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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Umsatzsteuer auf Leistungen ( Heilmittel )

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Neues Thema
Umsatzsteuer auf Leistungen ( Heilmittel )
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Schorschi
18.01.2013 16:35
Werte Forumsgemeinde,

gerne würde ich Meinungen zu folgenden Fall hören:
Wie schon erwähnt sind diese Steuerrechtlicher Natur, also kompliziert.

Ich arbeite in einem mittelständischen Handwerklichen Betrieb als Betriebstherapeut.
Die Mitarbeiter dort können dort zur Präventiven Behandlungen Termine buchen. So weit, so einfach.
Die Behandlungstermine werden von den Mitarbeitern mit Stunden bezahlt.
Also ein Tauschgeschäft.
Die Kollegen tauschen Ihre Arbeitszeit gegen meine ein.

Thema:
Entgegen den Vorbesprechungen beim zuständigen Finanzamt, ist dieses nun der Auffassung, das diese Leistungen vom Betrieb zur Gesundheitsvorsorge Umsatzsteuerpflichtig sind. Trotz intensiver Diskussion mit dem Sachbearbeiter und auch die Einbeziehung der Rechtslage in sog. Tauschgeschäften, ist Umsatzsteuer abzuführen.

Diese Abgabenlast macht das Projekt unnötig teuer, und wesentlich, der entstehende Bürokratismus ist zeitlich Aufwendiger als die Sitzugen.

Frage(n)

Welche Möglichkeiten stehen dem Betrieb den zur verfügung, um den Mitarbeitern betriebsintern weiterhin die Möglichkeit der Vorsorge zukommen zu lassen?
Bislang wurde Schwerpunktmässig Massagen verabreicht; Neu ist mittlerweile eine Fitnessstudio.
Zur Diskussion steht lediglich das Tauschgeschäft.
( Mich würden die § zum Betriebssport & Betriebsreha interessieren )

Ich arbeite Selbstständig ( Gewerbelich ) mit abgeschlossener Berufsausbildung und zahlreichen Weiterbildungen als Masseur / med. Bademeister.

mfg

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Werte Forumsgemeinde, gerne würde ich Meinungen zu folgenden Fall hören: Wie schon erwähnt sind diese Steuerrechtlicher Natur, also kompliziert. Ich arbeite in einem mittelständischen Handwerklichen Betrieb als Betriebstherapeut. Die Mitarbeiter dort können dort zur Präventiven Behandlungen Termine buchen. So weit, so einfach. Die Behandlungstermine werden von den Mitarbeitern mit Stunden bezahlt. Also ein Tauschgeschäft. Die Kollegen tauschen Ihre Arbeitszeit gegen meine ein. Thema: Entgegen den Vorbesprechungen beim zuständigen Finanzamt, ist dieses nun der Auffassung, das diese Leistungen vom Betrieb zur Gesundheitsvorsorge Umsatzsteuerpflichtig sind. Trotz intensiver Diskussion mit dem Sachbearbeiter und auch die Einbeziehung der Rechtslage in sog. Tauschgeschäften, ist Umsatzsteuer abzuführen. Diese Abgabenlast macht das Projekt unnötig teuer, und wesentlich, der entstehende Bürokratismus ist zeitlich Aufwendiger als die Sitzugen. Frage(n) Welche Möglichkeiten stehen dem Betrieb den zur verfügung, um den Mitarbeitern betriebsintern weiterhin die Möglichkeit der Vorsorge zukommen zu lassen? Bislang wurde Schwerpunktmässig Massagen verabreicht; Neu ist mittlerweile eine Fitnessstudio. Zur Diskussion steht lediglich das Tauschgeschäft. ( Mich würden die § zum Betriebssport & Betriebsreha interessieren ) Ich arbeite Selbstständig ( Gewerbelich ) mit abgeschlossener Berufsausbildung und zahlreichen Weiterbildungen als Masseur / med. Bademeister. mfg
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Schorschi schrieb:

Werte Forumsgemeinde,

gerne würde ich Meinungen zu folgenden Fall hören:
Wie schon erwähnt sind diese Steuerrechtlicher Natur, also kompliziert.

Ich arbeite in einem mittelständischen Handwerklichen Betrieb als Betriebstherapeut.
Die Mitarbeiter dort können dort zur Präventiven Behandlungen Termine buchen. So weit, so einfach.
Die Behandlungstermine werden von den Mitarbeitern mit Stunden bezahlt.
Also ein Tauschgeschäft.
Die Kollegen tauschen Ihre Arbeitszeit gegen meine ein.

