Praxisleitung für kleine,
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
Am gleichen Abend habe ich dann selbst bei der Dame angerufen. Auch mir gegenüber hat sie sich darauf herausgeredet, dass doch nichts passiert sei. Ich habe mir trotzdem die Versicherungsdaten der Dame geben lassen und ihr das Versprechen abgenommen, dass Sie für alle Kosten geradestehen würde, zumal dar Smart geleast ist und laut Vertrag im Fall eines Unfalls in einer Autorisierten Fachwerkstatt abgegeben werden muss. Meinerseits habe ich ihr dann versichert, dass ich von einer Anzeige wegen Unfallflucht absehen würde, wenn der ganze Vorfall für mich kostenneutral verliefe.
Am nächsten Tag habe ich den Smart einem Gutachter vorgestellt, der einen Knick im Kotflügel der Kunststoffkarosserie und einen Anprallschaden am rechten Vorderrad festgestellt hat. Geschätzter Schaden: rund 1.500 Euro. Die Vorstellung beim Gutachter, die Fahrt zur Werkstatt und die Abholung sowie zahlreiche Telefonate mit Werkstatt, Gutachter und Leasinggesellschaft haben mich einige Stunden meiner Arbeitszeit gekostet, die ich der Dame natürlich in Höhe meines Praxis-Mindestumsatzes (nur GKV-Patienten mit KG-Rezept ohne Nebenverordnung) in Rechnung gestellt hat. Außerdem habe ich ihr die Zeit in Rechnung gestellt, die meine Mitarbeiterin aufgewendet hat, um mich von der Werkstatt abzuholen, da das Taxisunternehmen mitgeteilt hat, es hätte kein Fahrzeug kurzfristig zur Verfügung.
Nachdem sich die Kfz-Versicherung geweigert hat, diese Rechnung zu übernehmen, habe ich sie aufgefordert, die Kosten selbst zu übernehmen, da ich mich anderenfalls nicht an meine Zusage gebunden fühlen würde, sie nicht anzuzeigen. Und jetzt kommt der Hammer: Die Frau hat mich doch tatsächlich wegen Nötigung angezeigt, so dass ich für nächste Woche eine Vorladung habe!
Habt ihr schon mal etwas ähnliches erlebt? Wie würdet Ihr den Fall beurteilen? Ist die Dame nach Eurer Meinung verpflichtet, meinen Ausfallschaden zu übernehmen? Habe ich mich der Nötigung schuldig gemacht?
Ich danke Euch für Eure Anregungen bzw. Stellungnahmen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vor einigen Wochen ist uns die Tochter einer HB-Patientin in unser Hausbesuchsauto gefahren. Meine Mitarbeiterin ist durch den lauten Knall auf den Unfall aufmerksam geworden, hat aus dem Fenster geschaut und gerade noch gesehen, wie die Dame den Unfallschaden fotografiert und sich anschließend aus dem Staub gemacht hat, ohne meine Mitarbeiterin zu informieren. Die Frau wußte natürlich ganz genau, wessen Auto sie angefahren hat! Meine Mitarbeiterin ist davon ausgegangen, dass die Dame wenigstens kurzfristig bei uns in der Praxis anrufen würde, um den Unfall zu melden. Nachdem dies jedoch auch nach mehreren Stunden nicht geschehen ist, hat ihr meine Mitarbeiterin auf der Mailbox eine Nachricht hinterlassen. Auf diese Nachricht hat die Dame dann reagiert und behauptet, es wäre ja bei dem Unfall außer einer sehr kleinen Blessur im Lack schließlich nichts passiert, wovon sie auch Beweisfotor aufgenommen habe. Sie war deswegen der Meinung, dass sie uns nicht hätte informieren müssen. Der Gipfel war dann noch, dass sie meiner Mitarbeiterin vorgeworfen hat, dass sie sie nicht angesprochen hätte, wo sie doch den Unfall schließlich beobachtet hätte!
