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Weiterbildungen in Manuelle
Lymphdrainage, Manuelle Therapie
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Arbeitsz...
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wenn ein AN 4Tage (Mo-Do) arbeitet, 2x 4h und 2x 6h, also 20 Wochenstunden (Fr. freier Tag) und 21 Tage Urlaub hat, wie errechnet sich dann folgendes:
AN nimmt am Montag (6h-Tag) einen Tag Urlaub...bekommt er dafür 6h (wie der Arbeitstag wäre) oder 5h (durchschnittliche Arbeitszeit (Tag(Woche) angerechnet...?
Bekommt er 5h müßte er noch eine Überstunde dazunehmen um das wöchentliche Soll von 20h zu erreichen? und wie ist es am 4h-Tag, bekäme er dann eine Stunde "geschenkt"?
Nimmt er eine ganze Woche frei, ist es ja einfach, oder wenn er in einer Woche einen 4h-Tag und einen 6h-Tag nimmt, aber wie ist das an einzelnen Tagen?
Vielen Dank für Eure rechtlich richtigen Antworten, bitte keine Handhabungsempfehlungen...
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
wenn ein AN 4Tage (Mo-Do) arbeitet, 2x 4h und 2x 6h, also 20 Wochenstunden (Fr. freier Tag) und 21 Tage Urlaub hat, wie errechnet sich dann folgendes:
AN nimmt am Montag (6h-Tag) einen Tag Urlaub...bekommt er dafür 6h (wie der Arbeitstag wäre) oder 5h (durchschnittliche Arbeitszeit (Tag(Woche) angerechnet...?
Bekommt er 5h müßte er noch eine Überstunde dazunehmen um das wöchentliche Soll von 20h zu erreichen? und wie ist es am 4h-Tag, bekäme er dann eine Stunde "geschenkt"?
Nimmt er eine ganze Woche frei, ist es ja einfach, oder wenn er in einer Woche einen 4h-Tag und einen 6h-Tag nimmt, aber wie ist das an einzelnen Tagen?
Vielen Dank für Eure rechtlich richtigen Antworten, bitte keine Handhabungsempfehlungen...
Danke
Warum willst Du dann den Urlaub in Stunden berechnet? Der Urlaub wird in Tagen berechnet. Wenn er am Montag Urlaub hat, ist das 1 Urlaubstag. Wenn er Dienstag Urlaub hat, ist das 1 Urlaubstag. Etc. etc.
Er muss weder 1 Überstunde nehmen noch bekommt er 1 Stunde geschenkt.
Mach es Dir nicht so kompliziert, denn es ist nicht kompliziert.
Oder gibt es in Deiner Praxis zwar eine fest 4-Tage-Woche für den MA, aber der Urlaub wird in Stunden berechnet? Das geht so nicht.
P.S.:
Wenn Du sicher rechtlich richtige Antworten haben willst, musst Du einen FA für Arbeitsrecht fragen.
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StefanP schrieb:
Dein MA arbeitet regelmässig von Mo bis Do.
Warum willst Du dann den Urlaub in Stunden berechnet? Der Urlaub wird in Tagen berechnet. Wenn er am Montag Urlaub hat, ist das 1 Urlaubstag. Wenn er Dienstag Urlaub hat, ist das 1 Urlaubstag. Etc. etc.
Er muss weder 1 Überstunde nehmen noch bekommt er 1 Stunde geschenkt.
Mach es Dir nicht so kompliziert, denn es ist nicht kompliziert.
Oder gibt es in Deiner Praxis zwar eine fest 4-Tage-Woche für den MA, aber der Urlaub wird in Stunden berechnet? Das geht so nicht.
P.S.:
Wenn Du sicher rechtlich richtige Antworten haben willst, musst Du einen FA für Arbeitsrecht fragen.
wenn der MA dienstags urlaub macht, hat er auf seinem wochenlohnnachweis montag 6h, mi 6h und donnerstag 4 h stehen, also 16h, dann wäre der urlaubstag 4h wert...
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> wenn der Ma montags urlaub nimmt schreibt er für dienstag 4h,
> mittwoch 6h, donnerstag 4h..dann hat er auf seinem
> wochenlohnnachweis 14stunden stehen. dann wäre der Urlaubstag
> doch 6h wert...
