Sie sind eine engagierte und
kompetente Physiotherapeutin oder
ein Physiotherapeut und auf der
Suche nach einer neuen beruflichen
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Unsere etablierte Praxis mit Fokus
auf Orthopädie und Neurologie
sucht Verstärkung für unser Team.
Als Teil unseres engagierten Teams
haben Sie die Möglichkeit, in
einem ganzheitlichen
Behandlungsansatz zu arbeiten und
unseren Patienten eine individuelle
und effektive Therapie zu bieten.
Was wir bieten:
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Ein Kollege ist krank. Wir wissen noch nicht wie lange die ganze Sache dauern wird. Chef meinte das ich , falls es länger dauert auf meinen Urlaub verzichten muss. Stimmt das? Hierbei würde ich von den bezahlten ca. 1200 Euro (Flug,Hotel) nichts zurückbekommen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ein Kollege ist krank. Wir wissen noch nicht wie lange die ganze Sache dauern wird. Chef meinte das ich , falls es länger dauert auf meinen Urlaub verzichten muss. Stimmt das? Hierbei würde ich von den bezahlten ca. 1200 Euro (Flug,Hotel) nichts zurückbekommen.
Garant für die Leistungserbringung ist die GKV, nicht der PI.
Genehmigt gebuchte Urlaube gehen zu 100% in die Urlaubskasse des PI :)
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tom1350 schrieb:
Wenn noch Luft ist kündigen und die Restzeit mit Urlaub, Überstunden und notwendige gesundheitliche Genesung füllen. Dann entspannt in den Urlaub fahren und bei einem besseren AG anfangen.
Dabei muss der ARbeitgeber alle Kosten, die mit dem Stornieren des Urlaubs zusammenhängen vollständig übernehmen und er muss dem Arbeitnehmer in angemessener Zeit auch wieder Urlaub ermöglichen!
Insbesondere sollte man sich nicht darauf einlassen, wenn der Urlaub bereits mit dem Partner gemeinsam verplant ist, denn dieser kann seinen Urlaub genausowenig ändern.
Bei Krankheit eines Mitarbeiters ist der Chef in der Pflicht entsprechend ersatz zu beschaffen und auf die Kollegialität der restlichen Belegschaft zu hoffen, dass sie in der Zeit Überstunden machen etc.
Es sollte alles ein Geben und Nehmen sein.
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TheStonie schrieb:
Genehmigter Urlaub KANN NICHT ZURÜCK GENOMMEN WERDEN. Nur auf gegenseitigkeit.
Dabei muss der ARbeitgeber alle Kosten, die mit dem Stornieren des Urlaubs zusammenhängen vollständig übernehmen und er muss dem Arbeitnehmer in angemessener Zeit auch wieder Urlaub ermöglichen!
Insbesondere sollte man sich nicht darauf einlassen, wenn der Urlaub bereits mit dem Partner gemeinsam verplant ist, denn dieser kann seinen Urlaub genausowenig ändern.
Bei Krankheit eines Mitarbeiters ist der Chef in der Pflicht entsprechend ersatz zu beschaffen und auf die Kollegialität der restlichen Belegschaft zu hoffen, dass sie in der Zeit Überstunden machen etc.
Es sollte alles ein Geben und Nehmen sein.
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tom1350 schrieb:
Und genau da liegt in kleinen Praxen häufig der Hund begraben. Es gibt keine schriftlichen Urlaubsanträge. Meist nur mündlich besprochen. Bei solch einem Vertrauensbruch von Seiten des AG bleibt eigentlich nur die Kündigung, zumindest als Druckmittel.
der Fragesteller hat doch sein Anliegen klar formuliert. Deine Antwort bzw. Empfehlung geht doch ein wenig am Ziel vorbei. Ist es wirklich notwendig grundsätzlich über jeden Praxisinhaber herzuziehen bzw. eine imaginär große Herde schwarzer Schafe zu erfinden? Vielleicht ist der PI vom Fragesteller ein riesen Abzocker, vielleicht hat er auch keine Ahnung oder auch nur nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen. Bissige kritische Kommentare tragen sehr gut für eine Meinungsbildung bei - Polemik eher nicht.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
@Tom,
der Fragesteller hat doch sein Anliegen klar formuliert. Deine Antwort bzw. Empfehlung geht doch ein wenig am Ziel vorbei. Ist es wirklich notwendig grundsätzlich über jeden Praxisinhaber herzuziehen bzw. eine imaginär große Herde schwarzer Schafe zu erfinden? Vielleicht ist der PI vom Fragesteller ein riesen Abzocker, vielleicht hat er auch keine Ahnung oder auch nur nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen. Bissige kritische Kommentare tragen sehr gut für eine Meinungsbildung bei - Polemik eher nicht.
MfG
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us11 schrieb:
P.A. hat recht, T.1350 leider nicht
Und genau da liegt in kleinen Praxen häufig der Hund begraben. Es gibt keine schriftlichen Urlaubsanträge. Meist nur mündlich besprochen. Bei solch einem Vertrauensbruch von Seiten des AG bleibt eigentlich nur die Kündigung, zumindest als Druckmittel.
darüber bist du natürlich bundesdeutsch im Bilde,...klar.
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stefan 302 schrieb:
tom1350 schrieb am 6.3.17 12:42:
Und genau da liegt in kleinen Praxen häufig der Hund begraben. Es gibt keine schriftlichen Urlaubsanträge. Meist nur mündlich besprochen. Bei solch einem Vertrauensbruch von Seiten des AG bleibt eigentlich nur die Kündigung, zumindest als Druckmittel.
darüber bist du natürlich bundesdeutsch im Bilde,...klar.
