Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
ich hab mal eine Frag, wie ist das bei euch mit Urlaub geregelt an Weihnachten und Silvester?
Gibt es eine Rechtsgrundlage ob man 1 oder 1/2 Tag Urlaub nehmen muss?
Wie habt ihr das bei euch geregelt?
Müssen die Angestellten 1 Tag für Weihnachten und 1 für Silvester nehmen oder je nur einen 1/2?
Über ein paar Meinungen würde ich mich freuen!
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen/innen,
ich hab mal eine Frag, wie ist das bei euch mit Urlaub geregelt an Weihnachten und Silvester?
Gibt es eine Rechtsgrundlage ob man 1 oder 1/2 Tag Urlaub nehmen muss?
Wie habt ihr das bei euch geregelt?
Müssen die Angestellten 1 Tag für Weihnachten und 1 für Silvester nehmen oder je nur einen 1/2?
Über ein paar Meinungen würde ich mich freuen!
Danke!
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Und finde das ziemlich viel.
Deshalb wollte ich wissen wie es bei euch gehandhabt wird.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei uns ist wird je 1 Tag berechnet...
Und finde das ziemlich viel.
Deshalb wollte ich wissen wie es bei euch gehandhabt wird.
Danke
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Inche schrieb:
Das ist auch so rechtens das mit den halben Tagen Urlaub wird sehr häufig praktiziert, ist aber ein entgegen kommen des Arbeitgebers.
Es ist vollkommen egal, was Du da toll oder nicht toll findest. Hier geht es um eine juristisch haltbare Antwort, die Du grundsätzlich nicht geben kannst wegen keine Ahnung.
Also bitte ab und zu mal die FreXXe halten.
UNGLAUBLICH!!! Ich will das Kotzsmiley.
Nebenbei... Ramona hat die korrekte Antwort gegeben. :thumbsdown:
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Wonderwoman schrieb:
Wie üblich nur wieder heiße Luft von McMiki.
Es ist vollkommen egal, was Du da toll oder nicht toll findest. Hier geht es um eine juristisch haltbare Antwort, die Du grundsätzlich nicht geben kannst wegen keine Ahnung.
Also bitte ab und zu mal die FreXXe halten.
UNGLAUBLICH!!! Ich will das Kotzsmiley.
Nebenbei... Ramona hat die korrekte Antwort gegeben. :thumbsdown:
Weder der 24.12. noch der 31.12. sind in den Feiertagsgesetzen der Länder (vgl. z.B. § 2 Abs. 1 Feiertagsgesetz NW) als gesetzliche Feiertage vorgesehen. Feiertage dagegen sind der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26.12.) sowie der Neujahrstag (01.01.). An Heiligabend und Silvester besteht daher – grundsätzlich – eine uneingeschränkte Arbeitsverpflichtung. Allerdings sehen viele Tarifverträge (so z.B. § 6 Abs. 3 TVöD, soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen), Betriebsvereinbarungen oder auch arbeitsvertragliche Regelungen an diesen besonderen Tagen keine oder nur eine eingeschränkte Verpflichtung zur Arbeitsleistung vor, beispielsweise bis 12 Uhr.
Auch durch betriebliche Übung kann sich ein Anspruch auf (teilweise) Arbeitsbefreiung am 24. bzw. 31.12. ergeben. Denn wenn in einem Betrieb oder in einer Dienststelle über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Jahren an Heiligabend und/oder Silvester nicht oder nur halbtags gearbeitet wurde, kann sich ein solcher Anspruch auch für die Folgejahre ergeben, es sei denn, die entsprechende Regelung sollte ausdrücklich nur für das jeweilige Jahr gelten oder wurde unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt.
Teilzeitbeschäftigte, deren tägliche Arbeitszeit spätestens um 12 Uhr endet, haben nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26.05.1993 - 5 AZR 184/92) keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung an Tagen, an denen der Arbeitgeber ab 12 Uhr Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt.
vielleicht auch wichtig falls man arbeiten will aber der AG schliesen will:
Darf der Arbeitgeber Weihnachten und Silvester Betriebsferien anordnen?