Thema:
Entgegen den Vorbesprechungen beim zuständigen Finanzamt, ist dieses nun der Auffassung, das diese Leistungen vom Betrieb zur Gesundheitsvorsorge Umsatzsteuerpflichtig sind. Trotz intensiver Diskussion mit dem Sachbearbeiter und auch die Einbeziehung der Rechtslage in sog. Tauschgeschäften, ist Umsatzsteuer abzuführen.

Diese Abgabenlast macht das Projekt unnötig teuer, und wesentlich, der entstehende Bürokratismus ist zeitlich Aufwendiger als die Sitzugen.

Frage(n)

Welche Möglichkeiten stehen dem Betrieb den zur verfügung, um den Mitarbeitern betriebsintern weiterhin die Möglichkeit der Vorsorge zukommen zu lassen?
Bislang wurde Schwerpunktmässig Massagen verabreicht; Neu ist mittlerweile eine Fitnessstudio.
Zur Diskussion steht lediglich das Tauschgeschäft.
( Mich würden die § zum Betriebssport & Betriebsreha interessieren )

Ich arbeite Selbstständig ( Gewerbelich ) mit abgeschlossener Berufsausbildung und zahlreichen Weiterbildungen als Masseur / med. Bademeister.

mfg

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ali
18.01.2013 18:01
bin kein SB, aber ich fürchte Du als Anbieter kommst um die Märchensteuer nicht herum. Für den Betrieb gibt diverse Möglichkeiten nach § 20 z. B.

Andere Meinungen sind natürlich willlommen....
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bin kein SB, aber ich fürchte Du als Anbieter kommst um die Märchensteuer nicht herum. Für den Betrieb gibt diverse Möglichkeiten nach § 20 z. B. Andere Meinungen sind natürlich willlommen....
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Schorschi
18.01.2013 18:24
hi ali,

danke für die schnelle Antwort,

die Steuer meinerseits steht nicht zur Diskussion, ist auch nicht von Belang.
Der Betrieb braucht Möglichkeiten, da sein Engagement in der Prävention nicht auch noch bestraft wird.

schorsch
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hi ali, danke für die schnelle Antwort, die Steuer meinerseits steht nicht zur Diskussion, ist auch nicht von Belang. Der Betrieb braucht Möglichkeiten, da sein Engagement in der Prävention nicht auch noch bestraft wird. schorsch
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Schorschi schrieb:

hi ali,

danke für die schnelle Antwort,

die Steuer meinerseits steht nicht zur Diskussion, ist auch nicht von Belang.
Der Betrieb braucht Möglichkeiten, da sein Engagement in der Prävention nicht auch noch bestraft wird.

schorsch

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TheStonie
18.01.2013 23:23
ich bin auch kein Steuerberater, aber was ich in meiner ausbildung zum Buchhalter gelernt habe, ist dass Leistungstausch (daraum handelt es sich ja bei dir) um eine Steuerpflichtige leistung.
Wenn der AG arbeitslohn in Gesundheitsförderung umwandelt ist es nicht mehr Steuerlich begünstigt, er kann nur zusätlich zum Arbeitslohn Gesundheitsförderung anbieten, auch nur auf eigene Kosten. Ich weiß nicht, ob es da dann auch die 500€ beschränkung gibt, wenn er das über einen AN machen lässt.
Also ich denke, er wird nicht umhin kommen, das Angobt zusätzlich zum Arbeitslohn zu gewähren, und nicht als Umwandlung von Stunden, andernfalls ist es halt zu versichern und zu versteuern.
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ich bin auch kein Steuerberater, aber was ich in meiner ausbildung zum Buchhalter gelernt habe, ist dass Leistungstausch (daraum handelt es sich ja bei dir) um eine Steuerpflichtige leistung. Wenn der AG arbeitslohn in Gesundheitsförderung umwandelt ist es nicht mehr Steuerlich begünstigt, er kann nur zusätlich zum Arbeitslohn Gesundheitsförderung anbieten, auch nur auf eigene Kosten. Ich weiß nicht, ob es da dann auch die 500€ beschränkung gibt, wenn er das über einen AN machen lässt. Also ich denke, er wird nicht umhin kommen, das Angobt zusätzlich zum Arbeitslohn zu gewähren, und nicht als Umwandlung von Stunden, andernfalls ist es halt zu versichern und zu versteuern.
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TheStonie schrieb:

ich bin auch kein Steuerberater, aber was ich in meiner ausbildung zum Buchhalter gelernt habe, ist dass Leistungstausch (daraum handelt es sich ja bei dir) um eine Steuerpflichtige leistung.
Wenn der AG arbeitslohn in Gesundheitsförderung umwandelt ist es nicht mehr Steuerlich begünstigt, er kann nur zusätlich zum Arbeitslohn Gesundheitsförderung anbieten, auch nur auf eigene Kosten. Ich weiß nicht, ob es da dann auch die 500€ beschränkung gibt, wenn er das über einen AN machen lässt.
Also ich denke, er wird nicht umhin kommen, das Angobt zusätzlich zum Arbeitslohn zu gewähren, und nicht als Umwandlung von Stunden, andernfalls ist es halt zu versichern und zu versteuern.

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eim
19.01.2013 15:27
Wird es ja auch nicht!!!!
§3 NR. 34 EStG , § 52 Abs 4cEStG der Betrieblichen
Gesundheitsfürsorge sagt ganz Klar :
Pro Jahr und Mitarbeiter sind 500€ Lohnsteuer und Sozialabgabenfrei vom
Firmeninhaber einsetzbar fürMaßnahmen die der Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter dienen.
Das heißt wenn du also Maßnahmen wie z.B.;Massagen am Arbeitsplatz durchführst dann fallen diese darunter und können dann vom AG als solche
beim Finanzamt deklariert werden.
Habt ihr denn Keinen STEUERBERATER ????????
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Wird es ja auch nicht!!!! §3 NR. 34 EStG , § 52 Abs 4cEStG der Betrieblichen Gesundheitsfürsorge sagt ganz Klar : Pro Jahr und Mitarbeiter sind 500€ Lohnsteuer und Sozialabgabenfrei vom Firmeninhaber einsetzbar fürMaßnahmen die der Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter dienen. Das heißt wenn du also Maßnahmen wie z.B.;Massagen am Arbeitsplatz durchführst dann fallen diese darunter und können dann vom AG als solche beim Finanzamt deklariert werden. Habt ihr denn Keinen STEUERBERATER ????????
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eim schrieb:

Wird es ja auch nicht!!!!
§3 NR. 34 EStG , § 52 Abs 4cEStG der Betrieblichen
Gesundheitsfürsorge sagt ganz Klar :
Pro Jahr und Mitarbeiter sind 500€ Lohnsteuer und Sozialabgabenfrei vom
Firmeninhaber einsetzbar fürMaßnahmen die der Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter dienen.
Das heißt wenn du also Maßnahmen wie z.B.;Massagen am Arbeitsplatz durchführst dann fallen diese darunter und können dann vom AG als solche
beim Finanzamt deklariert werden.
Habt ihr denn Keinen STEUERBERATER ????????

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master52
19.01.2013 16:20
Ach eim, es geht sich ja gerade NICHT um die 500,-, da der AG ja nicht zusätzlich zahlen will. Es sollen Überstunden abgebaut werden.
Denkbar wäre natürlich, das der AG einen Teil der 500,00 gewährt, die Angestellten ein gewisses Maß an Überstunden tolerieren, und du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer stellst welche dem Betrieb eh sche... egal sind da er sie ja eh vom Finanzamt zurück bekommt :wink: .
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• ali
Ach eim, es geht sich ja gerade NICHT um die 500,-, da der AG ja nicht zusätzlich zahlen will. Es sollen Überstunden abgebaut werden. Denkbar wäre natürlich, das der AG einen Teil der 500,00 gewährt, die Angestellten ein gewisses Maß an Überstunden tolerieren, und du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer stellst welche dem Betrieb eh sche... egal sind da er sie ja eh vom Finanzamt zurück bekommt :wink: .
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master52 schrieb:

Ach eim, es geht sich ja gerade NICHT um die 500,-, da der AG ja nicht zusätzlich zahlen will. Es sollen Überstunden abgebaut werden.
Denkbar wäre natürlich, das der AG einen Teil der 500,00 gewährt, die Angestellten ein gewisses Maß an Überstunden tolerieren, und du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer stellst welche dem Betrieb eh sche... egal sind da er sie ja eh vom Finanzamt zurück bekommt :wink: .