>
> wenn der MA dienstags urlaub macht, hat er auf seinem
> wochenlohnnachweis montag 6h, mi 6h und donnerstag 4 h stehen,
> also 16h, dann wäre der urlaubstag 4h wert...
Genau so ist es!
Wo ist das Problem?
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StefanP schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> wenn der Ma montags urlaub nimmt schreibt er für dienstag 4h,
> mittwoch 6h, donnerstag 4h..dann hat er auf seinem
> wochenlohnnachweis 14stunden stehen. dann wäre der Urlaubstag
> doch 6h wert...
>
> wenn der MA dienstags urlaub macht, hat er auf seinem
> wochenlohnnachweis montag 6h, mi 6h und donnerstag 4 h stehen,
> also 16h, dann wäre der urlaubstag 4h wert...
Genau so ist es!
Wo ist das Problem?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
wenn der Ma montags urlaub nimmt schreibt er für dienstag 4h, mittwoch 6h, donnerstag 4h..dann hat er auf seinem wochenlohnnachweis 14stunden stehen. dann wäre der Urlaubstag doch 6h wert...
wenn der MA dienstags urlaub macht, hat er auf seinem wochenlohnnachweis montag 6h, mi 6h und donnerstag 4 h stehen, also 16h, dann wäre der urlaubstag 4h wert...
und man wenn man montags urlaub nimmt auf dem wochenlohnnachweis 19h stehen hat (mo 5h, di 4h, mi 6h, do 4h)
wenn man dienstags urlaub nimmt 21h stehen hat (mo 6h, di 5h, mi 6h, do 4h)
von einer solchen regelung habe ich auch schon gehört, doch bietet sie nachteile, einmal für den AN, einmal für den AG...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
oder ist es so dass jeder urlaubstag mit 5h beziffert wird
und man wenn man montags urlaub nimmt auf dem wochenlohnnachweis 19h stehen hat (mo 5h, di 4h, mi 6h, do 4h)
wenn man dienstags urlaub nimmt 21h stehen hat (mo 6h, di 5h, mi 6h, do 4h)
von einer solchen regelung habe ich auch schon gehört, doch bietet sie nachteile, einmal für den AN, einmal für den AG...
ein problem entsteht doch erst bei meiner zweiten Version der urlaubsregelung..., oder?
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Wie schon im ersten Posting gesagt: Du hast eine feste 4-Tage-Woche für den MA und feste 21 Uralubstage. Und wenn er immer nur am gleichen Wochentag freinehmen würde wären es trotzdem 21 Tage.
Was ist der Grund für Deine Umrechnung? Worauf willst Du hinaus?
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StefanP schrieb:
Ich sehe nicht den Sinn dahinter, den Urlaub in Stunden zu berechnen.
Wie schon im ersten Posting gesagt: Du hast eine feste 4-Tage-Woche für den MA und feste 21 Uralubstage. Und wenn er immer nur am gleichen Wochentag freinehmen würde wären es trotzdem 21 Tage.
Was ist der Grund für Deine Umrechnung? Worauf willst Du hinaus?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ja nee genau, da ist kein problem,
ein problem entsteht doch erst bei meiner zweiten Version der urlaubsregelung..., oder?
warum soll ihn der Montag einen Urlaubstag plus eine Stunde kosten??
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Wie handhabt es Denn der PI dann mit Feiertagen? Muss da etwa auch 1 Überstunde genommen werden, wenn der Feiertag auf einen Monatg fällt??????????
Ich fass es nicht! :rage:
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StefanP schrieb:
Das ist definitiv nicht korrekt und hätte höchstwahrscheinlich bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung keine Sekunde Bestand.
Wie handhabt es Denn der PI dann mit Feiertagen? Muss da etwa auch 1 Überstunde genommen werden, wenn der Feiertag auf einen Monatg fällt??????????