Es kommt darauf an. In einem betriebsratslosen Betrieb kann der Arbeitgeber kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts Betriebsferien und damit verbunden Zwangsurlaub für alle Beschäftigten anordnen. Wenn jedoch ein Betriebsrat vorhanden ist, können Betriebsferien nur mittels einer wirksamen Betriebsvereinbarung durchgesetzt werden, denn die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze ist gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Dagegen ist das OVG Münster der Ansicht, dass dem Personalrat bei der Anordnung von Betriebsferien kein Mitbestimmungsrecht zusteht (Beschluss vom 01.03.2000 - 1 A 3169/99.PVL). Dies sollte jedoch im Einzelfall überprüft werden. Ordnungsgemäß eingeführte Betriebsferien begründen dringende betriebliche Belange im Sinne von § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG, hinter denen die individuellen Urlaubwünsche der Arbeitnehmer/-innen – von Härtefällen abgesehen – zurückstehen müssen. Allerdings soll die Anordnung von Betriebsferien nur innerhalb der Schulferien zulässig sein, da die Betriebsruhe ansonsten die Eltern benachteiligen würde. Der Arbeitgeber sollte spätestens zu Beginn des Urlaubsjahrs die Betriebsferien festlegen, damit sich jeder Arbeitnehmer darauf einstellen kann.
lg und ein friedliches Wochenende
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helrot schrieb:
Warum denn gleich so unfreundlich!???????
Weder der 24.12. noch der 31.12. sind in den Feiertagsgesetzen der Länder (vgl. z.B. § 2 Abs. 1 Feiertagsgesetz NW) als gesetzliche Feiertage vorgesehen. Feiertage dagegen sind der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26.12.) sowie der Neujahrstag (01.01.). An Heiligabend und Silvester besteht daher – grundsätzlich – eine uneingeschränkte Arbeitsverpflichtung. Allerdings sehen viele Tarifverträge (so z.B. § 6 Abs. 3 TVöD, soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen), Betriebsvereinbarungen oder auch arbeitsvertragliche Regelungen an diesen besonderen Tagen keine oder nur eine eingeschränkte Verpflichtung zur Arbeitsleistung vor, beispielsweise bis 12 Uhr.
Auch durch betriebliche Übung kann sich ein Anspruch auf (teilweise) Arbeitsbefreiung am 24. bzw. 31.12. ergeben. Denn wenn in einem Betrieb oder in einer Dienststelle über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Jahren an Heiligabend und/oder Silvester nicht oder nur halbtags gearbeitet wurde, kann sich ein solcher Anspruch auch für die Folgejahre ergeben, es sei denn, die entsprechende Regelung sollte ausdrücklich nur für das jeweilige Jahr gelten oder wurde unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt.
Teilzeitbeschäftigte, deren tägliche Arbeitszeit spätestens um 12 Uhr endet, haben nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 26.05.1993 - 5 AZR 184/92) keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung an Tagen, an denen der Arbeitgeber ab 12 Uhr Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt.
vielleicht auch wichtig falls man arbeiten will aber der AG schliesen will:
Darf der Arbeitgeber Weihnachten und Silvester Betriebsferien anordnen?
Es kommt darauf an. In einem betriebsratslosen Betrieb kann der Arbeitgeber kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts Betriebsferien und damit verbunden Zwangsurlaub für alle Beschäftigten anordnen. Wenn jedoch ein Betriebsrat vorhanden ist, können Betriebsferien nur mittels einer wirksamen Betriebsvereinbarung durchgesetzt werden, denn die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze ist gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Dagegen ist das OVG Münster der Ansicht, dass dem Personalrat bei der Anordnung von Betriebsferien kein Mitbestimmungsrecht zusteht (Beschluss vom 01.03.2000 - 1 A 3169/99.PVL). Dies sollte jedoch im Einzelfall überprüft werden. Ordnungsgemäß eingeführte Betriebsferien begründen dringende betriebliche Belange im Sinne von § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG, hinter denen die individuellen Urlaubwünsche der Arbeitnehmer/-innen – von Härtefällen abgesehen – zurückstehen müssen. Allerdings soll die Anordnung von Betriebsferien nur innerhalb der Schulferien zulässig sein, da die Betriebsruhe ansonsten die Eltern benachteiligen würde. Der Arbeitgeber sollte spätestens zu Beginn des Urlaubsjahrs die Betriebsferien festlegen, damit sich jeder Arbeitnehmer darauf einstellen kann.
lg und ein friedliches Wochenende
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McMiki schrieb:
Lesen ist sicherlich keine Stärke von dir...aber was will man auch erwarten...genau lesen und dann das eigene Halbwissen für sich behalten..