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Schorschi
20.01.2013 12:00
@eim

Klingt sehr interessant, bin mir aber nicht sicher, ob das den Kern trifft.

und ja, wir haben einen Steuerberater

schorschi
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@eim Klingt sehr interessant, bin mir aber nicht sicher, ob das den Kern trifft. und ja, wir haben einen Steuerberater schorschi
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Schorschi schrieb:

@eim

Klingt sehr interessant, bin mir aber nicht sicher, ob das den Kern trifft.

und ja, wir haben einen Steuerberater

schorschi

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ali
20.01.2013 14:23
@eim: Masters Antwort ist doch stimmig....

wie gesagt: 500 Euro sozialversicherungssfrei pro Jahr sind möglich, weiß NICHT ob Fittnessstudio dazu gehört, das weiß hoffentlich der SB.

Es ging ja m. e. primär um Umsatzsteuer und Bürokram für den Lesitungserbringer. Der firma is´s piep egal ob Sie MwSt bezahlen muss, wird als Vorsteuer abgezogen.

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@eim: Masters Antwort ist doch stimmig.... wie gesagt: 500 Euro sozialversicherungssfrei pro Jahr sind möglich, weiß NICHT ob Fittnessstudio dazu gehört, das weiß hoffentlich der SB. Es ging ja m. e. primär um Umsatzsteuer und Bürokram für den Lesitungserbringer. Der firma is´s piep egal ob Sie MwSt bezahlen muss, wird als Vorsteuer abgezogen.
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ali schrieb:

@eim: Masters Antwort ist doch stimmig....

wie gesagt: 500 Euro sozialversicherungssfrei pro Jahr sind möglich, weiß NICHT ob Fittnessstudio dazu gehört, das weiß hoffentlich der SB.

Es ging ja m. e. primär um Umsatzsteuer und Bürokram für den Lesitungserbringer. Der firma is´s piep egal ob Sie MwSt bezahlen muss, wird als Vorsteuer abgezogen.

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ali schrieb:

bin kein SB, aber ich fürchte Du als Anbieter kommst um die Märchensteuer nicht herum. Für den Betrieb gibt diverse Möglichkeiten nach § 20 z. B.

Andere Meinungen sind natürlich willlommen....

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eim
20.01.2013 14:19
Schorschi,
die Stunden die die Mitarbeiter gegen deine Arbeitszeit eintauschen haben ja einen finanziellen Wert z.B. MA hat Stundenlohn von 12 € dann kommt er zu dir und wird von dir im Wert von 12 € für die Massage behandelt.
Somit muß der Arbeitgeber diese 12 € in Rechnung stellen für die Gesundheitsvorsorge und die Stunden zusammenzählen die der MA in Anspruch genommen hat und diese gesondert bei der Lohnzahlung angeben und somit ist diese Summe für beide wie gesagt Lohn-und Sozialabgabenfrei.
Für dich ist es jedoch so :
wenn du in der Firma nicht angestellt bist - dann mußt du für die Behandlungen MWST ansetzen und bezahlen (außer du hast weniger als 17500€ im Jahr - Kleinunternehmerregelung)
wenn du angestellt bist dann bekommst du ja dein Gehalt.
Du brauchst nur dann keine MWST bezahlen wenn deine Kunden eine ärtzliche Verordnung haben.Ansonsten ist Prävention MWST-pflichtig.
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• ali
Schorschi, die Stunden die die Mitarbeiter gegen deine Arbeitszeit eintauschen haben ja einen finanziellen Wert z.B. MA hat Stundenlohn von 12 € dann kommt er zu dir und wird von dir im Wert von 12 € für die Massage behandelt. Somit muß der Arbeitgeber diese 12 € in Rechnung stellen für die Gesundheitsvorsorge und die Stunden zusammenzählen die der MA in Anspruch genommen hat und diese gesondert bei der Lohnzahlung angeben und somit ist diese Summe für beide wie gesagt Lohn-und Sozialabgabenfrei. Für dich ist es jedoch so : wenn du in der Firma nicht angestellt bist - dann mußt du für die Behandlungen MWST ansetzen und bezahlen (außer du hast weniger als 17500€ im Jahr - Kleinunternehmerregelung) wenn du angestellt bist dann bekommst du ja dein Gehalt. Du brauchst nur dann keine MWST bezahlen wenn deine Kunden eine ärtzliche Verordnung haben.Ansonsten ist Prävention MWST-pflichtig.
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Schorschi
20.01.2013 20:06
@ eim

nochmals danke!
Mir ist neu, das Prävention MwSt-pflichtig ist!
(wobei das ja generell kein Thema ist, da bei mir alles gewerblich läuft, sprich alles MwSt.)