Am gleichen Abend habe ich dann selbst bei der Dame angerufen. Auch mir gegenüber hat sie sich darauf herausgeredet, dass doch nichts passiert sei. Ich habe mir trotzdem die Versicherungsdaten der Dame geben lassen und ihr das Versprechen abgenommen, dass Sie für alle Kosten geradestehen würde, zumal dar Smart geleast ist und laut Vertrag im Fall eines Unfalls in einer Autorisierten Fachwerkstatt abgegeben werden muss. Meinerseits habe ich ihr dann versichert, dass ich von einer Anzeige wegen Unfallflucht absehen würde, wenn der ganze Vorfall für mich kostenneutral verliefe.
Am nächsten Tag habe ich den Smart einem Gutachter vorgestellt, der einen Knick im Kotflügel der Kunststoffkarosserie und einen Anprallschaden am rechten Vorderrad festgestellt hat. Geschätzter Schaden: rund 1.500 Euro. Die Vorstellung beim Gutachter, die Fahrt zur Werkstatt und die Abholung sowie zahlreiche Telefonate mit Werkstatt, Gutachter und Leasinggesellschaft haben mich einige Stunden meiner Arbeitszeit gekostet, die ich der Dame natürlich in Höhe meines Praxis-Mindestumsatzes (nur GKV-Patienten mit KG-Rezept ohne Nebenverordnung) in Rechnung gestellt hat. Außerdem habe ich ihr die Zeit in Rechnung gestellt, die meine Mitarbeiterin aufgewendet hat, um mich von der Werkstatt abzuholen, da das Taxisunternehmen mitgeteilt hat, es hätte kein Fahrzeug kurzfristig zur Verfügung.
Nachdem sich die Kfz-Versicherung geweigert hat, diese Rechnung zu übernehmen, habe ich sie aufgefordert, die Kosten selbst zu übernehmen, da ich mich anderenfalls nicht an meine Zusage gebunden fühlen würde, sie nicht anzuzeigen. Und jetzt kommt der Hammer: Die Frau hat mich doch tatsächlich wegen Nötigung angezeigt, so dass ich für nächste Woche eine Vorladung habe!
Habt ihr schon mal etwas ähnliches erlebt? Wie würdet Ihr den Fall beurteilen? Ist die Dame nach Eurer Meinung verpflichtet, meinen Ausfallschaden zu übernehmen? Habe ich mich der Nötigung schuldig gemacht?
Ich danke Euch für Eure Anregungen bzw. Stellungnahmen!
Dein individueller Rechts- und Schadensfall.
Frag einen Anwalt. Deshalb gibt es die ja.
Egal wer hier was zum besten gibt, am Ende musst du eh zum Rechtsfachmann
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karl rehfuss schrieb:
Was soll das hier werden/bringen?
Dein individueller Rechts- und Schadensfall.
Frag einen Anwalt. Deshalb gibt es die ja.
Egal wer hier was zum besten gibt, am Ende musst du eh zum Rechtsfachmann
-> tatsächlicher Schaden plus Gutachter (geparkte PKW verursachen keine Unfälle)
-> Taxifahrten, Ersatzwagen und Taxifahrten durch eigene Mitarbeiter sofern diese eine Rechnung für die gefahrenen KM schreiben
-> und da du jetzt ohnehin zum Fachpersonal geladen bist: Sei einsichtig das du mit deinem Vergleichsangebot einen Fehler gemacht hast und stelle im Anschluss eine Anzeige wegen Fahrerflucht (vielleicht war sie so doof und hat auch schon angegeben das sie einen geparkten PKW gerammt hat; vielleicht hast du die sozialen Fähigkeiten sie dazu zu verleiten, ihr Schadensfoto preiszugeben...).