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Papa Alpaka schrieb:
Bei einem betrieblichen Notstand kann bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden; ein einzelner ausgefallener Kollege rechtfertigt das noch nicht - für die Zeit deines Urlaubes können Behandlungen ausgeplant werden.
Garant für die Leistungserbringung ist die GKV, nicht der PI.
Genehmigt gebuchte Urlaube gehen zu 100% in die Urlaubskasse des PI :)
wie weit bist Du mit Deinem AG zufrieden und kannst Dich mit Eurer Praxis identifizieren?
Vllt. hat der PI einen Fehler in der Planung gemacht und ist nun hilflos und überfordert- dann ist es Lehrgeld auf allen Seiten.
Vllt. dachtest du eh über einen Wechsel nach, dann hast du einen weiteren Grund.
Vllt. ist es einfach nur doof gelaufen! So was kommt vor! Du hast die Wahl dich zu ärgern (kurzfristig ist ja noch okay), dir das Leben schwer zu machen oder einfach eine Entscheidung zu treffen und dein Ding gut zu machen!
Was ich sagen möchte: lass dich nicht von deinem umfeld kirre machen und deine Meinung von anderen Mitmenschen beeinflussen. Die Welt ist voll mit toms.
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Normalerweise würde ich raten das Gespräch zu suchen. Aufgrund eigener schlechter Erfahrungen kann ich nur den Tipp geben Nägel mit Köpfen zu machen. Nützt nix.
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tom1350 schrieb:
Der AG möchte seine eigenen Interessen über die seines AN stellen, trotz vorheriger Absprache des Urlaubs ( ob schriftlich oder nicht ). Alleine die Verunsicherung des AN ist schon mies: " ...falls es länger dauert...". Damit wird ein Mitarbeiter für die Erkrankung eines anderen in die Verantwortung mit finanziellem Schaden genommen.
Normalerweise würde ich raten das Gespräch zu suchen. Aufgrund eigener schlechter Erfahrungen kann ich nur den Tipp geben Nägel mit Köpfen zu machen. Nützt nix.
Ist dir jemals in den Sinn gekommen, dass der PI möglicherweise hilflos und völlig überfordert ist? So was ist natürlich doof und sollte nicht passieren- ist aber durch und durch menschlich. Manche Sachen erlernt so manch ein PI erst, wenn Fall X passiert. Sollte nicht sein, passiert aber. Deswegen alles in Frage zu stellen, ist einfach nur kurzsichtig gedacht.
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britta109 schrieb:
Und weil du schlechte Erfahrungen gemacht hast und überhaupt einmal diese Erfahrung, ist es natürlich das Gelbe vom Ei und du fühlst dich bemüßigt, einen Rat(schlag) zu geben.
Ist dir jemals in den Sinn gekommen, dass der PI möglicherweise hilflos und völlig überfordert ist? So was ist natürlich doof und sollte nicht passieren- ist aber durch und durch menschlich. Manche Sachen erlernt so manch ein PI erst, wenn Fall X passiert. Sollte nicht sein, passiert aber. Deswegen alles in Frage zu stellen, ist einfach nur kurzsichtig gedacht.
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anika666 schrieb:
Dann sollte er schnell lernen, dass er solche Sachen nicht auf dem Rücken von seinen Angestellten austragen sollte, sondern sich schleunigst besser organisiert. Tut mir leid, aber ein Angestellter ist kein Sozialamt (wird hier auch häufig genug von AG Seite gegenüber AN behauptet). Reden ist sicher erst mal angebracht, aber nett ist eine solche Aktion auf jeden Fall nicht.
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britta109 schrieb:
Zu den Kosten wurde ja schon einiges geschrieben. Viel wichtiger finde ich dennoch:
wie weit bist Du mit Deinem AG zufrieden und kannst Dich mit Eurer Praxis identifizieren?
Vllt. hat der PI einen Fehler in der Planung gemacht und ist nun hilflos und überfordert- dann ist es Lehrgeld auf allen Seiten.
Vllt. dachtest du eh über einen Wechsel nach, dann hast du einen weiteren Grund.
Vllt. ist es einfach nur doof gelaufen! So was kommt vor! Du hast die Wahl dich zu ärgern (kurzfristig ist ja noch okay), dir das Leben schwer zu machen oder einfach eine Entscheidung zu treffen und dein Ding gut zu machen!
Was ich sagen möchte: lass dich nicht von deinem umfeld kirre machen und deine Meinung von anderen Mitmenschen beeinflussen. Die Welt ist voll mit toms.
Danke für alle Meinungen und Anregungen!!!
AG bezahlt mir die Unkosten für den Urlaub. Meint das wäre immer noch billiger als auf beide Therapeuten zu verzichten.
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Stimmst du nicht zu darf dir deswegen nichts passieren, es besteht aber latent das Risiko das der Betrieb Schaden nimmt.
Stimmst du zu, dann hast du, wenn dein Chef sein Handwerk versteht, für ziemlich lange Zeit 'nen Stein im Brett :)
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Papa Alpaka schrieb:
Das freut mich für dich, das der AG seiner Pflicht hier nachzukommen bereit ist. Es bleibt aber: Den Urlaub, so er denn beantragt&genehmigt ist ("Chef, kann ich Anfang April von...bis... zwei Wochen in Urlaub fliegen" - "Ja, geht" reicht aus) kann nur mit deinem Einverständnis gecancelt werden.
Stimmst du nicht zu darf dir deswegen nichts passieren, es besteht aber latent das Risiko das der Betrieb Schaden nimmt.
Stimmst du zu, dann hast du, wenn dein Chef sein Handwerk versteht, für ziemlich lange Zeit 'nen Stein im Brett :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Danke für alle Meinungen und Anregungen!!!
AG bezahlt mir die Unkosten für den Urlaub. Meint das wäre immer noch billiger als auf beide Therapeuten zu verzichten.
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