Zur Verstärkung der Physiotherapie
Praxis mit dem Schwerpunkt
Orthopädie und Chirurgie suchen
wir eine/n engagierte/n
Physiotherapeutin/en in Teil oder
Vollzeit.
netzwerk körper ist ein
medizinisches Gesundheitszentrum
bestehend aus einem
interdisziplinären Team aus
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern und Ärzten
im Herzen von Bad Vilbel. Unser
Anliegen ist es, die Patienten in
der Physiotherapie und Kunden im
Fitness Studio zu unterstützen
ihren Gesundheitszustand zu
erhalten und z...
Praxis mit dem Schwerpunkt
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Habe gerade eine Absetzung mit der kranken Kasse (die mit den grünen Buchstaben),
weil eine Pat. (Analphabetin) mit einem Strich unterschrieben hat. Unterschrift nicht anerkannt.
Haben aber vermerkt das sie nicht schreiben kann.
Kranke Kasse meint, dann müßte ein gesetzlicher Vertreter immer mitkommen und unterschreiben.
Meine Gegenargumentation, das die Pat. keinen gesetzl. Vertreter hat, da ihre 7 Sinne ja noch da sind,
will die Sofa nicht akzeptieren.
Gibt es irgendwelche Rechtsurteile dazu?
Vielen Dank im Vorraus KaBa :clap:
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KaBa schrieb:
Hallo;
Habe gerade eine Absetzung mit der kranken Kasse (die mit den grünen Buchstaben),
weil eine Pat. (Analphabetin) mit einem Strich unterschrieben hat. Unterschrift nicht anerkannt.
Haben aber vermerkt das sie nicht schreiben kann.
Kranke Kasse meint, dann müßte ein gesetzlicher Vertreter immer mitkommen und unterschreiben.
Meine Gegenargumentation, das die Pat. keinen gesetzl. Vertreter hat, da ihre 7 Sinne ja noch da sind,
will die Sofa nicht akzeptieren.
Gibt es irgendwelche Rechtsurteile dazu?
Vielen Dank im Vorraus KaBa :clap:
habe schon lange einen ALS-Pat. mit Langzeit-Sonderform (ähnlich wie Stephen Hawking), der auch nur noch einen Halbbogen als Unterschrift / Signatur machen kann. Abrechnung kein Problem; als Präzedenzfall mal so anführen. Würde mir eine Kasse so kommen, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.
Unterschrift – Wikipedia
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Eva schrieb:
Wie viele Kurven oder Ecken muss denn eine Unterschrift haben, bis sie als solche anerkannt wird? Gibt es da eine Vorgabe? Die meissten Unterschriften sind ja sowiso nicht lesbar. Also wo wird hier eine Grenze gezogen? So würde ich diskutieren...
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RoFo schrieb:
Die Pat hat doch sicherlich ein amtl. Dokument, wie Paß/Ausweis.
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regiologo schrieb:
.. und viele Arztunterschriften auf den Verordnungen gleichen denen von Analphabeten oder Tetraplegikern. Das wird ja auch akzeptiert !
Aber die kranken Kassen haben ja sonst nix zu tun als unzumutbare Bedingungen zu fordern (Unterschriftsbegleitung zu jedem Termin).
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RoFo schrieb:
Davon mal abgesehen, kann auch ein Analphabet eine Unterschrift lernen.
Aber die kranken Kassen haben ja sonst nix zu tun als unzumutbare Bedingungen zu fordern (Unterschriftsbegleitung zu jedem Termin).
Ja, die wollen zahlen. Als ich die Mahnpauschale ins Gespräch brachte, meinten die, das sie zahlen, ist nur, weil sie
es ja gut mit uns meinen aber Mahnpauschale geht nicht, da ein gesetzlicher Vertreter unterschreiben müßte.
Ich habe nur Probleme mit der Mahnpauschale.
1. Fall mit der mhplus macht Hr. Alt gerade fertig fürs SG.
Habe aber bestimmt noch 4 andere Fälle wo die kranke Kasse nicht zahlt.
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Ja, die wollen zahlen. Als ich die Mahnpauschale ins Gespräch brachte, meinten die, das sie zahlen, ist nur, weil sie
es ja gut mit uns meinen aber Mahnpauschale geht nicht, da ein gesetzlicher Vertreter unterschreiben müßte.
Ich habe nur Probleme mit der Mahnpauschale.