Abgesehen davon ist einiges in der Beweissicherung schiefgelaufen: In dem Moment in dem klar war das die Unfallverursacherin den Unfallort verlässt ohne sich bemerkbar zu machen hätte die Polizei zur Dokumentation gerufen werden müssen (...Gratuliere, Mama, deine Tochter hat dir eine verlängerte Behandlung geschenkt!), im Umfeld dessen kann man durchaus freundlich darum bitten noch ein paar Stunden zu warten bevor Ermittlungen wegen Unfallflucht aufgenommen werden. Auch die Polizisten sind froh wenn das Papier nur bis Schichtende auf dem Schreibtisch liegt und dann mit dem Vermerk "Haben sich gütlich geeinigt" ad acta gelegt werden kann).
Und weil die Dame so sympathisch ist: ab jetzt nur noch mit anwaltlicher Begleitung agieren, die hat noch ein paar Hammer in der Hinterhand. Und leider steht kein KFZ mehr zur Verfügung um die HB bei ihrer Mutter fortzusetzen, tut dir echt Leid, und du weißt leider auch nicht ob deine Nachbar-Kollegen Kapazitäten frei haben (haben sie nicht wenn du dich mit deinen Nachbarn gut verstehst...)
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LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Meine MA haben die generelle Anweisung bei Unfällen mit dem Dienstwagen immer die Polizei zu holen. Ist wichtig zur Beweissicherung und der Haftungsfrage. Dabei ist es egal ob der MA oder der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat. Diese Handlungsanweisung steht auch im Versicherungsvertrag für meine Dienstwagen. Falls der MA mit seinem Privat-PKW fährt, gilt das ebenso, wenn er die Kosten von mir erstattet haben will. Die Versicherung will nachprüfen können ob der MA auch direkt nach Hause oder in die Praxis gefahren ist. Bei Umwegen, z.B. zum Einkaufen, Freunde besuchen oder Kinder abholen, trägt der MA die Kosten allein. Es gibt keine Ausnahmen und somit keine Diskussionen mit Unfallgegnern. Für die Schadenabwicklung nutze ich immer einen Verkehrsrechtsanwalt um mich nicht mit Forderungen über den Tisch ziehen zu lassen.
LG ergonosis
(...) Für die Schadenabwicklung nutze ich immer einen Verkehrsrechtsanwalt um mich nicht mit Forderungen über den Tisch ziehen zu lassen.
Ja, und das ist in beiden Richtungen immer wichtig (nicht das noch jemand versucht einen fiktiven Umsatz für Verwaltungsarbeiten in Rechnung zu stellen, da wird aus einem €1500-Schaden mit 30 Minuten Verwaltungsarbeit schnell mal eine €2000-Forderung ;))
...abgesehen davon ist mittlerweile mein drittes Telefonat nach einem Schaden der nicht definitiv Bagatelle ist (Spiegel abgefahren...) mein Lieblingsanwalt mit der Ankündigung eines Mandates in der Sache Alpaka ./. Müller; schlicht weil ich dann die Verwaltung nicht selber machen brauche und der Schaden an Verwaltungsaufwand durch das Honorar bezifferbar ist :)
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Papa Alpaka schrieb:
ergonosis schrieb am 25.8.18 11:30:
(...) Für die Schadenabwicklung nutze ich immer einen Verkehrsrechtsanwalt um mich nicht mit Forderungen über den Tisch ziehen zu lassen.
Ja, und das ist in beiden Richtungen immer wichtig (nicht das noch jemand versucht einen fiktiven Umsatz für Verwaltungsarbeiten in Rechnung zu stellen, da wird aus einem €1500-Schaden mit 30 Minuten Verwaltungsarbeit schnell mal eine €2000-Forderung ;))
...abgesehen davon ist mittlerweile mein drittes Telefonat nach einem Schaden der nicht definitiv Bagatelle ist (Spiegel abgefahren...) mein Lieblingsanwalt mit der Ankündigung eines Mandates in der Sache Alpaka ./. Müller; schlicht weil ich dann die Verwaltung nicht selber machen brauche und der Schaden an Verwaltungsaufwand durch das Honorar bezifferbar ist :)
"Die Frau hat mich doch tatsächlich wegen Nötigung angezeigt, so dass ich für nächste Woche eine Vorladung habe! "
--> Es könnte auch § 253 StGB sein!