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Leni C. schrieb:
Hatten wir nicht gerade erst Ostern ? Und jetzt denkt ihr schon an Weihnachten ????
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Papa Alpaka schrieb:
Vor 'nem halben Jahr hatten wir exat diese Frage übrigens schonmal ;)
Im Ernst: Das ist jetzt nichts Neues, dass Hl. Abend und Sylvester, wenn sie nicht auf einen Sonntag fallen, ganz normale Werktage sind. Zornig macht mich mittlerweile dass es immer noch genug Erwachsene gibt die hier mit solchen Fragen die zeit der anderen Menschen missbrauchen....
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Helmut Fromberger schrieb:
Tja, die Dummheit stirbt einfach nicht aus.
Im Ernst: Das ist jetzt nichts Neues, dass Hl. Abend und Sylvester, wenn sie nicht auf einen Sonntag fallen, ganz normale Werktage sind. Zornig macht mich mittlerweile dass es immer noch genug Erwachsene gibt die hier mit solchen Fragen die zeit der anderen Menschen missbrauchen....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dummheit ist wenn man so unqualifizierte Antworten schreibt und dafür seine Zeit opfert... Das zeigt von einer hohen Intelligenz...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke den qualifizierten Anwortern!
Aber als anonymer Nasenbär ist ja leicht pöbeln.
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Helmut Fromberger schrieb:
Immerhin muss ich niemanden fragen ob die betreffenden Tage Werk- oder Feiertage sind.
Aber als anonymer Nasenbär ist ja leicht pöbeln.
Bei uns ist wird je 1 Tag berechnet...
Und finde das ziemlich viel.
Deshalb wollte ich wissen wie es bei euch gehandhabt wird.
Danke
Ab diesem Jahr werde ich zum Jahresende alle Behandlungen erledigen die zu erledigen sind (abbrechen und abrechnen*), vom 24.12. bis 07.01. (jeweils einschließlich) Betriebsferien anordnen (schriftliche Zustimmungen der Kollegen liegen auf meinem Schreibtisch) und neue Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn spätestens "07.01.2016+14 Tage" ausstellen bzw. lassen, dann haben wir über den Jahreswechsel alle** unsere Ruhe und die Kollegen um mich herum die Akutpatienten.
Weihnachten und Sylvester ergeben damit also jeweils einen vollen Tag Urlaub bzw. 8 abgebaute Überstunden :)
Wer das viel findet oder nicht genug Überstunden gesammelt hat darf natürlich organisatorisch, therapietechnisch oder hygienisch wichtige Dinge erledigen. Arbeit für eine 10-19 Uhr-Schicht findet sich auch an Heiligabend und Sylvester :)
*wirtschaftlich dürfte das vorteilhaft sein da das neue Wirtschaftsjahr "mit sauberem Tisch" begonnen wird, Kontrollpflichten seitens der GKV minimiert werden (keine Behandlungsunterbrechung in der laufenden Serie - keine Kontrolle nötig ob Fristen eingehalten wurden.)
**das betrifft mich, meine Kollegen, die lokal niedergelassenen Ärzte und die Patienten die genausoviel um die Ohren haben werden.
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.4.15 13:14:
Bei uns ist wird je 1 Tag berechnet...
Und finde das ziemlich viel.
Deshalb wollte ich wissen wie es bei euch gehandhabt wird.
Danke
Ab diesem Jahr werde ich zum Jahresende alle Behandlungen erledigen die zu erledigen sind (abbrechen und abrechnen*), vom 24.12. bis 07.01. (jeweils einschließlich) Betriebsferien anordnen (schriftliche Zustimmungen der Kollegen liegen auf meinem Schreibtisch) und neue Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn spätestens "07.01.2016+14 Tage" ausstellen bzw. lassen, dann haben wir über den Jahreswechsel alle** unsere Ruhe und die Kollegen um mich herum die Akutpatienten.
