Wir suchen im Rahmen der
Klinikerweiterung einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik Boltenhagen,
Fachklinik für Kardiologie,
Angiologie, Hämatologie und
internistische Onkologie, ist eine
Einrichtung der Fuest
Familienstiftung. Sie liegt direkt
am herrlichen Sandstrand der
Mecklenburger Bucht an der Ostsee
zwischen den jeweils 30-40 km
entfernten Hansestädten Lübeck
und Wismar in der Metropolregion
Hamburg. Die Stiftung bedeutet für
die Mitarbeiter Sicherheit,
Stabilität und Verl...
Klinikerweiterung einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik Boltenhagen,
Fachklinik für Kardiologie,
Angiologie, Hämatologie und
internistische Onkologie, ist eine
Einrichtung der Fuest
Familienstiftung. Sie liegt direkt
am herrlichen Sandstrand der
Mecklenburger Bucht an der Ostsee
zwischen den jeweils 30-40 km
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und Wismar in der Metropolregion
Hamburg. Die Stiftung bedeutet für
die Mitarbeiter Sicherheit,
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Eine Verständnis frage:
Ich hab am Montag meine Eröffnung, das meisten Einnahmen habe ich über Rezepte, auf die keine Umsatzsteuer kommt. Auf alles was ohne Verordnung ist (Tape, Gutscheine...) muss ich Umsatzsteuer berechnen, ab dem Zeitpunkt wenn ich über die 17500€ Grenze komme. Rechnet man die Grenze aus allem (rezepteinnahmen+selbstzahler) oder nur aus selbstzahler.
Ich bin mit da nicht schlüssig, weil ich es jetzt schon so und so gehört habe und mein Steuerberater mich jetzt noch mehr verwirrt hat und meint ich soll die gleich machen und alle 4 Wochen eingeben. :grin:
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Suture schrieb:
Hallo
Eine Verständnis frage:
Ich hab am Montag meine Eröffnung, das meisten Einnahmen habe ich über Rezepte, auf die keine Umsatzsteuer kommt. Auf alles was ohne Verordnung ist (Tape, Gutscheine...) muss ich Umsatzsteuer berechnen, ab dem Zeitpunkt wenn ich über die 17500€ Grenze komme. Rechnet man die Grenze aus allem (rezepteinnahmen+selbstzahler) oder nur aus selbstzahler.
Ich bin mit da nicht schlüssig, weil ich es jetzt schon so und so gehört habe und mein Steuerberater mich jetzt noch mehr verwirrt hat und meint ich soll die gleich machen und alle 4 Wochen eingeben. :grin:
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Suture schrieb:
Danke, dann werde ich jetzt meinen Steuerberater anrufen und sagen er soll sich nochmal mit dem Thema beschäftigen, sonst auch ich mir einen anderen!!!!!! :scream:
Solange du dann im Jahr nicht über die 17.500€ USt-Steuerpflichtige Umsätze kommst (also Rezeptfreie Umsätze) und im FOlge jahr nicht mehr als 50.000€ planst, haste kein Problem.
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TheStonie schrieb:
Beantrage beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung, dann hast für das nächste Jahr ruhe.
Solange du dann im Jahr nicht über die 17.500€ USt-Steuerpflichtige Umsätze kommst (also Rezeptfreie Umsätze) und im FOlge jahr nicht mehr als 50.000€ planst, haste kein Problem.
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Suture schrieb:
Momentan laufe ich ja noch unter der Kleinunternehmerregelung, aber mein Steuerberater sagt ich muss das abmelden.
Vor allem, wenn du anfängst, hast du noch nicht so viele denke ich.
Wenn man von der Kleinunternehmerregelung weg will hat man umgekehrt auch den Vorteil, dass man sich die Mehrwertsteuer bei den anschaffungen abziehen kann...kommt bei den Physios in der regel nicht vor, da die meisten Umsätze Mehrwertsteuerfrei sind, und damit nicht mehr der volle VSt - Abzug in frage kommt. Ist also ein rechenexempel....wenn du also auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest hast du weniger geld in der Tasche!
Außerdem entscheidet das nicht der steuerberater sonder das Finanzamt nach der letzten Umsatzsteuererklärung! Sollte dein StB aber die rezeptumsätze mit reinrechnen...such dir einen neuen!
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TheStonie schrieb:
musst du nur, wenn die 17.500 im Kalenderjahr überschritten werden!. Kannst du zur Not selber überprüfen, überleg, wieviele massage ohne rezept kommen und multiplizier das hoch....wenn du dann an der grenze bist, musst du schaun....
Vor allem, wenn du anfängst, hast du noch nicht so viele denke ich.
Wenn man von der Kleinunternehmerregelung weg will hat man umgekehrt auch den Vorteil, dass man sich die Mehrwertsteuer bei den anschaffungen abziehen kann...kommt bei den Physios in der regel nicht vor, da die meisten Umsätze Mehrwertsteuerfrei sind, und damit nicht mehr der volle VSt - Abzug in frage kommt. Ist also ein rechenexempel....wenn du also auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest hast du weniger geld in der Tasche!
Außerdem entscheidet das nicht der steuerberater sonder das Finanzamt nach der letzten Umsatzsteuererklärung! Sollte dein StB aber die rezeptumsätze mit reinrechnen...such dir einen neuen!
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TheStonie schrieb:
Abmelden musst du das für den Steuerberater nur, damit er noch eine USt-Erklärung machen kann...die extra kostet.... :blush:
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webpt schrieb:
Natürlich nur die Tape- Gutschein/ Selbstzahler- usw.- Einnahmen.
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