Privatpraxis für Physiotherapie in
der Münchner Innenstadt sucht
eine/-n leidenschaftliche/-n
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Masseur/-in zur Verstärkung
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Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeutin oder Masseurin
- Einfühlungsvermögen und
Kommunikationsstärke
- Fr...
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Darf der Masseur, dem ja gemäß einschlägigem Urteil der FC (first contact oder first acess) erlaubt wurde, seine Leistungen umsatzsteuerfrei erbringen?
Klar, es dürfen keine Anwendungen wie Hot-Stone-Massage etc. sein, aber wenn der Masseur einen Patienten befundet und feststellt, dass ein Bandscheibenproblem vorliegt und dann z.B. Massagen, Traktionen usw. durchführt, müsste das ja umsatzsteuerfrei sein, da eine "Heilbehandlung" udn kein "Wellness" - sehe ich das richtig?
Vielen Dank vorab für die Infos.
Viele Grüße, Uli
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UliBulli schrieb:
Hallo zusammen!
Darf der Masseur, dem ja gemäß einschlägigem Urteil der FC (first contact oder first acess) erlaubt wurde, seine Leistungen umsatzsteuerfrei erbringen?
Klar, es dürfen keine Anwendungen wie Hot-Stone-Massage etc. sein, aber wenn der Masseur einen Patienten befundet und feststellt, dass ein Bandscheibenproblem vorliegt und dann z.B. Massagen, Traktionen usw. durchführt, müsste das ja umsatzsteuerfrei sein, da eine "Heilbehandlung" udn kein "Wellness" - sehe ich das richtig?
Vielen Dank vorab für die Infos.
Viele Grüße, Uli
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Schönen Sonntag
Gruß Evi :blush:
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Evemarie Kaiser schrieb:
Masseure dürfen auch ohne Verordnung KMT als Heilmittel verabreichen, weil sie damit die Volksgesundheit nicht gefährden.
Schönen Sonntag
Gruß Evi :blush:
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TheStonie schrieb:
Ich denke nicht, da sonst der Masseur auch Sektoraler HP werden dürfte, und das wurde von einem Verwaltungsgericht verneint. Damit erbringt er keine Heilbehandlung (ohne Rezept vom Arzt) und damit gem. §4 Nr14 Ust USt befreit.
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Gemäß des Urteils darf der Masseur jede Tätigkeit im First Access ausführen, die er im Rahmen seiner Ausbildung gelernt hat, dazu gehören auch Befundungstechniken. Im Urteil der Richter steht explizit, dass er " im Grunde alles das tun darf, egal, ob es Prävention oder Heilbehandlung ist, was er gelernt hat" (frei zitiert).
Insofern müsste eigentlich doch eine Heilbehandlung vorliegen, oder? Un diese müsste dann umsatzsteuerfrei sein dachte ich...
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UliBulli schrieb:
Danke für die Antworten.
Gemäß des Urteils darf der Masseur jede Tätigkeit im First Access ausführen, die er im Rahmen seiner Ausbildung gelernt hat, dazu gehören auch Befundungstechniken. Im Urteil der Richter steht explizit, dass er " im Grunde alles das tun darf, egal, ob es Prävention oder Heilbehandlung ist, was er gelernt hat" (frei zitiert).
Insofern müsste eigentlich doch eine Heilbehandlung vorliegen, oder? Un diese müsste dann umsatzsteuerfrei sein dachte ich...
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alobar schrieb:
wenn du weniger wie 17500€ / Jahr umsetzt ist eh Umsatzsteuerfrei. Ich halte es für fragwürdig, dass ein Masseur "behandeln" darf. Das ist meine Meinung. Ich lass mich gerne eines besseren belehren. Solange nie etwas passiert ist alles in Ordnung, nur wenn ein P. nach deiner Bhg. ein Problem hat, dann gute Nacht...
"nur wenn ein P. nach deiner Bhg. ein Problem hat, dann gute Nacht..." das gilt für alle Bereicht mit oder ohne Rezept, als Masseur oder PT / sekt. PT.
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morpheus-06 schrieb:
der Masseur hat tatsächlich den FC ohne den Umweg über den Heilpraktiker. Das wurde vom BVG in einem Urteil festgestellt. Der PT braucht dazu den sekt. HP.
"nur wenn ein P. nach deiner Bhg. ein Problem hat, dann gute Nacht..." das gilt für alle Bereicht mit oder ohne Rezept, als Masseur oder PT / sekt. PT.
der Masseur hat tatsächlich den FC ohne den Umweg über den Heilpraktiker. Das wurde vom BVG in einem Urteil festgestellt. Der PT braucht dazu den sekt. HP.
wennd as so ist, sehr erfreut!!!
"nur wenn ein P. nach deiner Bhg. ein Problem hat, dann gute Nacht..." das gilt für alle Bereicht mit oder ohne Rezept, als Masseur oder PT / sekt. PT.
da denke ich springt die Berufshaftpflicht ein, wenn man ein Rezept hat, ist keines da wird es schwierige Diskusion mit der Versicherung....
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alobar schrieb:
morpheus-06 schrieb am 18.1.15 10:50:
der Masseur hat tatsächlich den FC ohne den Umweg über den Heilpraktiker. Das wurde vom BVG in einem Urteil festgestellt. Der PT braucht dazu den sekt. HP.
wennd as so ist, sehr erfreut!!!
"nur wenn ein P. nach deiner Bhg. ein Problem hat, dann gute Nacht..." das gilt für alle Bereicht mit oder ohne Rezept, als Masseur oder PT / sekt. PT.
da denke ich springt die Berufshaftpflicht ein, wenn man ein Rezept hat, ist keines da wird es schwierige Diskusion mit der Versicherung....
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morpheus-06 schrieb:
auch ohne Rezept springt die Berufshaftpflicht ein sofern das nicht ausgeschlossen ist.
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Ja, sehe ich auch so - bleibt weiterhin meine Frage - bin gespannt, ob die jemand beantworten kann... :blush:
LG, Uli
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morpheus-06 schrieb:
nach meiner Info für alle das Berufsbild betreffende Anwendungen ohne Verordnung 7% alles andere wie Wellness und Prävention 19%
D.h. alle Heilbehandlungen, die Physios und Masseure ausführen, und die nicht vom HP oder Arzt rezeptiert sind, werden mit 7% USt. veranlagt, korrekt?
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Ah, okay, das war mir nicht bewusst - alles klar!
D.h. alle Heilbehandlungen, die Physios und Masseure ausführen, und die nicht vom HP oder Arzt rezeptiert sind, werden mit 7% USt. veranlagt, korrekt?
LG, Uli
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morpheus-06 schrieb:
so kenne ich es und ist die Vorgehensweise einiger OFD`en.
LG, Uli
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UliBulli schrieb:
Danke, alles klar.
LG, Uli
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alobar schrieb:
da liegt die crux, soweit ich weiss darf ein Masseur "nur " eine Massage abgeben, da hier antscheinend nichts passieren kann. wenn der Masseur etwas feststellt hat er die Bhg. zu abzubrechen und der Patient hat sich zum arzt oder zu einem sektorealen HP zu begeben. mit der umsaztstuer an sich hat das gar nicht s zu tun. Du darfst es einfach nicht machen.
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