Warum machst Du auch so was?
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Bernie schrieb:
Das passiert, wenn man von Anfang an nicht konsequent handelt. Dass in diesem geschilderten Fall der Ärger vorprogrammiert war ist, aus meiner Sicht, offensichtlich.
"Die Frau hat mich doch tatsächlich wegen Nötigung angezeigt, so dass ich für nächste Woche eine Vorladung habe! "
--> Es könnte auch § 253 StGB sein!
Warum machst Du auch so was?
Hier sollte die einzig kluge Antwort lauten: Aus Fehlern lernt man!!
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McMiki schrieb:
Dies ist ein Physio Forum, nicht mal ein Anwalt würde dir in einem (dafür geeigneten) Forum eine rechtsverbindliche Auskunft geben..anscheinend können Physios alles, deshalb sollten sie auch besser bezahlt werden!!! Nimm dir nichts von dem an, was hier irgendwelche Hobby Advokaten meinen von sich zu geben!!
Hier sollte die einzig kluge Antwort lauten: Aus Fehlern lernt man!!
Wenn Haftpflichtversicherungen Unfallschäden abwickeln wird niemals der Zeitaufwand den eine Private oder geschäftliche Person mit der Unfallabwicklung zu tun hat bezahlt, ganz schlicht und ergreifend weil es kein tatsächlicher Schaden ist, und damit auch vor keinem Gericht bestand hätte.
Niemand zwingt dich die Unfallabwicklung in deiner Arbeitszeit zu erledigen, und dadurch tatsächlich Termine abzusagen, ich bin mir auch sicher du hast keine schon vereinbarten Termine dafür abgesagt, wenn ja ist es dein Problem, das kannst du auch vor oder nach deiner Arbeitszeit tun.
Was meinst du warum es standardmäßig zwischen Haftpflichtversicherungen nicht als Unfallschaden anerkannt wird ? weil es nicht rechtskonform ist.
Wenn du der Meinung bist dass es berechtigt ist diese Kosten einzufordern, kannst du doch jetzt auch gegen die Haftpflichtversicherung vorgehen, oder ??
Ansonsten macht es den Anschein dass du mehr rausholen wolltest wie typischerweise in solchen Fällen rechtswirksam erstattet wird, eine glasklare Nötigung, und das werden Gerichte mit Sicherheit auch so sehen.
Sie hat sich falsch Verhalten, du aber ganz genauso!! Jetzt müsst ihr beide eben die Konsequenzen tragen. Sie wird für Unfallflucht verurteilt, und ihr wird dafür der Führerschein entzogen werden, und du wirst vermutlich eine Geldstrafe für Nötigung zahlen müssen, beides ist berechtigt!
Schlimm finde ich tatsächlich deine Einstellung, du bist regelrecht empört wenn dir Zahlungen die nicht rechtskonform sind von ihr durch ein abhängigkeitsverhältnis nicht gezahlt werden. Das sind ja schon juristische amerikanische Zustände, jeder will einfach so viel rausholen wie es eben geht - jetzt bekommst du die Quittung dafür!
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Gert Winsa schrieb:
Der Vorwurf der Nötigung ist doch absolut berechtigt. Nötigung ist eben definiert eine Handlung die jemand nicht freiwillig machen würde durch Konsequenzen erzwingen zu wollen.
Wenn Haftpflichtversicherungen Unfallschäden abwickeln wird niemals der Zeitaufwand den eine Private oder geschäftliche Person mit der Unfallabwicklung zu tun hat bezahlt, ganz schlicht und ergreifend weil es kein tatsächlicher Schaden ist, und damit auch vor keinem Gericht bestand hätte.
Niemand zwingt dich die Unfallabwicklung in deiner Arbeitszeit zu erledigen, und dadurch tatsächlich Termine abzusagen, ich bin mir auch sicher du hast keine schon vereinbarten Termine dafür abgesagt, wenn ja ist es dein Problem, das kannst du auch vor oder nach deiner Arbeitszeit tun.