Weihnachten und Sylvester ergeben damit also jeweils einen vollen Tag Urlaub bzw. 8 abgebaute Überstunden :)
Wer das viel findet oder nicht genug Überstunden gesammelt hat darf natürlich organisatorisch, therapietechnisch oder hygienisch wichtige Dinge erledigen. Arbeit für eine 10-19 Uhr-Schicht findet sich auch an Heiligabend und Sylvester :)
*wirtschaftlich dürfte das vorteilhaft sein da das neue Wirtschaftsjahr "mit sauberem Tisch" begonnen wird, Kontrollpflichten seitens der GKV minimiert werden (keine Behandlungsunterbrechung in der laufenden Serie - keine Kontrolle nötig ob Fristen eingehalten wurden.)
**das betrifft mich, meine Kollegen, die lokal niedergelassenen Ärzte und die Patienten die genausoviel um die Ohren haben werden.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Ostersonntag war ja dieses Jahr am Sonntag. Steht meinen AN jetzt ein Ausgleichs-Sonntag zu? Ostern war ja ein Feiertag....
LG,
m.
Du kannst aber natürlich auch gerne an einem anderen Sonntag extra frei geben :yum:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ostersonntag ist erstaunlicherweise immer an einem Sonntag.
Du kannst aber natürlich auch gerne an einem anderen Sonntag extra frei geben :yum:
Das Problem hatte sich erledigt - ich hatte übersehen, dass Ostermontag ja auch am Montag war und ich den extra Sonntag gegen den Montag tausche, also hebt sich das sozusagen auf...
Wie ist das eigentlich bei Kündigungen in der Sommerzeit, wenn der AN erst zur Winterzeit eingestellt wurde? Und dürfen katholische MA überhaupt mit zu den Kundgebungen? Sind ja keine Protestanten....
LG,
m. :yum:
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michael933 schrieb:
Danke Ramona!
Das Problem hatte sich erledigt - ich hatte übersehen, dass Ostermontag ja auch am Montag war und ich den extra Sonntag gegen den Montag tausche, also hebt sich das sozusagen auf...
Wie ist das eigentlich bei Kündigungen in der Sommerzeit, wenn der AN erst zur Winterzeit eingestellt wurde? Und dürfen katholische MA überhaupt mit zu den Kundgebungen? Sind ja keine Protestanten....
LG,
m. :yum:
Ich sollte den AG dafür verklagen, dass ich dafür nicht Weihnachten und Sylvester frei gekommen. AGs sind sowieso tothal dof und fiehs.
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Wonderwoman schrieb:
Das ist aber total gemein, dass ich für meinen freien Sontag extra einen Feiertag nehmen muss.
Ich sollte den AG dafür verklagen, dass ich dafür nicht Weihnachten und Sylvester frei gekommen. AGs sind sowieso tothal dof und fiehs.
Doff schreibt man aba mit doppelt ff!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Echt gemein!
Doff schreibt man aba mit doppelt ff!
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asterix61 schrieb:
:sunglasses: :clap: Ihr seid so geil!!!!!
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asterix61 schrieb:
Nee nee Ramona, das stimmt alles nicht. Das heisst doch dove.....oder nein, war das das Duschmittel :tired_face:, oder die Bodylotion :unamused:, oder? :unamused: :tired_face:........aaaaah nein, das neue "komprimierte" Deo!
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McMiki schrieb:
Wieso denn für beide Tage jeweils einen ganzen Tag? Ein halber ist ja okay...wird auch meist so gehandhabt...24.12. und 31.12. zusammen ein Tag!
Der AG entscheidet selbst, wie er das in seinem Unternehmen regeln möchte.
Bei mir muss je ein halber Urlaubstag genommen werden.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Der 24. und der 31. Dezember sind Werktage, wenn sie nicht auf einen Sonntag fallen.
Der AG entscheidet selbst, wie er das in seinem Unternehmen regeln möchte.
Bei mir muss je ein halber Urlaubstag genommen werden.
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