertrag machen was ich will - aber ich wüsste nicht, ob ich das wirklich so am Alter festmachen kann, ob jemand mehr oder weniger Urlaub braucht. Das hängt ja noch von ganz anderem ab...
Wie seht ihr das?
Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr!
Ich hätte gerne mal einen Rat von euch - bitte nur ehrlich gemeinte:
Meine Angestellten haben 25 Tage Urlaub, 3 Fobi-frei.
Ist das eurer Ansicht nach zu wenig? Ich hatte es als AN früher auch so - nur keine Fobi-freien Tage. Also 25 Tage Urlaub.
Soweit ich weiß, ist es egal, wie alt der AN ist. Gilt hier nicht Gleichberechtigung? Darf ich einem älteren Kollegen mehr Urlaub geben, als einer 23 Jährigen? Wahrscheinlich kann ich im Vertrag machen was ich will - aber ich wüsste nicht, ob ich das wirklich so am Alter festmachen kann, ob jemand mehr oder weniger Urlaub braucht. Das hängt ja noch von ganz anderem ab...
Wie seht ihr das?
Vielen Dank!
...natürlich kannst du einen Stein durch die Schaufensterscheibe schmeißen, fragt sich nur ob der auf der anderen Seite damit einverstanden ist.
* 25 Tage Urlaub in der 5- oder 6-Tage-Woche? [rein rechnerisch sollte ein 6-Tage-Woche-Kollege 40 Urlaubstage zusätzlich bekommen um den 5-Tage-Wochler ansatzsweise gleichgestellt zu sein...]
* 3 Tage Fobi-Frei zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub? [von Land zu Land unterschiedlich; BaWü hat seit dem 01.07. einen entsprechenden Anspruch von 7 Tagen verankert]
* Gehalt gegen Urlaub verrechnet? [wer mehr Urlaub macht hat weniger umsatzgenerierende Tage, muss also Urlaub mit Produktivität erkaufen]
* unterschiedliche Behandlung von AN am Alter festzumachen ist diskriminierend. Unabhängig vom Alter sind jedem AN gleichviele Urlaubstage zu gewähren; ein guter Indikator ist das Mitarbeitergespräch mit der Frage "Möchtest du Geld oder Urlaub?" - und ja, die Antwort darauf kann sich lebenssituationsbezogen ändern. Natürlich darfst du einem 65-jährigen mehr Urlaub geben als der 23-jährigen, aber warum solltest du das tun wollen?
* im Vertrag kannst du machen was du willst, bedenke aber die salvatorische Klausel einzufügen ["Sollte eine der Vereinbarungen ungültig sein bleibt der Vertrag im Grunde bestehen"; damit tritt im Zweifelsfall die gesetzliche Minimalregelung in Kraft. So geschehen einem AG der versuchte eine AN aus dem Wettbewerb zu kaufen, für eine "branchennahe Fremdtätigkeit" binnen eines Jahres je Monat €10.000 Vertragsstrafe aber keine Karenzzahlung festhielt. Das Landgericht urteilte das dank salvatorischer Klausel die Minimal-Karenzzahlung zu leisten sei...]
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* 3 Tage Fobi-Frei zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub? [von Land zu Land unterschiedlich; BaWü hat seit dem 01.07. einen entsprechenden Anspruch von 7 Tagen verankert]
Soviel zu Theorie und Praxis. In den allermeisten Fällen wird hier §3 Abs 7 ( NRW ) zum Tragen kommen:
"(7) Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits zehn v. H. der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind. Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch."
Normebene - recht.nrw
Naja, letztendlich also alles freiwillig. 25+3 finde ich ganz ok, auch altersunabhängig. Ich würde allerdings 28 Tage bevorzugen, da ich schon alles wichtige an Fobis habe.
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tom1350 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 16.2.16 22:17:
* 3 Tage Fobi-Frei zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub? [von Land zu Land unterschiedlich; BaWü hat seit dem 01.07. einen entsprechenden Anspruch von 7 Tagen verankert]
Soviel zu Theorie und Praxis. In den allermeisten Fällen wird hier §3 Abs 7 ( NRW ) zum Tragen kommen:
"(7) Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit bis zu 50 Beschäftigten entfällt der Freistellungsanspruch für das laufende Kalenderjahr, wenn bereits zehn v. H. der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind. Für Arbeitnehmer in einem Betrieb oder einer Dienststelle mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein Freistellungsanspruch."
Normebene - recht.nrw
Naja, letztendlich also alles freiwillig. 25+3 finde ich ganz ok, auch altersunabhängig. Ich würde allerdings 28 Tage bevorzugen, da ich schon alles wichtige an Fobis habe.
In den allermeisten Fällen wird hier §3 Abs 7 ( NRW ) zum Tragen kommen:.
Was soll das sein? StGB? BGB? HBG? BDSG?
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 17.2.16 08:06:
In den allermeisten Fällen wird hier §3 Abs 7 ( NRW ) zum Tragen kommen:.
