An den LVR-Förderschulen
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist eine Praxis ,die ein Masseur als Inhaber hat, der einen Physiotherapeuten als leitenden Angestellten hat, auch von der Umsatzsteuer befreit? Oder muss er Umsatzsteuer zahlen , da er jemanden eingestellt hat(leitender Physio) , der eine höhere Ausbildung als er hat?
Aber... das hat absolut nichts mit der Ausbildung zu tun.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Für die Physioumsätze
Aber aufpassen... wenn nebenbei noch andere Umsätze anfallen, kann es sein, dass diese Aktionen zu einer Umsatzsteuer bei Physio führen....
Alles gut abgrenzen!!! Am Besten dann Steuerberater
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Wonderwoman schrieb:
Keine Umsatzsteuer für alles, was auf ärztliche Verordnung passiert.
Aber aufpassen... wenn nebenbei noch andere Umsätze anfallen, kann es sein, dass diese Aktionen zu einer Umsatzsteuer bei Physio führen....
Alles gut abgrenzen!!! Am Besten dann Steuerberater
liebe Grüße
Martin
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Martin Funder schrieb:
Die Frage erhebt sich nicht nur bei Individulleistungen, sondern auch bei Gruppenangeboten jn der Praxis, sofern nicht ärztlich verordnet. Also noch-mal : am Besten den Steuerberater fragen hilft.
liebe Grüße
Martin
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Wonderwoman schrieb:
Für welche Umsätze fragst Du? Für die Physio-Umsätze, die auf ärztliche Anordnung entstehen? Für die Masseur-Umsätze, der nur Wellness macht?
Aber... das hat absolut nichts mit der Ausbildung zu tun.
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zeichnet sich eine freiberufliche Tätigkeit dadurch aus, dass diese selbständig ausgeübt wird.
Eine freiberufliche Tätigkeit findet auch dann statt, wenn sich ein Angehöriger eines freien Berufes der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Jedoch muss der Freiberufler dann immer noch die Leitung inne haben und eigenverantwortlich tätig sein (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
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SGBV schrieb:
Wenn der PI nicht Physio ist, könnte die Physio-Praxis möglicherweise gewerbesteuerpflichtig sein. Das ist bei o.g. Konstellation aber nicht der Fall, da sowohl der Masseur, als auch der Physio zu den freien Berufen zählt.
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zeichnet sich eine freiberufliche Tätigkeit dadurch aus, dass diese selbständig ausgeübt wird.
Eine freiberufliche Tätigkeit findet auch dann statt, wenn sich ein Angehöriger eines freien Berufes der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Jedoch muss der Freiberufler dann immer noch die Leitung inne haben und eigenverantwortlich tätig sein (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
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