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Hamburg St. Georg

ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.


Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
Krankenhaus der Hansestadt Hamburg.
Wir verbinden soziale Trad...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Umsatzsteuerpflicht bei privater Zweitpraxis

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Neues Thema
Umsatzsteuerpflicht bei privater Zweitpraxis
Es gibt 8 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
14.07.2019 09:36
Hallo,
ich plane neben meiner PT-Praxis eine weitere kleine Privatpraxis für Osteopathie und Naturheilkunde aufzumachen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mit dieser neuen oder der PT-Praxis dann umsatzsteuerpflichtig werde?
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten.
VG????????
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Hallo, ich plane neben meiner PT-Praxis eine weitere kleine Privatpraxis für Osteopathie und Naturheilkunde aufzumachen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mit dieser neuen oder der PT-Praxis dann umsatzsteuerpflichtig werde? Kennt sich jemand aus? Vielen Dank schon einmal für alle Antworten. VG????????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
ich plane neben meiner PT-Praxis eine weitere kleine Privatpraxis für Osteopathie und Naturheilkunde aufzumachen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich mit dieser neuen oder der PT-Praxis dann umsatzsteuerpflichtig werde?
Kennt sich jemand aus?
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten.
VG????????

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Shakespeare
14.07.2019 09:55
Grundsätzlich sind Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig. Ausnahme sind u. a. Heilbehandlungen, die einem therapeutischen Zweck dienen. Es hängt also davon ab welche Leistungen, zu welchen Zweck und als was Du anbietest. Als Heilpraktiker wären Deine Angebote (Osteopathie, nicht- physiot. Naturheilkunde) also dann umsatzsteuerfrei, wenn Du damit Krankheiten/Störungen behandelst. Als Physio, dürftest Du diese Dinge gem. HPG ohnehin nicht anbieten. Als Physio gilt allgemein eine Umsatzsteuer Befreiung als rechtssicher, wenn eine ärztliche oder auch heilpraktische Verordnung vorliegt oder auch wenn Du als sektoraler Heilpraktiker, berufstypische Therapien (also nicht Osteop.,oder nicht physiotherapeutische Naturheilverfahren) durchführst.
Alles klar?
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Grundsätzlich sind Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig. Ausnahme sind u. a. Heilbehandlungen, die einem therapeutischen Zweck dienen. Es hängt also davon ab welche Leistungen, zu welchen Zweck und als was Du anbietest. Als Heilpraktiker wären Deine Angebote (Osteopathie, nicht- physiot. Naturheilkunde) also dann umsatzsteuerfrei, wenn Du damit Krankheiten/Störungen behandelst. Als Physio, dürftest Du diese Dinge gem. HPG ohnehin nicht anbieten. Als Physio gilt allgemein eine Umsatzsteuer Befreiung als rechtssicher, wenn eine ärztliche oder auch heilpraktische Verordnung vorliegt oder auch wenn Du als sektoraler Heilpraktiker, berufstypische Therapien (also nicht Osteop.,oder nicht physiotherapeutische Naturheilverfahren) durchführst. Alles klar?
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Shakespeare schrieb:

Grundsätzlich sind Dienstleistungen umsatzsteuerpflichtig. Ausnahme sind u. a. Heilbehandlungen, die einem therapeutischen Zweck dienen. Es hängt also davon ab welche Leistungen, zu welchen Zweck und als was Du anbietest. Als Heilpraktiker wären Deine Angebote (Osteopathie, nicht- physiot. Naturheilkunde) also dann umsatzsteuerfrei, wenn Du damit Krankheiten/Störungen behandelst. Als Physio, dürftest Du diese Dinge gem. HPG ohnehin nicht anbieten. Als Physio gilt allgemein eine Umsatzsteuer Befreiung als rechtssicher, wenn eine ärztliche oder auch heilpraktische Verordnung vorliegt oder auch wenn Du als sektoraler Heilpraktiker, berufstypische Therapien (also nicht Osteop.,oder nicht physiotherapeutische Naturheilverfahren) durchführst.
Alles klar?

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redvine
14.07.2019 12:25
Wenn Deine PT-Praxis zu groß wird oder Du mehrere davon hast, dann kannst Du schon umsatzsteuerpflichtig werden. Da Du dann Deinen Mitarbeitern nicht mehr „Deinen Stempel“ aufdrücken kannst, d.h. Du nicht mehr über jede Behandlung Bescheid wissen kannst und Deinen Mitarbeitern nicht mehr sagen kannst wie sie behandeln sollen. Das ist auch bei Deiner gewünschten Konstellation möglich. Das entscheidet das Finanzamt und meines Wissens hat dabei der Sachbearbeiter auch einen gewissen Spielraum.

Also Steuerberater!