Was soll das sein? StGB? BGB? HBG? BDSG?
In den allermeisten Fällen wird hier §3 Abs 7 ( NRW ) zum Tragen kommen:.
Was soll das sein? StGB? BGB? HBG? BDSG?
Wenn du es herausgefunden hast gib uns Bescheid :wink:
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tom1350 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 17.2.16 09:02:
tom1350 schrieb am 17.2.16 08:06:
In den allermeisten Fällen wird hier §3 Abs 7 ( NRW ) zum Tragen kommen:.
Was soll das sein? StGB? BGB? HBG? BDSG?
Wenn du es herausgefunden hast gib uns Bescheid :wink:
In den allermeisten Fällen wird hier §3 Abs 7 ( NRW ) zum Tragen kommen:.
Was soll das sein? StGB? BGB? HBG? BDSG?
Wenn du es herausgefunden hast gib uns Bescheid :wink:
Nun ja... also wieder mal ein unbrauchbarer Beitrag von Klein-Tom. Langsam gewöhne ich mich ja dran...
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 17.2.16 10:12:
Wonderwoman schrieb am 17.2.16 09:02:
tom1350 schrieb am 17.2.16 08:06:
In den allermeisten Fällen wird hier §3 Abs 7 ( NRW ) zum Tragen kommen:.
Was soll das sein? StGB? BGB? HBG? BDSG?
Wenn du es herausgefunden hast gib uns Bescheid :wink:
Nun ja... also wieder mal ein unbrauchbarer Beitrag von Klein-Tom. Langsam gewöhne ich mich ja dran...
In den allermeisten Fällen wird hier §3 Abs 7 ( NRW ) zum Tragen kommen:.
Was soll das sein? StGB? BGB? HBG? BDSG?
Wenn du es herausgefunden hast gib uns Bescheid :wink:
Nun ja... also wieder mal ein unbrauchbarer Beitrag von Klein-Tom. Langsam gewöhne ich mich ja dran...
Tja, und wir müssen uns wohl an deine inhaltlosen und persönlich angreifende Posts gewöhnen.
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tom1350 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 17.2.16 13:17:
tom1350 schrieb am 17.2.16 10:12:
Wonderwoman schrieb am 17.2.16 09:02:
tom1350 schrieb am 17.2.16 08:06:
In den allermeisten Fällen wird hier §3 Abs 7 ( NRW ) zum Tragen kommen:.
Was soll das sein? StGB? BGB? HBG? BDSG?
Wenn du es herausgefunden hast gib uns Bescheid :wink:
Nun ja... also wieder mal ein unbrauchbarer Beitrag von Klein-Tom. Langsam gewöhne ich mich ja dran...
Tja, und wir müssen uns wohl an deine inhaltlosen und persönlich angreifende Posts gewöhnen.
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Papa Alpaka schrieb:
"Kommt drauf an..."
...natürlich kannst du einen Stein durch die Schaufensterscheibe schmeißen, fragt sich nur ob der auf der anderen Seite damit einverstanden ist.
* 25 Tage Urlaub in der 5- oder 6-Tage-Woche? [rein rechnerisch sollte ein 6-Tage-Woche-Kollege 40 Urlaubstage zusätzlich bekommen um den 5-Tage-Wochler ansatzsweise gleichgestellt zu sein...]
* 3 Tage Fobi-Frei zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub? [von Land zu Land unterschiedlich; BaWü hat seit dem 01.07. einen entsprechenden Anspruch von 7 Tagen verankert]
* Gehalt gegen Urlaub verrechnet? [wer mehr Urlaub macht hat weniger umsatzgenerierende Tage, muss also Urlaub mit Produktivität erkaufen]
* unterschiedliche Behandlung von AN am Alter festzumachen ist diskriminierend. Unabhängig vom Alter sind jedem AN gleichviele Urlaubstage zu gewähren; ein guter Indikator ist das Mitarbeitergespräch mit der Frage "Möchtest du Geld oder Urlaub?" - und ja, die Antwort darauf kann sich lebenssituationsbezogen ändern. Natürlich darfst du einem 65-jährigen mehr Urlaub geben als der 23-jährigen, aber warum solltest du das tun wollen?
* im Vertrag kannst du machen was du willst, bedenke aber die salvatorische Klausel einzufügen ["Sollte eine der Vereinbarungen ungültig sein bleibt der Vertrag im Grunde bestehen"; damit tritt im Zweifelsfall die gesetzliche Minimalregelung in Kraft. So geschehen einem AG der versuchte eine AN aus dem Wettbewerb zu kaufen, für eine "branchennahe Fremdtätigkeit" binnen eines Jahres je Monat €10.000 Vertragsstrafe aber keine Karenzzahlung festhielt. Das Landgericht urteilte das dank salvatorischer Klausel die Minimal-Karenzzahlung zu leisten sei...]
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