Ich fass es nicht! :rage:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
bei uns in der praxis wird so abgerechnet und immer wenn derjenige MA an einem montag urlaub nimmt bekommt er 5h, und muß dann ja noch eine stunde von seinen Überstunden nehmen um auf seine wöchentliche arbeitszeit von 20h zu kommen...d.h. er ist gezwungen irgendwann mal die fehlende stunde von diesem Montag-Urlaub nachzuholen, weil er ja nur 5h gutgeschrieben bekommt ... das kann doch nicht richtig sein...
warum soll ihn der Montag einen Urlaubstag plus eine Stunde kosten??
Lies das Bundesurlaubsgesetz.
1 U-Tag ist immer 1 U-Tag, egal, ob ich an dem Tag 2 Stunden oder 8 Stunden arbeiten würde. Da darf nichts "gegengerechnet" werden!!
Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für die gesetzlichen Feiertage..
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susanne54 schrieb:
Ich glaub, ich versteh das Problem. es geht um die Berechnung der wöchentlichen Stunden für z.B. ein AZ-Konto, wenn man in einer Woche einen oder zwei Urlaubstage hat, oder? bei uns ist es so, das man dann für den tag, an dem man fehlt, genau die Stunden, die man dann diesem tag normal gearbeitet hätte, in das Stundenkonto einschreibt. So muß man nicht an anderen tagen irgendwas nacharbeiten, nur weil ein Urlaubs- oder Feiertag auf einen langen Arbeitstag fällt. Alles andere wäre ja auch ungerecht.
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chipchap schrieb:
Urlaubstage werden NICHT in Stunden gerechnet!!
Lies das Bundesurlaubsgesetz.
1 U-Tag ist immer 1 U-Tag, egal, ob ich an dem Tag 2 Stunden oder 8 Stunden arbeiten würde. Da darf nichts "gegengerechnet" werden!!
Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für die gesetzlichen Feiertage..
Nochmal ganz klar: Nimmt der AN an einem "langen" Tag Urlaub, profitiert er stundenmäßig etwas, bei einem kurzen Tag, profitiert der Arbeitgeber etwas.
Als Arbeitgeber sollte man also bei der Urlaubsplanung den Bu.Url.Ges. folgen und den Urlaub möglichst zusammenhängend genehmigen. Einzelne Tage sollten ein Ausnahme sein. Auch dann könnte man wenigstens diese so verteilen, dass es sich stundenmäßig ausgleicht. Stundenmäßige Verrechnungen von Urlaubstagen, sind nicht zulässig und darüberhinaus Unfug! Gruß S.
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chipchap und susanne 54 schreiben das ja eher so wie ich es auch meine...nämlich dass man sich die stunden fürs arbeitszeitkonto aufschreibt, die man normalerweise gearbeitet hätte um nichts ausgleichen zu müssen....shakespear bringt es jetzt wieder durcheinander und ich weiß immer noch nicht wie es richtig wäre...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir war das jetzt echt klar, bis shakespears Antwort kam...er schreibt ja auch dass einmal der AN, einmal der AG (etwas) profitiert... (also so wie es in unserer Praxis gehandhabt wird...)
chipchap und susanne 54 schreiben das ja eher so wie ich es auch meine...nämlich dass man sich die stunden fürs arbeitszeitkonto aufschreibt, die man normalerweise gearbeitet hätte um nichts ausgleichen zu müssen....shakespear bringt es jetzt wieder durcheinander und ich weiß immer noch nicht wie es richtig wäre...
Ich habe es inhaltlich genauso gemeint wie Shakespeare.
1 Tag ist 1 Tag, egal wieviel Stunden. Da gibt es auch nix aufzuschreiben.
Und (siehe Shakespeare) übers Jahr gesehen profitiert
an dem einen Tag mal der AN, an dem anderen Tag der AG. Das heißt,
insgesamt gesehen zahlt dabei keiner drauf!
Es muß also eben NICHT in Stunden gerechnet werden...
Außerdem bin ich davon ausgegangen, daß es sich hier auch nicht um ein
vertraglich fixiertes Arbeitszeitkonto handelt, oder ?
Und du wölltest doch etwas rechtlich Verbindliches??
Dann lies das Bundesurlaubsgesetz!!
[bearbeitet am 03.03.13 17:06]
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chipchap schrieb:
Ich habe nichts dergleichen geschrieben!
Ich habe es inhaltlich genauso gemeint wie Shakespeare.