1. Fall mit der mhplus macht Hr. Alt gerade fertig fürs SG.
Habe aber bestimmt noch 4 andere Fälle wo die kranke Kasse nicht zahlt.
Grüße KaBa
Hart bleiben und mit oder ohne Anwalt klagen! :thumbsdown:
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. dann sollen sie 'mal belegen, wo das steht, daß für einen mündigen Analphabeten ein ges. Vertreter unterschreiben muß. :tired_face:
Hart bleiben und mit oder ohne Anwalt klagen! :thumbsdown:
mfg hgb :wink:
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regiologo schrieb:
Hallo,
habe schon lange einen ALS-Pat. mit Langzeit-Sonderform (ähnlich wie Stephen Hawking), der auch nur noch einen Halbbogen als Unterschrift / Signatur machen kann. Abrechnung kein Problem; als Präzedenzfall mal so anführen. Würde mir eine Kasse so kommen, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.
Unterschrift – Wikipedia
wie ein Pat. seine Unterschrift leistet, ist völlig egal, du weißt, daß diese Pat. dieses Zeichen als Unterschrift gesetzt hat.
Reiche Klage auf Leistung gegen die Kasse beim Sozialgericht ein und benenne Pat. als Zeugin, Ende. :thumbsdown:
Es ist nicht Sache von PT's sich das Gehirn zu zermartern, wie eine Unterschrift auszusehen hat. :thumbsup:
Wenn Du freundlich bist, setzt Du in einem Schrieb vorweg der Kasse ein kurze Zahlungsfrist, z. B. 10 Tage. Kosten fallen vor dem SG wohl nicht an, eine Anwalt brauchst Du nicht unbedingt.
MfG hgb :wink:
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Laut Rahmenvertrag ist die Bestätigung regelmäßig durch den Versicherten abzugeben, nur in Ausnahmefällen ist die Bestätigung durch einen Vertreter zulässig - in meiner alltäglichen Arbeit bedeutet das: sobald die Versicherten einen Stift zum Papier führen können übertrage ich die Bestätigung ihnen (nicht zuletzt ist dies politisch gewollt, Stichworte Teilhabe/Inklusion; biopsychosoziales Gesundheitsmodell: Eigenwirksamkeit erleben).
Mit der grünen Kasse BaWü habe ich so zu Ostern eine VO abgerechnet auf deren Rückseite neben "Siegfriedolin" auch "Hase", "Ei", "Buch" und "Mama" im Großraum des Unterschriftsfeldes standen. Diese Äußerungen habe ich nicht korrigieren lassen da es ein knappes Zeitfenster zwischen "Schriftführung beendet" und "Ich hab eine angesabberte Faust im Gesicht" gab; allerdings habe ich bei diesem Menschen darauf geachtet jedes Mal eine andere Stiftfarbe zu verwenden um die Zuordnung Datum<->Unterschrift zu erleichtern.
...andere Versicherte haben durchaus unterschriftsähnliche Regelmäßigkeiten in der Strichführung - die Hürden sind dort übrigens recht gering angesetzt; es gibt ein BGH-Urteil zum Thema, allerdings habe ich das Aktenzeichen gerade nicht zur Hand...
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Papa Alpaka schrieb:
...dank des flächendeckenden Abgriffes von Fingerabdrücken in staatliche Datenbanken dürfte es technisch auch möglich sein, den durchgeführten Leistungsumfang mittels Fingerabdruck zu quittieren (mit etwas Übung kriegt man die Farbe entsprechend den motorischen Gegebenheiten des Patienten dosiert).
Laut Rahmenvertrag ist die Bestätigung regelmäßig durch den Versicherten abzugeben, nur in Ausnahmefällen ist die Bestätigung durch einen Vertreter zulässig - in meiner alltäglichen Arbeit bedeutet das: sobald die Versicherten einen Stift zum Papier führen können übertrage ich die Bestätigung ihnen (nicht zuletzt ist dies politisch gewollt, Stichworte Teilhabe/Inklusion; biopsychosoziales Gesundheitsmodell: Eigenwirksamkeit erleben).
Mit der grünen Kasse BaWü habe ich so zu Ostern eine VO abgerechnet auf deren Rückseite neben "Siegfriedolin" auch "Hase", "Ei", "Buch" und "Mama" im Großraum des Unterschriftsfeldes standen. Diese Äußerungen habe ich nicht korrigieren lassen da es ein knappes Zeitfenster zwischen "Schriftführung beendet" und "Ich hab eine angesabberte Faust im Gesicht" gab; allerdings habe ich bei diesem Menschen darauf geachtet jedes Mal eine andere Stiftfarbe zu verwenden um die Zuordnung Datum<->Unterschrift zu erleichtern.
