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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Unentschuldigtes Fehlen in der Schwangerschaft

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Neues Thema
Unentschuldigtes Fehlen in der Schwangerschaft
Es gibt 7 Beiträge
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callingsunshine
22.09.2020 07:44
Hallo,ich habe eine schwangere Rezeptionskraft die seit Wochen krank ist. Zum wiederholten Male fehlt Sie unentschuldigt. Die letzten Male habe ich ihr hinterher telefoniert. Diese Mal nicht und ich habe auch noch nichts von ihr gehört. Ihre Krankmeldung ging bis Freitag und sie ist gestern, Montag, mal wieder nicht zur Arbeit erschienen. Wie würdest ihr das handhaben? Ich bin sehr verärgert darüber, zumal ich sie mehrmals darüber informiert habe, dass sie sich abmelden muss.
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Hallo,ich habe eine schwangere Rezeptionskraft die seit Wochen krank ist. Zum wiederholten Male fehlt Sie unentschuldigt. Die letzten Male habe ich ihr hinterher telefoniert. Diese Mal nicht und ich habe auch noch nichts von ihr gehört. Ihre Krankmeldung ging bis Freitag und sie ist gestern, Montag, mal wieder nicht zur Arbeit erschienen. Wie würdest ihr das handhaben? Ich bin sehr verärgert darüber, zumal ich sie mehrmals darüber informiert habe, dass sie sich abmelden muss.
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callingsunshine schrieb:

Hallo,ich habe eine schwangere Rezeptionskraft die seit Wochen krank ist. Zum wiederholten Male fehlt Sie unentschuldigt. Die letzten Male habe ich ihr hinterher telefoniert. Diese Mal nicht und ich habe auch noch nichts von ihr gehört. Ihre Krankmeldung ging bis Freitag und sie ist gestern, Montag, mal wieder nicht zur Arbeit erschienen. Wie würdest ihr das handhaben? Ich bin sehr verärgert darüber, zumal ich sie mehrmals darüber informiert habe, dass sie sich abmelden muss.

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Inche
22.09.2020 07:59
Schriftlich Abmahnen und am besten eh zwecks Corona in Berufsverbot erteilen entweder machst du es oder der Frauenarzt da sie ja scheinbar eh Krank ist
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Inche schrieb:

Schriftlich Abmahnen und am besten eh zwecks Corona in Berufsverbot erteilen entweder machst du es oder der Frauenarzt da sie ja scheinbar eh Krank ist

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tom1350
22.09.2020 09:45
Es gilt ein absolutes Kündigungsverbot mit der Möglichkeit durch die zuständige Landesbehörde in sehr zwingenden Fällen eine Erlaubnis zu bekommen. Besser Berufsverbot, da die Angestellte anscheinend mit der Praxis abgeschlossen hat.
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Es gilt ein absolutes Kündigungsverbot mit der Möglichkeit durch die zuständige Landesbehörde in sehr zwingenden Fällen eine Erlaubnis zu bekommen. Besser Berufsverbot, da die Angestellte anscheinend mit der Praxis abgeschlossen hat.
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callingsunshine
22.09.2020 11:01
Was genau bedeutet Berufsverbot für mich? Zahle ich weiter Gehalt oder ist dann dafür eine Behörde zuständig?
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Was genau bedeutet Berufsverbot für mich? Zahle ich weiter Gehalt oder ist dann dafür eine Behörde zuständig?
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callingsunshine schrieb:

Was genau bedeutet Berufsverbot für mich? Zahle ich weiter Gehalt oder ist dann dafür eine Behörde zuständig?

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mosaik
22.09.2020 16:12
Du als AG kannst ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Am Anfang jeder Schwangerschaft gibst Du eine Gefährdungsbeurteilung ab. Diese musst Du an die entsprechende Behörde Deines Bundeslandes weiterleiten. An diese gibst Du jetzt eine erneute Gefährdungsbeurteilung (z.B. vermehrte Keimbelastung) und erteilst das Beschäftigungsverbot.

Du erhälst von der KK sämtlichen Lohn und Lohnnebenkosten wieder.

Viele Grüße
Monika


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Du als AG kannst ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Am Anfang jeder Schwangerschaft gibst Du eine Gefährdungsbeurteilung ab. Diese musst Du an die entsprechende Behörde Deines Bundeslandes weiterleiten. An diese gibst Du jetzt eine erneute Gefährdungsbeurteilung (z.B. vermehrte Keimbelastung) und erteilst das Beschäftigungsverbot. Du erhälst von der KK sämtlichen Lohn und Lohnnebenkosten wieder. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Du als AG kannst ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Am Anfang jeder Schwangerschaft gibst Du eine Gefährdungsbeurteilung ab. Diese musst Du an die entsprechende Behörde Deines Bundeslandes weiterleiten. An diese gibst Du jetzt eine erneute Gefährdungsbeurteilung (z.B. vermehrte Keimbelastung) und erteilst das Beschäftigungsverbot.

Du erhälst von der KK sämtlichen Lohn und Lohnnebenkosten wieder.

Viele Grüße
Monika


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tom1350 schrieb:

Es gilt ein absolutes Kündigungsverbot mit der Möglichkeit durch die zuständige Landesbehörde in sehr zwingenden Fällen eine Erlaubnis zu bekommen. Besser Berufsverbot, da die Angestellte anscheinend mit der Praxis abgeschlossen hat.

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Physio2015
22.09.2020 12:13
Unsere Kollegin war vor 2 Jahren auch schwanger und unsere Chefs haben sie zeitnah (ab Juni - Entbindungstermin Ende Oktober) ins Beschäftigungsverbot geschickt. Sie erhielt weiterhin den vollen Lohn, und wir haben diesen komplett von ihrer Krankenkasse zurückbekommen. Dafür zahlt der Arbeitgeber monatlich eine Umlage.
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• Ma63
Unsere Kollegin war vor 2 Jahren auch schwanger und unsere Chefs haben sie zeitnah (ab Juni - Entbindungstermin Ende Oktober) ins Beschäftigungsverbot geschickt. Sie erhielt weiterhin den vollen Lohn, und wir haben diesen komplett von ihrer Krankenkasse zurückbekommen. Dafür zahlt der Arbeitgeber monatlich eine Umlage.
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Physio2015 schrieb:

Unsere Kollegin war vor 2 Jahren auch schwanger und unsere Chefs haben sie zeitnah (ab Juni - Entbindungstermin Ende Oktober) ins Beschäftigungsverbot geschickt. Sie erhielt weiterhin den vollen Lohn, und wir haben diesen komplett von ihrer Krankenkasse zurückbekommen. Dafür zahlt der Arbeitgeber monatlich eine Umlage.

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FSchulze
12.10.2020 19:57
Wie war/ist sie denn sonst gewesen?

Sofort zum Personalgespräch bitten...
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Wie war/ist sie denn sonst gewesen? Sofort zum Personalgespräch bitten...
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FSchulze schrieb:

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