Gruß redvine
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Wenn Deine PT-Praxis zu groß wird oder Du mehrere davon hast, dann kannst Du schon umsatzsteuerpflichtig werden. Da Du dann Deinen Mitarbeitern nicht mehr „Deinen Stempel“ aufdrücken kannst, d.h. Du nicht mehr über jede Behandlung Bescheid wissen kannst und Deinen Mitarbeitern nicht mehr sagen kannst wie sie behandeln sollen. Das ist auch bei Deiner gewünschten Konstellation möglich. Das entscheidet das Finanzamt und meines Wissens hat dabei der Sachbearbeiter auch einen gewissen Spielraum. Also Steuerberater! Gruß redvine
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Tempelritter
14.07.2019 14:43
redvine schrieb am 14.7.19 12:25:
Wenn Deine PT-Praxis zu groß wird oder Du mehrere davon hast, dann kannst Du schon umsatzsteuerpflichtig werden. Da Du dann Deinen Mitarbeitern nicht mehr „Deinen Stempel“ aufdrücken kannst, d.h. Du nicht mehr über jede Behandlung Bescheid wissen kannst und Deinen Mitarbeitern nicht mehr sagen kannst wie sie behandeln sollen. Das ist auch bei Deiner gewünschten Konstellation möglich. Das entscheidet das Finanzamt und meines Wissens hat dabei der Sachbearbeiter auch einen gewissen Spielraum.

Also Steuerberater!

Gruß redvine


Umsatzsteuer fällt unabhängig von der Praxisgröße auf Heilbehandlungen auf RZ oder als sHP/HP nicht an.
Was anfallen kann ist die Gewerbesteuer, als den STB fragen.
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[zitat]redvine schrieb am 14.7.19 12:25: Wenn Deine PT-Praxis zu groß wird oder Du mehrere davon hast, dann kannst Du schon umsatzsteuerpflichtig werden. Da Du dann Deinen Mitarbeitern nicht mehr „Deinen Stempel“ aufdrücken kannst, d.h. Du nicht mehr über jede Behandlung Bescheid wissen kannst und Deinen Mitarbeitern nicht mehr sagen kannst wie sie behandeln sollen. Das ist auch bei Deiner gewünschten Konstellation möglich. Das entscheidet das Finanzamt und meines Wissens hat dabei der Sachbearbeiter auch einen gewissen Spielraum. Also Steuerberater! Gruß redvine [/zitat] Umsatzsteuer fällt unabhängig von der Praxisgröße auf Heilbehandlungen auf RZ oder als sHP/HP nicht an. Was anfallen kann ist die Gewerbesteuer, als den STB fragen.
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Tempelritter schrieb:

redvine schrieb am 14.7.19 12:25:
Wenn Deine PT-Praxis zu groß wird oder Du mehrere davon hast, dann kannst Du schon umsatzsteuerpflichtig werden. Da Du dann Deinen Mitarbeitern nicht mehr „Deinen Stempel“ aufdrücken kannst, d.h. Du nicht mehr über jede Behandlung Bescheid wissen kannst und Deinen Mitarbeitern nicht mehr sagen kannst wie sie behandeln sollen. Das ist auch bei Deiner gewünschten Konstellation möglich. Das entscheidet das Finanzamt und meines Wissens hat dabei der Sachbearbeiter auch einen gewissen Spielraum.

Also Steuerberater!

Gruß redvine


Umsatzsteuer fällt unabhängig von der Praxisgröße auf Heilbehandlungen auf RZ oder als sHP/HP nicht an.
Was anfallen kann ist die Gewerbesteuer, als den STB fragen.

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redvine
14.07.2019 19:08
Stimmt, habe ich verwechselt.

Gruß redvine
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redvine schrieb:

Stimmt, habe ich verwechselt.

Gruß redvine

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Bernie
16.07.2019 08:10
"und auch noch einmal den IFK befragen"

--> Was hat denn der IFK mit einer Heilpraktikerpraxis zu tun?
Du willst eine zweite Praxis als HP (neben Deiner PT Praxis) aufmachen. Warum solltest Du denn da Umsatzsteuerpflichtig werden?

Das hilft Dir bestimmt:
RAin Ulrike Borgmann, Stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin des Referats Recht des IFK e.V., Bochum
-->"Werden heilkundlich therapeutische Leistungen von Physiotherapeuten (bzw. Ergotherapeuten oder Logopäden) erbracht, sind diese nach § 4 Nr. 14 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerbefreit. Dies gilt generell und unabhängig von der Betriebsgröße, der Zahl der Angestellten und unabhängig davon, ob die Leistungen gegebenenfalls in einer Zweitpraxis erbracht werden. Juristische Personen (zum Beispiel eine GmbH) sind unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls umsatzsteuerbefreit." Zitat Ende.
Analoge Anwendung bei HP-Praxis.......
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"und auch noch einmal den IFK befragen" --> Was hat denn der IFK mit einer Heilpraktikerpraxis zu tun? Du willst eine zweite Praxis als HP (neben Deiner PT Praxis) aufmachen. Warum solltest Du denn da Umsatzsteuerpflichtig werden? Das hilft Dir bestimmt: RAin Ulrike Borgmann, Stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin des Referats Recht des IFK e.V., Bochum -->"Werden heilkundlich therapeutische Leistungen von Physiotherapeuten (bzw. Ergotherapeuten oder Logopäden) erbracht, sind diese nach § 4 Nr. 14 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerbefreit. Dies gilt generell und unabhängig von der Betriebsgröße, der Zahl der Angestellten und unabhängig davon, ob die Leistungen gegebenenfalls in einer Zweitpraxis erbracht werden. Juristische Personen (zum Beispiel eine GmbH) sind unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls umsatzsteuerbefreit." Zitat Ende. Analoge Anwendung bei HP-Praxis.......
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Bernie schrieb:

"und auch noch einmal den IFK befragen"

--> Was hat denn der IFK mit einer Heilpraktikerpraxis zu tun?
Du willst eine zweite Praxis als HP (neben Deiner PT Praxis) aufmachen. Warum solltest Du denn da Umsatzsteuerpflichtig werden?

Das hilft Dir bestimmt:
RAin Ulrike Borgmann, Stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin des Referats Recht des IFK e.V., Bochum
-->"Werden heilkundlich therapeutische Leistungen von Physiotherapeuten (bzw. Ergotherapeuten oder Logopäden) erbracht, sind diese nach § 4 Nr. 14 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerbefreit. Dies gilt generell und unabhängig von der Betriebsgröße, der Zahl der Angestellten und unabhängig davon, ob die Leistungen gegebenenfalls in einer Zweitpraxis erbracht werden. Juristische Personen (zum Beispiel eine GmbH) sind unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls umsatzsteuerbefreit." Zitat Ende.
Analoge Anwendung bei HP-Praxis.......

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redvine schrieb:

Wenn Deine PT-Praxis zu groß wird oder Du mehrere davon hast, dann kannst Du schon umsatzsteuerpflichtig werden. Da Du dann Deinen Mitarbeitern nicht mehr „Deinen Stempel“ aufdrücken kannst, d.h. Du nicht mehr über jede Behandlung Bescheid wissen kannst und Deinen Mitarbeitern nicht mehr sagen kannst wie sie behandeln sollen. Das ist auch bei Deiner gewünschten Konstellation möglich. Das entscheidet das Finanzamt und meines Wissens hat dabei der Sachbearbeiter auch einen gewissen Spielraum.

Also Steuerberater!

Gruß redvine

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Anonymer Teilnehmer
14.07.2019 15:34
Hallo und erst einmal vielen Dank für die kompetenten Antworten.
Ich werde mich auf jeden Fall mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen und auch noch einmal den IFK befragen.
Es ist verdammt viel, woran man bei den kleinsten Veränderungen denken muss.
Also, herzlichen Dank und einen schönen Sonntag noch.

????????
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Hallo und erst einmal vielen Dank für die kompetenten Antworten. Ich werde mich auf jeden Fall mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen und auch noch einmal den IFK befragen. Es ist verdammt viel, woran man bei den kleinsten Veränderungen denken muss. Also, herzlichen Dank und einen schönen Sonntag noch. ????????
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Anonymer Teilnehmer
18.07.2019 21:21
Also, nach allen Recherchen, die ich jetzt mit Steuerberater und IFK machen könnte, fällt keine Umsatzsteuer an. Das einzige was anfallen könnte, ist Gewerbesteuer, wenn ich nicht mindestens 30 h / Woche in der Praxis für meine Mitarbeiter verfügbar bin. Da das nicht sein wird, habe ich also keine weiteren Kosten zu befürchten.
Vielen Dank an all!
????????
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Also, nach allen Recherchen, die ich jetzt mit Steuerberater und IFK machen könnte, fällt keine Umsatzsteuer an. Das einzige was anfallen könnte, ist Gewerbesteuer, wenn ich nicht mindestens 30 h / Woche in der Praxis für meine Mitarbeiter verfügbar bin. Da das nicht sein wird, habe ich also keine weiteren Kosten zu befürchten. Vielen Dank an all! ????????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Also, nach allen Recherchen, die ich jetzt mit Steuerberater und IFK machen könnte, fällt keine Umsatzsteuer an. Das einzige was anfallen könnte, ist Gewerbesteuer, wenn ich nicht mindestens 30 h / Woche in der Praxis für meine Mitarbeiter verfügbar bin. Da das nicht sein wird, habe ich also keine weiteren Kosten zu befürchten.
Vielen Dank an all!
????????

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo und erst einmal vielen Dank für die kompetenten Antworten.
Ich werde mich auf jeden Fall mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen und auch noch einmal den IFK befragen.
Es ist verdammt viel, woran man bei den kleinsten Veränderungen denken muss.
Also, herzlichen Dank und einen schönen Sonntag noch.

????????



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