Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- un...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
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Physiotherapeutische
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Dokumentation unserer stationären
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Psychosomatik
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callingsunshine schrieb:
Hallo,ich habe eine schwangere Rezeptionskraft die seit Wochen krank ist. Zum wiederholten Male fehlt Sie unentschuldigt. Die letzten Male habe ich ihr hinterher telefoniert. Diese Mal nicht und ich habe auch noch nichts von ihr gehört. Ihre Krankmeldung ging bis Freitag und sie ist gestern, Montag, mal wieder nicht zur Arbeit erschienen. Wie würdest ihr das handhaben? Ich bin sehr verärgert darüber, zumal ich sie mehrmals darüber informiert habe, dass sie sich abmelden muss.
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Inche schrieb:
Schriftlich Abmahnen und am besten eh zwecks Corona in Berufsverbot erteilen entweder machst du es oder der Frauenarzt da sie ja scheinbar eh Krank ist
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callingsunshine schrieb:
Was genau bedeutet Berufsverbot für mich? Zahle ich weiter Gehalt oder ist dann dafür eine Behörde zuständig?
Du erhälst von der KK sämtlichen Lohn und Lohnnebenkosten wieder.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Du als AG kannst ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Am Anfang jeder Schwangerschaft gibst Du eine Gefährdungsbeurteilung ab. Diese musst Du an die entsprechende Behörde Deines Bundeslandes weiterleiten. An diese gibst Du jetzt eine erneute Gefährdungsbeurteilung (z.B. vermehrte Keimbelastung) und erteilst das Beschäftigungsverbot.
Du erhälst von der KK sämtlichen Lohn und Lohnnebenkosten wieder.
Viele Grüße
Monika
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tom1350 schrieb:
Es gilt ein absolutes Kündigungsverbot mit der Möglichkeit durch die zuständige Landesbehörde in sehr zwingenden Fällen eine Erlaubnis zu bekommen. Besser Berufsverbot, da die Angestellte anscheinend mit der Praxis abgeschlossen hat.
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Physio2015 schrieb:
Unsere Kollegin war vor 2 Jahren auch schwanger und unsere Chefs haben sie zeitnah (ab Juni - Entbindungstermin Ende Oktober) ins Beschäftigungsverbot geschickt. Sie erhielt weiterhin den vollen Lohn, und wir haben diesen komplett von ihrer Krankenkasse zurückbekommen. Dafür zahlt der Arbeitgeber monatlich eine Umlage.
Sofort zum Personalgespräch bitten...
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FSchulze schrieb:
Wie war/ist sie denn sonst gewesen?
Sofort zum Personalgespräch bitten...
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