Wir sind die Physiotherapie
Steinhoff, bestehend aus 8
Therapeuten, sowie 4
Rezeptionskräften. Mit unserem
individuellen und empathischen
Ansatz arbeiten wir mit
maßgeschneiderten
Behandlungsplänen und setzen
innovative Methoden ein, um unseren
Patienten ganzheitliche Lösungen
zu bieten.
Unsere Praxis umfasst 6 moderne
Räume, sowie einen KGG Raum. Jeder
Raum ist modern ausgestattet
inklusive Sonosboxen um die
Behandlungen, sowie das
Patientenbefinden abzurunden. Wir
behandeln orthopädis...
Steinhoff, bestehend aus 8
Therapeuten, sowie 4
Rezeptionskräften. Mit unserem
individuellen und empathischen
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Behandlungsplänen und setzen
innovative Methoden ein, um unseren
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zu bieten.
Unsere Praxis umfasst 6 moderne
Räume, sowie einen KGG Raum. Jeder
Raum ist modern ausgestattet
inklusive Sonosboxen um die
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[bearbeitet am 02.03.14 10:32]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen. Ich habe meine Stelle gekündigt habe noch Anspruch auf Urlaub und möchte natürlich die Praxis vorzeitig verlassen. Meine Frage lautet. Kann mir mein alter Arbeitgeber den Urlaub verweigern und auszahlen oder muß er mich vorzeitig gehen lassen , damit ich den Urlaub abbauen kann. Habe gelesen das sich viele Arbeitgeber auf den" Schlips" getreten fühlen und mit nicht genehmigten Urlaub den Arbeitnehmer noch einmal richtig Ärger machen wollen. :confused:
[bearbeitet am 02.03.14 10:32]
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C. DBO schrieb:
Es gibt wohl die Möglichkeit aus betrieblichen Gründen den Urlaub nicht zu gewähren. Dieser muss im Falle einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses dann ausbezahlt werden. Die Einzelheiten hierzu kann ich Dir aber leider nicht nennen.
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Shakespeare schrieb:
Das ist wie bei jedem zu einem bestimmten Zeitpunkt beantragten Urlaub. Der AG soll vorrangig die Interessen des AN berücksichtigen. Nur dann wenn die Interessen anderer AN (die vielleicht schon ihren Urlaub vorher genehmigt bekommen haben) oder wichtige betriebliche Gründe (besonders hohes Patientenaufkommen, andere Mitarbeiter krank, Vertretung kurzfristig nicht organisierbar etc.) dagegen sprechen, kann und muss der AG im Interesse des Betriebes einen Urlaubsantrag ablehnen. Dann gilt das was C.DBO schon schrieb, also Urlaub der aufgrund der Kündigung nicht gegeben bzw. verschoben werden kann muss finanziell ausgeglichen werden. Gruß S.
Der AG möchte dich vielleicht gerne in den Urlaub schicken, weil er einen motivierten AN haben möchte. Und die Motivation ist nach einer Kündigung manchmal einfach im Keller.
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britta109 schrieb:
Umgekehrt wird ein Schuh daraus:
Der AG möchte dich vielleicht gerne in den Urlaub schicken, weil er einen motivierten AN haben möchte. Und die Motivation ist nach einer Kündigung manchmal einfach im Keller.
Von daher ...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Als PI würde ich IMMER den Urlaub genehmigen - ich habe keine Lust auf den "Gelben Schein" und muss den Urlaub dann ja sowieso ausbezahlen...
Von daher ...
LG,
m.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey .Habe den gleichen Salat gerade hinter mir. Mein alter Ag wollte mich auch nicht gehen lassen. Der Urlaub muß nicht gewährt werden. Die PI`s haben immer die Möglichkeit aus den sogenannten " betrieblichen Gründen " Dich nicht gehen zulassen.Machen die gerne als kleine Machtdemonstration . Dann muß der Urlaub und Überstunden ausgezahlt werden. Aber immer genau darauf achten das alles korrekt abgerechnet wird.
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die neue schrieb:
antwortest Du Dir selber? :smile: :smile:
(Ich liebe diese Funktion bzw. Nicht-Funktion hier, zeigt es doch so manche Dinge auf... :wink: )
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limone schrieb:
Garantiert! :smile: :smile: :smile: :smile:
(Ich liebe diese Funktion bzw. Nicht-Funktion hier, zeigt es doch so manche Dinge auf... :wink: )
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Helmut Fromberger schrieb:
Der Urlaub ist zu gewähren.
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