1 Tag ist 1 Tag, egal wieviel Stunden. Da gibt es auch nix aufzuschreiben.
Und (siehe Shakespeare) übers Jahr gesehen profitiert
an dem einen Tag mal der AN, an dem anderen Tag der AG. Das heißt,
insgesamt gesehen zahlt dabei keiner drauf!
Es muß also eben NICHT in Stunden gerechnet werden...
Außerdem bin ich davon ausgegangen, daß es sich hier auch nicht um ein
vertraglich fixiertes Arbeitszeitkonto handelt, oder ?
Und du wölltest doch etwas rechtlich Verbindliches??
Dann lies das Bundesurlaubsgesetz!!
[bearbeitet am 03.03.13 17:06]
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Muskelfreak schrieb:
Schau in das Bundesurlaubsgesetz oder bediene dich der anwaltschaftlichen Hilfe! Etwas persönliches von mir. Würde nie bei so einem rumgezicke als Angestellter arbeiten wollen, denn das kommt auf allen Ebenen durch.
wenn man immer einen kurzen tag und einen langen tag ausgleichen kann miteinander, weil man je 50% kurze und 50% lange tage genommen hat, spielt es ja auch keine rolle, das ist natürlich klar...
aber es geht mir doch um das wochenarbeitszeitkonto........ eine Woche.... wir müssen wochenarbeitszeitkonten führen...
ist z.B. jetzt Ostermontag an dem ich normalerweise 6h arbeite, schreibe ich in mein Wochenarbeitszeitkonto Mo 6h (hätte ich ja ohne Feiertag gearbeitet), di 4h, Mi 6h und do 4h, dann habe ich auf dem Wochenarbeitszeit konto 20h
meine chefin sagt aber ich darf für jeden Urlaubstag nur 5h aufschreiben, weil das der durchschnittswert für die 4Tage ist....in diesem Fall fehlt mir aber in meinem Wochenarbeitszeitkonto 1h....... (fiele der Feiertag auf einen Dienstag, dürfte ich mir auch 5h auf meinem Wochenarbeitszeitkoto gutschreiben und hätte somit eine Stunde plus...)
Leider gleicht sich das aufs Jahr gesehen aber nicht immer aus...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Im Bundesurlaubsgesetz finde ich es nicht, ich hab mir das ja schon angesehen.
wenn man immer einen kurzen tag und einen langen tag ausgleichen kann miteinander, weil man je 50% kurze und 50% lange tage genommen hat, spielt es ja auch keine rolle, das ist natürlich klar...
aber es geht mir doch um das wochenarbeitszeitkonto........ eine Woche.... wir müssen wochenarbeitszeitkonten führen...
ist z.B. jetzt Ostermontag an dem ich normalerweise 6h arbeite, schreibe ich in mein Wochenarbeitszeitkonto Mo 6h (hätte ich ja ohne Feiertag gearbeitet), di 4h, Mi 6h und do 4h, dann habe ich auf dem Wochenarbeitszeit konto 20h
meine chefin sagt aber ich darf für jeden Urlaubstag nur 5h aufschreiben, weil das der durchschnittswert für die 4Tage ist....in diesem Fall fehlt mir aber in meinem Wochenarbeitszeitkonto 1h....... (fiele der Feiertag auf einen Dienstag, dürfte ich mir auch 5h auf meinem Wochenarbeitszeitkoto gutschreiben und hätte somit eine Stunde plus...)
Leider gleicht sich das aufs Jahr gesehen aber nicht immer aus...
dann weise DEINE Chefin auf das BUG hin
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hallo mab,
dann weise DEINE Chefin auf das BUG hin
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Es wird also nicht mit einer durchschnittlichen Stundenanzahl (bei dir z.B. 5 pro Tag) sondern mit der realen Zeit in ein evtl. Stundenkonto eingetragen.
Z.B. Ostermontag: 6 Stunden (wenn du Mo. so arbeitest) und Himmelfahrt das auf einen Donnerstag fällt 4 Std. (wenn du normalerweise so arbeitest).