...andere Versicherte haben durchaus unterschriftsähnliche Regelmäßigkeiten in der Strichführung - die Hürden sind dort übrigens recht gering angesetzt; es gibt ein BGH-Urteil zum Thema, allerdings habe ich das Aktenzeichen gerade nicht zur Hand...
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hgb schrieb:
Hallo @KaBa,
wie ein Pat. seine Unterschrift leistet, ist völlig egal, du weißt, daß diese Pat. dieses Zeichen als Unterschrift gesetzt hat.
Reiche Klage auf Leistung gegen die Kasse beim Sozialgericht ein und benenne Pat. als Zeugin, Ende. :thumbsdown:
Es ist nicht Sache von PT's sich das Gehirn zu zermartern, wie eine Unterschrift auszusehen hat. :thumbsup:
Wenn Du freundlich bist, setzt Du in einem Schrieb vorweg der Kasse ein kurze Zahlungsfrist, z. B. 10 Tage. Kosten fallen vor dem SG wohl nicht an, eine Anwalt brauchst Du nicht unbedingt.
MfG hgb :wink:
Gruß redvine
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aber
2. Der Bundesgerichtshof hat in seiner ständigen Rechtsprechung folgend geurteilt:
Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeutungen von Schrift erkennbar sein.
Eine gerade Linie ist ebenso wenig eine Unterschrift wie ein abstraktes Symbol oder drei Kreuze.
Einzig die Drei berühmten Kreuze sind bei Anwesenheit eines Notars rechtsgültig
3. Ich würde mit der patienten Kontakt aufnehmen - schließlich hat sie das verursacht, dann soll sie sich auch darum kümmern und das mit der Kasse klären- auch wenn Ihr eigentlich dafür verantwortlich seid.
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Bernie schrieb:
1. Selbstverständlich benötigt die Pat keinen gesetzlichen Vertreter - sie muss halt Ihre Unterschrift lernen (auch als Analphabetin kann man malen)!
aber
2. Der Bundesgerichtshof hat in seiner ständigen Rechtsprechung folgend geurteilt:
Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeutungen von Schrift erkennbar sein.
Eine gerade Linie ist ebenso wenig eine Unterschrift wie ein abstraktes Symbol oder drei Kreuze.
Einzig die Drei berühmten Kreuze sind bei Anwesenheit eines Notars rechtsgültig
3. Ich würde mit der patienten Kontakt aufnehmen - schließlich hat sie das verursacht, dann soll sie sich auch darum kümmern und das mit der Kasse klären- auch wenn Ihr eigentlich dafür verantwortlich seid.
Auch ein Analphabet hat sich fast immer dieselbe Unterschrift angewöhnt und diese auch unter den Krankenkassenvertrag/ Personalausweis o.ä. gesetzt. Sie liegt der Kasse entsprechend vor und kann im Zweifel durch die KK Mitarbeiter verglichen werden. Mit einer Absetzung unterstellen sie Dir Abrechnungsbetrug, da würden bei mir noch ganz andere Reaktionen provoziert werden als die genügsamen 40€. Gleichzeitig diskreminieren sie den Analphabeten.
Die TKK verweigert die Zahlungen bei Unterschriften, die durch Kinder unter 7 Jahren geleistet werden. Dies ist nachvollziebar, da Kinder unter 7 noch nicht geschäftstüchtig sind. Hier zeichnet der Erziehungsberechtigte beim letzten Termin gegen, so dass der Stolz der Kinder auf ihre eigene Unterschrift keinen Knacks bekommt. Alle anderen eigenhändig geleisteten Unterschriften werden von mir noch nicht einmal kommentiert. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dass er Analphabet ist, ist vielleicht bei den Logos Grund einer Therapie, bei den Physios sollte es allerdings irrelevant sein.
Ich bin inzwischen so weit, dass ich nur noch einen Widerspruch in einer Angelegenheit formuliere, dann den weiteren Schriftverkehr meinem Anwalt übergebe. Er verdient damit Geld, mich kostet es meine Lebenszeit.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Da ich einige Analphabeten in meiner Praxis habe, ist dies gelebter Alltag.