Dem AG ist nicht viel daran gelegen einen (so) großen Verwaltungsaufwand zu betreiben, das würde das ganze abwürgen, da das ganze dann in keinen Verhältnis mehr steht.

Das Ziel ist es, es so einfach wie möglich zu gestalten. Was mit dem Tausch gut erreicht wurde, leider hat das FA dann eine Kehrtwende gemacht.

Was gibt es denn auf der Ebene Betriebssport?
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@ eim nochmals danke! Mir ist neu, das Prävention MwSt-pflichtig ist! (wobei das ja generell kein Thema ist, da bei mir alles gewerblich läuft, sprich alles MwSt.) Dem AG ist nicht viel daran gelegen einen (so) großen Verwaltungsaufwand zu betreiben, das würde das ganze abwürgen, da das ganze dann in keinen Verhältnis mehr steht. Das Ziel ist es, es so einfach wie möglich zu gestalten. Was mit dem Tausch gut erreicht wurde, leider hat das FA dann eine Kehrtwende gemacht. Was gibt es denn auf der Ebene Betriebssport?
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Schorschi schrieb:

@ eim

nochmals danke!
Mir ist neu, das Prävention MwSt-pflichtig ist!
(wobei das ja generell kein Thema ist, da bei mir alles gewerblich läuft, sprich alles MwSt.)

Dem AG ist nicht viel daran gelegen einen (so) großen Verwaltungsaufwand zu betreiben, das würde das ganze abwürgen, da das ganze dann in keinen Verhältnis mehr steht.

Das Ziel ist es, es so einfach wie möglich zu gestalten. Was mit dem Tausch gut erreicht wurde, leider hat das FA dann eine Kehrtwende gemacht.

Was gibt es denn auf der Ebene Betriebssport?

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eim
20.01.2013 22:15
Ich halte es für eine Ausrede des AG dass der Verwaltungsaufwand zu groß sei-ich glaube eher dass es ihm zu teuer ist .
Mit Betriebssport kenne ich mich nicht so aus - vielleicht mal gogglen
oder unter – Initiative Gesundheit & Arbeit (iga) nachforschen
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Ich halte es für eine Ausrede des AG dass der Verwaltungsaufwand zu groß sei-ich glaube eher dass es ihm zu teuer ist . Mit Betriebssport kenne ich mich nicht so aus - vielleicht mal gogglen oder unter www.iga-info.de nachforschen
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eim schrieb:

Ich halte es für eine Ausrede des AG dass der Verwaltungsaufwand zu groß sei-ich glaube eher dass es ihm zu teuer ist .
Mit Betriebssport kenne ich mich nicht so aus - vielleicht mal gogglen
oder unter – Initiative Gesundheit & Arbeit (iga) nachforschen

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eim schrieb:

Schorschi,
die Stunden die die Mitarbeiter gegen deine Arbeitszeit eintauschen haben ja einen finanziellen Wert z.B. MA hat Stundenlohn von 12 € dann kommt er zu dir und wird von dir im Wert von 12 € für die Massage behandelt.
Somit muß der Arbeitgeber diese 12 € in Rechnung stellen für die Gesundheitsvorsorge und die Stunden zusammenzählen die der MA in Anspruch genommen hat und diese gesondert bei der Lohnzahlung angeben und somit ist diese Summe für beide wie gesagt Lohn-und Sozialabgabenfrei.
Für dich ist es jedoch so :
wenn du in der Firma nicht angestellt bist - dann mußt du für die Behandlungen MWST ansetzen und bezahlen (außer du hast weniger als 17500€ im Jahr - Kleinunternehmerregelung)
wenn du angestellt bist dann bekommst du ja dein Gehalt.
Du brauchst nur dann keine MWST bezahlen wenn deine Kunden eine ärtzliche Verordnung haben.Ansonsten ist Prävention MWST-pflichtig.



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