Klaro? Deine Chefin regelt das nicht korrekt. Das wäre rein theoretisch nur dann der Fall, wenn es keine festen Stunden gäbe, man also jeden Tag anders arbeitet. Dann müßte man so eine Lösung, mit der fiktiven durchschnittlichen Stundenzahl pro Tag, vereinbaren. In deinem Fall ist das aber unzulässig, da du im Normalfall fest definierte Arbeitszeiten an den jeweiligen Wochentagen hast.
Wenn du es jetzt nicht verstanden hast, denk an den Tipp von Muskelfreak und investiere mal 200€ in eine anwaltliche Beratung... :wink:
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Shakespeare schrieb:
Ich dachte das wäre durch meine Vorredner klar. Ein Urlaubstag oder Feiertag oder Krankheitstag wird immer so gerechnet als ob man an genau diesem Tag gearbeitet hätte. Das ist die eindeutige Rechtslage!!!
Es wird also nicht mit einer durchschnittlichen Stundenanzahl (bei dir z.B. 5 pro Tag) sondern mit der realen Zeit in ein evtl. Stundenkonto eingetragen.
Z.B. Ostermontag: 6 Stunden (wenn du Mo. so arbeitest) und Himmelfahrt das auf einen Donnerstag fällt 4 Std. (wenn du normalerweise so arbeitest).
Klaro? Deine Chefin regelt das nicht korrekt. Das wäre rein theoretisch nur dann der Fall, wenn es keine festen Stunden gäbe, man also jeden Tag anders arbeitet. Dann müßte man so eine Lösung, mit der fiktiven durchschnittlichen Stundenzahl pro Tag, vereinbaren. In deinem Fall ist das aber unzulässig, da du im Normalfall fest definierte Arbeitszeiten an den jeweiligen Wochentagen hast.
Wenn du es jetzt nicht verstanden hast, denk an den Tipp von Muskelfreak und investiere mal 200€ in eine anwaltliche Beratung... :wink:
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich verstehe :blush: das war doch mal ne Aussage :blush:
Danke
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Eva schrieb:
es gibt aber auch MA, die wollen ganz klever sein und nehmen an ihren "langen" Tagen Urlaub und an den "kurzen" Überstundenfrei, welche Regelung kann man hier vereinbaren?
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ganz einfach, man genehmigt das als Arbeitgeber so nicht!
Gruß S.
Ich bin ganz schön verwirrt und muß das mal nochmal in einer Besprechung zum Thema machen...eigentlich ist das auch der Fall meiner Kollegin...bei mir ist das noch etwas schwieriger weil ich gar keine festen Arbeitszeiten habe, sondern nur Hausbesuche mache und die liegen oftmals ganz verschieden in der Woche...daher ist es für mich denke ich mit der durchschnittlichen Arbeitszeit von 5h ganz ok...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Jaja genau Eva, das könnte es auch geben in dem Fall...
Ich bin ganz schön verwirrt und muß das mal nochmal in einer Besprechung zum Thema machen...eigentlich ist das auch der Fall meiner Kollegin...bei mir ist das noch etwas schwieriger weil ich gar keine festen Arbeitszeiten habe, sondern nur Hausbesuche mache und die liegen oftmals ganz verschieden in der Woche...daher ist es für mich denke ich mit der durchschnittlichen Arbeitszeit von 5h ganz ok...
ausgerechnet werden?
:unamused:
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ulrike knetsch schrieb:
Was sind das für Praxen? Wo Urlaubstage 24-30 tage nach Stunden
ausgerechnet werden?
:unamused:
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Ich hoffe was dir die Kollegen geschrieben haben wurde jetzt verstanden?
Nochmal ganz klar: Nimmt der AN an einem "langen" Tag Urlaub, profitiert er stundenmäßig etwas, bei einem kurzen Tag, profitiert der Arbeitgeber etwas.
Als Arbeitgeber sollte man also bei der Urlaubsplanung den Bu.Url.Ges. folgen und den Urlaub möglichst zusammenhängend genehmigen. Einzelne Tage sollten ein Ausnahme sein. Auch dann könnte man wenigstens diese so verteilen, dass es sich stundenmäßig ausgleicht. Stundenmäßige Verrechnungen von Urlaubstagen, sind nicht zulässig und darüberhinaus Unfug! Gruß S.
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