Auch ein Analphabet hat sich fast immer dieselbe Unterschrift angewöhnt und diese auch unter den Krankenkassenvertrag/ Personalausweis o.ä. gesetzt. Sie liegt der Kasse entsprechend vor und kann im Zweifel durch die KK Mitarbeiter verglichen werden. Mit einer Absetzung unterstellen sie Dir Abrechnungsbetrug, da würden bei mir noch ganz andere Reaktionen provoziert werden als die genügsamen 40€. Gleichzeitig diskreminieren sie den Analphabeten.
Die TKK verweigert die Zahlungen bei Unterschriften, die durch Kinder unter 7 Jahren geleistet werden. Dies ist nachvollziebar, da Kinder unter 7 noch nicht geschäftstüchtig sind. Hier zeichnet der Erziehungsberechtigte beim letzten Termin gegen, so dass der Stolz der Kinder auf ihre eigene Unterschrift keinen Knacks bekommt. Alle anderen eigenhändig geleisteten Unterschriften werden von mir noch nicht einmal kommentiert. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dass er Analphabet ist, ist vielleicht bei den Logos Grund einer Therapie, bei den Physios sollte es allerdings irrelevant sein.
Ich bin inzwischen so weit, dass ich nur noch einen Widerspruch in einer Angelegenheit formuliere, dann den weiteren Schriftverkehr meinem Anwalt übergebe. Er verdient damit Geld, mich kostet es meine Lebenszeit.
Viele Grüße
Monika
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regiologo schrieb:
@Bernie: .. schon mal was von Micrographie gehört. Da bleibt mitunter nur ein Strich oder gar ein Punkt übrig, und dann ? Da kann der BGH sprechen was er will.
--> Bin ich jetzt schon wieder im Satire Thread gelandet :unamused:
oder hab ich verpasst, dass es um eine Prakinson Patientin geht ? Vielleicht ja beides: Parkinsonpatientin und Analpahbetin.
Und, wie hilft das jetzt bei KaBas Problem weiter? :grin:
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Bernie schrieb:
"Da kann der BGH sprechen was er will. "
--> Bin ich jetzt schon wieder im Satire Thread gelandet :unamused:
oder hab ich verpasst, dass es um eine Prakinson Patientin geht ? Vielleicht ja beides: Parkinsonpatientin und Analpahbetin.
Und, wie hilft das jetzt bei KaBas Problem weiter? :grin:
--> Bin ich jetzt schon wieder im Satire Thread gelandet :unamused:
Satire ? Das wäre eine Kunstform und hier völlig fehl am Platz !
Nur mal so als persönliche Erfahrung: Brauchte vor 5 Jahren für meinen Beruf als Logopäde Hörgeräte, da Vorberuf im Maschinenbau mit dadurch entsprechender Senke zuzüglich Presbyakusis im sensiblen Sprach-Stimm-Hörbereich. Diese Hörgeräte müssen einfach ein paar Klassen besser sein als die Standard-GKV-Teile. Musste mir genau solche Plattitüden anhören, bzw. lesen: Sie haben keinen Anspruch; da gäbe es letztinstanzliche Urteile / Entscheidungen; da könne man nichts machen; müssen sie leider selbst finanzieren; das brauchen sie gar nicht probieren; is' unmöglich und weiteres Blabla ..
Um's abzukürzen: Ich habe nun Topp-Geräte ohne Selbstanteile und sogar die Reparaturen kann ich einreichen, da ich's gegen alle Widerstände von GKV, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft durchgekämpft habe.
Und um's abzuschließen, KaBa bleibt dran und lass' dich nicht irritieren !
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regiologo schrieb:
Bernie schrieb am 28.11.19 12:21:
--> Bin ich jetzt schon wieder im Satire Thread gelandet :unamused:
Satire ? Das wäre eine Kunstform und hier völlig fehl am Platz !
Nur mal so als persönliche Erfahrung: Brauchte vor 5 Jahren für meinen Beruf als Logopäde Hörgeräte, da Vorberuf im Maschinenbau mit dadurch entsprechender Senke zuzüglich Presbyakusis im sensiblen Sprach-Stimm-Hörbereich. Diese Hörgeräte müssen einfach ein paar Klassen besser sein als die Standard-GKV-Teile. Musste mir genau solche Plattitüden anhören, bzw. lesen: Sie haben keinen Anspruch; da gäbe es letztinstanzliche Urteile / Entscheidungen; da könne man nichts machen; müssen sie leider selbst finanzieren; das brauchen sie gar nicht probieren; is' unmöglich und weiteres Blabla ..