Was meinst du warum es standardmäßig zwischen Haftpflichtversicherungen nicht als Unfallschaden anerkannt wird ? weil es nicht rechtskonform ist.
Wenn du der Meinung bist dass es berechtigt ist diese Kosten einzufordern, kannst du doch jetzt auch gegen die Haftpflichtversicherung vorgehen, oder ??
Ansonsten macht es den Anschein dass du mehr rausholen wolltest wie typischerweise in solchen Fällen rechtswirksam erstattet wird, eine glasklare Nötigung, und das werden Gerichte mit Sicherheit auch so sehen.
Sie hat sich falsch Verhalten, du aber ganz genauso!! Jetzt müsst ihr beide eben die Konsequenzen tragen. Sie wird für Unfallflucht verurteilt, und ihr wird dafür der Führerschein entzogen werden, und du wirst vermutlich eine Geldstrafe für Nötigung zahlen müssen, beides ist berechtigt!
Schlimm finde ich tatsächlich deine Einstellung, du bist regelrecht empört wenn dir Zahlungen die nicht rechtskonform sind von ihr durch ein abhängigkeitsverhältnis nicht gezahlt werden. Das sind ja schon juristische amerikanische Zustände, jeder will einfach so viel rausholen wie es eben geht - jetzt bekommst du die Quittung dafür!
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Papa Alpaka schrieb:
...die Unfallverursacherin ist nur für den tatsächlich entstandenen Schaden ersatzpflichtig, nicht für fiktive Gewinne (hast du bei deiner Schadensfiktion bedacht das währenddessen die Praxis und ihr Inventar keine Abnutzung erfahren haben?).
-> tatsächlicher Schaden plus Gutachter (geparkte PKW verursachen keine Unfälle)
-> Taxifahrten, Ersatzwagen und Taxifahrten durch eigene Mitarbeiter sofern diese eine Rechnung für die gefahrenen KM schreiben
-> und da du jetzt ohnehin zum Fachpersonal geladen bist: Sei einsichtig das du mit deinem Vergleichsangebot einen Fehler gemacht hast und stelle im Anschluss eine Anzeige wegen Fahrerflucht (vielleicht war sie so doof und hat auch schon angegeben das sie einen geparkten PKW gerammt hat; vielleicht hast du die sozialen Fähigkeiten sie dazu zu verleiten, ihr Schadensfoto preiszugeben...).
Abgesehen davon ist einiges in der Beweissicherung schiefgelaufen: In dem Moment in dem klar war das die Unfallverursacherin den Unfallort verlässt ohne sich bemerkbar zu machen hätte die Polizei zur Dokumentation gerufen werden müssen (...Gratuliere, Mama, deine Tochter hat dir eine verlängerte Behandlung geschenkt!), im Umfeld dessen kann man durchaus freundlich darum bitten noch ein paar Stunden zu warten bevor Ermittlungen wegen Unfallflucht aufgenommen werden. Auch die Polizisten sind froh wenn das Papier nur bis Schichtende auf dem Schreibtisch liegt und dann mit dem Vermerk "Haben sich gütlich geeinigt" ad acta gelegt werden kann).
Und weil die Dame so sympathisch ist: ab jetzt nur noch mit anwaltlicher Begleitung agieren, die hat noch ein paar Hammer in der Hinterhand. Und leider steht kein KFZ mehr zur Verfügung um die HB bei ihrer Mutter fortzusetzen, tut dir echt Leid, und du weißt leider auch nicht ob deine Nachbar-Kollegen Kapazitäten frei haben (haben sie nicht wenn du dich mit deinen Nachbarn gut verstehst...)
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idefix- schrieb:
Anwalt einschalten für die Versicherung und gleichzeitig die Dame wegen Fahrerflucht anzeigen. Hätte ich am gleichen Tag noch gemacht.
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