Um's abzukürzen: Ich habe nun Topp-Geräte ohne Selbstanteile und sogar die Reparaturen kann ich einreichen, da ich's gegen alle Widerstände von GKV, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft durchgekämpft habe.
Und um's abzuschließen, KaBa bleibt dran und lass' dich nicht irritieren !
"Da kann der BGH sprechen was er will. "
--> Bin ich jetzt schon wieder im Satire Thread gelandet :unamused:
oder hab ich verpasst, dass es um eine Prakinson Patientin geht ? Vielleicht ja beides: Parkinsonpatientin und Analpahbetin.
Und, wie hilft das jetzt bei KaBas Problem weiter? :grin:
Meine Mutter ist seit vielen Jahren richtig schwer an Parkinson erkrankt: Nix Gehen, nix Arme bewegen können, nix Schreiben, schwer Sprechen, im Kopf aber noch topfit. Ihre Unterschrift wechselt von Tag zu Tag, mal ein paar kleine Bögen, mal drei Pünktchen, mal ein geschwungener Strich. Ein Name ist daraus schon lange nicht mehr auch nur annähernd erkennbar (wie auch bei allen Unterschriften von mir bekannten Ärzten, die weit weg von Parkinson sind).
Laut Aussage unseres Rechtsanwaltes sind die Striche, Pünktchen, Linien meiner Mutter absolut gültig - so lange es einen einzigen Zeugen bei der Unterschrift gibt, was auch der Therapeut bei Ihrer Physiotherapie sein kann.
Vor drei Jahren gab es wegen der Unterschriften Probleme mit der TK. Ein Anruf von mir war ausreichend, Problem erledigt.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Bernie schrieb am 28.11.19 12:21:
"Da kann der BGH sprechen was er will. "
--> Bin ich jetzt schon wieder im Satire Thread gelandet :unamused:
oder hab ich verpasst, dass es um eine Prakinson Patientin geht ? Vielleicht ja beides: Parkinsonpatientin und Analpahbetin.
Und, wie hilft das jetzt bei KaBas Problem weiter? :grin:
Meine Mutter ist seit vielen Jahren richtig schwer an Parkinson erkrankt: Nix Gehen, nix Arme bewegen können, nix Schreiben, schwer Sprechen, im Kopf aber noch topfit. Ihre Unterschrift wechselt von Tag zu Tag, mal ein paar kleine Bögen, mal drei Pünktchen, mal ein geschwungener Strich. Ein Name ist daraus schon lange nicht mehr auch nur annähernd erkennbar (wie auch bei allen Unterschriften von mir bekannten Ärzten, die weit weg von Parkinson sind).
Laut Aussage unseres Rechtsanwaltes sind die Striche, Pünktchen, Linien meiner Mutter absolut gültig - so lange es einen einzigen Zeugen bei der Unterschrift gibt, was auch der Therapeut bei Ihrer Physiotherapie sein kann.
Vor drei Jahren gab es wegen der Unterschriften Probleme mit der TK. Ein Anruf von mir war ausreichend, Problem erledigt.
Gruß von Monique
Haben hier viele davon.
Sie können bestimmt super mit der Nadel, aber sobald sie einen Kugelschreiber in der Hand halten,
merkt man, wie sie verkrampfen. Die meisten unterschreiben mit xxx, die Dame mit ----.
Habe jetzt mal die Nachberechnung mit Mahngebühr geschickt. Mal sehen was rauskommt.
Grüße und Danke KaBa
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KaBa schrieb:
Unsere Analphabetin ist eine ältere arameische Dame, die nie zur Schule gegangen ist.
Haben hier viele davon.
Sie können bestimmt super mit der Nadel, aber sobald sie einen Kugelschreiber in der Hand halten,
merkt man, wie sie verkrampfen. Die meisten unterschreiben mit xxx, die Dame mit ----.
Habe jetzt mal die Nachberechnung mit Mahngebühr geschickt. Mal sehen was rauskommt.
Grüße und Danke KaBa
Dauernd müssen wir deren Arbeit mit erledigen!
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Neuling schrieb:
Die versicherte hat doch auf Ihrer KV-Karte auch unterschrieben, reicht das nicht als Vergleich in Kopie. Bzw sollten der KK genügend von ihr unterzeichnete Dokumente vorliegen zB der KK- Antrag! da sollen die selbst vergleichen.
Dauernd müssen wir deren Arbeit mit erledigen!
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redvine schrieb:
Einen Strich halte ich für ungünstig, da ein Strich normalerweise für „Nein“ steht.
Gruß redvine
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